Aufruf an alle Deutschen zur Notwehr gegen die Überfremdung

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Der Aufruf an alle Deutschen zur Notwehr gegen die Überfremdung – Der Völkermord am Deutschen Volk ist ein Appell vaterländischer Kräfte aus dem Jahre 1997 an Helmut Kohl und dessen Regierung, die Umvolkung und folglich den Volkstod der Deutschen Einhalt zu gebieten. Im August 1997 erschien in Dresden eine 25seitige Broschüre, die als Erstauflage mit 110.000 Exemplaren gedruckt wurde.

„Helmut Kohl am 27. August 1986: ‚Ich habe mich entschlossen, heute selbst vor der Bundespressekonferenz zu sprechen weil der Zustrom der Wirtschaftsflüchtlinge Ausmaße angenommen hat, die zu einer erheblichen Belastung für die BRD geworden sind und zu einer ganz erheblichen Beunruhigung in der Bevölkerung geführt haben. Die Zahl der Asylanten steigt von Monat zu Monat. Ich bin nicht gewillt, diese Entwicklung tatenlos hinzunehmen. Die Sorgen der Bevölkerung müssen ernstgenommen werden, denn die BRD ist kein Einwanderungsland und darf es auch nicht werden.‘ Kurz vor dem Amtsantritt Kohls als Bundeskanzler lebten in Deutschland etwa fünf Millionen Ausländer. Als er die obige Erklärung gab, waren es schon fast sechs Millionen, und heute sind es allermindestens vierzehn Millionen!“

Kleiner Auszug des Textes

Innenseite (Kosten für Gastarbeiter)

„Die faktische Versklavung der Deutschen durch den Asylartikel wird, wenn das Verhältnis der Fremden zu den Deutschen sich weiter zu Lasten der Deutschen verschiebt, das Deutsche Volk erst einem Krieg auf deutschem Boden aussetzen, dann ausrotten. Die Staatsführung hat den Mord an unseren ungeborenen Kindern mit der Änderung des Artikels 218 freigegeben. Die Beratung der werdenden Mütter hat sie blindlings einer Filiale des amerikanischen Rockfeller-Konzerns übertragen, den sie nicht kontrolliert. Diese Filiale heißt hier ‚Pro Familia‘. Sie entscheidet über Leben und Tod, und sie hat fast ein Monopol auf diese Vollmacht. So werden in Deutschland jedes Jahr 300.000 Kindlein im Mutterleib ermordet. Die Staatsführung raubt dem Deutschen Volk die Heimat und gibt sie Fremden zur Landnahme frei. Die Staatsführung hat für die Lustseuche AIDS rechtswidrig die vom Gesetz befohlene Meldepflicht aufgehoben und damit der Seuche den Weg in unser Volk geöffnet. [...]

Die Staatsführung hat dem Deutschen Volk die Grenzen um ihre Heimat geraubt. Sie setzt damit das Volk ungeschützt dem internationalen Verbrechertum und den Verlockungen durch Rauschgifte aus. Die Staatsführung duldet es, daß deutsche Kinder nicht mehr unter ihresgleichen unterrichtet und erzogen werden, während sie den einwandernden Juden eigene und nur für ihre Kinder wirkende Schulen stellt. Damit zerstört sie die Volksgemeinschaft. [...]

Der sogenannte ‚Zwei-Plus-Vier-Vertrag‘ verstieß mehrere Millionen Deutsche in Gebieten unter polnischer, russischer und tschechischer Verwaltung aus dem Volk. Damit hat sie diese Menschen der Unterdrückung durch die Räuber ihres Landes ausgesetzt. Das Ende dieser Unterdrückung wird die Auslöschung dieser Deutschen unter fremder Gewalt sein. Der Bundeskanzler suchte diese Untat mit der Lüge zu rechtfertigen, daß anders die Teil-Wiedervereinigung der BRD-DDR ‚nicht zu haben‘ gewesen sei, und dann mit der anderen Lüge, das habe das Deutsche Volk so gewollt, sowie schließlich, das Grundgesetz sehe Volksabstimmungen nicht vor. [...]

In einem anständigen Staat haben die Handlungen und Tätigkeiten aller den Gesetzen zu gehorchen. In der BRD aber werden die Gesetze laufend bisher gesetzwidrigen Handlungen angepaßt. Am schlimmsten steht es mit dem Staatsbürgerrecht. Hier ist die Rechtswillkür schon im Grundgesetz ‚verankert‘. Dies ist nicht der Raum, um Einzelheiten über das Staatsangehörigkeitsrecht auszubreiten. Es sei nur schlicht festgestellt, daß in Italien den Italienern, in Schweden den Schweden und darum auch in Deutschland den Deutschen das Recht der Staatsangehörigkeit zusteht. Der Artikel 116/1 sagte aber in wahrhaft hirnrissiger Weise, daß in Deutschland Deutscher ist, ‚wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt‘. Da sitzt das Pferd fest im Sattel seines Reiters. [...]

Die Staatsführung betreibt seit Jahren in stetig steigendem Maße die Überfremdung des Deutschen Volkes mit dem Ziel, es ‚umzuvolken‘. Dabei setzt sie sich über Recht und Gesetz, über Anstand und Sitte und über alle bewährten Traditionen hinweg. Die Überfremdungspolitik hat mit dem Geheimvertrag KohlGalinski ihren Höhepunkt erreicht. Dieser Vertrag ist rechtswidrig, sittenwidrig und unmenschlich: Er ist ungeheuerlich, denn er muß zum Krieg in Deutschland führen, und er wird aus Deutschland ein zweites Palästina machen. Bisher hat es die Staatsführung verstanden, das Deutsche Volk so gründlich hinter's Licht zu führen, daß selbst Gebildete nur eine vage und viel zu milde Vorstellung von der nahenden Katastrophe haben. Die Zerstörung des deutschen Volkskörpers ist schon eingeleitet, aber noch ist die Rettung möglich, noch sind die Schäden zu beheben, noch ist das Deutsche Volk stark genug, den Kindern die Zukunft zu sichern, wenn wir nur wollen!

Wir fordern mit vollem Recht und ohne Einschränkung:

  • 1. Der Rechtsanspruch Fremder auf Asyl ist sofort auszuschließen. Deutsche Gerichte dürfen von Asylbewerbern nicht mehr angerufen werden.
  • 2. Alle nicht anerkannten Asylbewerber sind sofort abzuschieben. Das gilt auch für jene, die ein Asylverfahren angestrengt haben.
  • 3. Die Anerkennung von Asyl ist ab sofort in die alleinige Entscheidung des Deutschen Volkes zu legen. Der Volksnot der Deutschen zu wehren hat Vorrang vor dem Schutz der Fremden.
  • 4. Asylbewerber aus Staaten, in denen Verfolgungen nicht bekannt sind, müssen sofort an den deutschen Grenzen, auf den deutschen Flughäfen und in den Seehäfen abgewiesen und auf Kosten derer zurückgeschickt werden, die sie hergebracht haben. Solche Länder sind zum Beispiel: Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Vietnam, Kambodscha, Laos. Volksrepublik China, Indien, Pakistan, Iran, Irak, Syrien, Libanon, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien. Marokko, Westafrika von Nigeria bis Senegal, Kamerun, Gabun, Angola, Simbabwe, Kenia, Tansania, Botswana, Südafrika. Als Heimat der Tamilen ist die Indische Union zu betrachten. Asylanten aus diesen Staaten, die schon in Deutschland sind, werden sofort abgeschoben.
  • 5. Der Asylwunsch von Angehörigen anderer Völker und Staaten wird an den deutschen Grenzen, auf den Flughäfen und in den Seehäfen von dort einzurichten den Prüfstellen geprüft. Die Entscheidung dieser Prüfstellen ist endgültig: Sie führt entweder zum befristeten Asyl oder zur sofortigen Abweisung. Asyl darf nur befristet gewährt werden. Die Höchstfrist sind drei Jahre. Die Asylgründe des seit dem 28. Juni 1993 geltenden Artikels 16 a des Grundgesetzes dürfen nicht mehr anerkannt werden. Nur die tatsächliche und persönliche politische Verfolgung darf als Asylgrund anerkannt werden. Der Asylbewerber muß die Verfolgung in seinem besonderen und persönlichen Fall nachweisen. Allgemeine Verfolgungszustände werden nicht anerkannt. Das Asyl aller bis heute anerkannten Asylanten, die sich in Deutschland aufhalten, ist zum 31. Dezember des Jahres 2000 zu befristen. Dann sind sie sofort abzuschieben.
  • 6. Der Vertrag zwischen Bundeskanzler Kohl und Herrn Galinski ist für nichtig zu erklären, weil er nach § 138 BGB sittenwidrig ist, und zudem hinter dem Rücken des Volkes geschlossen wurde. Ab sofort dürfen keine Juden mehr unter diesem Vertrag einwandern.
  • 7. Sowohl der Vertrag zwischen Kohl und Galinski wie auch die Vereinbarung zwischen Bundeskanzler Kohl und den 16 Ministerpräsidenten der Länder, in dem die Einzelheiten der Einwanderung von Juden aus Osteuropa vereinbart wurden, ist umgehend im vollen Wortlaut zu veröffentlichen.
  • 8. Die im rechtswidrigen Vertrag zwischen Kohl und Galinski vereinbarten Aufenthaltsbedingungen sind neu zu regeln. Dabei muß die Dauer des Aufenthaltes und auch die finanzielle Leistung Deutschlands an die Zugewanderten unter Berücksichtigung der Notlage des Deutschen Volkes von Amts wegen begrenzt werden.
  • 9. Bundeskanzler Kohl und die 16 Ministerpräsidenten, die die Einwanderungsverträge mit Herrn Galinski und untereinander geschlossen haben, müssen dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
  • 10. Das Abkommen mit der Regierung Bosniens und der Herzegowina vom 20. November 1996 (genannt ‚Rückübernahmeabkommen‘) hat den Mangel, keine Frist für seine Durchführung zu nennen. Es ist deshalb nachzubessern. Die späteste Frist für seine vollständige Durchführung ist auf den 31. Dezember 1998 zu legen. Dem Deutschen Volke ist es nicht zuzumuten, diese Kriegsflüchtlinge auf unbestimmte Zeit im Lande zu haben.
  • 11. Die alten Anwerbeverträge für Gastarbeiter sind jetzt anzuwenden. Das heißt, daß alle Gastarbeiter und ihre Angehörigen jetzt in ihre Heimatländer zu entlassen sind.
  • 12. Sowohl den Asylanten wie auch den Gastarbeitern ist es zu verbieten, Vereine zu bilden, sich politisch zu betätigen und Demonstrationen zu veranstalten, da diese Rechte nach Artikel 8 und 9 des Grundgesetzes nur Deutschen zustehen. Fremde, die dieses Verbot mißachten oder die gegen die deutschen Strafgesetze verstoßen, sind sofort abzuschieben.
  • 13. Dem Deutschen Volke dürfen die Menschenrechte und sein Selbstbestimmungsrecht nicht länger vorenthalten werden.
  • 14. Allen Deutschen ist von jetzt an die uneingeschränkte Freiheit der Gesinnung, der Meinung und der Meinungsäußerung zu gewähren. Die Staatsführung hat diese Rechte zu schützen. Die Diskriminierung Deutscher, die sich zu ihrem Volk bekennen und das Recht auf ihre ungeteilte Heimat verlangen, ist zu verbieten. Der Staat hat die Pflicht, das Deutsche Volk zu schützen und nur ihm zu dienen.

Wir wollen bleiben, was wir sind: Deutsche! Wir wollen behalten, was uns gehört: Deutschland!“

Erstunterzeichner

„Wir, die Unterzeichner, rufen alle volkstreuen Deutschen zur Notwehr auf gegen den von der Staatsführung amtlich geplanten und mit brutalen Methoden durchgeführten Völkermord am deutschen Volke.“

Unterzeichner des Aufrufes waren u. a.:

Werner Bartels, Meißen; Klaus Bunge, Delmenhorst; Gerhard Dietrich; Wilfried Dotzauer, Wölfersheim; Albert End, Hirschburg; Dr. Helmut Fleck, Siegburg; Adolf Fröhlich, Hamburg; Dr. Winfried Hellemann, Bonn; Dr. Hans-Georg Heß, Wunstorf; Franz Hölzel, Stadthagen; Prof. Ulrich Hofer, Berlin; Friedhelm Kathagen, Witten; Heinz Mahnke, Tellingstedt; Hans Köhler, Darmstadt; Heino Janßen, Zetel; Friedrich Kugler, Darmstadt; Jutta Marienfeld, Hannover; Herbert Meyer, Hude; Dr. Anna Müller-Knese, Rinteln; Johannes Ney, Rethem; Lieselotte Päsler, Bremen; Udo Pastörs, Bad Zwischenahn; Dr. Robert Römer, Rüsselsheim; Karl Schimpf, Oldenburg; Hugo Schrag, Delmenhorst; Prof. Dr.-Ing. Alfred Schwichtenberg, Siegen; Herwarth Strehlow, Wilhelmshaven; Willy Stratmann, Frankfurt/Main; Dr. Hermann Teschenmacher, Bad Soden; Karl Weidemann, Springe; Dr. med. Gerd Berneaud-Kötz, Wuppertal; Karl Dimmig, Neuß; Bernd Tischendorf, Holzwickede; Prof. Dr. Klaus Weinschenk (Gründungsvorsitzender der Berliner Republikaner 1987/88), Berlin; Dr. Alexander Diehl, Seeheim; Werner Elstermann, Bremen; Edzard Folkers, Syke; Georg Harders, Bad Schwartau; Dr. Rigolf Hennig, Verden/Aller; Kurt Hexelschneider sen., Springe; Hagen von Holtzendorff, Maasbüll; Armin Huber, Bozen; Dr. Harald Kindl, Paderborn; Prof. Dr. Günter Kohl, Bremen; Dr. Heinz Knödler, Bad Dürrheim; Frank Kawalek, Moers; Prof. Dr. Robert Kühn, Wilhelmsfeld; Irmgard Mailänder, Essen; Klaus-Christoph Marloh, Seevetal; Hildegard Newzella, Bremen; Dr. Wolfgang Nuyken, Merzenich; Dr. Bernd Otte, Selsingen; Irmgard Peters, Frankenberg; Heinrich Preuß, Walsrode; Dr. Fritz Scheunemann, Mühlheim; Gerhard Schirmer, Lauf; Dr. Dieter Schneider, Grebin; Dr. Hans-Peter Schneider, Weinheim; Prof. Dr. Helmut Schröcke, Kottgeisering; Prof. Emil Schlee, Raisdorf; Dr. Wilhelmine Steffens, Rethem; Gerhard Seifert, Marburg; Hannelore Steinweg, Oldenburg; Helmut Tietge, Pinneberg.

Siehe auch

Literatur