Marloh, Otto

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Otto Marloh (Lebensrune.png 1. August 1893 in Hildesheim; Todesrune.png 20. März 1964 ebenda) war ein deutscher Offizier der Preußischen Armee, des Deutschen Heeres, der Freikorps, der SA und der Wehrmacht sowie Unternehmer, Justiz- und Verwaltungsbeamter.

Chronologie

  • 1893 geboren als Sohn des Hildesheimer Studienrats Prof. Dr. Ernst Marloh, Königliches Gymnasium Andreanum zu Hildesheim
  • 1912 Abitur
  • 1912 Fahnenjunker der Preußischen Armee
  • 2. August 1914 bis 4. Oktober 1917 Frontoffizier
  • Ende 1918 bis 1919 Angehöriger der Freiwilligen-Brigade „Reinhard“
    • Oberleutnant Marloh befahl am 11. März 1919 die Hinrichtung von 29 meuternden Liebknechtmatrosen der Volksmarinedivision; Marloh erhielt von einer vorgesetzten Stelle den Befehl, die Kassenverwaltung in der Französischen Straße zu besetzen, weil der Löhnungsappell zu einer Neuformierung der Volksmarinedivision benutzt werden sollte. Mit nur 50 Mann nahm er knapp 300 Männer, teilweise bewaffnet, gefangen. Marloh und seine Männer wurden bedroht, bewaffnete Spartakisten rotteten sich in der Umgebung zusammen. Marloh rief seine Vorgesetzten an, die Verstärkung schicken sollten. Den Schießbefehl soll er dann von Hauptmann Sigismund Armin Eugen von Kessel (Chef der 3. Streifkompanie) erhalten haben (von dem herbeigeeilten Leutnant Wehmayer übermittelt), dies ließ sich jedoch nicht vor Gericht belegen. Er ließ aus den Reihen jeden zehnten Matrose vortreten, ließ die 29 Mann im Hof an die Wand stellen und durch den Offizierstellvertreter Penther (nach anderen Quellen inzwischen Leutnant) mit dem Maschinengewehr erschießen.
  • 1. Juni 1919 Haftbefehl
    • Oberleutnant Marloh erhielt die Nachricht, Martin Kirschbaum (1888–1958;Freikorpskämpfer und Leibwächter des Reichsfinanzministers Martin Kirschbaum), Offiziersstellvertreter Penther und andere sollten festgenommen werden. Er war fest entschlossen, sich zu stellen. Leutnant Hoffmann und Pfarrer Rump, angeblich auf Anweisung von Eugen von Kessel, haben ihn überredet, aus Staatsinteresse, für das Vaterland zu fliehen. Das Geld (5000 Mark) besorgte Major Weber, später Oberst der Sicherheitswehr in Erfurt. Dies bedeutete aber für Marloh auch unerlaubte Entfernung von der Truppe (Vorläufige Reichswehr). Marloh, mit zwei neuen Pässe ausgestattet, war zuerst in München, dann aber wieder Berlin, um sich dann von dort aus den Baltikumkämpfern anzuschließen. Dazu kam es nicht mehr, er wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft.
  • 5. Dezember 1919 erster Tag im Kriegsgerichtsprozeß
    • Vor dem Kriegsgericht berief sich Marloh auf den Schießerlaß des Reichswehrministers Gustav Noske (SPD) und auf Befehle seiner vorgesetzten Stelle. Oberst Reinhard und der erstmals ins Licht der Öffentlichkeit tretende Hauptmann Eugen von Kessel versuchten Marloh zu entlasten. Dieser erklärte in seinem Schlußwort: „Ich habe meine Pflicht als Soldat getan und wäre, hätte ich anders gehandelt, bestraft worden.“ Im Prozeß gegen von Kessel, u. a. wegen Beihilfe zur Flucht, sagte auch Waldemar Pabst aus. Hauptmann von Kessel gab an, die Fluchtgelder auch vom Generalkommando Lüttwitz und von der Abteilung I C vom Oberkommando Noske erhalten zu haben.
  • 9. Dezember 1919 vom Feldkriegsgericht der Reichswehr-Brigade 3 (vorwiegend aus der Garde-Kavallerie-Schützen-Division hervorgegangen) wegen unerlaubter Entfernung von der Truppe zu drei Monaten Festungshaft und wegen Benutzung gefälschter Urkunden zu 30 Mark Geldstrafe verurteilt. Von der Anklage des Totschlags und des Mißbrauchs der Dienstgewalt wurde er freigesprochen.
  • 1920 Umzug nach Hamburg (Altona-Othmarschen, Menzelstraße 12)
    • später im Bankgewerbe, dann Betreiber einer Zigarrengroßhandlung
  • 1925 bis 1930 Mitglied des Stahlhelm-Bund
  • 11. Dezember 1930 Mitglied der NSDAP
  • 12. März 1932 bis 1934 SA-Stabsführer der Untergruppe Südholstein bzw. Unterholstein
    • ein Stabsführer hatte den Dienstgrad, je nach Wichtigkeit der Dienststellung, zwischen SA-Standartenführer und SS-Brigadeführer
    • Mit dem Führer der Gruppe Nordmark, SA-Gruppenführer Heinrich Schoene (später SA-Obergruppenführer und Generalkommissar des Generalbezirks Wolhynien-Podolien im Reichskommissariat Ukraine), gab es Unstimmigkeiten. Dieser beantragte schließlich die Enthebung Marlohs als Stabsführer, da Marloh durch seine Kriegsverwundungen behindert sei, durch Schädelschuß leide er an epileptischen Anfällen und Dämmerzuständen. Marloh hatte dennoch die Unterstützung von seinem alten Regimentskamerad Hanns Kerrl (inzwischen Präsident des Preußischen Landtags) und Kurt Daluege.
    • Der Konflikt endete schließlich damit, daß Marloh einlenken musste. Er bot sich an, nunmehr innerhalb der SA Vorträge über „Rassenkunde, Feldkunde, Vaterländische Geschichte, Pflichten des Führers“ zu halten, so wie er ja schon früher in der Kampfzeit Vorträge in der SA über „die Praxis des Straßenkampfes“ gehalten hat.
    • „Marloh hat bestimmt seine Verdienste als Freikorpskämpfer, die ihm kein Mensch streitig macht, als S.A. Führer war Marloh jedoch wegen seines arroganten Auftretens und der bewußten Hervorkehrung des ehemals königl. preuss. Oberleutnants wenig geeignet.“ – Brief von Gruppenführer Schoene an den Obersten SA-Führer vom 10. April 1933
  • 30. November 1934 aus der SA mit dem Recht zum Tragen des Dienstanzuges ausgeschieden
  • 1934 Strafanstaltsvorsteher und Vertreter des Strafanstaltsdirektors in Celle
  • 1935 Strafanstaltsdirektor nach Übernahme in den höheren Strafvollzugsdienst
  • 1937 Regierungsrat und Leiter des Zuchthauses Celle
  • 1939 bis August 1942 Hauptmann, dann Major des Heeres im Wehrdienst (zuletzt an der Ostfront)
  • 1941 Oberregierungsrat im Zuchthaus in Gollnow
  • 14. Juni 1942 kommissarische Verwaltung des Landratsamtes in Wittgenstein
  • 2. Juni 1943 endgültig zum Landrat ernannt
  • 1945 von den britischen Besatzern verhaftet und in das KZ (Lager) nach Recklinghausen-Hillerheide verschleppt
    • Während der Haft ermutigte er immer wieder seine Mitgefangenen mit dem Satz: „Wir lassen uns nicht unterkriegen, was sie auch immer mit uns tun!“
  • 1949 im „Berleburger Zigeunerprozeß“ (NSG-Verfahren) verurteilt, aus gesundheitlichen Gründen keine Strafverbüßung, Erlaß der Prozeßkosten
    • er wurde von seinem Freund, dem Künstler Erich Klahn im Prozeß unterstützt, der dies mit dessen „außerordentlich lauterer Gesinnung und seiner hervorragenden männlichen Haltung“ begründete. Marloh habe einen „unbestechlichen Charakter“ und strebe „bewußt eine klare und kompromißlose Ordnung unter den Menschen, zwischen den Völkergemeinschaften und Staaten“ an. Er habe „Vorbildliches für sein Vaterland geleistet“ und sei „als Mensch unantastbar“.

Nachkriegszeit

Major a. D. Marloh betätigte sich auch nach dem Krieg und der Gefangenschaft politisch, so reichte er 1957 die Petition Sozialversicherung der Hausgehilfen beim Deutschen Bundestag (3. Wahlperiode) in Bon ein.

Familie

Otto Marloh hatte in Berlin eine Pastorentochter aus Moabit kennengelernt, die beiden heirateten nach dem Krieg. Aus der Ehe sind sechs Kinder entsprossen, darunter der am 18. Juli 1922 geborene Friedrich-Wilhelm (Crew 40; als Fähnrich zur See am 7. Dezember 1941 als U 208 beim Mittelmeerdurchbruch in der Straße von Gibraltar von der Royal Navy versenkt wurde), Marineoffizier Klaus-Christoph und Leutnant der Infanterie Hans-Jürgen.

Auszeichnungen (Auszug)

Literatur