Volkstum

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Friedrich Ludwig Jahn.gif

Als Volkstum wird die Gesamtheit aller Äußerungen des Lebens eines Volkes, die seine volkliche Eigenart, seinen Sinn und seinen Volkscharakter kennzeichnen, bezeichnet. Zu den großen führenden Volkstumstheoretikern gehört Max Hildebert Boehm.

Begriff

Der Begriff Volkstum wurde erstmals 1810 von Friedrich Ludwig Jahn in seinem Werk „Deutsches Volkstum“ (→ Deutschtum) als Schlagwort verwendet, obwohl sich das Wort „volkstümlich“ bereits bei Johann Gottfried Herder findet. Bereits 1809 hatte Jahn in der Subskriptionsanzeige, die im „Berliner Freimütigen“ erschien, diese sprachliche Neuprägung gerechtfertigt:

Unter dem Titel ‚Deutsches Volkstum‘ wird nächstens eine über ein Alphabet starke Schrift herauskommen. Da ein Kunstwort gleich vorangestellt ist, so scheint es nötig, dasselbe zu erklären und damit zugleich die ganze Schrift anzukündigen... Also nicht um ein Kunstwort mehr in die Sprache einzuführen; nicht um sich durch eine wissenschaftliche Ausdrucksverwirrung künstlich schwer und dadurch wichtig zu machen; nein, erst nach sorgfältiger Sprachforschung sind die Ausdrücke Volkstum, volkstümlich und Volkstümlichkeit entstanden und hernach gewählt.

Die Dichterin Ina Seidel definierte 1924 das Volkstum wie folgt:

Volkstum heißt: Landschaft und Mensch, Religion, Kunst und Staat eines Himmelstriches in allen ihren Beziehungen zu einer Einheit verschmolzen. Eine solche Einheit, so lebendig sie in sich sein mag, ist ungenüge, ist dumpf, ist noch im Zustande der Jugend, solange sie von sich selbst noch nichts weiß.[1]

Deutscher Sinn

„Deutscher Sinn“ ist ein Gedicht von Friedrich von Schlegel, das erstmalig 1807 in „Dichter-Garten“ erschien. Das Gedicht wird auch von Prof. Dr. phil. Dr. h. c. Jahn als Einleitung zu seinem 1810 erschienenes Werk „Deutsches Volksthum“ verwendet.

Text

Froh mit Freunden rasch gelebt,
Herz zu Herzen hingestrebt,
Von des Frühlings Lust getränkt,
Geistes Aug' in Geist versenkt,
Ist des Deutschen Sitt' und Art,
Die noch nie gewandelt ward.
Was in Kunst und Wissenschaft
Fremder Himmel Hohes schafft,
Ward von ihm alsbald erkannt,
Wuchs so mächt'ger seiner Hand.
Eines ihm Verderben bringt:
Wenn ihn fremde Sitte zwingt;
Eins empöret sein Gefühl:
Fremder Rechte loses Spiel;
Ewig bleiben die uns fern,
Ehr' und Freiheit unser Stern.

Zitate

  • „Nichts ist ein Staat ohne Volk, ein seelenloses Kunstwerk; nichts ist ein Volk ohne Staat, ein leibloser luftiger Schemen, wie die weltflüchtigen Zigeuner und Juden. Staat und Volk in Eins, geben erst ein Reich, und dessen Erhaltungsgewalt bleibt das Volksthum.“Friedrich Ludwig Jahn[2]
  • „Da jede Regierungsgewalt selbstverständlich die Pflicht der Erhaltung der Staatsautorität für sich in Anspruch nimmt, mag sie auch noch so schlecht sein und die Belange eines Volkstums tausendmal verraten, so wird der völkische Selbsterhaltungstrieb bei Niederkämpfung einer solchen Macht, zur Erringung der Freiheit oder Unabhängigkeit, dieselben Waffen zu führen haben, mittels deren der Gegner sich zu halten versucht. Der Kampf wird demnach so lange mit ‚legalen‘ Mitteln gekämpft werden, solange auch die zu stürzende Gewalt sich solcher bedient; es wird aber auch nicht vor illegalen zurückzuschrecken sein, wenn auch der Unterdrücker solche anwendet. Im allgemeinen soll aber nie vergessen werden, daß nicht die Erhaltung eines Staates oder gar die einer Regierung höchster Zweck des Daseins der Menschen ist, sondern die Bewahrung ihrer Art. Ist aber einmal diese selber in Gefahr, unterdrückt oder gar beseitigt zu werden, dann spielt die Frage der Legalität nur mehr eine untergeordnete Rolle. Es mag dann sein, daß sich die herrschende Macht tausendmal sogenannter legaler Mittel in ihrem Vorgehen bedient, so ist dennoch der Selbsterhaltungstrieb der Unterdrückten immer die erhabenste Rechtfertigung für ihren Kampf mit allen Waffen. Nur aus der Anerkennung dieses Satzes allein sind die Freiheitskämpfe gegen innere und auch äußere Versklavung von Völkern auf dieser Erde in so gewaltigen historischen Beispielen geliefert worden. Menschenrecht bricht Staatsrecht.“Adolf Hitler, in: Mein Kampf

Siehe auch

Literatur

  • Friedrich Ludwig Jahn: Deutsches Volksthum, Erstausgabe, Lübeck 1810, Ausgabe 1935
  • Alfred Kirchhoff / Hans Ferdinand Helmolt / Oskar Weise / Eugen Mogk / Karl Sell / Adolf Lobe (i.e. Karl Adolf) / Henry Thode / Heinrich Adolf Köstlin / Jakob Wychgram: Das deutsche Volkstum, Leipzig & Wien 1898 (PDF-Datei)
  • Adolf Bartels: Rasse und Volkstum – gesammelte Aufsätze zur nationalen Weltanschauung. 1920 (Netzbuch und einzelne Seiten als PDF-Datei speicherbar) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
  • Josefa Berens-Totenohl: Die Frau als Schöpferin und Erhalterin des Volkstums (1938)
  • David M. Wilson (Hg.): Die Geschichte der nordischen Völker. Die Welt der Germanen, Kelten, Wikinger, Slawen. Orbis Verlag, München 2003, ISBN 978-3-572-01462-X. [Lizenzausgabe der Beck’schen Verlagsbuchhandlung, München, deutsche Ausgabe erstmals 1980; Originalausgabe: London 1980; zahlreiche großformatige Abbildungen]

Fußnoten

  1. Ina Seidel: Dichter, Volkstum und Sprache. Ausgewählte Vorträge und Aufsätze“, Stuttgart/Berlin 1934, S. 138
  2. Deutsches Volksthum, 1810, S. 18