Demonstration

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Bauern-Demonstration auf dem Bonner Marktplatz am 27. Februar 1971

Eine Demonstration (von lat. demonstrare: „zeigen“, „hinweisen“, „nachweisen“; salopp-infantile Kurzform: Demo) ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke einer kollektiven Meinungsäußerung.

Erläuterung

Demonstration zum Antikriegstag 2008 in Dortmund
Zählung von Demonstranten: acht Methoden

In den 1920er bzw. 1930er Jahren wurde eine Demonstration meist als Propagandamarsch bezeichnet. Heutzutage werden unerwünschte nationale Demonstrationen von der veröffentlichten Meinung grundsätzlich als Aufmarsch bezeichnet. Eine politische Demonstration oder Kundgebung bedarf wichtiger Verhaltensregeln zum Schutz der Organisatoren und der Teilnehmer.

Akademisches demonstrandum

In den empirischen Wissenschaften bedeutet Demonstration die anschauliche Darstellung eines Gegenstandes oder Ereignisses; so spricht man von einer Demonstration am Leichnam oder von der Demonstration einer Physik. In der Philosophie ist Demonstration soviel wie Beweis, insbesondere deduktiver Beweis.

BRD-Demonstrationsrecht

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Demonstrationsrecht in der Theorie ein Grundrecht, das im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verankert ist. Eingeschränkt wird der Artikel 8 (und damit auch das Demonstrationsrecht) durch das Versammlungsgesetz. In der Praxis werden mittlerweile fast regelmäßig rechtmäßig angemeldete Demonstrationen in Zusammenspiel von Politikern der Blockparteien, Systempresse, „Antifa“, Polizei und BRD-Justiz verboten oder massiv behindert oder eingeschränkt, sobald sie dem etablierten Feindbild „rechtsextrem“ entsprechen.

Demonstrationen in Deutschland

Historisch

Jährlich

Querdenker

Siehe auch

Literatur

  • Alemann/Scheffczyk: Aktuelle Fragen der Gestaltungsfreiheit von Versammlungen. In: „Juristische Arbeitsblätter“. Heft 6. 2013. S. 407-413. (Versammlungsort, öffentliche Plätze, Privat- und Eigentum von öffentlich beherrschten Unternehmen, Eisenbahnschinen, Bannmeilen, Hilfsmittel, Waffen, Schutzwaffen, Uniformen, Infostände, Beschallung, Ver- und Entsorgung, Zelte, Sitzgelegenheiten)
  • Carsten Schrank: Richtiges Verhalten im Straverfahren, ein Ratgeber für Beschuldigte, Beck-Rechtsberater Deutscher Taschenbuchverlag, S. 244, ISBN 3-42305-685-1
  • 96-book.png PDF mein demo 1x1
  • Rolf Gössner: Erste Rechts-Hilfe, ISBN 3-98533-243-7

Verweise