Wehrmachtsgefolge

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Abzeichen für das Wehrmachtsgefolge

Wehrmachtsgefolge (auch ohne Fugen-s Wehrmachtgefolge) bezeichnete die zivilen Angehörigen der Wehrmacht, darunter die Stabs- und Nachrichtenhelferinnen sowie DRK-Schwestern in unbekannter Zahl. Zum Gefolge gehörten alle Personen, die in irgendeinem Dienst- oder Vertragsverhältnis zur Wehrmacht standen oder die sich bei der Wehrmacht aufhielten oder ihr folgten. Das Wehrmachtsgefolge, welches größtenteils aus Jungen, Frauen und Mädchen bestand, konnte wie die kämpfende Truppe über Feldpost erreicht werden. Das Gefolge hatte mindestens 53.000 Tote bzw. Gefallene zu betrauern.

Erläuterung

Der Troß einer Fechtenden Armee wird laut den Genfer Konventionen in der Regel als Gefolge (Wehrmacht-Gefolge) bezeichnet. Der Begriff „Wehrmachtsgefolge“ stammte aus dem Militär- und Disziplinarstrafrecht und war nicht gleichbedeutend mit dem damals angewandten arbeitsrechtlichen Begriff „Gefolgschaft“: Er war weitgehender und umfaßte alle diejenigen Personen, die nach § 155 des Militärstrafgesetzbuches und § 1 (1) Nr. 5 der Wehrmachtdisziplinarstrafordnung den Wehrmachtsstraf- und Disziplinarvorschriften unterworfen werden konnten. Das Gefolge bestand aus Personen, auch ausländische Freiwillige, die sich in irgendeinem Dienst- oder Vertragsverhältnis bei der Wehrmacht befanden oder sich sonst bei ihr aufhielten oder ihr folgten. Zum Gefolge rechnete nicht, wer organisatorisch unabhängig von der Wehrmacht eigene Hoheitsaufgaben zu erfüllen hatte (z. B.: NSDAP, Polizei, inländische Reichsbahn, Firmen der Organisation Todt).

Wer zum Wehrmachtgefolge gehörte, wurde staatlicher Seite festgelegt und auch den anderen Kriegsparteien auf diplomatischen Wege mitgeteilt. Das hatte für die Betroffenen in der Regel zur Folge, daß sie den Kombattanten-Status erhielten und damit sie nicht als „Irreguläre“ galten.

Liste (Beispiele)

  • Gefolge des Heeres
    • NSKK-Transportgruppe Todt
    • Einsatzgruppen der Technische Nothilfe (bis zur Übernahme durch die Wehrmacht am 1. Juni 1941)
  • Gefolge der Luftwaffe
    • NSKK-Brigaden der Luftwaffe
  • Handelsschiffahrt, mit Ausnahme der Kleinschiffe
  • Reichsbahnpersonal in Dänemark und in den besetzten Westgebieten
    • diese „Blauen Eisenbahner“ (wegen der blauen Uniform der nichttechnischen Laufbahn), die sich im Operationsgebiet bzw. des rückwärtigen Armeegebiet der jeweiligen Armeegruppe befanden (insbesondere an der Ostfront und bei der Wehrmacht-Verkehrs-Direktion in Italien, in Frankreich nur selten, da hier die Franzosen, auch im Dienste der Deutschen, weitgehend autark agierten), waren/gehörten zum Wehrmachtgefolge und waren damit auch Kombattanten. Der Einsatz dieser Eisenbahner erfolgte auf freiwilliger Basis und auch auf Abordnung durch die jeweilige Eisenbahn-Direktion. In keinem Fall hatten jedoch Reichsbahnbedienstete, die zur Wehrmacht abgeordnet gewesen seien, ein Soldbuch erhalten. Hierzu gab es einen Erlaß des Oberkommandos der Wehrmacht vom 5. Oktober 1942.[1]
    • Es gab da noch die „Schwarzen Eisenbahner“, Angehörige der technischen Laufbahn der Reichswehr. Sie trugen meist schwarze Dienst- bzw. Arbeitskleidung. Dazu gehörten Lokführer, Mitarbeiter in Bahnmeistereien, Gleisbauhöfen, Nachrichten- u. Fahrleitungsmeistereien, Ausbesserungswerken u.v.m. Das Gegenstück waren „graue Eisenbahner“, also Soldaten wie z. B. Eisenbahn-Pioniere oder Feldeisenbahn-Betriebsabteilungen. Die „Eisenbahntruppen” und „Feldeisenbahneinheiten” (sog. „graue Eisenbahner”) waren Bestandteile des Heeres und gehörten damit zur „fechtenden Truppe”.
  • Wachdienst Norwegen
  • Luftschutzwarndienst (LSW)
  • Reichsluftschutzbund (RLB)
  • Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD)

Nur inoffiziell wurden auch das Reichsarbeitsdienst, die Hitlerjugend, das DRK, die Reichsbahn (allerdings strittig, da sie organisatorisch unabhängig von der Wehrmacht eigene Hoheitsaufgaben zu erfüllen hatte), die Organisation Todt und zuweilen auch der Volkssturm dazu gezählt. In der Nachkriegsliteratur ist man sich oft uneinig, welche Verbände nun offiziell dem Wehrmachtsgefolge zurechnet werden sollte und welche nicht. Viele Frauen waren bei der Reichsbahn und Wehrmachtshelferinnenkorps dienstverpflichtet. Sie hatten später in der BRD bei der Rentenantragstellung keine Probleme mit den Beitrags- bzw. Ersatz- oder Anrechnungszeiten.

Mädchen und Frauen

„Allein das Heer beschäftigte bereits bei Kriegsbeginn etwa 140000 Frauen. 1943/44 waren im Bereich des Ersatzheeres etwa 300000 Angestellte und Arbeiterinnen tätig. Im gleichen Zeitraum waren im Bereich des Feldheeres und in den besetzten Gebieten rund 8000 Nachrichten- und 12500 Stabshelferinnen, bei der Luftwaffe etwa 130000 Frauen als Luftwaffenhelferinnen und bei der Kriegsmarine circa 20000 Frauen als Marinehelferinnen tätig. Das heißt, zwischen 450000 und 500000 Frauen waren als Helferinnen oder Angestellte und Arbeiterinnen bei der Wehrmacht beschäftigt. Durch diese halbe Million Frauen konnten rund 300000 Soldaten für den Dienst mit der Waffe freigestellt werden. So kam in der Wehrmacht auf jeden zwanzigsten Soldaten eine Helferin oder Angestellte. Hinzuzuzählen sind die ehrenamtlich« tätigen BDM-Mädchen, die beispielsweise als Helferinnen beim Flugmeldedienst und bei Schanzeinsätzen arbeiteten, sowie die im Sanitätswesen der Wehrmacht tätigen Frauen. Krankenschwestern und -pflegerinnen sowie Betreuungshelferinnen waren keine Wehrmachtsangestellten, sondern wurden von den verschiedenen Krankenpflegeorganisationen (DRK, NS-Schwesternschaft, Vertragsschwestern des Reichsbundes der freien Schwestern, evangelische Diakonissenschwestern, Schwestern des katholischen Caritasverbandes und Lernschwestern vorgenannter Organisationen) der Wehrmacht zur Verfügung gestellt, zählten aber zum Wehrmachtsgefolge. Zusätzlich zu diesen wurden Frauen und Mädchen durch die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) zur Verwundeten- und Truppenbetreuung herangezogen und ausgebildet. Die Zahl aller bei der Wehrmacht im Pflegedienst eingesetzten Frauen ist nicht bekannt. Am 1. November 1944 waren aber zum Beispiel allein 14525 katholische Ordensschwestern in mehr als 400 Lazaretten und sonstigen Wehrmachtseinrichtungen tätig. Am 1. Januar 1945 standen im ‚Sanitätsdienst der Wehrmacht‘ 361500 Frauen: Dazu zählten 500 DRK-Ärztinnen, 48000 DRK-Schwesternhelferinnen und 313000 DRK-Helferinnen. […] Zum Einsatz kamen darüber hinaus noch knapp 3000 SS-Helferinnen, etwa 3000 Helferinnen und Angestellte der Ordnungspolizei, rund 15000 Kraftfahrerinnen und Turmbeobachterinnen der Ordnungspolizei und mindestens 8000 weibliche Zivilangestellte der SS, zu denen auch die etwa 4000 Aufseherinnen der SS in den Konzentrationslagern zählten. Die letztgenannten Gruppen von weiblichem Personal gehörten nicht zum Wehrmachtsgefolge [Anm.: sie gehörten zum SS-Gefolge], ebenso wenig wie weitere weibliche Angestellte der NSDAP, der Organisation Todt und der freien Wirtschaft, die zum Teil auch in den besetzten Gebieten arbeiteten und deren Anzahl unbekannt ist.“[2]

Fußnoten

  1. Die Zivilpersonen der Reichsbahn, die in den besetzten Gebieten tätig waren, gehörten dem Wehrmachtsgefolge an. Damit waren diese dem Militärstrafgesetzbuch und der Disziplinarordnung unterworfen. Sie waren somit Angehörige im Sinne des § 21 des Wehrgesetzes ohne Soldaten zu sein. Sie mußten zur Kenntlichmachung eine gelbe Armbinde mit der Aufschrift „Deutsche Wehrmacht“ tragen und einen Kombattantenausweis mitführen, der sie zum Führen von Waffen und zum Kampfeinsatz verpflichtete. Die rechtliche Stellung war unklar, denn nach Völkerrecht durften diese keine Waffen tragen.
  2. Vgl. Jutta Mühlenberg: Das SS-Helferinnenkorps, 2011, S. 13 ff.