Seitenwaffe
Als Seitenwaffe wird die Waffe bezeichnet, die ein Soldat oder Angehöriger der Polizei führt. Seit Einführung der Handfeuerwaffen bei der Polizei werden diese, im Gegensatz zu den Hieb- und Stichwaffen, Dienstwaffe genannt.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die deutsche Polizei führte bis 1918 vor allem Säbel als Seitenwaffe.
Bis 1945 war in Deutschland das Führen der Seitenwaffe für verschiedene Beamte zu bestimmten Anlässen vorgeschrieben. So führten die niedrigen Dienstgrade der Berufsfeuerwehren Bajonette, die höheren Dienstgrade führten Säbel. Ebenso gab es für die höheren Post- und Bahnbeamten sowie für Beamte im diplomatischen Dienst Stichdegen. Darüber hinaus trugen Förster den Hirschfänger als Seitenwaffe.
Die Reichswehr schrieb, wie zuvor die Preußische Armee, für das Heer das Bajonett bzw. den Säbel (Offiziere und Infanterie), für Offiziere der Marine den Dolch als Seitenwaffe vor, welcher zur Ausgehuniform zu tragen war.
Die Wehrmacht übernahm bis auf den Infanteriesäbel die Bestimmungen der Reichswehr, Offiziere mit Patent vor 1919 durften ihren Degen bzw. Säbel weiter tragen. Zusätzlich wurde der Offiziersdolch für alle Truppengattungen, für die Luftwaffe das Fliegerschwert und der Generalsdegen eingeführt. Der Diplomatische Dienst führte den Dolch. 1944 wurde für Soldaten die Pistole als Seitenwaffe vorgeschrieben.
Beim Militär kann der Befehl „Achtung – Präsentiert das – Gewehr!“ auch den Degen oder Säbel bedeuten.
Seitenwaffen der Moderne
In der Bundeswehr sowie in der NVA wird und wurde als Seitenwaffe die Pistole geführt. Zusätzlich zur Pistole gab es bei der NVA den Offizierdolch und den Offizierssäbel als Seitenwaffen bei Paraden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten der Bundesgrenzschutz und das Wachbataillon (neben dem Karabiner 98) das von der Wehrmacht bekannte Seitengewehr 84/98 von Höller eingeführt.
Bei der Bundeswehr findet man weder Degen (Offizierdegen, Galanterie-Degen) noch Säbel, was bei ausländischen Offizieren oft zu Irritationen führt und das Offizierskorps der Bundeswehr zuweilen zum Gespött macht.
Seitengewehr
Der Begriff Seitenwaffe ist nicht mit dem Begriff Seitengewehr (Bajonett) zu verwechseln, obwohl Herkunft und Bedeutung der Waffe und die Wortbedeutung gleich oder ähnlich sind.