Steffen, Till

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Till Benjamin Steffen (Lebensrune.png 22. Juli 1973 in Wiesbaden) ist ein deutscher Politiker der BRD-Blockpartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er ist Befürworter der Zwangsimpfung gegen COVID-19 ab 18 Jahren.[1]

Werdegang

Seine Berufstätigkeit begann Steffen 2004 in Hamburg als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Verwaltungsrecht bei der Kanzlei von Harten. 2008 wurde er als Fachanwalt selbstständiger Partner in der Sozietät elblaw Rechtsanwälte.

Bei der Bürgerschaftswahl am 24. Februar 2008 wurde Steffen als Direktkandidat für die Wahlkreisliste 5, Rotherbaum-Harvestehude-Eimsbüttel-Ost, erneut ins Parlament gewählt. Nachdem die GAL auf enttäuschende 9,6 % abgerutscht war (CDU 42,6; SPD 34,1 %), kam die von ihr angestrebte Ablösung der bisher alleinregierenden CDU nicht zustande. Nach wochenlangen Sondierungsgesprächen kam es zu Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und GAL, an denen auch Steffen teilnahm, der sich in den Jahren zuvor wegen der Differenzen in der Innen- und Justizpolitik stets gegen ein schwarz-grünes Bündnis ausgesprochen hatte. Nachdem bei den Verhandlungen für strittige Fragen wie die Bildungspolitik, die Vertiefung der Elbfahrrinne und das Steinkohlekraftwerk Moorburg Kompromisse gefunden worden waren, konnte am 17. April 2008 ein Koalitionsvertrag unterschrieben werden. Dem neuen Senat unter von Beust, der im Mai 2008 die Arbeit aufnahm, gehörten neben sechs CDU-Senatoren auch drei aus der GAL an. Steffen rückte an die Spitze des Justizressorts, sein Abgeordnetenmandat ließ er daraufhin ruhen. Nach seinem Amtsantritt kündigte er u. a. eine Liberalisierung des Polizei- und des Strafvollzugsgesetzes an. Darüber hinaus setzte er sich für den Abbau von Überkapazitäten im Strafvollzug ein, forderte von den Staatsanwälten mehr Ermahnungsgespräche mit Jugendlichen, um die Jugendkriminalität besser in den Griff zu bekommen und stieß eine Überarbeitung des Informationsfreiheitsgesetzes an, das das Akteneinsichtsrecht der Bürger verbessern sollte.

Als Vorsitzender der Justizministerkonferenz warb Steffen im März 2010 für eine schnelle Novelle des Urheberrechts, was er hinsichtlich neuer Nutzungsgewohnheiten im Zeitalter von Weltnetz und anderer moderner Kommunikationsformen für dringend geboten hielt.

Als Knackpunkt der schwarz-grünen Regierung in Hamburg erwies sich eine große Schulreform, die u. a. die Verlängerung der Grundschulzeit auf sechs Jahre (Primarschule) vorsah. Dies wurde in einer Volksabstimmung am 18. Juli 2010 abgelehnt. Noch am gleichen Tag kündigte Ole von Beust seinen Rücktritt als Erster Bürgermeister aus privaten Gründen an. Zu seinem Nachfolger wurde der bisherige Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) gewählt, der zunächst auch von der GAL unterstützt wurde. Bald nach diesem Wechsel zeigten sich jedoch Risse in der Koalition, bis die GAL am 29. November mit der Begründung, daß die Koalition das Vertrauen der Bevölkerung verloren habe, das Bündnis aufkündigte. Steffen und die anderen GAL-Senatsmitglieder verließen die Regierung, Steffen kehrte kurzzeitig als Abgeordneter in die Bürgerschaft zurück. Am 15. Dezember 2010 beschloß die Hamburgische Bürgerschaft dann jedoch einstimmig ihre vorzeitige Auflösung.

Nach den Neuwahlen am 20. Februar 2011 zog Steffen erneut ins Landesparlament ein. Im Gegensatz zum Absturz des vormaligen Koalitionspartners CDU (21,9 %/-20,7 %) konnte die GAL mit 11,2 % (+1,6 %) der Stimmen und 14 Sitzen leicht zulegen. Die Wahl aber gewann die SPD, die mit 48,4 % der Stimmen und 62 von insgesamt 121 Sitzen sogar die absolute Mandatsmehrheit einfuhr. Am 7. März 2011 wurde der seit November 2009 amtierende SPD-Landesvorsitzende Olaf Scholz zum neuen Oberhaupt der Hansestadt gewählt. Zuvor schon war Steffen in seiner Fraktion am 1. März bei der Wahl des Fraktionsvorsitzenden dem bisherigen Amtsinhaber Jens Kerstan unterlegen (11 zu 3 Stimmen). Stattdessen wurde er verkehrs- und bezirkspolitischer Sprecher.

Neben der Bürgerschaftsarbeit war Steffen auch wieder als Rechtsanwalt tätig. Von 2011 bis 2014 wirkte er zudem als Lehrbeauftragter im Datenschutzrecht an der Bucerius Law School – Hochschule für Rechtswissenschaft Hamburg.

Am 15. April 2015 wählte die Hamburger Bürgerschaft Olaf Scholz erneut zum Ersten Bürgermeister. GRÜNEN-Chefin Katharina Fegebank wurde Zweite Bürgermeisterin und Senatorin für Wissenschaft und Forschung, Steffen übernahm wie schon 2008 das Justizressort (amtlich: Senator und Präses der Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg), wobei die Zuständigkeit für den Bereich Gleichstellung an Fegebank fiel.

Bei der Wahl vom 23. Februar 2020 wurde Steffen erneut in die Hamburger Bürgerschaft gewählt und dort Sprecher seiner Fraktion für Verfassung und Verfassungsschutz. Das Wahlergebnis (SPD 39,2 % der Stimmen, GRÜNE 24,2 %) brachte eine Fortsetzung der rot-grünen Koalition. Doch dem Senat unter Peter Tschentscher II gehörte Steffen nicht mehr an. Im Juni 2020 schied er aus dem Amt des Justizsenators aus. In der um den Verbraucherschutz ergänzten Behörde folgte ihm Anna Gallina (GRÜNE) nach. Steffen, der nach eigenem Bekunden gerne weiterhin Justizsenator geblieben wäre, kündigte an, bei der kommenden Wahl zum Deutschen Bundestag kandidieren zu wollen.

In der Corona-Krise war Steffen Befürworter der Unterdrückungsmaßnahmen des BRD-Regimes.

Familie

Steffen ist mit der Juristin Heike Opitz verheiratet, die ebenfalls Mitglied der GRÜNEN/GAL ist und mit der er zwei Söhne (geb. 2006 und 2010) hat. Die Familie wohnt in Hamburg-Stellingen.

Fußnoten

  1. Wer volljährig und am 1. Oktober nicht vollständig gegen das Corona-Virus geimpft ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das sieht der Gruppenantrag zur Impfpflicht vor, den sieben Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP am Freitag vorgelegt haben. Es handelt sich dabei um die SPD-Abgeordneten Dirk Wiese, Heike Baehrens und Dagmar Schmidt, die Grünen Janosch Dahmen und Till Steffen sowie Katrin Helling-Plahr und Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP. Sie haben sich auf eine Vorlage geeinigt, wonach die Krankenkassen den Impfstatus ihrer Mitglieder erheben. Die Kassen sollen erst einmal bis 15. Mai alle erwachsenen Versicherten anschreiben und über die Impfung informieren – inklusive darüber, dass die Impfung nun bald Pflicht ist. Ab 1. Oktober müssen dann alle über 18 Jahre ihre Impfung nachweisen. [...] Es gibt noch eine weitere Gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann, die an einem Entwurf für eine Impfpflicht ab 50 Jahre arbeiten. (Berliner Zeitung, 11.2.2022)