Statutarstadt
Eine Statutarstadt bezeichnet im Allgemeinen eine Stadt mit größerer Eigenständigkeit.
Deutschösterreich
Im Bundesverfassungsgesetze auch als Stadt mit eigenem Statut bezeichnet, ist die Statutarstadt in Deutschösterreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtrecht (Stadtstatut) unterscheidet. Zurzeit gibt es deutschösterreichweit 15 Städte mit eigenem Statut.
Geschichte
Älteste Statutarstädte sind Graz, Klagenfurt, Innsbruck, Linz sowie Wien, die allesamt bereits im Jahre 1850 ein eigenes Statut verliehen bekamen, soweit sie es nicht schon seit langem besaßen. Jüngste Statutarstadt ist Wels in Oberösterreich (Wirksamkeit seit 1. Hartung 1964), dem im Zusammenhang mit der Gemeindeverfassungsnovelle 1962, aber noch vor deren Inkrafttreten, ein eigenes Statut verliehen wurde. Da zahlreiche Gemeinden, die keine Statutarstädte sind, mehr als 20.000 Einwohner haben, stellt sich die Frage, warum keine Anträge auf Verleihung eines Statutes gestellt werden. In der Vergangenheit war dafür sicherlich ein Grund, dass die Besorgung der Bezirksverwaltungsaufgaben im Finanzausgleich nur unzureichend abgegolten worden ist.
Kein eigenes Statut, aber eigene Bundespolizeidirektionen besitzen Leoben (seit 1948 per Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Stadt Leoben) sowie Schwechat (seit 1954 per Verordnung der Bundesregierung). Beide Städte haben aber aufgrund der Verwaltungsreform die meisten Aufgaben einer Statutarstadt übernommen.
Als Interessenvertretung der Statutarstädte gibt es den von ihnen finanzierte Österreichischen Städtebund, der auch Nichtstatutarstädte (auf freiwilliger Basis) vertritt.
Die derzeitigen Statutarstädte Deutschösterreichs sind folgende:
- Eisenstadt (seit 1921)
- Graz (seit 1850)
- Innsbruck (seit 1850)
- Klagenfurt (seit 1850)
- Krems (seit 1938)
- Linz (seit 1866)
- Rust (seit 1921)
- Salzburg (seit 1869)
- St. Pölten (seit 1922)
- Steyr (seit 1867)
- Villach (seit 1932)
- Waidhofen an der Ybbs (seit 1868)
- Wels (seit 1964)
- Wien (seit 1850)
- Wiener Neustadt (seit 1866)
Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien
In Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien sind Statutarstädte nach dem tschechischen Gesetze über die Gemeinden „Städte mit besonderer Stellung“. Das Stadtgebiet dieser Städte kann in Stadtbezirke oder Stadtteile mit eigener Selbstverwaltung gegliedert werden. Die tschechische Statutarstadt geht auf das gleichnamige österreichische Verwaltungsmodell zurück.
Die Zahl der Statutarstädte in den Ländern der Böhmischen Wenzelskrone schwankte im Laufe der letzten 150 Jahre zum Teile erheblich. Seit dem Zusammenbruche des Kommunismus und der Neuaufstellung der Tschechei sind folgende Städte Statutarstädte:
- Aussig (seit 1990)
- Brünn (seit 1850; seit 1990)
- Brüx (seit 2000)
- Budweis (seit 1990)
- Friedeck-Mistek (seit 1869; seit 2006)
- Hauerau (seit 1990)
- Iglau (seit 1864; seit 2000)
- Jungbunzlau (seit 2003)
- Karlsbad (seit 1990)
- Karwin (seit 2003)
- Kladno (seit 2000)
- Komotau (seit 2006)
- Königgrätz (seit 1990)
- Olmütz (seit 1850; seit 1990)
- Ostrau (seit 1990)
- Pardubitz (seit 1990)
- Pilsen (seit 1990)
- Prag (seit 1850; seit 1990)
- Prerau (seit 2006)
- Reichenberg (seit 1850; seit 1990)
- Teplitz (seit 2003)
- Tetschen (seit 2006)
- Troppau (seit 1850; seit 1990)
- Zlin (seit 1990)
Die in den Klammern angeführten Jahreszahlen geben einerseits die erstmalige Erhebung zur Statutarstadt an; andererseits jenes Jahr, seit dem die jeweilige Stadt in der nichtkommunistischen Tschechei zur Statutarstadt erhoben wurde. Prag als Hauptstadt ist streng genommen keine Statutarstadt, sondern besitzt einen Sonderstatus, der einer Statutarstadt jedoch gleich kommt.