Bedingungslose Kapitulation

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Generaloberst Jodl (sitzend, zweiter von rechts) unterzeichnet in Begleitung von Major Wilhelm Oxenius (sitzend, zweiter von links) und Generaladmiral Hans-Georg von Friedeburg (sitzend, rechts) in Reims am 7. Mai 1945 zwischen 2.39 bis 2.41 Uhr die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht vor den westlichen Feindmächten.

Die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht 1945 und dadurch die Vernichtung des besten Heeres der Welt, als angeblich einzige Möglichkeit, den Zweiten Weltkrieg zu beenden, wurde bereits von den Alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkrieges auf der Konferenz von Casablanca im Januar 1943 als Kriegsziel vereinbart und beschlossen. Damit wurde die Tür für eine gemeinsame und dauerhafte Friedensregelung in Europa zugeschlagen.

Erläuterung

Auf dem Weg zur Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde der Wehrmacht in Berlin-Karlshorst am 8. Mai 1945
Kapitulation der Wehrmacht in Berlin-Karlshorst am 8./9. Mai 1945; von links sitzend: Hans-Jürgen Stumpff (links), Wilhelm Keitel (Mitte) und Hans-Georg von Friedeburg (rechts) bei der Unterzeichnung der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht in der Pionierschule I in Karlshorst. Dahinter stehend: Vizeadmiral Leopold Bürkner (zwischen Stumpff und Keitel), Korvettenkapitän Otto Salman (nach hinten schauend) und Oberstleutnant Karl Boehm-Tettelbach.

Die erste Kapitulationsurkunde wurde bereits am 7. Mai 1945 in Reims unterzeichnet. Auf Drängen Stalins mußte die Prozedur einen Tag später in Berlin-Karlshorst rituell wiederholt werden. Aufgrund des Inkrafttretens dieser zweiten Kapitulation in der späten Nacht des 8. Mai 1945 ist wiederum erst der darauffolgende Tag im historischen Gedächtnis Ost-Europas verankert. Die Staaten des früheren Warschauer Paktes feiern bis heute ihren Sieg am 9. Mai. In der BRD finden traditionsgemäß immer noch die Feiern des Zusammenbruchs – heute unter der Bezeichnung „Befreiung vom Nationalsozialismus“ – am 8. Mai statt.

Vorgeschichte

Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel unterzeichnet im Offizierskasino der Heerespionierschule in Berlin-Karlshorst am 9. Mai 1945 um 0.16 Uhr (rückwirkend zum 8. Mai 1945) noch einmal die bedingungslose Kapitulation vor der Roten Armee.

In einem Spiegel-Artikel vom 28. Juli 1949 heißt es:

„In den verschiedenen Memoirenwerken ist halbwegs sichtbar geworden, warum Franklin D. Roosevelt am Ende der Konferenz von Casablanca seinen britischen Kriegskollegen Winston Churchill mit der Formel von der ‚bedingungslosen Kapitulation‘ überrumpelte. Inzwischen stimmen fast alle Kritiker der Roosevelt-Aera darin überein, daß diese Forderung des Präsidenten überspannt war. [...] Roosevelts globale politische Strategie ging davon aus, daß die USA am Schluß des Krieges fünf Sechstel der Erde beherrschen sollten. Das letzte Sechstel sollte dem Reich Stalins vorbehalten bleiben. Mit Stalin, den Roosevelt zum Demokraten und Christen umerziehen wollte, [...] wollte er dann gemeinsam die Kontrolle über die Welt ausüben. Deutschland und Japan sollten als politische und wirtschaftliche Mächte vollkommen verschwinden. [...] ‚Die einzige Bedingung, unter der wir mit einer Regierung der Achsenmächte oder einem ihrer Mitläufer verhandeln werden, haben wir in Casablanca verkündet. Es ist die bedingungslose Kapitulation.‘ Roosevelt entnahm die Formel von der bedingungslosen Kapitulation der amerikanischen Geschichte. Sie war erstmals im amerikanischen Bürgerkrieg (1861-85) gebraucht worden. Damals haftete ihr jedoch noch nicht das Odium der Vernichtung an. Sie sollte lediglich den Verzicht auf Sezession und Sklavenbefreiung festlegen.“[1]

Eine Gefährdung des alliierten Sieges ging allerdings von einem möglichen Auseinanderbrechen der Anti-Hitler-Koalition zwischen den Westalliierten und der Sowjetunion aus. Da jedoch eine bedingungslose Kapitulation Waffenstillstandsverhandlungen und Teilkapitulationen ausschloß, war dies für die Sowjets ein verläßlicher Beweis, daß die Westalliierten unbedingt bereit waren, bis zum Kriegsende an der Seite der Sowjetunion zu stehen. Daher schloß sich auch die Sowjetunion dieser Forderung an.

Winston Churchill sagte in einer Rede im Unterhaus am 22. Februar 1944 dazu:

„Der Ausdruck ‚bedingungslose Kapitulation‘ bedeutet, [...] daß die Alliierten im Augenblick der Übergabe den Deutschen gegenüber nicht durch irgendeinen Vertrag oder andere Verpflichtungen gebunden sind.“

„Bedingungslose Kapitulation“ beinhaltete demzufolge nicht nur, daß die Sieger dem besiegten Deutsche Reich ihre Bedingungen diktierten, es bedeutete darüber hinaus, daß sich die Sieger in ihrer Machtausübung nicht einmal von völkerrechtlichen Prinzipien beschränken lassen wollten.

Der Schriftsatz

Quelle
Folgender Text ist eine Quellenwiedergabe. Unter Umständen können Rechtschreibfehler korrigiert oder kleinere inhaltliche Fehler kommentiert worden sein. Der Ursprung des Textes ist als Quellennachweis angegeben.

Unterzeichnet zu Berlin, am 8. Mai 1945:

  1. Wir, die hier Unterzeichneten, die wir im Auftrage des Oberkommandos der Deutschen Wehrmacht handeln, übergeben hiermit bedingungslos dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und gleichzeitig dem Oberkommando der Roten Armee alle gegenwärtig unter deutschem Befehl stehenden Streitkräfte zu Lande, zu Wasser und in der Luft.
  2. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzüglich allen deutschen Land-, See- und Luftstreitkräften und allen unter deutschem Befehl stehenden Streitkräften den Befehl geben, die Kampfhandlungen um 23.01 Uhr mitteleuropäischer Zeit am 8. Mai 1945 einzustellen, in den Stellungen zu verbleiben, die sie in diesem Zeitpunkt innehaben, und sich vollständig zu entwaffnen, indem sie ihre Waffen und Ausrüstung den örtlichen alliierten Befehlshabern oder den von den Vertretern der obersten alliierten Militärführungen bestimmten Offizieren übergeben. Kein Schiff, Seefahrzeug oder Flugzeug irgendeiner Art darf zerstört werden, noch dürfen Schiffsrümpfe, maschinelle Einrichtungen oder Geräte, Maschinen irgendwelcher Art, Waffen, Apparaturen und alle technischen Mittel zur Fortsetzung des Krieges im allgemeinen beschädigt werden.
  3. Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht wird unverzüglich den zuständigen Befehlshabern alle von dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und dem Oberkommando der Roten Armee erlassenen zusätzlichen Befehle weitergeben und deren Durchführung sicherstellen.
  4. Diese Kapitulationserklärung stellt kein Präjudiz für an ihre Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.
  5. Im Falle, daß das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht oder irgendwelche unter seinem Befehl stehenden Streitkräfte es versäumen sollten, sich gemäß den Bestimmungen dieser Kapitulationserklärung zu verhalten, werden der Oberste Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und das Oberkommando der Roten Armee alle diejenigen Straf- und anderen Maßnahmen ergreifen, die sie als zweckmäßig erachten.

Diese Erklärung ist in englischer, russischer und deutscher Sprache aufgesetzt. Allein maßgebend sind die englische und die russische Fassung.

Für das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht:
gez. v. Friedeburg gez. Keitel gez. Stumpff
Für den obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte gez. A.W. Tedder
Für das Oberkommando der Roten Armee gez. G. Schukow
Bei der Unterzeichnung waren als Zeugen auch zugegen:
General, Oberstkommandierender der Ersten Französischen Armee gez.: J. d. Lattre de Tassigny
Kommandierender General der Strategischen Luftstreitkräfte der Vereinigten Staaten gez.: Carl Spaatz
Quelle: Jürgen Weber (Hg.): Auf dem Wege zur Republik 1945-1947. München 1981, S. 39.


Demzufolge wurde im Wehrmachtbericht vom 9. Mai 1945 das Ende des Krieges bekanntgegeben.

Göring zur Forderung

Hermann Göring vor dem Nürnberger Tribunal zur „bedingungslosen Kapitulation“:

„Solange Hitler Führer des deutschen Volkes war, bestimmte er ausschließlich die Kriegsführung. Solange mich ein Gegner damit bedroht, daß er nur eine bedingungslose und völlig bedingungslose Kapitulation fordert, kämpfe ich bis zum letzten Atemzug, weil mir doch nichts anderes übrigbleibt, als nur noch die Chance, unter Umständen das Schicksal zu wenden, selbst wenn es hoffnungslos erscheint. [...] Die Ermordung Hitlers hätte meine Nachfolge hervorgerufen. Wenn der Gegner mir die selbe Antwort gegeben hätte, bedingungslos zu kapitulieren und zwar zu jenen furchtbaren Bedingungen, die angedeutet waren, hätte ich unter allen Umständen weitergefochten!“[2]

Rechtliches und Folgen

Im Gegensatz zur derzeit immer wieder propagierten Version nach der Politischen Korrektheit kapitulierte jedoch nicht das Deutsche Reich, sondern das Oberkommando der deutschen Wehrmacht. Das bislang letzte Staatsoberhaupt des Reiches, Karl Dönitz, stellte dazu nach der völkerrechtswidrigen Verhaftung seiner Regierung im Sonderbereich Mürwik im Juli 1945 unmißverständlich fest:

„Der Kommandant des Lagers, in dem ich mich als Kriegsgefangener befinde, verlas am 7. Juli eine aus 3 Paragraphen bestehende Anordnung, die in § 2 u. a. die Feststellung enthielt, der Deutsche Staat habe aufgehört zu bestehen. Der Satz wurde auf meine Einwendung nachträglich dahin berichtigt, daß es heißen sollte, die Deutsche Regierung habe aufgehört zu bestehen.

Um Mißverständnissen über meinen Standpunkt vorzubeugen, treffe ich folgende Klarstellung:[3]

  1. Die Kapitulation ist von meinen Beauftragen auf Grund einer schriftlichen Vollmacht geschlossen worden, die ich als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches und damit Oberster Befehlshaber der Wehrmacht zugestellt habe, und die in dieser Form von den bevollmächtigten Vertretern der Alliierten Streitkräfte verlangt war und anerkannt wurde. Die Alliierten haben mich dadurch selbst als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches anerkannt.
  2. Durch die mit meiner Vollmacht am 9. Mai 1945 abgeschlossene bedingungslose Kapitulation der drei Deutschen Wehrmachtsteile hat weder das Deutsche Reich aufgehört zu bestehen, noch ist dadurch mein Amt als Staatsoberhaupt beendet worden. Auch die von mir berufene geschäftsführende Regierung ist im Amt geblieben; mit ihr hat die alliierte Überwachungskommission in Flensburg bis zum 23. Mai 1945 im Geschäftsverkehr gestanden.
  3. Die im Abschluß an die Kapitulation erfolgende vollständige Besetzung des Deutschen Reichsgebietes hat an dieser Rechtslage nichts geändert. Sie hat nur mich und meine Regierung tatsächlich behindert, in Deutschland Regierungshandlungen zu vollziehen.
  4. Ebensowenig konnte meine und meiner Regierung Gefangennahme auf die dargelegte Rechtslage Einfluß haben. Sie hatte nur zur Folge, daß jede tatsächliche Amtstätigkeit für mich und meine Regierung vollständig aufhörte.
  5. Mit dieser Auffassung über die Rechtsfolgen der erwähnten militärischen Vorgänge befinde ich mich in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts.“

Zu den Folgen der bedingungslosen Kapitulation sagte der spätere Vorsitzende der Deutschen Partei, Heinrich Hellwege, am Vorabend der Moskauer Außenministerkonferenz am 10. März 1947:

„[...] Auf der Grundlage der bedingungslosen Kapitulation [...] hat der Kontrollrat [...] die zusätzliche Forderung bekannt gegeben, daß die deutschen Behörden zu Gunsten der Vereinten Nationen [!] für bestimmte Zwecke Arbeitskräfte innerhalb und außerhalb Deutschlands zur Verfügung stellen müßten. Diese Bestimmung rechtfertigt jedoch keineswegs die in den deutschen Gebieten vorgenommenen Zwangsverschleppungen. [...] Ohne Beispiel in der Geschichte haben die Sieger nach der Kapitulation durch einseitigen Machtanspruch die Regierungsgewalt in Deutschland übernommen. Nach der Haager Landkriegsordnung übernahmen sie damit aber auch die Verantwortung für das Leben unseres Kulturvolkes von 70 Millionen und aus dieser Verantwortung werden sie nicht entlassen werden!“[4]

Zur Tatsache, daß ausschließlich die Kapitulation der Wehrmacht erfolgte, heißt es in einer nach dem Krieg herausgegebenen juristischen Abhandlung:

„[...] In der gesamten Völkerrechtsliteratur [...] besteht Übereinstimmung darüber, daß eine solche Kapitulation eine ausschließlich militärische Bedeutung hat, sich entsprechend der Zuständigkeit der beiderseits beteiligten Befehlshaber streng auf militärische Angelegenheiten beschränken muß und irgendwelche sonstigen in das Gebiet der Politik gehörenden Bestimmungen nicht enthalten darf. [...] Es steht einwandfrei fest, daß die erste Kapitulationsurkunde vom 7.5.45 in Reims namens des deutschen Oberkommandos vom Generaloberst Jodl und die zweite fast gleichlautende vom 8.5.45 in Berlin ebenfalls im Namen des Oberkommandos durch Keitel, Friedeburg und Stumpff unterzeichnet worden ist. Auf keiner der beiden Urkunden erscheint die Unterschrift des Admirals Dönitz.“[5]

Das Deutsche Reich wurde unter die vollständige Kontrolle der Alliierten gestellt. Für eine deutsche Regierung war kein Platz mehr. Die Regierung Dönitz in Flensburg wurde nur wenige Wochen nach der bedingungslosen Kapitulation von den alliierten Siegern abgesetzt und in die Gefangenschaft geführt. Ein Vorgang, wie es ihn in der europäischen Staatengeschichte so noch nicht gegeben hatte.

Siehe auch

Literatur

  • Friedrich Grimm: Nun aber Schluss mit Rache und Vergeltung! – Eine ernste Betrachtung zehn Jahre nach dem Zusammenbruch, Göttinger Verlagsanstalt, Göttingen 1955 (PDF-Datei)
  • Gescheiterte Friedensinitiativen August 1939 bis Ende 1941, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Band 1, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 639–654
  • Hans Meiser: Die wichtigsten Friedensinitiativen 1942 bis 1944, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Band 1, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 665–672
  • Claus Nordbruch: Der deutsche Aderlaß – Alliierte Kriegspolitik gegen Deutschland nach 1945, Veröffentlichungen des Instituts für Deutsche Nachkriegsgeschichte, Bd. 28, 3. Aufl., Grabert-Verlag, Tübingen 2012, Kapitel Folter als Mittel, ›Recht‹ zu sprechen und historische ›Tatsachen‹ zu schaffen (S. 155–166) und Kapitel Deutsche in Gefangenschaft der Sieger (S. 215–260)
  • Thomas Goodrich: Höllensturm – Die Vernichtung Deutschlands, 1944–1947, Createspace Independent Publishing, 2015, ISBN 978-1517540241 [475 S.]
  • Anne Armstrong: „Bedingungslose Kapitulation.“ Die teuerste Fehlentscheidung der Neuzeit. Übersetzt und bearbeitet von Johannes Eidlitz. Molden-Verlag, Wien/München 1965 [amerikanische Originalausgabe: 1961].
  • Franz Kurowski: Bedingungslose Kapitulation: Inferno in Deutschland 1945. Arndt-Verlag, Kiel 2005, ISBN 978-3-887-41073-4 (Klappentext)
  • Werner Symanek: Deutschland muß vernichtet werden. VAWS Verlag, Duisburg 2000, ISBN 978-3-927-77330-1 (Klappentext)
  • Hugo Wellems/Reinhard Oltmann: „Deutschland ausradieren“. Das 20. Jahrhundert in entlarvenden Zitaten (Klappentext)
  • Hans Bernhardt: Deutschland im Kreuzfeuer großer Mächte. 1000 aufschlußreiche Zitate als Jahrhundertzeugen (Klappentext)
  • Heinz Leiwig: Deutschland Stunde Null. Historische Luftaufnahmen 1945 (Klappentext)
Englischsprachig
  • Thomas Goodrich: Summer, 1945 – Germany, Japan and the Harvest of Hate, CreateSpace Independent Publishing Platform, 2018, ISBN 978-1979632560 [342 S.]
  • John Wear: Germany’s War: The Origins, Aftermath & Atrocities of World War II, American Free Press, 2015, ISBN 978-0982344897 [508 S.; Inhaltsangabe und Bestellinformation]

Verweise

Fußnoten

  1. Der Spiegel 31/1949 zur Konferenz von Casablanca
  2. Hermann Göring vor dem Nürnberger Tribunal zur „Bedingungslosen Kapitulation“ (zum anhören)
  3. Dönitz-Erklärung Juli 1945 („Bad Mondorfer Erklärung“) in: Manfred Roeder: Ein Kampf um's Reich, 1979, S. 30; ebenfalls zitiert in: Nacht von Holger Fröhner, S. 64 (eingeschränkte Voransicht auf Google-Bücher), Walter Lüdde-Neurath: Regierung Dönitz, die letzten Tage des Dritten Reiches, S. 166; Herbert Grundmann: Handbuch der deutschen Geschichte, Band 2, Klett-Cotta, 1976, S. 609; Andreas Kruber: Erwachsen werden schwer gemacht. Alte Seelen in einer neuen Zeit, S. 320 (eingeschränkte Voransicht auf Google-Bücher)
  4. Auszüge aus Hellweges Rede mit Passagen zur bedingungslosen Kapitulation (vom 10. März 1947)
  5. Erich Kraske: Bedingungslose Kapitulation und Völkerrecht. Juristische Rundschau, Band 1949, Heft 4, Seite 101