Quelle / Mölders und die Zukunft der Tradition in der Bundeswehr

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Die Junge Freiheit 30/08 über die Verunglimpfung von Werner Mölders

Mölders und die Zukunft der Tradition in der Bundeswehr ist ein Bericht von Christian Schmidt (CSU) zur Aberkennung des Traditions- und Ehrennamens „Mölders“ (1973 bis 2005) beim Jagdgeschwader 74 der Bundeswehr in Neuburg an der Donau auf Anordnung des Bundesminister der Verteidigung Peter Struck.

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Die abrupte Aberkennung des Traditionsnamens „Mölders“ stellt – gewollt oder nicht – die Frage nach der Akzeptanz der Traditionslinien der Bundeswehr, die im Zusammenhang mit Wehrmachtsoldaten stehen. Als Bundespräsident Heinemann und Verteidigungsminister Leber 1973 dem Jagdgeschwader 74 den Traditionsnamen „Mölders“ verliehen haben, stand die anerkannt hohe Leistung des Fliegers Werner Mölders im Mittelpunkt. Damals wie heute war dabei zugrunde zu legen, dass das nationalsozialistische Unrechtsregime niemals eine Tradition zu begründen vermag, sehr wohl aber Einzelpersönlichkeiten traditionswürdig sein können. Das Gesamtbild der Persönlichkeit Mölders erlaubte also, seinen Namen in der Bundeswehr zu ehren, auch wenn er einem verbrecherischen Regime gedient hat. Er selbst war nicht in die NS-Ideologie verstrickt. Das Dilemma bleibt: Selbst Männer des 20. Juli trugen Wehrmachtsuniform. Betrachtete man die Wehrmacht in ihrer Gesamtheit als verbrecherische Organisation und zöge man nur die bloße Zugehörigkeit als Kriterium für Traditionswürdigkeit heran, würde selbst das Gedenken an Stauffenberg schwer fallen. Die Würdigung individuellen Handelns darf deswegen nicht solch einer kollektiven Betrachtungsweise weichen. Deshalb können einzelne Personen der Militärgeschichte auch künftig als Bezugspunkt für Tradition dienen, wenn ihre militärischen Leistungen nicht durch schwachen oder unsere Werte missachtenden Charakter verdunkelt werden. Das geläuterte Bewusstsein in unserer Demokratie verhindert, dass daraus ein unkritischer Heldenkult wird.

Außenminister Fischer hat jüngst für den Auswärtigen Dienst gezeigt, wie einfach man es sich machen kann: Wer in der NSDAP war, ist nicht ehrungsfähig, basta! Und die Unterschiedlichkeit der Verstrickung? Der Kampf gegen die Diktatur? Und das Verhalten in der deutschen Nachkriegsdemokratie? Wäre Adam Trott zu Solz nicht als Mitverschwörer des 20. Juli hingerichtet worden, sondern am Leben und im Auswärtigen Dienst der Bundesrepublik geblieben, dürfte ihm als früherem NSDAP-Mitglied nach Fischers Lesart kein ehrendes Gedenken gewährt werden. Denkt Fischer im Ernst daran, seinen Vorgänger, Altbundespräsident Scheel, wegen dessen NSDAP-Mitgliedschat durch das Raster eines quasi erneuerten Spruchkammerverfahrens fallen zu lassen? Wer sich der Einzelkritik belastender Sachverhalte verweigert, verflacht die wertegebundene Auseinandersetzung mit der Vergangenheit.

Auch die Vorstellung, allein die Zugehörigkeit zur Legion Condor könne ein historisches Verdikt begründen, ist nicht tragfähig. Der Rekurs des Verteidigungsministers auf den Bundestagsbeschluss ist prinzipiell anerkennenswert, lässt doch zeitgleich Bundeskanzler Schröder bei einem anderen Beschluss – der Forderung nach Aufhebung des Waffenembargos gegen China – verlauten, dass ihn dieser nicht binde. Jedoch ist eine wertende Beurteilung der Vorgaben des Bundestagsbeschlusses vom April 1998 angebracht, wie sie 2000 durch Minister Scharping mit der Entscheidung erfolgte, dem Jagdgeschwader seinen Traditionsnamen zu belassen. Dies hat der Zielsetzung des Parlamentsbeschlusses, das Leid der spanischen Bevölkerung aus Anlass des sechzigsten Jahrestages des Angriffs auf Guernica (an dem Mölders nicht beteiligt war) zu würdigen, nicht widersprochen.

Man hat aber den Eindruck, dass krampfhaft nach einer Untermauerung der Ministerentscheidung gesucht wird (für die nicht nur der Bundestagsbeschluss veranlassend ist), weil man sich der Tragfähigkeit der pauschalen Begründung für den Namenswiderruf nicht sicher ist. Dabei versteigt sich dann das Militärgeschichtliche Forschungsamt in seinem „Mölders-Gutachten“ in der dürftigen Quellenlage. Aus dem spärlichen Material über Mölders ist keine innere Nähe zum Nationalsozialismus (von einer Parteimitgliedschaft wird auch im Gutachten nicht ausgegangen) oder gar eine Beteiligung an Kriegsverbrechen nachzuweisen. Vom Regime als „Held“ gefeiert worden zu sein, kann weder im Falle Mölders (noch bei Max Schmeling, der auch Objekt Goebbels’scher Propagandamaschinerie war) per se ein Erinnerungsverdikt begründen. Stattdessen hatte Mölders unstreitig eine Nähe zur katholischen Kirche. Der Autor des Gutachtens, das der Verteidigungsminister bei der ihm nachgeordneten Behörde in Auftrag gegeben hat, vergaloppiert sich spätestens, wenn er die katholische Kirche zu Helfern Hitlers stigmatisiert. Über die hierzu in der Studie vorgebrachten fragwürdigen Thesen wird gesondert zu reden sein.

Mölders’ Mitgliedschaft im katholischen „Bund Neudeutschland“ wird zur Untermauerung der These herangezogen, dass Mölders nicht staatskritisch gewesen sei. Auch hierüber wird zu reden sein. Der „Bund Neudeutschland“ wurde von den Nazis 1939 verboten. Nicht allein Mölders war Neudeutscher, auch NS-Opfer wie Willi Graf von der „Weißen Rose“ oder Pater Delp vom Kreisauer Kreis gehörten diesem Verband an. Die Charakterisierung des Verständnisses des Christentums bei den Neudeutschen als „Opferreligion“, die durch „einseitige Interpretation des Todes Jesu das Opfer“ mystifiziere (so das MGFA-Gutachten), lässt befürchten, dass das Verteidigungsministerium hier weit über den ihm zugänglichen Erkenntnis- und Verständnisbereich hinausgegangen ist. Zudem entsteht der Eindruck, dass allgemeine Bewertungen Vorrang vor dem Blick auf das einzelne gewinnen.

Ein derartiger neuer Schematismus, der statt der bisherigen Linie der Einzelfallbezogenheit der Traditionswürdigkeit ein apodiktisches Geschichtsverständnis postuliert, würde den Verteidigungsminister zu einer umfassenden General(s)revision zwingen, bei der die militärische Gründergeneration der Bundeswehr von Heusinger bis Steinhoff in Gefahr gerät, historisch aussortiert zu werden.

Traditionspflege

Demokratische Traditionspflege in der Bundeswehr erfordert grundsätzliche Bereitschaft, militärische Leistungen als solche und den Grad der Verstrickung in Unrecht gemeinsam zu bewerten. Wer sich dieser mitunter schwierigen Aufgabe nicht unterziehen will, der müsste eine „Joschka-Doktrin“ aufstellen, nach der nur jemand als Namensgeber taugt, der nach 1968 geboren ist ...


Zitate

  • „Er war Hauptmann und Jagdflieger wie sein berühmter, tödlich verunglückter, älterer Bruder Brillantenträger Oberst Werner Mölders. Er erzählte mir viel von seinem Bruder, der auch ihm zeitlebens Vorbild war – nicht nur in persönlicher Anständigkeit und militärischer Tapferkeit, sondern auch in Sachen heute vielgepriesener Zivilcourage. Seinem persönlichen Einsatz verdanken zahlreiche Juden nicht nur in Brandenburg an der Havel ihr Leben und ihre Unversehrtheit bis Kriegsende. Schande über den Politruk-Minister und aSozialdemokraten Struck, der ihn aus der Tradition der Bundeswehr strich! Früher als sein berühmter Bruder wurde Victor Mölders Ritter des Eisernen Kreuzes. 1940 wurde er über England abgeschossen und geriet in Kriegsgefangenschaft. Nach dem Krieg wurde Victor Mölders erfolgreicher Architekt im Rheinland und in Westfalen. Stellvertretend für seinen toten Bruder nahm er an der Einweihung des Kriegsschiffes der Bundeswehr und des Luftwaffen-Geschwaders in Neuburg an der Donau sowohl an der Einweihung der Heeres-Kaserne in Visselhövede teil, die alle drei den Ehrennamen ‚Mölders‘ trugen. Das liebgewonnene Porträt seines Bruders, welches zeitlebens auf dem Nachttisch der Schwester stand, steht heute über meinem Schreibtisch. Ich werde Victor Mölders, seiner sympathischen Frau Edith, seinen Geschwistern und Eltern immer ein würdiges Erinnern bewahren!“Peter Hild über Victor Mölders anläßlich seines 104. Geburtstages am 27. September 2018

Verweise