Rückversicherungsvertrag

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Der Rückversicherungsvertrag war ein 1887 abgeschlossenes Neutralitätsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und Rußland. Auf Wunsch Rußlands wurde der Vertrag vor den anderen Mächten, auch Österreich-Ungarn, geheimgehalten. Mit diesem Vertragswerk wurde der östliche Teil des Balkan der russischen Interessenphäre zugeordnet. Rußland wollte seine Interessen auf dem Balkan und den Dardanellen gewahrt wissen, was ihm durch eine deutsche Neutralitätsgarantie am sichersten erschien. Otto von Bismarck hatte gegenüber der österreichischen Regierung mehrfach geäußert, daß die mit diesem geheimen Regelwerk getroffenen Vereinbarungen bezüglich der Interessen auf dem Balkan weitgehend ohne Auswirkungen auf den Zweibund wären. Diese Sichtweise ist insofern zweifelhaft, als die betreffenden Vereinbarungen des Rückversicherungsvertrages zumindest teilweise in Widerspruch zu denjenigen der Mittelmeerentente standen.

Beschreibung

Vorerst wurde mit dem Vertrag eine Einkreisungspolitik der Feinde Deutschlands unterbunden und vor allem Frankreich von Interessenkonflikten ferngehalten.

Mit dem Zweibund von 1879 eng an Österreich-Ungarn gebunden, sollte der 1887 zwischen dem Deutschen Reich und Rußland abgeschlossene Rückversicherungsvertrag einen Zweifrontenkrieg gegen Frankreich und Rußland verhindern. Doch kurz nach der Entlassung Bismarcks gab Wilhelm II. das sorgenvoll geknüpfte Bündnissystem auf und lehnte den Wunsch der russischen Regierung nach einer Verlängerung des Rückversicherungsvertrags 1890 ab. Die bislang ungewohnt brüske Form der Ablehnung verstärkte in Rußland die antideutsche Stimmung.[1]

Der Nachfolger Bismarcks, Leo von Caprivi, hielt eine Verlängerung des Neutralitätsabkommens auf Anraten des mit ihm befreundeten Friedrich August von Holstein nicht für sinnvoll. Das russische Reich bemühte sich dennoch mehrfach, den Rückversicherungsvertrag zu verlängern. Von Holstein befürchtete, daß eine Verlängerung des Vertrages den Vereinbarungen der Mittelmeerentente entgegenstünden. Nach der deutschen Ablehnung begann sich Rußland dann wieder stärker an Frankreich anzunähern. Die Verordnung, betreffend die Erhebung eines Zollzuschlags für aus Rußland kommende Waaren vom 29. Juli 1893 (Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1893, Nr. 29, Seite 229 - 232)[2] unterstützte eine Annäherung Rußlands und Frankreichs, was noch im Jahre 1893 zu einer Militärkonvention zwischen den beiden Staaten führte.

In der Begründung der Ablehnung vom 25. März 1890 heißt es:

„Der Vertrag, um dessen Erneuerung es sich handelt, hat den Zweck, kriegerische Ereignisse hervorzurufen, deren Lokalisierung äußerst unwahrscheinlich ist; wir können demnach leicht auf diesem Wege den allgemeinen Krieg herbeiführen, den wir sonst vielleicht heute vermeiden können und vermeiden sollen, auch nach der Meinung des Fürsten Bismarck; selbst im Falle unserer Neutralität würden wir am Ende immer in die undankbare Situation des Jahres 1878 geraten.
Durch den zu erneuernden Vertrag würde jedenfalls eine Macht von uns getäuscht, wahrscheinlich aber würden beide in Frage stehenden östlichen Nachbarn dadurch mystifiziert werden; denn zunächst verweigern wir den Österreichern die Bundeshilfe in der ersten entscheidenden Zeit der Entwicklung der bulgarischen Sache; sobald dieselbe einen weiteren Umfang genommen, müssen wir jedoch nach der oft ausgesprochenen Meinung des früheren Reichskanzlers dennoch für Osterreich-Ungarn fechten, wenn dasselbe in Bedrängnis geratet, wodurch wir den Russen die Treue verletzen. Ein guter Friede kann daraus nicht erwachsen, wohl aber eine dauernde Verstimmung zweier großer Nationen, wie sie sich aus der Haltung Österreichs gegen Rußland im Krimkriege ergeben hat. (..)“[3]

Infolge der Nichtverlängerung des Rückversicherungsvertrages war Rußland 1890 genau wie Frankreich ohne Bündnispartner und es kam erwartungsgemäß zu einer Annäherung der beiden Staaten. Während es Rußland aber nur darum ging, seine Isolierung zu überwinden, war ein Bündnis Paris-St.Petersburg für Frankreich die ideale Voraussetzung dafür, Deutschland in einen Zweifrontenkrieg zur Eroberung Elsaß-Lothringens sowie zur Revanche für die Niederlage von 1870/71 zu verwickeln. Andererseits gab es keine sicheren Informationen darüber, daß England einer Annäherung an Deutschland aufgeschlossen gegenüberstehen würde - eine Hoffnung, die das deutsche Verhalten 1890 erheblich bestimmte. Rußland erblickte in der Nichtverlängerung des Rückversicherungsvertrages eine gegen sich gerichtete Neuorientierung der deutschen Politik und suchte deshalb in kürzester Zeit die Übereinstimmung mit Frankreich, was die Erweiterung der Entente Cordiale zur Triple Entente bewirkte. Damit begann jene Einkreisung, die 1914 zum Ersten Weltkrieg führte.

Zitate

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. dhm.de: Außenpolitik 1871-1914
  2. Seite 288: Die Gesetze und Verordnungen der preußischen und deutschen Central-Behörden, 1893 PDF-Datei Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
  3. Nichterneuerung des Rückversicherungsvertrags in: Conrad Canis: Von Bismarck zur Weltpolitik, S. 42
  4. In: Monologe im Führerhauptquartier – die Aufzeichnungen Heinrich Heims, herausgegeben von Werner Jochmann, Wilhelm Heyne Verlag, München 1980, ISBN 3-453-01600-9 (Aufzeichnung vom 21. September 1941, Seite 64)