SA-Wehrmannschaften

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Eine SA-Wehrmannschaft

SA-Wehrmannschaften war die Bezeichnung für einen 1939 aufgestellten Zweig der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) und gehörte damit zu den bewaffneten SA-Verbänden. Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges gehörten die SA-Wehrmannschaften mit ca. 400.000 Angehörigen dem Volkssturm an.

Geschichte

Vorgeschichte

Bewaffnete SA-Verbände gab es seit den 1920er Jahren, als sich Angehörige der Freikorps und anderer Wehrverbände der NSDAP anschlossen. Diese bildeten seit dem November 1921 die Sturmabteilung. Nach dem mißglückten Hitlerputsch vom 8. und 9. November 1923 wurden die NSDAP und deren Formation SA verboten. Nach der Wiederzulassung der Partei im Februar 1925 wurde im November des gleichen Jahres auch die SA wieder neu aufgestellt. Doch im Gegensatz zu den Jahren zwischen 1921 und 1923 wurde sie nicht mehr bewaffnet.

Bewaffnete SA-Verbände nach 1933

Nach dem Wahlsieg der NSDAP im Januar 1933 wurden bereits am 22. Februar 1933 ca. 150.000 SA-Männer mit Handfeuerwaffen ausgerüstet und in den Rang von Hilfspolizisten erhoben. Diese erhielten eine Armbinde mit der Aufschrift „Hilfspolizei“ und aus ihren Angehörigen wurde in Preußen die so genannte SA-Feldpolizei Berlin-Brandenburg, welche im Oktober 1933 als SA-Feldjägerkorps reorganisiert wurde, und in den übrigen deutschen Ländern eine SA-Hilfspolizei gebildet.

Der SA-Stabschef Ernst Röhm forderte eine zweite Revolution, in deren Folge die Ablösung der Reichswehr und die Errichtung eines so genannten Volksheeres, deren Kern die SA bilden sollte. Damit geriet Röhm in Gegensatz zu Adolf Hitler und der Reichswehrführung. Während Ernst Röhm eine SA-Gerichtsbarkeit verwehrt blieb, konnte dieser Anfang 1934 jedoch durchsetzen, daß die SA nun durch das Reichsinnenministerium finanziert wurde.

Entmachtung der SA

Hitler erklärte, dass für ihn eine SA-Volksmiliz im Röhmschen Sinne nicht infrage käme. Für Hitler sei nur eine deutsche Wehrmacht als alleiniger Waffenträger der Nation denkbar.

Röhm fügte sich offiziell den Wünschen Hitlers. Er begann dennoch von Bayern aus, die SA massiv zu bewaffnen. Ernst Röhm besaß diese Möglichkeit, da er in den 1920er Jahren Verbindungsoffizier der bayrischen Armee und den Bürgerwehren gewesen war und dadurch über riesige Waffenvorräte verfügte. Auch begann Röhm die SA militärisch auszubilden lassen und hielt dafür zahlreiche Geländeübungen ab. Dieses war für Hitler und die Reichswehrführung ein sicheres Zeichen dafür, dass Röhm sich nicht von seinen Zielen eines Staatsstreichs abgewandt hatte.

Im Zuge der Aufdeckung des geplanten Röhmputsches, der sogenannten Nacht der langen Messer, wurde Ernst Röhm am 1. Juli 1934 erschossen. Infolge dessen wurden die bewaffneten SA-Einheiten aufgelöst. Bei der Entwaffnung der Gesamt-SA konnten durch Polizei und Reichswehr 177.000 Karabiner und 1.900 Maschinengewehre sichergestellt werden. Diese wurden ein Jahr später der Wehrmacht überlassen, da Hitler 1935 die allgemeine Wehrpflicht wieder einführte und die Beschränkung der Streitkräfte von 100.000 Mann aufgehoben hatte.

Abstieg in die Bedeutungslosigkeit

Nach den Ereignissen des Sommers 1934 wurde die SA entmachtet und spielte in der weiteren Geschichte des Dritten Reiches keine große politische Rolle mehr. Hatten 1934 der SA noch rund 4,5 Millionen angehört, sank die Zahl der SA-Mitglieder bis 1938 auf 1,2 Millionen ab. Nach 1934 konnte man nur noch Mitglied der SA werden, wenn der Betreffende zuvor der NSDAP beigetreten oder aus den Reihen der Hitlerjugend war. Ferner stand einem Angehörigen der Wehrmacht der Eintritt in die SA frei. Durch diesen Aufnahmefilter wurde nun die Größe der SA bewusst kontrolliert. Die neue Hauptaufgabe der SA war nun Spendenaktionen der NSDAP und Aufmärsche durchzuführen. Röhms Nachfolger Viktor Lutze konnte jedoch bei Hitler durchsetzen, dass mit der Neuaufstellung einer SA-Wachstandarte eine SA-Einheit bewaffnet blieb.

Gründung der SA-Wehrmannschaften

Am 19. Januar 1939 wurde durch einen Führerbefehl Adolfs Hitler verfügt, daß die SA verstärkt die militärische Ausbildung aller deutschen Wehrpflichtigen vorzunehmen und in dieser Funktion die Monopolstellung innehabe. Im SA-Dienst traten nun Wehrsport und andere Formen der vor- und nachmilitärischen Ausbildung in den Vordergrund. Dafür wurden eigens SA-Wehrsport-Gemeinschaften aufgestellt. Jedem Wehrpflichtigen wurde auferlegt, vor seiner Einberufung das SA-Sportabzeichen zu erwerben. Bis zum Kriegsausbruch im September durchliefen rund 1,5 Millionen Jugendliche diese Ausbildung in den Wehrsport-Gemeinschaften.

Am 1. September begann der Polenfeldzug als begrenzter lokaler Konflikt. Ca. 60 % der einfachen SA-Männer und 80 % ihrer Führer wurden in die Wehrmacht einberufen. So wurden im Oktober des gleichen Jahres die SA-Wehrmannschaften aufgestellt, deren Ausbilder die in der Heimat verbliebenden älteren Jahrgänge waren. Diese SA-Wehrmannschaften versahen hilfspolizeiliche Dienste und führten Bewachungs- und Sicherungsmaßnahmen durch, welche Polizei und Streitkräfte entlastete und ihre Angehörigen waren überwiegend keine Mitglieder der SA. Die Angehörigen dieser SA-Wehrmannschaften wurden aus zurückgestellten Wehrpflichtigen gebildet, die hauptsächlich von ehemaligen Stahlhelm-Angehörigen ausgebildet wurden. Bis April 1940 durchliefen noch einmal 1,5 Millionen Wehrpflichtige in den SA-Wehrmannschaften, von denen die Mehrheit schon in der Hitlerjugend eine vormilitärische Ausbildung durch die SS bekommen hatten.

Kampfeinsätze während des Zweiten Weltkrieges

Der Dienst in den SA-Wehrmannschaften war freiwillig und galt als völlig unpolitisch. So waren dann auch reine Kampfeinsätze der SA-Wehrmannschaften eher selten. Nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges am 3. September 1939 durch die einseitigen Kriegserklärungen Englands und Frankreichs an Deutschland wurde vor allem in der zweiten Kriegshälfte diese verstärkt zu Einsätzen nach Bombenangriffen in Wohn- und Industriegebieten gerufen. Als so genannte SA-Stürme z. b. V. oder als SA-Einsatzstürme wurden Angehörige der Wehrmannschaften bei Aufräum- und Bergungsarbeiten eingesetzt.

Doch im April 1941 waren Teile der SA-Wehrmannschaften für Bandenkampfeinsätze ins nördliche sogenannte Jugoslawien abberufen worden, wo sie im Kampf gegen die slowenische Partisanen eingesetzt wurden und ihren Tätigkeitsbereich in der Steiermark, Kärnten und der Oberkrain hatten.

In Berlin wurden ab 1943 begonnen, die SA-Wehrmannschaften zu kasernieren, um diese im Einsatzfall vollständig zur Verfügung zu haben.

Ab 1944 wurde die Sturmabteilung aktiv in die Landesverteidigung des Reiches eingebunden und galt offiziell als Hilfstruppe der Wehrmacht. Im Oktober des gleichen Jahres wurden die SA und die SA-Wehrmannschaften mit Zivilisten zum Deutschen Volkssturm zusammengefasst. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die SA-Wehrmannschaften zusammen mit der SA verboten. In den anschließenden Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen wurden die SA-Wehrmannschaften als integraler Teil der Gesamt-SA als „nicht verbrecherisch“ eingestuft.

Siehe auch