Schmid, Carlo

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Professor Dr. Carlo Schmid

Karl „Carlo“ Johann Martin Heinrich Schmid (Lebensrune.png 3. Dezember 1896 in Perpignan/Frankreich; Todesrune.png 11. Dezember 1979 in Bad Honnef) war ein deutscher Offizier des Deutschen Heeres sowie der Wehrmacht, Politiker und Staatsrechtler (Staats- und Völkerrechtslehrer). Er gehörte zu den sogenannten Vätern des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und auch des Godesberger Programms der SPD.

Leben

Erster Weltkrieg

Kurz nach dem Abitur bricht Krieg aus. Um als Kriegsfreiwilliger für das Deutsche Kaiserreich kämpfen zu können, legte Schmid die französische Staatsbürgerschaft ab und nahm die deutsche an. Er nahm von 1914 bis 1918 als Soldat am Ersten Weltkrieg teil. Als Angehöriger einer Pioniereinheit kämpfte er an den Fronten im Osten und im Westen. 1918 wurde er als Leutnant der Reserve aus dem aktiven Militärdienst entlassen.

Zwischenkriegszeit

Anschließend absolvierte er ab 1919 ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften. 1923 promovierte er zum Dr. jur. beim Arbeitsrechtler Hugo Sinzheimer mit einer 270 Seiten umfassenden Untersuchung über „Die Rechtsnatur der Betriebsvertretungen nach dem Betriebsrätegesetz“.

Er war zunächst als Rechtsanwalt tätig, trat aber schon 1925 als Gerichtsassessor in den Justizdienst des Landes Württemberg ein. Von 1927 bis 1931 war er als Richter am Amtsgericht und später als Landgerichtsrat in Tübingen tätig.

Von 1927 bis 1928 war er für eine Tätigkeit als Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht in Berlin beurlaubt. 1929 erfolgte seine Habilitation mit einer Arbeit über die Rechtsprechung des Ständigen Internationalen Gerichtshofes an der Eberhard Karls Universität Tübingen, wo er seit 1930 als Privatdozent tätig war. 1931 und 1932 übernahm er die Leitung des Lagers vom Freiwilligen Arbeitsdienst.

1933 trat er dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen bei.

Zweiter Weltkrieg

1940 wurde er zur Wehrmacht einberufen und war bis 1944 mit dem Dienstgrad eines Kriegsverwaltungsrates als juristischer Berater der Oberfeldkommandantur (der Stab umfaßte 180 Personen) in Lille/Frankreich zugeteilt. Die Verbrecherorganisation „Résistance“ behauptete nach dem Krieg, Schmid hätte dabei geholfen, Angehörige der Résistance vor Zwangsarbeit oder Todesstrafe zu retten.

Nachkriegszeit

Zur Zeit der französischen Besatzung, im Oktober 1945, trat Schmid an die Spitze der provisorischen Regierung, des „Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns“.

In den Jahren 1946 bis 1953 wirkte er als Professor für Öffentliches Recht in Tübingen und 1947 Stellvertretender Staatspräsident und Justizminister von Württemberg-Hohenzollern. Diese Ämter übte er bis 1950 aus.

1953 folgte er dem Ruf der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main auf den Lehrstuhl für Politologie.

Bereits im August 1948 wirkte Carlo Schmid in der Herrenchiemsee-Verfassungskonferenz, die das spätere Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in die Wege leitete, maßgeblich mit. Von 1948 bis 1949 war er Mitglied des Parlamentarischen Rates und hier Vorsitzender der SPD-Fraktion und des verfassungspolitisch ausschlaggebenden Hauptausschusses sowie des Ausschusses für das Besatzungsstatut. Schmid trat im Parlamentarischen Rat unter anderem am 8. September 1948 durch eine Grundsatzrede und das auf seine Initiative ins Grundgesetz übernommene konstruktive Mißtrauensvotum hervor. Seine Grundsatzrede trägt wesentlich zum Verständnis der staatsrechtlichen Lage des Deutschen Reiches sowie der von Besatzungsrecht dominierten Rechtslage der BRD bei.

Zitate

Carlo Schmid am 8. September 1948 anläßlich seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat zu Bonn:

  • „Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus.”
  • „Ich glaube, daß das Grundgesetz weiter eine Bestimmung enthalten sollte, daß wir die Abtretung deutschen Gebietes ohne die Zustimmung der auf diesem Gebiet wohnenden Bevölkerung nicht anerkennen. Vielleicht können wir gezwungen werden, zu erleiden und zu ertragen, was uns bisher hier angetan worden ist. Aber man wird uns niemals zwingen können, es als Recht anzuerkennen! Weder im Westen noch im Osten! Das gehört zur Ehre eines Volkes und damit auch zur Demokratie. Eine Tyrannis kann es sich leisten, Menschen preiszugeben, eine Demokratie aber nicht!”

Carlo Schmid am 12. Oktober 1948 anläßlich seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat zu Bonn:

  • „Wir haben immer wieder festgestellt, Deutschland ist das ganze Gebiet, das seinerzeit durch die Weimarer Verfassung als deutsches Staatsgebiet errichtet worden ist.”

Auszeichnungen und Ehrungen (Auszug)

Filmbeitrag

Carlo Schmid: Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 (vollständige Fassung)


Carlo Schmid: Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 (Ausschnitt)

Sonstiges

Verweise