Bundestag (Deutscher Bund)

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Frühe Karte des Deutschen Bundes (1815)

Die Bundesversammlung (oder Bundestag) des Deutschen Bundes mit Sitz in der damals Freien Stadt Frankfurt am Main (Palais Thurn und Taxis) wurde wegen des Volkscharakters (Plenum) und trotz des Einflusses des Engeren Rates auch „Diet“ genannt.

Palais Thurn und Taxis oder „Bundespalais“, Ort des Bundestages

Erläuterung

Sitzungssaal für den „Engeren Rat“ des Bundestag des Deutschen Bundes (Frankfurt a. M.)

Als ständiger Gesandtenkongreß bildete der Bundestag nach dem Beschluß des Wiener Kongresses und der wegen dem Beharren auf die „Ländersouveränität“ durch Kleinstaaterei – damals vier Freie Städte und 37 Fürstenstaaten – Unfähigkeit das 1806 untergegangene Heilige Römische Reich Deutscher Nation wiederherzustellen von 1815 bis 1848 und von 1850 bis 1866 bis zur Auflösung als Folge des Deutschen Bruderkrieges und die Annektierung Frankfurts durch Preußen die einzige zentrale Institution, die für ganz Deutschland zuständig war.

Die erste Sitzung fand am 5. November 1816 in Frankfurt am Main statt, die letzte am 24. August 1866 in Augsburg.

Stimmverteilung

Deutscher Fürstentag in Frankfurt am Main am 16. August 1863; die Tagung schlug Fehl, der Deutscher Dualismus obsiegte und die Umsetzung notwendiger Bundesreformen scheiterten, hauptsächlich deshalb, weil Österreich nicht bereit war, die eigenen Machtansprüche über das Deutsche Reich zu zügeln, um damit Preußen entgegenzukommen.

Nur das Plenum konnte über eine Änderung der Bundesgrundgesetze entscheiden, und zwar einstimmig (70 Stimmen). Österreich, Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover und Württemberg erhielten je 4 Stimmen. Baden, Kurhessen, Hessen-Darmstadt, Holstein und Luxemburg je 3 Stimmen, Braunschweig, Mecklenburg-Schwerin und Nassau je 2 Stimmen und die übrigen 25 Kleinstaaten und freien Städte je 1 Stimme.

Virilstimmen

Eine Virilstimme und somit eine Einzelstimme wie einst die Kur- und Reichsfürsten auf den Reichstagen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation bis 1806 hatten die Landesherren der 11 deutschen Groß- und Mittelstaaten:

Deutscher Fürsten-Tag in Frankfurt am Main 1863, Gedenkblatt mit Porträts der deutschen Fürsten in Oval[1]

Kuriatstimmen

Die Kleinstaaten wurden zu 6 Gruppen zusammengefaßt, jede Gruppe mußte sich dann untereinander politisch einigen und gaben bei Abstimmungen eine Kuriatstimme ab, d. h., nach Vorbild des Ersten Reiches, gab die Gruppe bzw. Kurie jeweils geschlossen eine geteilte Stimme ab. , wobei sich mehrere Stimmberechtigte sich eine Stimme teilen. Die sechs Gruppen waren:

Siehe auch

Verweise

Fußnoten