10 Gebote für die Kriegsführung des deutschen Soldaten
Die 10 Gebote für die Kriegsführung des deutschen Soldaten waren eine militärische Richtlinie,[1] die das Verhalten des deutschen Landsers der Wehrmacht im Kriegsfall regelte. Die Gebote waren in seinem Soldbuch abgedruckt. Daß Soldaten und Offiziere eine angepaßte Version der Genfer Konvention mit sich tragen, war in der Kriegsgeschichte ein einzigartiger Vorgang. Zusätzlich zu den allgemeingültigen Geboten hatten viele Regimenter und Divisionen auch Frontbekenntnisse, nach denen die Angehörigen handelten.
Die Gebote
für die Kriegsführung des deutschen Soldaten
- Der deutsche Soldat kämpft ritterlich für den Sieg seines Volkes. Grausamkeiten und nutzlose Zerstörungen sind seiner unwürdig.
- Der Kämpfer muß uniformiert oder mit einem besonders eingeführten weithin sichtbaren Abzeichen versehen sein. Kämpfen in Zivilkleidung ohne ein solches Abzeichen ist verboten.
- Es darf kein Gegner getötet werden, der sich ergibt, auch nicht der Freischärler und der Spion. Diese erhalten ihre gerechte Strafe durch die Gerichte.
- Kriegsgefangene dürfen nicht mißhandelt oder beleidigt werden. Waffen, Pläne und Aufzeichnungen sind abzunehmen, von ihrer Habe darf sonst nichts weggenommen werden.
- Dum-Dum-Geschosse sind verboten. Geschosse dürfen auch nicht in solche umgestaltet werden.
- Das Rote Kreuz ist unverletzlich. Verwundete Gegner sind menschlich zu behandeln. Sanitätspersonal und Feldgeistliche dürfen in ihrer ärztlichen bzw. seelsorgerischen Tätigkeit nicht gehindert werden.
- Die Zivilbevölkerung ist unverletzlich. Der Soldat darf nicht plündern oder mutwillig zerstören: Geschichtliche Denkmäler und Gebäude, die dem Gottesdienst, der Kunst, Wissenschaft oder der Wohltätigkeit dienen, sind besonders zu achten. Natural- und Dienstleistungen von der Bevölkerung dürfen nur auf Befehl von Vorgesetzten gegen Entschädigung beansprucht werden.
- Neutrales Gebiet darf weder durch Betreten oder Überfliegen noch durch Beschießen in die Kriegshandlung einbezogen werden.
- Gerät ein deutscher Soldat in Gefangenschaft, so muß er auf Befragen seinen Namen und Dienstgrad angeben. Unter keinen Umständen darf er über Zugehörigkeit zu seinem Truppenteil und über militärische, politische und wirtschaftliche Verhältnisse auf der deutschen Seite aussagen. Weder durch Versprechungen noch durch Drohungen darf er sich dazu verleiten lassen.
- Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Befehle in Dienstsachen sind strafbar. Verstöße des Feindes gegen die unter 1 bis 8 angeführten Grundsätze sind zu melden. Vergeltungsmaßregeln sind nur auf Befehl der höheren Truppenführung zulässig.
Siehe auch
- Bewertung der Armeen
- 26 Gebote für Offiziere der Deutschen Wehrmacht
- 10 Gebote für jeden Nationalsozialisten
- Die 10 Gebote für die Gattenwahl
Fußnoten
10 Gebote für die Kriegsführung des deutschen Soldaten • Alliierter Bombenterror • Bewertung der Armeen • Das deutsche Memorandum • Decknamen deutscher Militärunternehmen im Zweiten Weltkrieg • Deutsche Zwangsarbeiter • Eintritt der Vereinigten Staaten in den Zweiten Weltkrieg • Hoßbach-Niederschrift • Leih- und Pachtgesetz • Method short of war • Neutralitätsgesetz • Rede vom 11. Dezember 1941 • Terrorflieger • Tote im Zweiten Weltkrieg • Überfall auf den Sender Gleiwitz • Vergeltungsmaßnahme von Liditz • Versailler Friedensdiktat • Persischer Korridor • Polenfeldzug • Polnische Verbrechen an Volksdeutschen zwischen 1918 und 1939 • Waffen-SS • Wehrmacht • Westfeldzug 1940