Reichsausschuß für Volksgesundheitsdienst

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Zehn Gebote für die Gattenwahl; dieses Plakat für den Reichsausschuß wurde u. a. von Wolfgang Willrich gestaltet.

Der Reichsausschuß für Volksgesundheitsdienst, später auch Reichsausschuß für Volksgesundheit, war ein eingetragener Verein beim Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern, eingebunden als Verbindungsstelle zwischen der Reichsregierung und der Öffentlichkeit.

Dem Reichsausschuß gehörten alle Vereinigungen an, die sich mit der Bevölkerungspolitik, mit Erb- und Rassenpflege und Fragen der Volksgesundheit beschäftigten. Mitglied des Reichsausschusses waren unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene (DGfR) unter Prof. Dr. Rüdin, der Reichsbund der Kinderreichen, die Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten und viele mehr.

Beim ersten Vierjahresplan des Führers wurde der Reichsausschuß für Volksgesundheitsdienst angewiesen, in enger Verbindung mit dem Reichsgesundheitsamt zur Pflege des Volkskörpers zusammenzuarbeiten, aber auch im Kampf gegen Armut und die Elendsquartiere.

Erläuterung

„Der Kranke muß sofort an einen schattigen, luftigen Ort [...]“
„Die Schalen des deutschen Obstes sind verdaulich.“
„Jeder Deutsche ein Schwimmer – jeder Schwimmer ein Retter!“

Der Reichsausschuß für Volksgesundheitsdienst e. V. mit seinen zahlreichen Untergruppen und Arbeitsgemeinschaften ging 1933 aus dem – dem 1912 gegründeten Deutschen Hygiene-Museum nahestehenden – Reichsausschuß für hygienische Volksbildung e. V. durch Ablösung desselben hervor. Der Reichskommissar der Volksbildung (seit Februar 1933) wurde bei der Gründung des Volksgesundheitsdienstes im November 1933 Leiter des Ausschusses.

„Ein erster Versuch, die gesundheitliche Aufklärungsarbeit staatlich zusammenzufassen und zu koordinieren, erfolgte zuerst ab 1919 durch die Gründung von Landesausschüssen und 1921 dann durch den Zusammenschluss der verschiedenen Landesausschüsse zum Reichsausschuss für hygienische Volksbelehrung. Organe des Preußischen Landesausschusses wurden ab 1921 die ‚Blätter für Volksgesundheitspflege‘. Neben den Ausschüssen für hygienische Volksbelehrung existierten zahlreiche private und staatliche Vereine, die sich mit der Aufklärung der Bevölkerung in gesundheitlichen Fragen anhand von Vorträgen, Filmen, Plakaten, Ausstellungen und Lichtbildreihen befassten. Insgesamt wurden in den 20er Jahren z. B. schätzungsweise über 500 sozialhygienische, medizinische aber auch eugenische Filme hergestellt, die dann in breit angelegten Gesundheitsaufklärungen der Öffentlichkeit vorgeführt wurden, wie beispielsweise in den allgemeinen Programmkinos, in Fortbildungs- und Lehrveranstaltungen der Ärztevereine, in Schulen und Krankenhäusern, auf Betriebs- und Gewerkschaftsabenden sowie im Rahmen von Gesundheitswochen und Hygieneausstellungen. Da es sich bei den Gesundheitsfilmen in den 20er Jahren um Stummfilme handelte, wurden ihre Vorführungen oft durch Vorträge ergänzt, die von Ärzten, Medizinalbeamten sowie von Pädagogen gehalten wurden. Auch Ausstellungen waren seit dem Ende des 19. Jahrhunderts ein integraler Bestandteil der Gesundheitsaufklärung und waren insbesondere in den 20er Jahren sehr erfolgreich. Durchgeführte Gesundheitskampagnen konzentrierten sich zunächst auf die Großstädte und verlagerten sich Ende der 20er Jahre allmählich auch auf die ländlichen Gebiete. Die Volksbelehrung an sich erfolgte dann durch die Ortsausschüsse als lokale Arbeitsgemeinschaften der verschiedenen Organisationen wie z. B. Ärzteverbänden, sozialhygienischen Fachverbänden, Gewerkschaften oder Unternehmerverbänden. Ende der 20er Jahre traten neben den Themen zur persönlichen Hygiene und allgemeinen Wohlfahrtspflege verstärkt eugenische Inhalte in den Vordergrund.“[1]

Der Reichsausschuß für hygienische Volksbelehrung brachte seine Ziele in bezug auf Gesundheit auf die folgende Formel:

„Es soll der Bevölkerung ein Verantwortungsgefühl dafür eingeflößt werden, was die Gesundheit für jeden einzelnen und für das Volksganze bedeutet und was demzufolge ein jeder sich selbst und dem Volksganzen in dieser Hinsicht schuldig ist. Es soll der Weg vom Wissen zum Gewissen, vom Verstehen zum danach Handeln gefunden werden.“

Der Reichsausschuß für Volksgesundheitsdienst wurde in dieser Tradition der gesundheitlichen Volksaufklärung gegründet, sollte aber auch die von der Abteilung Volksgesundheit unter Dr. med. Arthur Gütt am Reichsinnenministerium getroffenen gesetzgeberischen Maßnahmen in geeigneter Form allen Volksgenossen näherbringen.

Gründungsfeier

Die Gründungsveranstaltung fand am 20. November 1933 in Berlin statt, Schirmherr war Reichsinnenminister Wilhelm Frick, der klarstellte, daß man sich im liberalistischen Zeitalter in erster Linie mit dem Wohl des Einzelwesens zu beschäftigt hat, vergaß aber dabei den Ursprung des Einzelwesens: die Familie und Rasse.

„Mit aller Kraft muß jetzt an den Wiederaufbau der deutschen Familie herangegangen werden. […] Der Sieg der erbgesunden, kinderreichen Familie entscheidet über das Leben und die Erhaltung des deutschen Volkes im Herzen Europas.“ — Reichsminister Dr. Frick am 20. November 1933

Arthur Gütt sprach ebenfalls und warnte, daß Sport und Ertüchtigung des Körpers, die übertrieben in einem Personenkult enden, über die Gefahr hinwegtäuschen, in der sich das deutsche Volk befindet.

„Keineswegs ist vom Gesichtspunkt der Volksgesundheit jede Frauenarbeit abzulehnen, man muß nur die natürliche von der unnatürlichen trennen. Die letzte besteht vor allem im Arbeitnehmerverhältnis der Frau. Die Zunahme der weiblichen Erwerbsarbeit ist nicht durch die Technik begründet, sondern durch die fortschreitende Zerstörung der Familienordnung.“ — Ministerialrat Dr. Gütt am 20. November 1933

Personen (Auswahl)

Führungspersönlichkeiten

  • Leiter und Geschäftsführer von 1933 bis 1940 war der Frontkämpfer und Jurist Dr. Falk Alfred Ruttke (ggf. für kurze Zeit Arthur Gütt, dann Übernahme durch Ruttke).
  • Der Sachverständige für Rechtsfragen im Rechtsausschuß war Hansjoachim Lemme, Mitautor des vom Reichsausschuß herausgegebenen Werkes „Das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 mit Ausführungsverordnungen vom 14. November und 21. November 1935“.
  • Dr. Walter Groß, Leiter des Rassenpolitischen Amtes (RPA), wurde auch Leiter der Hauptabteilung für Bevölkerungspolitik, Erb- und Rassenpflege des Reichsausschusses für Volksgesundheit; im Gegenzug wurde der bisherige Geschäftsführer dieser Hauptabteilung, Hansjoachim Lemme, in das RPA berufen.
  • Prof. Dr. phil. Bruno Kurt Schultz, seit 1929 Schriftleiter der Fachzeitschrift „Volk und Rasse“, die unter seiner Ägide zum offiziellen Organ der DGfR und des Reichsausschusses für Volksgesundheitsdienst avancierte (Schultz war Anthropologe, SS-Standartenführer, ab Februar 1942 Chef des Rassenamtes (Amt I) im RuSHA und ab Mai 1942 gleichzeitig Direktor des Instituts für Rassenbiologie an der Karls-Universität Prag).

Weitere

  • Walter Buch, Mitglied des Sachverständigenbeirates für Bevölkerungs- und Rassenpolitik

Aufbau des Gesundheitswesens im Dritten Reich

Der Aufbau des Gesundheitswesens sieht in den Grundzügen folgendermaßen aus:

  • Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik, der im Mai 1933 berufen wurde und dem Reichsministerium des Innern zur Beratung gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verfügung stand
  • Reichsausschuß für Volksgesundheitsdienst als Dachorganisation
  • Reichsgesundheitsamt: Es war der Abteilung Volksgesundheit (Abteilung IV) im Reichsministerium des Innern angegliedert und stand zur Begutachtung wissenschaftlicher Fragen zur Verfügung.
  • Gesundheitsämter: In sämtlichen Stadt- und Landkreisen waren Gesundheitsämter eingerichtet worden, die Mittelpunkt des öffentlichen Gesundheitsdienstes waren. In der Regel hatte jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt ein eigenes Gesundheitsamt. Die Stadt Berlin z. B. besaß ein Hauptgesundheitsamt und zwanzig Bezirksgesundheitsämter. In der Regel waren die Gesundheitsämter staatliche Einrichtungen. Die Gesundheitsämter hatten zur Durchführung der ärztlichen Aufgaben eine Fülle von Aufgaben, und zwar:
a) der Gesundheitspolizei,
b) der Erb- und Rassenpflege einschließlich Eheberatung;
c) der gesundheitlichen Volksbelehrung;
d) der Schulgesundheitspflege,
e) der Mütter- und Kinderberatung,
f) der Fürsorge für Tuberkulöse, für Geschlechtskranke, körperlich Behinderte, Sieche und Süchtige.

Außerdem hatten die Gesundheitsämter die ärztliche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen sowie die amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeit wahrzunehmen. Bei den Gesundheitsämtern bestanden Beratungsstellen für Erb- und Rassenpflege. Diese Beratungsstellen standen zur freiwilligen Inanspruchnahme der gesamten Bevölkerung offen.

„Millionen aber in jedem Jahr völlig unproduktiv für die künstliche Erhaltung eines Lebens auszugeben, das nur sich und anderen zur Last und keinem zu Nutzen ist, mag sich vielleicht ein Volk oder eine Zeit leisten können, in denen bis zum letzten Volksgenossen hinunter jeder einzelne Gesunde in Wohlstand und Glück lebt, nie und nimmer jedoch ein Volk, das inmitten einer Notzeit nur mit Mühe Jedem das trockene Brot garantieren kann. Wenn der nationalsozialistische Staat deshalb heute daran geht, für die Zukunft wenigstens die große Belastung der Nation durch Schwererbkranke und ihre Kosten durch geeignete Maßnahmen zu verringern und aufzuheben, so handelt er damit nur pflichtbewußt, und jeder denkende Mensch innerhalb und außerhalb des deutschen Volkes wird diesem Ziele zustimmen.“ — Reichsärzteführer Dr. med. Gerhard Wagner auf dem Reichsparteitag 1934

Hauptamt für Volksgesundheit

Leonardo Conti und Kurt Blome im Hauptamt für Volksgesundheit

Das „Hauptamt für Volksgesundheit“ war das Gesundheitspolitische Amt in der NSDAP:

„Das Hauptamt für Volksgesundheit (HAVG) wurde 1934 als wichtigste gesundheitspolitische Dienststelle der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) ins Leben gerufen. Schon zuvor waren in der NSDAP in eigenen Abteilungen gesundheitspolitische Fragen bearbeitet worden. Mit dem HAVG startete die NSDAP den Versuch, das Gesundheitswesen der Partei zu zentralisieren. Aufgaben des Amtes waren zunächst ‚die Beurteilung des Einzelnen auf seine erb- und rassebiologische Wertigkeit‘ und ‚die Parteiorganisation von erb- und rassebiologisch minderwertigen Elementen zu säubern‘. Ab 1935 erfasste es mit einem Gesundheitsstammbuch bis zu 10 Millionen Personen. Während des Krieges verlor das Hauptamt zuerst an Einfluss, konnte aber durch die Bildung von ‚Gaugesundheitsführern‘ der jeweiligen Gauämter für Volksgesundheit, die im Auftrag der Gauleiter handelten, wieder an Kompetenz gewinnen. Die Gaugesundheitsführer organisierten drei zentrale Bereiche der Gesundheitsversorgung: die medizinische Bewältigung des Luftkriegs, die überregionale Verlegung von Krankenhauspatienten und die Reinstitution der ‚Euthanasie‘.“[2]

Gesundheitliche Volksaufklärung in der BRD

Der im Jahre 1921 gegründete Reichsausschuß für hygienische Volksbelehrung wurde im Jahre 1954 zunächst als Bundesausschuß für gesundheitliche Volksbelehrung fortgesetzt. Die im Jahre 1969 in Bundesvereinigung für Gesundheitserziehung umbenannte Dachorganisation wurde schließlich im Jahre 1992 in Bundesvereinigung für Gesundheit umgewandelt.

Siehe auch

Literatur

  • Arthur Gütt: Aufbau und Aufgaben des Reichsausschusses für Volksgesundheitsdienst beim Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern, Berlin (1935)
  • Falk Ruttke: Schrifttum und Aufklärungsstoff zur Volkspflege. Rassenkunde, Rassenpflege, Erbkunde, Erbpflege, Familienkunde und Familienpflege, herausgegeben vom Reichsausschuß für Volksgesundheitsdienst (1937)
  • Krankenpflegelehrbuch, herausgegeben vom Reichsausschuß für Volksgesundheitsdienst, Georg Thieme Verlag, Leipzig (1938)
  • Hansjoachim Lemme:
    • 5 Jahre Abteilung Volksgesundheit im Reichsministerium des Innern, in: ARGB, Bd 33/ 1939
    • Aus Rassenhygiene und Bevölkerungspolitik, in: „Volk und Rasse“, Bd 15/ 1940

Fußnoten