Massaker an der Via Rasella

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Aufgereiht am Wegesrand die zerfetzten Überreste der deutschen Soldaten des Polizei-Regiments „Bozen“, die bei dem feigen Anschlag ihr Leben verloren. Die Szene war, wie Zeugen berichteten, fürchterlich: Über 50 Soldaten und Zivilisten lagen am Boden und wälzten sich schreiend in ihrem Blut. Die nahegelegenen Hauswände und das grobe Pflaster der geneigten Straße waren rot besudelt.

Das Massaker an der Via Rasella war ein Terroranschlag kommunistischer Banden in Italien am 23. März 1944 zwischen 15.30 und 15.35 Uhr gegen deutsche Soldaten der 156 Mann starke 11. Kompanie/III. Bataillon/SS-Polizeiregiment „Bozen“ aus Südtirol während des Zweiten Weltkrieges. Insgesamt fielen dem Sprengstoffattentat in Höhe des Palazzos Titonie 42 Polizeisoldaten (34 Tote bis 24. März, acht weitere in den Tagen danach) und fünf Zivilpersonen zum Opfer, über 60 Deutsche und Italiener wurden verwundet.

Geschichte

Die Attentäter der Via Rasella in Rom vom 23. März 1944
Der Anschlagsort wurde von den überlebenden deutschen Kameraden abgeriegelt und abgesichert, zugleich begannen italienische Polizisten unter Generale di divisione Umberto Presti nach den Tätern zu fahnden.
Einer der vielen Opfer des Terroranschlages
Festnahme von Verdächtigen durch deutsche und italienische Soldaten vor dem Palazzo Baberini nach dem Massaker in der Via Rasella.
Festnahme von Verdächtigen durch deutsche und italienische Soldaten nach dem Massaker in der Via Rasella auf eine deutsche Polizei-Einheit aus Südtirol am 23. März 1944.png

Am 23. März 1944, nach dem Fall Achse und während des Kampfes um Rom, kam es in der Via Rasella inmitten Roms zu einem Sprengstoffanschlag kommunistischer Terroristen auf Angehörige des Südtiroler Polizeiregiments „Bozen“, wobei 32 (später erhöhte sich die Zahl) junge deutsche Polizisten aus Südtirol, unbeteiligte Italiener, darunter ein 13jähriger Junge, durch einen Überfall von Partisanen getötet wurden. Obwohl diese gewußt hatten, daß sie durch ihre Tat den Tod von hunderten Italienern in Kauf nehmen würden, haben sie die Tat durchgeführt und sich später nicht gestellt.

Insgesamt bereiteten 17 Bandenmitglieder den Anschlag vor oder nahmen daran teil.[1] Zu den Bluttätern gehörten Lucia Ottobrini (Tarnname: Marie), Mario Fiorentini (Tarnname: Giovanni), Rosario Bentivegna (Tarnname: Paolo), Carla Capponi (Tarnname: Elena) und Carlo Salinari (Tarnname: Spartaco). Die Idee sowie den Auftrag zum Attentat auf die Deutschen hatte, je nach Quelle, entweder der Kommunist Mario Fiorentini oder der Kommunist Giorgio Amendola erteilt.

Die Explosionsstelle vermittelte den Eindruck eines großen Durcheinanders: Man sah Leichen, Verletzte, Trümmer, Stücke von Kästen, Helmen und Uniformfetzen und menschlichen Gliedern, das Ganze umspült mit einem starken Wasserstrahl, der aus einer durch die Explosion zerstörten Leitung austrat. Aus den Häusern der Via Rasella kamen Zivilisten heraus, geführt von der deutschen und italienischen Polizei, während die Soldaten der Abteilung, die Opfer des Attentates war, von der Via Rasella und einem Teil der Via Quattro Fontane im Anschluß an die Via Rasella auf eingebildete Feinde auf den Dächern schossen. Ich ließ dieses ungeordnete Feuer einstellen, und mein Befehl wurde befolgt, wenn auch nicht sofort. Ich wollte mir sodann darüber Rechenschaft ablegen, wie das Attentat geschehen war und nahm mir vor: 1) Befragung der Anwesenden, 2) Überprüfung der Trümmer an der Attentatsstelle, 3) weitere Überprüfung des Bereiches; 4) Durchsuchung der Häuser. Bei mir befanden sich vielleicht zehn oder zwölf meiner Männer. Aus der Vernehmung der Soldaten erfuhr ich, daß eine Explosion in Höhe der zweiten Dreierreihe der im Marsch befindlichen Kompanie in Richtung Via Quattro Fontane erfolgt war. Nach dieser Explosion wurden verschiedene weitere kleinere Explosionen gehört. Einige sagten, daß von den Dächern aus auf die Abteilung geschossen worden sei. Ich stellte fest, daß dieselbe Kompanie seit mehr als einer Woche täglich um dieselbe Zeit diese Straße passierte. Aus der Überprüfung des umliegenden Bereiches ergab sich, daß etwa 12 kleine Bomben geworfen worden waren, von welchem ich noch etwa vier auffand, die nicht explodiert waren. Es handelte sich um Bomben mit einem Gewicht von etwa 400 g, die offensichtlich für Granatwerfer kleinen Kalibers bestimmt und die rot und grau angemalt waren. Außerdem waren sie mit einer Zündschnur versehen. Ich wickelte diese Bomben in mein Tuch ein und übergab sie dem Unteroffizier Kaspar, der sie in den zweiten Wagen legte, nicht in meinen, der etwas später von dieser Stelle zusammen mit den Bomben gestohlen wurde. Auch die Durchsuchung der Häuser, die gleichzeitig mit den oben beschriebenen Maßnahmen erfolgt, führte zu keinem positiven Ergebnis in Verbindung mit dem Attentat. Während ich mich auf der Via Rasella befand, hörte ich eine Schießerei auf der Piazza Barberini, und später wurde mir noch mitgeteilt, daß weitere Schießereien in der Nähe des Messaggero und des Piazza Colonna erfolgt waren. Ich nehme an, daß diese Schießereien durch italienische Soldaten und Zivilisten die Folge waren der allgemeinen Aufregung durch die Explosion auf der Via Rasella. Ich begab mich zur Piazza Barberini, wo ich mich um Ordnung bemühte. Da die Schießereien keine Folgen gehabt hatten, begab ich mich zum Messaggero und Piazza Colonna, wo, wie mir mitgeteilt worden war, weitere Schießereien erfolgt waren. Ich stellte fest, daß vor dem Messaggero und auf der Piazza Colonna alles in Ordnung war. Ich kehrte dann zur Via Rasella zurück, zusammen mit General Presti und Dollmann, die mir in weiteren Fahrzeugen folgten. Dort traf ich erneut Mälzer in der Straßeneinmündung: Ich weiß nicht, ob er sich in der Zwischenzeit an einen anderen Ort begeben hatte oder ob er die ganze Zeit an dieser Stelle geblieben war. Ich wandte mich an Mälzer und berichtete ihm, daß die Mitteilungen über die Schießereien vor dem Messaggerro und auf der Piazza Colonna unbegründet waren. Dann wurde mir von Hauptsturmführer Hans Clemens berichtet, daß der zweite Wagen mit den aufgefundenen Bomben der Via Rasella, gestohlen wurde. Indem ich auf die Zivilisten zeigte, die längs des Gitters des Palazzo Barberini aufgereiht waren, fragte ich Mälzer, was er mit diesen vorhabe, und Mälzer antwortete mir etwa wörtlich: „Diese müssen erschossen werden.“ Als Antwort hierauf fragte ich ihn, ob er dies mir überlassen wolle, und er stimmte zu. Danach ging Mälzer fort, und ich traf ihn später in seinem Büro auf dem Corso d ́Italia, wohin ich mich, wie er sagte, möglichst schnell begeben sollte.

Nach dem Krieg war Amendola bis zu seinem Tod 1980 ständig Parlamentsabgeordneter der Kommunistischen Partei Italiens (KPI) und 1978 sogar deren (erfolgloser) Präsidentschaftskandidat. Die Attentäter der Via Rasella wurden nie zur Verantwortung gezogen, obwohl nach Kriegsende italienische Militärgerichte die Legitimität des Attentats in Zweifel zogen. Das Attentat fiel unter die allgemeine Amnestie von 1946 für Gewalttaten auf beiden Seiten, mit der Italien für italienische Staatsbürger einen Schlußstrich unter den Krieg ziehen wollte.

Sühnemaßnahme am 24. März 1944

Bei der üblichen von der Reichsregierung angeordneten Vergeltungsmaßnahme im Rahmen der Bandenbekämpfung, die Kappler befahl (Erich Priebke gehörte zu den Ausführenden), wurden am 24. März 1944 nach dem Massaker gemäß der festgelegten Repressalienquote von 1 zu 10 von den italienischen Behörden ausgesuchte Geiseln, bei denen es sich überwiegend um verurteilte Gefängnisinsassen handelte, in den Ardeatinischen Höhlen erschossen. Nach heutiger Ansicht gewisser Kreise wurden bei dieser kriegsvölkerrechtlich absolut konformen Sühnemaßnahme aus bisher nicht geklärten Umständen von den Italienern fünf (ggf. sechs) Geiseln zuviel angeliefert und hingerichtet. Statt 330 Geißeln wurden es aus Versehen 335 bzw. nach Kappler und Priebke 336. Der Polizeipräfekt Caruso hatte Kappler seine Geiseln übergeben und übersah den Fehler, der ihm dabei unterlief: Statt der 50 Geiseln lieferte er fünf (ggf. sechs) mehr, die Kappler unwissend erschießen ließ. Unter ihnen befanden sich 154 Gefangene aus dem römischen Gestapo-Gefängnis und 43 schwer vorbestrafte Häftlinge aus den Wehrmachtsgefängnissen.

Tatsächlich waren es schlußendlich 34 deutsche Soldaten, die starben, denn am 24. März 1944 erlagen zwei weitere ihren Verwundungen. Das 34. Opfer sollte erst später bekannt werden, weshalb die Zahl der Erschossenen laut Kriegsrecht nicht über 330 hätte steigen dürfen. In den folgenden Tagen verstarben weitere acht Polizeisoldaten.

Unsere Liste hatten neben den Namen fortlaufende Nummern, so daß es einfach war, die Gesamtzahl zu kontrollieren. Die Liste der Häftlinge, die von der italienischen Polizei uns übergeben wurden, wies dagegen keine fortlaufende Numerierung auf. Priebke hatte, nachdem er von der Grube zurückgekehrt war, jedem Namen eine fortlaufende Nummer hinzugefügt und stellte nun fest, daß sich auf der italienischen Liste 55 und nicht 50 Namen befanden. Die italienische Liste wurde mir vorgelegt, sie war mit Schreibmaschine geschrieben und hatte keine Überschrift und es gab keine Korrekturen darauf. Hinsichtlich der amtlichen Anzahl der Opfer muß ich noch darauf hinweisen, daß diese 330 sein mußte, da mir, wie ich bereits gesagt habe, mir bei Tisch gemeldet wurde, daß ein 33. deutscher Polizist gestorben war. In der allgemeinen Meinung blieb jedoch die Überzeugung bestehen, daß es sich um 320 Opfer gehandelt hat, weil ich, als ich erfuhr, daß es sich um 33 deutsche Tote handelte, vergaß, von Borch darauf hinzuweisen, daß die ihm vorher genannte Zahl von 32 geändert werden müsse, und zwar für das amtliche Kommuniqué, das noch zu veröffentlichen war. Später wagte ich es nicht mehr, diese Zahl zu berichtigen, indem ich von 330 Opfern sprach, nachdem ich erfahren hatte, daß es sich in Wirklichkeit sogar um 336 handelte.

Ausführung

Am 24. März gegen 12 Uhr brachte Kappler seine Liste der Häftlinge zum Stadtkommandanten Generalleutnant Mälzer. Hier traf auch der Bataillonskommandeur, Major Johann Dobek, ein, dem die von dem Attentat betroffene 11. Kompanie unterstellt war. Laut Kappler hätte Dobek die Repressaltötung übernehmen sollen; dazu sei er auch bereit gewesen. Als man ihm aber erklärte, daß die zu Erschießenden nicht wie üblich von einem Exekutionskommando hingerichtet werden sollten, sondern daß jeder einzelne Soldat die Opfer jeweils durch einen aufgesetzten Genickschuß töten müsse, brachte Dobek Einwände vor; seine Männer seien zu schlecht ausgebildet und zu religiös. Kappler selbst brachte, nachdem Mälzer sich von Dobeks Argumenten hatte überzeugen lassen, Einwände gegen die Exekution durch sein Kommando vor. Mälzer hat auf sein Drängen bei der 14. Armee angerufen und um ein Erschießungskommando gebeten. Der Chef der Stabes, Oberst Wolf Rüdiger Hauser (1906–1965; zuletzt Generalmajor), gab jedoch die abschlägige Antwort: „Die Polizei sei getroffen, also müsse die Polizei auch die Repressalie durchführen.“ Herbert Kappler gab in seinem Prozeß an:

Auch auf der Via Rasella schien es unwahrscheinlich zu sein, daß die Attentäter ihre Vorbereitungen des Attentats durchführen konnten, ohne daß einer der Bewohner der Häuser dies bemerkt hätte. Die Zivilbevölkerung konnte meinen Männern dankbar dafür sein, die mit ihrer vorbeugenden und wirksamen Arbeit verhüteten, daß zahlreiche andere Bomben explodierten und damit auch die entsprechenden Vergeltungsmaßnahmen erspart blieben. Die Attentäter selbst aber agierten ohne Skrupel in bezug auf die Bevölkerung. Auf der Via Rasella wurde außer einigen Zivilisten auch ein Kind getötet. […] Mit jedem einzelnen Attentat wurde praktisch eine Vergeltungsmaßnahme herausgefordert, da ja bekannt war, daß bereits vorher durchgeführte Vergeltungsmaßnahmen im Verhältnis 1:10 abgewickelt wurden. Ich komme nun auf das Gespräch mit Mälzer zurück. Dieser begann, von der Ausführung des Befehls der Vergeltungsmaßnahme zu sprechen. Zunächst waren wir uns, Mälzer, ich und auch Dobek, darüber einig, daß es natürlich sei, daß der Auftrag durch die getroffene Abteilung ausgeführt würde, d. h. also durch das III. Bataillon „Bozen“, und daß die Vergeltungsmaßnahme am selben Tage durchzuführen war. Ich fragte nun, wo, wann und in welcher Weise Dobek wünsche, daß ihm die vorgesehenen Opfer zur Verfügung gestellt wurden. Dobek antwortete dann, daß er noch nicht wisse, wie und auch nicht wo er die Vergeltungsmaßnahme ausführen sollte. Nach dieser Antwort von Dobek und angesichts der beschränkten zur Verfügung stehenden Zeit erhoben sich zahlreiche Schwierigkeiten hinsichtlich der Durchführung. Mälzer fragte mich, wie die früheren Exekutionen ausgeführt worden waren, und ich antwortete ihm, daß dies nach dem italienischen System geschehen seien, nämlich in Forte Bravetta, und daß es sich immer nur um wenige Personen gehandelt habe und das die Stadtverwaltung von Rom, mit dem SS-Hauptsturmführer Priebke Kontakt aufgenommen hatte, sich damit befaßt habe, die Särge bereitzustellen und die Bestattung durchzuführen. Diese Exekutionen hatten mindestens zwei Stunden gedauert, und, indem wir eine kurze Berechnung anstellten, wurden wir uns klar darüber, daß es praktisch unmöglich war, im vorliegenden Fall dasselbe Verfahren anzuwenden. Es war z. B. unmöglich, Zeit für jeden zu Erschießenden zum Zwecke des geistlichen Beistands zu gewähren. In der Zwischenzeit machte Dobek geltend, daß seine Männer alle schon älter waren, daß viele abergläubisch waren, und daß sie auch nicht im Gebrauch der Waffen gut trainiert seien, und schließlich hielt er es nicht für möglich, daß seine Männer in der Lage wären, die Exekution auszuführen, und zwar unter den Bedingungen, die durch die kurze zur Verfügung stehende Zeit auferlegt wurden. Ich machte dagegen geltend, daß sich unter den etwa 600 Männern des Bataillons „Bozen“ eine gewisse Anzahl finden lassen müßte, die für die Exekution geeignet waren: und ich sagte dies Mälzer. Dieser war jedoch nicht meiner Meinung und nahm die Darlegungen von Dobek mit Verständnis auf. Mälzer dachte dann daran, sich an die 14. Armee zu wenden, um eine Abteilung der Truppe zu bekommen: Er ließ die Verbindung herstellen, erhielt sie sofort und sprach mit Oberst Hauser, dem Leiter des Stabes der 14. Armee. Er erläuterte Hauser die Gründe, wegen welcher Dobek es nicht für möglich hielt, den Befehl auszuführen, und fügte hinzu, daß er diese Gründe akzeptieren würde. Er verlangte dann, daß von der 14. Armee eine Abteilung abkommandiert würde. Hauser antwortete wörtlich: „Die Polizei wurde durch das Attentat betroffen, und die Polizei muß das Attentat sühnen lassen.“ Dieser Satz wurde uns sofort von Mälzer wiederholt, indem er den Hörer senkte. Mälzer wandte sich dann an mich und sagte mir: „Kappler, es bleibt keine andere Lösung, als daß Sie sich hiermit befassen.“ Darauf übergab er mir wieder die Liste. Diese Worte und die abschließende Geste, mit welcher er mir das Verzeichnis zurückgab, ließen keinen Zweifel an der Art des Befehls aufkommen, den ich von Mälzer in diesem Augenblick erhielt. Auf meinen eingelegten Protest antwortete Mälzer mit dem Satz: Im Krieg wird nicht protestiert, sondern geschossen.
Wenn heute aber in dem Prozeß behauptet wurde, ich hätte erklärt, genügend zum Tode Verurteilte zur Verfügung zu haben, so ist diese Erklärung aus folgenden Gründen absurd:
a) Das Gericht, das Todesurteile aussprechen konnte, das Feldgericht Rom, unterstand dem General Mälzer;
b) Generalfeldmarschall Kesselring oder Generaloberst von Mackensen mußten Todesurteile bestätigen;
c) Ich war deswegen weniger auf dem laufenden über „schwebende“ Todesurteile und deren Zahl als die militärischen Befehlshaber.
d) Wegen der Heranziehung der zu hohen Freiheitsstrafen Verurteilten für die Opferliste wurde die Entscheidung des Chefrichters beim Oberbefehlshaber Südwest herbeigeführt.
e) Deswegen hätte ich einen solchen Unsinn gar niemand erzählen können.
Es ist richtig, daß zur Exekution kein Geistlicher zugezogen wurde. Dies entsprach aber nicht einem Grundsatz, denn bei früheren Erschießungen als Sühnemaßnahmen im Verhältnis 1:10 im Forte Bravetta auf dem Monte Mario wurde immer ein Geistlicher gerufen. Es war vielmehr eine der technischen Unmöglichkeiten, wenn die große Zahl in den verbleibenden wenigen Stunden exekutiert werden sollte. Es ist nicht richtig, daß ich eine nachträgliche Weihe der Stätte verhindert hätte. Im Gegenteil habe ich gegen die Abhaltung von Totenmessen vor der Höhle nichts unternommen. Ich habe die zahlreichen Gottesdienste dort lediglich durch eine Zivilperson überwachen lassen, um über den Charakter der Handlungen auf dem Laufenden zu bleiben. Es ist richtig, daß die Höhle „gesprengt“ wurde. Es lag jedoch keineswegs in meiner Absicht, die Toten durch die Sprengung zu treffen. Meine ursprüngliche Weisung und die erste Sprengung waren derart, daß der hinterste Teil der Höhle – weit von den Toten entfernt – als eine Art großer Grabkammer geschlossen werden sollte. Erst als sich die Voraussagen der Wehrmachtspioniere als falsch erwiesen (diese hatten den Gesteinscharakter des Tuffs, der in Sand zerfiel, nicht richtig beurteilt) und deswegen sich nach einigen Tagen zeigte, daß die Kammer auf diese Weise nicht völlig geschlossen werden konnte, habe ich einem weiteren Vorschlag derselben Pioniere unter der Voraussetzung zugestimmt, daß durch die Tiefensprengung der Höhlendecke die Toten zwar mit Erde bedeckt, aber durch die Sprengung selbst nicht getroffen würden. Das Gelingen der letzten Sprengung in diesem Sinne wurde mir dann auch gemeldet.

Die Opfer des Massakers

Sühnemaßnahme am 24. März 1944, Auszug eines Berichts von Herbert Kappler

Verlustmeldungen der 11. Kompanie/III. Bataillon des SS-Polizeiregiments „Bozen“ vom 23. und 24. März 1944 (in den folgenden Tagen verstarben weitere acht Polizeisoldaten) in der Reihenfolge Todeszeit, Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, z. T. Kreis und Erkennungsnummer:

  1. 15.30 Uhr, Andergassen, Karl, 5.1.1914, Kaltern, Bozen, 2
  2. 15.30 Uhr, Bergmeister, Franz, 6.9.1906, Kastelruth, 10
  3. 15.30 Uhr, Dissertori, Josef, 5.6.1913, Eppan, Bozen, 23
  4. 15.30 Uhr, Erlacher, Jakob, 12.7.1901, Enneberg, Bruneck, 33
  5. 15.30 Uhr, Fischnaller, Friedrich, 19.11.1902, Lüsen, Brixen, 37
  6. 15.30 Uhr, Fischnaller, Johann (Friedrichs Bruder), 17.11.1904, Rodeneck, Bruneck, 38
  7. 15.30 Uhr, Frötscher, Eduard, 19.12.1912, Latzfons, Brixen, 44
  8. 15.30 Uhr, Haller, Vincenz, 31.12.1901, Ratschings, Sterzing
  9. 15.30 Uhr, Hofer, Alois (I), 7.6.1903, St. Ulrich
  10. 15.30 Uhr, Kaspareth, Leonhard, 28.1.1915, Kaltern, Bozen, 73
  11. 15.30 Uhr, Mittelberger, Anton, 15.11.1907, Gries, Bozen, 88
  12. 15.30 Uhr, Oberlechner, Eugen, 30.4.1908, Mühlwald, Bruneck, 107
  13. 15.30 Uhr, Oberrauch, Mathias, 15.8.1910, Bozen, 108
  14. 15.30 Uhr, Palla, Paulinus, 31.12.1905, Buchenstein, Cortina, 112
  15. 15.30 Uhr, Pescosta, August, 9.5.1912, Colfuschg, 116
  16. 15.30 Uhr, Profanter, Daniel, 22.5.1915, Andrian, Bozen, 127
  17. 15.30 Uhr, Rungger, Engelbert, 21.12.1907, Welschellen, Bruneck, 142
  18. 15.30 Uhr, Seyer, Johann, 3.6.1904, Gais, Bruneck
  19. 15.30 Uhr, Schweigl, Johann, 13.8.1908, St. Martin, Passeier
  20. 15.30 Uhr, Spieß, Ignaz, 4.7.1911, Schweinsteg, Meran, 152
  21. 15.30 Uhr, Spögler, Eduard, 11.7.1908, Sarntheim, Bozen, 150
  22. 15.30 Uhr, Stecher, Ignaz, 11.5.1911, Schluderns, Meran, 158
  23. 15.30 Uhr, Stedile, Albert, 26.6.1915, Bozen, 157
  24. 15.30 Uhr, Steger, Josef, 10.8.1908, Prettau, Bruneck, 154
  25. 15.30 Uhr, Tschigg, Hermann, 23.4.1911, St. Pauls, Bozen
  26. 15.30 Uhr, Turneretscher, Fidelius, 19.1.1914, Untermoj
  27. 15.30 Uhr, Wartbichler, Josef, 13.11.1907, Untermais, Meran, 189
  28. 17.00 Uhr, Niederstätter, Franz, 1.6.1917, Aldein, Bozen, 95
  29. 17.30 Uhr, Matscher, Anton, 2.6.1912, Brixen, 97
  30. 17.30 Uhr, Moser, Michael, 29.9.1904, Kitzbühel, 94
  31. 18.00 Uhr Aichner, Georg, 21.4.1902, Sarntheim, Bozen, 1
  32. 23.00 Uhr Kaufmann, Johann, 19.10.1913, Welschnofen, Bozen, 72
  33. 1.00 Uhr (24. März), Rauch, Anton, 5.8.1910, Völs, Bozen, 134
  34. 9.00 Uhr (24. März), Raich, Josef, 14.12.1906, St. Martin, Meran, 132

Italienische Opfer

  1. DI MARCO, Pasquale, Sohn des Marco, geb. in Villa Passo, 34 Jahre alt
  2. CHIARETTI, Antonio, Sohn des Giuseppe, geboren am 25. September 1896
  3. ZUCCHERETTI, Piero, wohnhaft in Via Cavalleggeri Nr. 13, 13 Jahre alt
  4. ROSSETTO, Erminio di Pasquale, geboren am 17. Oktober 1924 in Macerata
  5. BAGLIONI, Annetta, Tochter des Matteo, geboren in Orvieto, 66 Jahre alt

Schlußbetrachtung

Herbert Kappler in italienischer Gefangenschaft
Nur Erfahrung mit diesem Fall kann die Häufigkeit falscher Auskünfte zeigen und einen Begriff davon geben, wie viele falsche Behauptungen aufgestellt wurden. Manche vermengen das, was sie meinen, mit dem, was sie wissen, manche die ein undeutliches Gedächtnis haben und an Genauigkeit nicht gewöhnt sind, schreiben dem einen zu, was einen anderen betrifft; und manche reden gedanken- und sorglos daher. Es bedurfte nur weniger Personen, die unwahre Dinge aufbrachten; diese werden dann in aller Unschuld von den Nachfolgenden weiter erzählt. An dieser „Wahrheit“ darf nicht mehr gerüttelt werden und dies bereits seit über sechzig Jahren. Die europäischen Staaten ringen heute um ein vereintes Europa, die Regierungen dieser Länder sind von dem Willen beseelt, ein gutes Verstehen und Zusammenleben der europäischen Völker herbeizuführen. Im Rahmen dieser Zielsetzung liegt es, nicht nur im innenpolitischen Bereich, sondern auch von Volk zu Volk Restbestände unglücklicher Geschehnisse abzutragen. Das Wegräumen des Schuttes aus einer unmenschlichen Epoche schafft die Grundlage einer glücklichen Entwicklung. Tragende Gesichtspunkte, ausgesprochene Strafen zu erlassen, sind für Regierungen von Staaten, die sich zur Rechtsordnung des abendländisch-christlichen Kulturkreises bekennen: die Länge der Zeit, die seit dem zur Verurteilung führendem Geschehnis verstrichen ist, sowie die konkreten außerordentlichen Umstände, unter denen die Handlung vollzogen wurde. Dem leidenschaftslosen Betrachter geschichtlicher Zusammenhänge erscheint der Zweite Weltkrieg als ein mit allen Mitteln geführter Kampf sich befehdender Legitimitäten, Herrschaftsansprüche und Ideologien. In dem Kampfgeschehen von 1939–1945 ist der bodenständige Partisan einerseits der Träger der ungesetzlichen Kampfesweise, andererseits aber auch der Kämpfer für die Selbstbehauptung gegen die Fremdherrschaft, deren Autorität nur auf die Anwesenheit der bewaffneten Macht zurückgeht, für die im Mittelpunkt aller Maßnahmen die Befriedung des besetzten Gebietes steht. Der Niederhaltung des besiegten Gegners steht der Wille des bodenständigen Partisanen oder Widerstandskämpfer gegenüber, Recht und Zukunft seines Volkes zu sichern. Im Spannungsfeld zwischen Besatzungsautorität und Freiheitswille traten als weitere außerordentliche Kräfte Ideologien weltrevolutionären Ausmaßes in Erscheinung. Klarheit besteht darüber, daß die Repressalmaßnahmen unterworfenen Menschen im Tatsinn unschuldig sind. Ein die Repressalie kennzeichnendes Merkmal ist, daß bei ihrer Ausführung ständig Personen in Stellvertretung für andere ihr Leben zu opfern haben. Der Mord am regulären Soldaten kann aber nicht ungesühnt bleiben, denn er meint nicht den einzelnen Soldaten, der getroffen wird, sondern das, was er repräsentiert, die tatsächliche Macht des Tages, gegen die der Untergrund aufgerufen wird. In diesen Zusammenhängen gesehen, wurde den seinerzeitigen eisernen militärischen Gesetzen unterworfene Kommandeur der Sicherheitspolizei und SD von Rom und Mittelitalien, Polizei-Attachè Herbert Kappler, als Repräsentant der geschlagenen deutschen Besatzungsmacht in Gaeta im Gewahrsam gehalten, obwohl der Kriegszustand seit 32 Jahren beendet war. Seine Aussagen vor alliierten Vernehmer und der italienischen Militärgerichtsbarkeit sind die Grundlagen. Die heutige Zeit ist in einem großen Ausmaß durch kollektives Denken und Verhalten gekennzeichnet, in welchem das Schicksal von Einzelmenschen von untergeordneter Bedeutung ist. Die Überwindung eines solchen Denkens ist die Voraussetzung für Bau und Gestaltung eines Europas, in dem die Völker mit schwierigen Gegnern – auch der ehemalige – als Mensch geachtet wird, der Verständnis und Gerechtigkeit verdient. Das von allen Beteiligten damals befürchtete geschah am Donnerstag, dem 23. März 1944, in Roms Innenstadt, in der Via Rasella um 15.35 Uhr. Eine sich in Ausbildung befindliche Ordnungspolizeikompanie, die sich auf dem Heimweg von einer Schießausbildung befand, marschierte in Kolonne von der Via Boccaccio kommend die Via Rasella hinauf. Der Kompaniechef, Polizeileutnant Walter Wolgast aus Hamburg, ging an der Spitze, der aus Südtirolern älteren Jahrgangs bestehenden 11.Kompanie des III. SS-Polizeiregiment „Bozen“. In Höhe des Palazzos Titonie explodierte eine Höllenmaschine, die in einem Müllkarren der Stadt Rom deponiert und dann gezündet wurde, als sich der 3. Zug der Kompanie auf gleicher Höhe befand.
Die Täter, 16 Männer und Frauen eines in Rom operierten kommunistischen Partisanenkommandos, warfen noch während der Explosion weitere umgebaute kleine Mörsergranaten in die Kompanie. Daraufhin verschwanden sie durch einen Straßentunnel und begaben sich wieder in ihre Schlupfwinkel. Die Auswirkungen des Anschlages waren für die Polizeikompanie verheerend. 26 Polizeisoldaten waren sofort tot. 52 weitere Polizeisoldaten wälzten sich in ihrem Blut. Sie wurden auf die Krankenhäuser der Stadt und der Umgebung verteilt. Bis zum Morgen des 24. März 1944 waren weitere 8 Polizeisoldaten verstorben. In den folgenden Tagen überlebten weitere 8 Polizeisoldaten das Attentat nicht. Insgesamt fielen dem Attentat somit 42 Polizeisoldaten und 5 Zivilpersonen zum Opfer. Eine scheußliche Tat, die keinerlei militärische Ziele verfolgte, doch man hoffte, daß die deutsche Besatzungsmacht daraufhin ein Exempel statuieren und damit den erhofften Aufstand der römischen Bevölkerung initiieren würde. Die Hoffnung gründete sich auf der Tatsache, daß sich die alliierten Truppen nur noch 20 km von Rom befanden und sich in Rom selbst keine deutschen Kampftruppen (offene Stadt) aufhielten. Der Stab des Oberbefehlshaber Süd-West meldete das Attentat unverzüglich an den Führungsstab des Oberkommandos der Wehrmacht in Berlin. Dort wurde diese Meldung sofort an Adolf Hitler, dem Oberkommandierenden der Wehrmacht weitergeleitet. Dieser war außer sich und befahl, daß sofort eine Repressal-Maßnahme im Verhältnis 1:50 durchzuführen und ein Stadtteil in die Luft zu sprengen sei. Dies erschien den vor Ort agierenden Befehlsstellen jedoch als zu harte Maßnahme zu sein und sie versuchten nun die Repressalie zu mildern. Schließlich einigte man sich auf die vom betroffenen 14. Armeekommando vorgeschlagene Quote von 1:10. Der diesbezügliche Befehl traf vor 20.00 Uhr beim Oberbefehlshaber SW auf dem Monte Soratte ein, mit der Maßgabe den Vollzug innerhalb von 24 Stunden zu melden. Dieses von kommunistischen Partisanen durchgeführtes Attentat hat insgesamt 382 Menschenleben gekostet. Der so sehr erhoffte Aufstand fand jedoch nicht statt. Welch ein Preis mußte dafür bezahlt werden. Ein Teil der Attentäter wurde kurz vor Aufgabe Roms gefaßt und ins Gefängnis gesteckt, wo sie die Befreiung durch die alliierten Streitkräfte erleben durften. Der italienische Staat zeichnete die Attentäter mit höchsten Orden aus. Die verantwortlichen Offiziere der Heeresgruppe waren froh, daß sie diese schmutzige Arbeit der Geiselerschießung nicht auszuführen brauchten. Der wiederholt gemachter Vorwurf, Kappler hätte sich weigern sollen, den Hitlerbefehl auszuführen, kann nur von Leuten erhoben werden, die mit der Lage jener Tage in Rom und im Führerhauptquartier nicht vertraut waren. Die bis in die höchsten Stellen des OKW, der politischen Führung und der Regierung in Saló hineinwirkende Empörung und Verbitterung über den feigen Anschlag auf die Polizeisoldaten aus Südtirol hätte keine solche Auflehnung ohne härteste Gegenmaßnahme geduldet. Der mit der Ausführung der Repressalie beauftragte Polizeiattachè der deutschen Botschaft in Rom, Kriminalrat Herbert Kappler, wurde 1948 von einem römischen Militärgericht, in einem großen Schauprozeß, zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt, die er in der Festung Gaeta bis 1977 ableistete. Fünf mitangeklagte Mitarbeiter des Außenkommandos der Sicherheitspolizei und des SD in Rom wurden freigesprochen. Durch eine bis heute undurchsichtig gebliebene Flucht am 15. August 1977, gelangte der vom Tode gezeichnete Herbert Kappler nach Soltau, wo er bereits im Februar 1978 verstarb. Kappler war es in der ganzen Zeit seiner Haft untersagt, Notizen zu machen oder sogar Memoiren zu schreiben. Sowohl die eingehende als auch die ausgehende Post wurde zensiert. Nach seiner Flucht war er zu schwach und er wollte sich zu diesen Dingen nicht mehr äußern. Die italienische und deutsche Öffentlichkeit beschäftigt sich auch heute noch mit diesem Fall, da zwei Mitarbeiter Herbert Kapplers, der Kriminalkommissar und SS-Hauptsturmführer Erich Priebke und der SS-Sturmbannführer Dr. Karl Hass, von 1996 bis 1998 drei Prozesse vor römischen Militärgerichten erdulden mußten, bis für beide das Urteil „lebenslänglich“ ausgesprochen wurde. Der Prozeß gegen Erich Priebke ist auch ein Zeichen für die Schwierigkeiten der italienischen Öffentlichkeit mit ihrer Politik der Erinnerung. Die Fosse Ardeatine erscheinen weiterhin in der Öffentlichkeit als das eigentliche Symbol deutschen Unrechts. Die politische Bedeutung der Fosse Ardeatine im Kampf zwischen denen, die den Faschismus zu normalisieren beabsichtigen, und den anderen, die ihn als dämonisches Prinzip der Verneinung in den Orkus der kollektiven Erinnerung verbannen wollen. Darüber vergessen beide Seiten die Beispiele italienischen Terrors in den zwischen 1935 und 1941 besetzten oder annektierten Gebieten. Sie haben keinen Platz in der allzu kurzen kollektiven Erinnerung der heutigen italienischen Öffentlichkeit, die ihre Tätergeschichte mit dem Tag der deutschen Besetzung am 8.September 1943 mit einer Opfergeschichte vertauschen konnte. Für die „Wahrheit“, die in erster Linie die Tradition des Widerstandes bewahren sollte, nahm man die Fortschreibung verschiedener Mythen in Kauf. So wurde Priebkes Bedeutung in der Besatzungsmaschinerie enorm übertrieben. Je düsterer das Bild des „häßlichen Deutschen“ gezeichnet wurde, um so weniger wurde daran erinnert, daß die italienische Polizei mit der Besatzungsmacht umfassend kollaborierte und Kappler die gewünschten „Todeskandidaten“ ausgeliefert hatte. Noch grotesker war das Faktum, daß Karl Hass, der sofort nach dem Kriege bei dem amerikanischen, dem italienischen und dem deutschen Geheimdienst Verwendung fand, als Zeuge der Anklage aussagen durfte. Hass, der auch zwei Menschen eigenhändig erschossen hatte, wurde nicht zum Symbol deutschen Terrors erhoben. Erst nach seinem mysteriösen Fenstersturz, mit dem er sich faktisch zum Zeugen der Verteidigung wandelte, hat man geprüft, ob er nicht ebenfalls angeklagt werden müsse, was dann auch prompt erfolgte. Das Militärgericht schlug dann unter dem Druck der veröffentlichten Meinung auch gegen ihn unbarmherzig zu.[2]

Fußnoten