Brümmer-Patzig, Helmut

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Helmut Brümmer-Patzig in der Uniform der Kriegsmarine

Helmut Patzig, später Brümmer-Patzig (Lebensrune.png 26. Oktober 1890 in Danzig; Todesrune.png 11. März 1984), war ein deutscher Offizier der Kaiserlichen Marine, der Vorläufigen Reichsmarine und der Kriegsmarine, zuletzt Fregattenkapitän im Zweiten Weltkrieg. Das U-Boot-As des Ersten Weltkrieges versenkte auf seinen Feindfahrten 24 Schiffe mit 87.326 BRT und beschädigte ein weiteres Schiff mit 5.189 BRT. Sein Bruder war der spätere Admiral Conrad Patzig.

Werdegang

  • 1.4.1910 Seekadett
    • Eintritt in die Kaiserliche Marine (Crew 1910), Bordausbildung auf der SMS „Hertha“, danach Marineschule und Waffenlehrgänge
  • 15.4.1911 Fähnrich zur See
    • Dienst auf der SMS „Pommern“ beim II. Geschwader der Hochseeflotte
  • 27.9.1913 Leutnant zur See
    • bis November 1915 Torpedo- und Wachoffizier auf der SMS „Pommern“
    • bis Januar 1916 an der Unterseeboot-Schule/U-Abnahmekommando
  • 22.3.1916 Oberleutnant zur See
    • bis Mai 1916 Wachoffizier auf SM U A
    • bis September 1917 1. Wachoffizier (IWO) auf SM U 55
    • bis Januar 1918 Lehrer für Tiefensteuern an der U-Schule in Eckernförde
    • bis August 1918 Kommandant von SM U 86
      • am 27. Juni 1918 versenkte er an der Westküste von Irland das englische Lazarettschiff „Llandovery Castle“, das er für einen Truppentransporter hielt, die sich zur Täuschung oft als Lazarettschiffe ausgaben. Es war ein große Tragödie, aber kein bewußtes Kriegsverbrechen. Die Beschießung der Rettungsboote erfolgte auf Befehl eines Ausgucks, die später angeklagten Wachoffiziere waren nicht beteiligt.
    • bis November 1918 Kommandant von SM U 90
    • 22. November 1919 aus dem aktiven Marinedienst entlassen
  • 23.11.1919 Oberleutnant zur See a. D.
  • 21.2.1920 Charakter als Kapitänleutnant a. D.
    • Vor dem Reichsgericht in Leipzig fand auf Antrag der Briten vom 12. bis 16. Juli 1921 das Verfahren gegen Patzig statt, der sich jedoch seit Februar 1920 vermutlich im Ausland befand. Die Oberleutnante zur See Ludwig Wilhelm Ferdinand Dithmar (Lebensrune.png 1892 in Aachen) und John Klaus Boldt (Lebensrune.png 1895 in Danzig), Wachoffiziere auf SM U 86, waren ebenfalls angeklagt und im Gerichtssaal anwesend. Gegen beide wurde schon im Mai 1921 Haftbefehl erlassen. Oberreichsanwalt Ludwig Ebermayer vertrat persönlich die Anklage. Er war vor seiner Ernennung zum Oberreichsanwalt, die am 1. April 1921 wirksam wurde, Präsident des II. Strafsenats des Reichsgerichts, also des Senats, vor dem nun das Verfahren gegen die Oberleutnante zur See Dithmar und Boldt stattfand. Die drei Verteidiger waren die Rechtsanwälte Dr. Rudolf Beier, Leipzig, Armin Hahnemann, ebenfalls Leipzig, und Dr. Hans von Zwehl aus Berlin. Präsident des siebenköpfigen II. Strafsenats am Reichsgericht war Dr. Heinrich Schmidt. Zum Prozeß waren 63 Zeugen geladen und erschienen, darunter 13 aus Großbritannien und unter diesen wiederum vier Überlebende der „Llandovery Castle“. Es waren zum größten Teil ihre Aussagen, die dem Gericht ein Bild von dem Geschehenen vermittelten. Die deutschen Zeugen, soweit sie zur Besatzung des U‑Boots gehörten, konnten, weil sie zur Tatzeit unter Deck waren, nichts sagen. Die Versenkung der „Llandovery Castle“ selbst spielte im Prozeß keine unmittelbar rechtserhebliche Rolle. Wie schon in der Voruntersuchung gegen Patzig erkennbar, wurde gegen ihn nur wegen der „gelegentlich bei der Versenkung des englischen Hospitalschiffs“ begangenen Verbrechen ermittelt, und in der Anklage gegen Dithmar und Boldt tauchte die Versenkung der „Llandovery Castle“ in erster Linie nur als notwendige Information zum Tathintergrund auf. Vizeadmiral a. D. Adolf von Trotha, von der Verteidigung als Zeuge geladen und während des Krieges von Januar 1916 bis November 1918 Chef des Stabes der Hochseestreitkräfte, erklärte ebenfalls, daß in seiner Amtszeit „nie im Flottenkommando der Gedanke aufgetreten [ist], daß die Bestimmungen des allgemeinen Strafgesetzbuches irgendwie in Zusammenhang gebracht werden könnten mit der Durchführung einer Kriegs- oder einer Kampfaufgabe“. Das Gericht, unter Druck der Öffentlichkeit, aber vor allem des Auslandes, verurteilte die beiden Seeoffiziere wegen Beihilfe zum Totschlag zu vier Jahren Gefängnis. Gegen Dithmar erkannten die Richter zusätzlich auf Dienstentlassung, gegen Boldt auf Verlust des Rechts, die Uniform eines Offiziers zu tragen. Sie legten ihnen auch die Kosten des Verfahrens auf (insgesamt 180 Mark), nicht aber die Erstattung der Auslagen (deutlich mehr als 10.000 Mark). Bereits am 2. August 1921, gut zwei Wochen nach der Urteilsverkündung, gab es einen ersten Versuch der Befreiung von Dithmar und Boldt durch die Organisation Consul. Im November 1921 wurde dann Boldt befreit, im Januar 1922 dann Dithmar. Am 6. Mai 1926 meldete sich der frühere Vorgesetzte von Dithmar und Boldt, Kapitänleutnant a. D. Patzig, mit einer im Ausland abgefaßten Erklärung. Darin stellte er fest, daß er den Feuerbefehl allein dem inzwischen verstorbenen Oberbootsmannsmaat Meißner erteilt habe und die beiden verurteilten Offiziere an der Beschießung der Rettungsboote gänzlich unbeteiligt gewesen seien. Knapp zwei Monate nach dieser Erklärung lagen dem Reichsgericht in Leipzig drei Anträge vor. Der erste Antrag bezog sich auf den seinerzeit gegen Patzig erlassenen Haftbefehl, der, so sein Verteidiger Dr. von Zwehl, nach Patzigs Erklärung nunmehr aufgehoben werden müsse. Ein dringender Tatverdacht liege nicht länger vor, da Patzig erkennbar nicht in „Verfolgung von Privatzwecken (Habsucht, Persönliche Rachgier, Sadismus usw.)“, sondern im Interesse seines Landes gehandelt habe. Eine verbrecherische Handlung könne deshalb nach Ansicht des Verteidigers nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden, und er bitte daher ausdrücklich um die Prüfung der Frage, ob sich der frühere Standpunkt des Reichsgerichts, wie er im Urteil gegen Dithmar und Boldt dargelegt worden sei, noch aufrechterhalten lasse. Die beiden anderen Anträge bezogen sich auf die Aufhebung ebendieses Urteils. Alle drei Anträge hatten umgehend Erfolg. In zwei Beschlüssen vom 19. Juli 1926 wurde zum einen der Haftbefehl gegen Patzig mit der kurzen Begründung aufgehoben, daß kein dringender Tatverdacht mehr bestehe, und zum andern die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Dithmar und Boldt für zulässig erklärt. Außerdem ordnete das Gericht für beide den Aufschub der Strafvollstreckung an, ihrer Flucht war damit der rechtliche Grund entzogen. Am 4. Mai 1928 hob das Reichsgericht in nicht öffentlicher Sitzung das ursprüngliche Urteil gegen Dithmar und Boldt auf und sprach sie frei. In einem ebenfalls am 4. Mai 1928 ergangenen Beschluss sprach das Reichsgericht den beiden Freigesprochenen eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft und die teilweise Strafvollstreckung zu. Dithmar erhielt 20.000 Reichsmark und wurde wieder in den Marinedienst aufgenommen; Boldt war in Südamerika und dort nicht auffindbar. Die nächste, in Deutschland zu lesende Nachricht über ihn war die von seinem Suizid im April 1931. Das Verfahren gegen Patzig wurde am 20. März 1930 mit Beschluß des Reichsgerichts eingestellt.
  • 2.9.1937 Kapitänleutnant (der Reserve) zur Verfügung
  • 1.12.1939 Korvettenkapitän (der Reserve) zur Verfügung
    • Februar bis Juni 1940 Kommandiert zum Stab des Befehlshabers der U-Boote (BdU)
    • bis September 1940 im U-Bootstützpunkt Lorient
    • bis Oktober 1940 im U-Bootstützpunkt Königsberg
    • bis 27.1.1941 Baubelehrung für das U-Boot „UD 4“
    • bis 15.10.1941 Kommandant von UD 4
      • 29.1.1941 bis 30.4.1941 Ausbildungsboot der 1. U-Flottille
      • 1.5.1941 bis 31.7.1941 Versuchsboot der 3. U-Flottille
      • 1.8.1941 bis 31.12.1942 Ausbildungsboot der 5. U-Flottille[1]
    • November 1941 bis März 1943 Schießleiter in der 25. U-Flottille, Danzig
    • April 1943 bis März 1945 Chef der 26. U-Flottille, Pillau/Warnemünde
  • 1.2.1944 Fregattenkapitän (der Reserve) zur Verfügung
    • 3.5.1945 aus dem Dienst verabschiedet[2]

Auszeichnungen (Auszug)

Verweise

Fußnoten