Scharia-Polizei
Als „Scharia-Polizei“ werden organisierte Polizeiverbände von orthodox-islamischen Uniformierten genannt, die in den islamisierten Stadtteilen deutscher Städte (→ Islamisierung) Streife gehen und ihre Glaubensgenossen und Glaubensgenossinnen nach religiösen Grundsätzen moralisch ermahnen.
Inhaltsverzeichnis
Umgehung des Uniformverbots
Unter dem Uniformverbot versteht man im deutschen Recht das Verbot, „öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen“. Auf Bundesebene ist das Uniformverbot in § 3 Abs. 1 Versammlungsgesetz (VersG) geregelt. Verstöße gegen das Uniformverbot sind nach § 28 VersG strafbar. Dort steht: „Wer der Vorschrift des § 3 zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Im September 2014 sprachen Sven Lau und weitere salafistische Aktivisten in Wuppertal im Eingangsbereich von Spielhallen und Gastwirtschaften Besucher an und forderten – nach Berichten der Westdeutschen Zeitung – islamische Bürger auf, von Glücksspiel und Alkoholgenuß abzulassen. Zugleich warben sie mit Visitenkarten für den Besuch der – im Zuge einer Räumungsklage im Jahr darauf geschlossenen – Darul Arqam Moschee (Selbstbezeichnung: „Masjid Darul Arqam“). Die Frage, ob uniformierte Scharia-Polizisten in der BRD tatsächlich uniformiert seien, erzeugt bei Juristen quälende Unsicherheit. Um das marternde Rätselraten zu verkürzen, entschied das Landgericht Wuppertal im Dezember 2015: Von den „handelsüblichen“ grell-orangen „Shariah-Police“-Warnwesten sei keine einschüchternde, militante Wirkung ausgegangen. Dies sei – laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – jedoch Voraussetzung für die Eröffnung eines Strafverfahrens. Das Landgericht Wuppertal lehnte deshalb eine Prozeßeröffnung gegen die 2014 angezeigten Wuppertaler Scharia-Polizisten ab.[1]
Als möglicher Versuch einer Umgehung des Uniformverbotes kann auch die Wahl der englischen Sprache bei den Aufschriften der Reflektorwesten gelten: „Shariah Police“ anstatt „Scharia-Polizei“. Hier wird nicht das Markenrecht der Firma Polizei berührt, weswegen die BRD-Staatsattrappe – der ihre eigenen verfassungsmäßigen Grundsätze gänzlich egal sind – eben auch nicht nach internationalem Handelsrecht gegen die Scharia-Polizisten vorgeht: Die mit dem Urteil des Wuppertaler Landgerichts vielleicht bevorstehende rasche Legalisierung islamischer Fellachen-Justiz auf deutschem Boden, könnte von Globalisten auch mit Drohungen gegen die abhängige Wirtschaftsverwaltung der BRD (die öffentlich als „Regierung“ promeniert) durchgesetzt worden sein.
„Shariah Controlled Zone“ (scharia-kontrollierter Bereich)
Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft kündigte Beschwerde gegen diese Entscheidung an. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung werde man außerdem gegen weitere Auftritte der „Scharia-Polizei“ strafrechtlich vorgehen. Lediglich gegen den deutschstämmigen islamistischen Prediger Sven Lau wurde ein Teil der Anklage zugelassen, er habe nämlich die Demonstration nicht angemeldet (eine Verfehlung gegen § 2 VersG). Das Verfahren wurde an das Amtsgericht abgegeben.[2] Die Islamisten hatten zusätzlich mit gelben Flugblättern den Anspruch auf eine „Shariah Controlled Zone“ (auf einen scharia-kontrollierten Bereich) erhoben. Darin waren die überwachten islamischen Verhaltensregeln festgehalten: Kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik, kein Tanz oder Konzerte, keine Pornographie und Prostitution, keine Drogen.
Stockholm-Syndrom
Sollte sich das permanente Kleinbeigeben gegenüber den mehreren tausend islamistischen Gotteskriegern und Haßpredigern, die sich (geduldet oder illegal) in der BRD aufhalten, noch weiter verschärfen, wird zu fragen sein, ob nicht jetzt bereits weite Teile der politischen Öffentlichkeit und der staatlichen Infrastruktur nach dem psychopathischen Reaktionsmuster des Stockholm-Syndroms handeln. Der Begriff „Stockholm-Syndrom“ geht auf Beobachtungen zurück, die 1973 bei einem schwedischen Kriminalfall gemacht wurden. Als Stockholm-Syndrom bezeichnet die klinische Psychiatrie heute – nach dem berüchtigten Geiseldrama am Norrmalmstorg vom 23. bis 28. August 1973 – unterwürfige und selbsterniedrigende Gesten, Haltungen und Handlungen von Verbrechensopfern, die sich einem Täter (oder mehreren Tätern) anbiedern, sich mit ihm solidarisieren oder willig (auch mittels eigenständiger Überlegungen und vorausdenkend) dessen Befehle ausführen.
Seit es in der BRD üblich und typisch geworden ist, anmaßenden Forderungen von Islamverbänden mit hündischer Unterwürfigkeit noch überbietend entgegenzukommen, steht in Frage, wem die – schon aus anderen, historischen Gründen fremdbestimmten – BRD-Eliten sich überhaupt verpflichtet fühlen, und wem sie faktisch dienen. Speichelleckerische Gesten von Amtsträgern, Parlamentariern und (im alliierten Interesse eingesetzten) Rundfunkintendanten und Lizenzpresse-Redakteuren nehmen derart überhand, daß das Bild einer totalen Abdankungsbereitschaft, Charakterlosigkeit und Feigheit bei diesen „Stützen der Gesellschaft“ entsteht.
Ein Staatswesen läßt eine Scharia-Polizei gewähren, weil sie nicht brutal genug auftritt. Gleichzeitig wird politisch verkündet, es sei unmöglich, die Landesgrenzen zu sichern. Und eine Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärt öffentlich: „Wir müssen akzeptieren, daß die Zahl der Straftaten bei jugendlichen Migranten besonders hoch ist.“ [3] In diesem geistigen Klima eines gänzlich verdrehten Denkens und einer wachsweichen Attitüde bedingungsloser Anbiederung, gedeiht die islamische Paralleljustiz natürlich prächtig. Für volkstreue Deutsche kennt das BRD-Regime hingegen nur Verachtung, Maulkorb, Enteignung, Entrechtung und öffentlich vorgetragene Beleidungungen und schäbige Nachreden. Die Zustände verschlimmern sich mit jedem Tag, weil kein Tag ohne neue Irrsinnsmeldungen von der Abdankungsfront vergeht.
Siehe auch
- Asylkritiker • Willkommenskultur • Postdemokratie
- Gegendschihad • Islamische Bedrohung • Landnahme
- Autogenozid • Bewußtseinskontrolle • Schläferzelle
- Türkenhorde • Taqiyya • Stockholm-Syndrom • NWO
- Überfremdung • Bevölkerungsaustausch • Kulturbereicherer
- Multikulturelle Gesellschaft • Einwanderungsindustrie
Literatur
- Jenny Rösing: Kleidung als Gefahr? Das Uniformverbot im Versammlungsrecht. Nomos Verlag, 1. Auflage, Baden-Baden 2004, ISBN 3-8329-0811-0
- Rolf Clement / Paul Elmar Jöris: Die Terroristen von nebenan: Gotteskrieger aus Deutschland. Mit einem Nachwort von Volker Perthes. Piper Verlag 2010, ISBN 978-3-492-05399-0
- Udo Ulfkotte:
- Der Krieg in unseren Städten. Wie radikale Islamisten Deutschland unterwandern. Eichborn Verlag, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-82183978-3; aktualisierte Neuauflage: Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-59616340-4
- SOS Abendland. Die schleichende Islamisierung Europas. Kopp Verlag, Rottenburg am Neckar 2008, ISBN 978-3-93851672-0
- Albtraum Zuwanderung. Lügen, Wortbruch, Volksverdummung. Kopp-Verlag, Rottenburg am Neckar 2011, ISBN 978-3-86445-011-2
- Mekka Deutschland. Die stille Islamisierung. Kopp-Verlag, Rottenburg am Neckar 2015, ISBN 978-3-86445-217-8
Verweise
- Frank Christiansen: Zu Besuch bei der Scharia-Polizei, Westdeutsche Zeitung, 10. September 2014
- Islamisten in Wuppertal: Landgericht lehnt Strafprozess wegen „Scharia-Polizei“ ab, Der Spiegel, 9. Dezember 2015
- Barbesitzer fordern von dänischer Integrationsministerin scharfes Vorgehen gegen »Scharia-Polizei«, Kopp Online, 12. Mai 2016
- Den Haag: Bürgermeister setzt Salafisten als Scharia Polizei ein, Opposition 24, 31. Dezember 2015