Enteignung

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Eine Enteignung (oder auch Expropriation) ist der staatliche Einzug oder die Beschränkung von privatem Eigentum. Sowohl bei der teilweisen als auch kompletten Enteignung erhält der Enteignete eine Entschädigung. Ein Eigentumseinzug ohne Entschädigung wird hingegen als Konfiskation – umgangssprachlich hingegen häufig ebenfalls als Enteignung – bezeichnet.

Rechtliche Güterabwägung

Der Grund für diese staatliche Maßnahme liegt zunächst in dem Umstand begründet, daß der Fortbestand des Privateigentums an einer Sache, insbesondere an einem Grundstück, mit dem öffentlichen Wohl in Widerstreit geraten kann. In Fällen dieser Art muß der Staat das Recht haben, das Eigentum zu entziehen oder zu beschränken. Da andererseits der Einzelne nicht verpflichtet ist, das Wohl der Gesamtheit über die allgemeine Verpflichtung hinaus durch Aufopferung seines Vermögens zu fördern, darf der Staat das Eigentum nur gegen Entschädigung entziehen und beschränken. Allerdings birgt die Maßnahme der Enteignung vielerlei Möglichkeiten des politischen und staatlichen Mißbrauchs.

Das BRD-Willkür-Regime

Eine gefährliche – für das Rechtssystem der BRD aber typische – Entwicklung ist die schleichende Entrechtung des Eigentümers. Sie kann durch absurde Anhebungen bei der Grunderwerbssteuer erfolgen, durch die zwangsweise Installation – Spionagesoftware enthaltender – sehr teurer Stromzähler („Smart Meter“),[1] durch zwangsweise abverlangte sogenannte „Energiesanierungen“, die Baudenkmäler wertlos machen können, Heizungsysteme unbezahlbar machen oder Außenwände in Schimmelzuchtkolonien verwandeln.

In der BRD wird im Zuge der ab 2014/2015 noch extremer vollzogenen Umvolkungspolitik von seiten der Regime- und Blockparteien-Vertreter bereits erwogen, deutsche Eigentümer zugunsten der millionenfach importierten Fremdländer zu enteignen.[2][3][4]

Siehe auch

Verweise

Fußnoten