Liste verbotener Medien in der BRD

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In der Bundesrepublik Deutschland führt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) unter der langjährigen Leitung von Elke Monssen-Engberding eine Liste, in der zum einen die als jugendgefährdend eingestuften Medien (Indizierungen) und zum anderen Medien, die die nach einem Gerichtsbeschluß beschlagnahmt oder eingezogen wurden, aufgeführt werden. Diese Liste wird regelmäßig in dem amtlichen Mitteilungsblatt BPjM-aktuell veröffentlicht.

Die Liste ist in verschiedene Listenteile, und diese sind wiederum in verschiedene Indizes, unterteilt:

Listenteile Index
A, B, E gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 JuSchG

Liste A: Medien sind jugendgefährdend
Liste B: Medien für die die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten (nach Ansicht der BPjM; sofern keine gerichtliche Beschlagnahme erfolgt ist, gilt kein allgemeines Verbreitungsverbot)
Liste E: Einträge vor dem 1. April 2003

1 Filme (2864 Titel)
2 Spiele (520 Titel)
3 Druckmedien (~810 Titel)
4 Tonträger (818 Titel)
5 Vorausindizierungen (4 Titel)
C, D gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JuSchG (werden nicht veröffentlicht)

Liste C: Alle indizierten Telemedien, die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unterliegen
Liste D: Alle indizierten Telemedien, die möglicherweise strafrechtsrelevanten Inhalt haben und für die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten könnten.

6 Telemedien (Online-Angebote) (1355 Titel)
7 Trägermedien (Flugblatt) (1 Titel)
Sonderübersichten Beschlagnahmung/Einziehungen, soweit sie der BPjM mitgeteilt wurden
8 Beschlagnahmen bundesweit nach §§ 86a, 130, 130a StGB (125 Titel) (§ 86a - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 130 - Volksverhetzung, § 130a - Anleitung zu Straftaten)
9 Beschlagnahmen bundesweit nach § 131 StGB (326 Titel) (§ 131 - Gewaltdarstellung)
10 Beschlagnahmen bundesweit nach § 184 III StGB, seit 1. April 2004 §§ 184a und 184b StGB (363 Titel) (§ 184a - Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften, § 184b - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften)
11 Beschlagnahmen bundesweit nach §§ 185, 187 StGB (4 Titel) (§ 185 - Beleidigung, § 187 - Verleumdung)
Sonderübersichten Vorausindizierungen/aktuelle Indizierungen (Trägermedien)
12 Vorausindizierungen Trägermedien (4 Titel)
13 Aktuelle Indizierungen Trägermedien (im Erscheinungsmonat des BPjM-Aktuell indiziert)

Die Zahlen sind vom 29. August 2008.

Druckmedien

Indizierte Bücher

Indizierte Bücher dürfen in der BRD nach BRD-Recht Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht, nicht in der Öffentlichkeit beworben und mit der Post nur per „Einschreiben/Eigenhändig” versendet werden. Der Erwerb und Besitz ab 18 Jahren ist jedoch legal. Angebliche „Jugendgefährdung” wird gerne von den BRD-Behörden vorgeschoben, um politische Bücher, die nicht dem verordneten Geschichtsbild folgen, quasi vom Markt zu verbannen.

Indizierte Bücher, die erstmals indiziert bzw. dauerindiziert sind oder nach einfacher Indizierung nicht mehr verlegt werden

Zeitweise indizierte Bücher, die mittlerweile frei erhältlich sind

Verbotene Bücher

Der Erwerb und Vertrieb der folgenden Bücher ist in Deutschland verboten, der Besitz jedoch legal.

  • Attilas Enkel auf Davids Thron, Erwin Soratori, verboten 1992 durch das Amtsgericht Tübingen (4 Gs 445/95)
  • Auschwitz-Mythos von Wilhelm Stäglich; das Buch wurde verboten und Säglich wurde die Doktorwürde entzogen
  • Das Reich als Aufgabe; Friedrich Schmidt. Verboten wegen „Volksverhetzung”.
  • Der Fall Günter Deckert, Günther Antohn, Henri Roques, Weinheim 1995, (verboten vom Landgericht Mannheim, (13) 5 Ns 67/96)
  • Funkenflug – Handbuch für nationale Aktivisten; Jürgen Riehl (Pseudonym). Verboten wegen „Volksverhetzung“.
  • Geheimgesellschaften und ihre Macht im 20. Jahrhundert, Udo Holey (erschienen unter dem Pseudonym Jan van Helsing, D, CH (erhältlich in Österreich sowie in Icod de los Vinos, Teneriffa, Kanarische Inseln, Spanien), verboten durch Amtsgericht Mannheim wegen Volksverhetzung. Dieser Beschlagnahmebeschluss wurde allerdings im Jahre 2001 aufgrund eines Formfehlers (Verfristung) durch das Landgericht Mannheim aufgehoben. Ein Indizierungsverfahren wurde hernach nicht erneut beantragt.
  • Geheimgesellschaften 2, Interview, Jan Udo Holey / „Jan van Helsing”, D, CH (ebenfalls erhältlich in Österreich sowie in Icod de los Vinos, Teneriffa, Kanarische Inseln, Spanien), verboten ebenfalls wegen „Volksverhetzung”.
  • Hoch-Zeit der Menschheit, Rudolf John Gorsleben, Nachdruck des ursprünglich 1930 erschienenen Buches. Dieser Nachdruck wurde in den neunziger Jahre auf Betreiben von Ignatz Bubis durch das Amtsgericht Bremen 81b Gs 45/96 verboten. Der betroffene Nachdruck ist jedoch nicht ausschließlich ein Faksimile, sondern enthält später hinzugefügte Passagen. Die Originalausgaben der 30er Jahre sind nach wie vor legal im antiquarischen Handel erhältlich.
  • Kapitulieren, niemals!; Werner Naumann. Verboten wegen „Volksverhetzung”.
  • Rasse – Ein Problem auch für uns; Jürgen Riehl (Pseudonym).
  • Auschwitz – Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust; Jürgen Graf. Verbot wegen „Volksverhetzung”.

Folgende Bücher wurden eingezogen – damit ist auch der Verkauf an Erwachsene illegal. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt: Der Käufer kann sich, aufgrund des eindeutigen Willens des Gesetzgebers, der lediglich ein Verbreitungsverbot vorsieht, nicht strafbar machen. Somit ist auch der Besitz straffrei. Fraglich ist, ob ein im Rahmen einer Hausdurchsuchung aufgefundenes Exemplar durch die Staatsanwaltschaft eingezogen wird. Die Einziehung ist rechtlich nicht möglich, wenn der Erwerb vor dem Zeitpunkt des Beschlagnahmebeschlusses der Staatsanwaltschaft liegt. Zu beachten ist jedoch: Eine private Weitergabe, Flohmarktverkauf oder ein antiquarischer Handel ist in jedem Fall unzulässig, da hier eine Verbreitung anzunehmen wäre.
Es existiert in der demokratischen BRD kein veröffentlichtes Verzeichnis indizierter Bücher, da die ausführenden Behörden vermeiden möchten, daß damit erst ein Markt/eine Nachfrage entsteht. Die rechtlichen Vorschriften sind eindeutig: ein Verkäufer ist – auch auf dem Flohmarkt – in der rechtlichen Verantwortung und kann sich wegen „Verbreitung“ strafbar machen. Auf der anderen Seite steht der Käufer einer Publikation. Hier hat der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland nur einen Straftatbestand vorgesehen, nämlich den Erwerb von Kinderpornografie. Weitere Strafandrohungen für den Kauf von Schriften im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB (hierunter fallen alle Bücher, Zeitschriften, Videos, CDs, DVDs und Dateien aus dem Internet) gibt es nicht.

Bücher, die zwar nicht indiziert, aber aus verschiedenen Gründen verboten waren und wieder erhältlich sind

  • Der Krieg in unseren Städten; Udo Ulfkotte, D, Auf Antrag der Berliner Islamischen Föderation Auslieferungsverbot erwirkt. Bis Mai 2006 wieder erhältlich, dann vor dem Hintergrund massiver Drohungen gegen den Autor und den Frankfurter Eichborn-Verlag „freiwillig” wieder vom Markt genommen. Der Autor wurde mehrfach mit dem Tod bedroht.
  • Invasionsziel: DDR, Vom Kalten Krieg zur Neuen Ostpolitik. 1971 im Konkret Buchverlag GmbH + Co.KG, Hamburg erschienen. Umschlag: Ulrich Kirschstein, Hamburg konkret extra Band 7. Autoren sind unter anderem: Karl Heinz Roth, Hajo Leib, Nicolaus Neumann. Das Buch wurde im Verlag beschlagnahmt.

Bücher, die auf Grund einer Zivilklage nicht, verzögert oder mit Änderungen erschienen sind

  • Das Hanf-Handbuch; Hainer Hai. In allen Auflagen (außer der 1.) sind Stellen geschwärzt, die von Schmuggel und Verkauf von Cannabis(produkten) handeln.
  • Der Oligarch; Jürgen Roth. D, Im Buch mußte nach Klage von Boris Fuchsmann vor dem Landgericht Düsseldorf 2001 mehr als ein Dutzend Passagen mit schwarzen Balken unkenntlich gemacht werden. Fuchsmann führte aus, daß in diesen Passagen unwahre Behauptungen über seine Geschäftsbeziehungen zur ukrainischen Mafia aufgestellt würden.
  • Hinter den Kulissen; Dieter Bohlen. Auf eine Klage von Thomas Anders hin waren einige diffamierende Stellen im Buch zu schwärzen.
  • Mephisto (Roman); Klaus Mann. 1968 vom Landgericht verboten, Urteil bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht, Roman dann doch 1981 trotz rechtskräftigen Urteils im Rowohlt Verlag erschienen, da die Erben von Gustaf Gründgens auf eine erneute Klage gegen die Veröffentlichung verzichteten.
  • Esra (Roman); Maxim Biller wegen offensichtlicher Erkennbarkeit der Hauptfiguren des Romans, am 21. Juni 2005 vom BGH letztinstanzlich verboten. Zwei Frauen hatten geklagt, weil sie sich in zwei Figuren des Romans wiedererkennen und dies ihre Persönlichkeitsrechte verletze.
  • Meere (Roman); Alban Nikolai Herbst aufgrund einer Zivilklage (Erkennbarkeit) verboten.

Andere oder unklare Rechtslage

Tonträger

Indizierte Tonträger

Alben

Lieder

  • Kein Gerede der Musikgruppe WIZO, inhaltlicher Aufruf zum Terrorismus (eine Version des Titels ohne Gesang ist frei erhältlich)

Beschlagnahmte Tonträger

u.a. gemäß § 130 StGB (Volksverhetzung)

gemäß § 131 StGB (Gewaltdarstellung)

gemäß § 184a StGB (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften)

Siehe auch

Verbotene, beschlagnahmte oder indizierte Comics

Verbotene, beschlagnahmte oder indizierte Videospiele

Verbotene, beschlagnahmte oder indizierte visuelle Medien

Vorbehaltsfilme

Literatur

  • BPjM-Aktuell, Amtliches Mitteilungsblatt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

Verweise

Fußnoten

  1. Datenbank des deutschsprachigen Anarchismus - DadA: radikal <Berlin u.a.>. http://projekte.free.de/dada/dada-p/P0001035.HTM (10.1.2007))


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