Akademie für Deutsches Recht

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Akademie für deutsches Recht)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Der Sitz der Akademie, das Haus des Deutschen Rechts in München

Die Akademie für Deutsches Recht war im Deutschen Reich von 1933 bis 1945 die höchste wissenschaftliche Stelle für die Arbeit an der Gestaltung des deutschen Rechts.

Die Akademie wurde am 26. Juni 1933 in München gegründet und am 2. Oktober 1933 vom Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz und für die Erneuerung der Rechtsordnung Hans Frank auf dem Deutschen Juristentag des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes in Leipzig proklamiert. Durch Reichsgesetz vom 11. Juli 1934 wurde sie zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs mit Sitz in München.

Organisation

Organe der Akademie waren der vom Reichskanzler Adolf Hitler ernannte Präsident (bis 1942 Hans Frank, von 1942 bis 1944 Reichsjustizminister Otto Thierack) und das Präsidium, das den Präsidenten bei seinen Aufgaben unterstützte und beriet. Die Akademie umfaßte ordentliche, außerordentliche, fördernde und korrespondierende Mitglieder. Die Mitglieder wurden für die Dauer von vier Jahren ernannt.

Ihren Sitz hatte die Akademie zunächst in einem Patrizierhaus am Leipziger Platz 15 in Berlin, später in dem zwischen 1936 und 1939 von Oswald Bieber erbauten Haus des Deutschen Rechts in München, Ludwigstraße 28.

Aufgaben

Hauptaufgaben der Akademie waren:

  • Die Ausarbeitung, Anregung, Begutachtung und Vorbereitung von Gesetzentwürfen (die vorrangige Kompetenz hierfür lag und blieb beim Reichsjustizministerium),
  • die Mitarbeit bei der Neugestaltung und Vereinheitlichung der rechts- und staatswissenschaftlichen Ausbildung,
  • die Herausgabe und Unterstützung wissenschaftlicher Veröffentlichungen,
  • die finanzielle Förderung von praktischen wissenschaftlichen Arbeiten, die der Erforschung von Sondergebieten des Rechts und der Volkswirtschaft dienten,
  • die Veranstaltung von wissenschaftlichen Tagungen und die Einrichtung von Lehrkursen,
  • die Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten Einrichtungen des Auslandes.

Ab 1939 bildete einen Schwerpunkt der Akademie für Deutsches Recht die Erarbeitung eines Volksgesetzbuchs, das an die Stelle des seit dem 1. Januar 1900 geltenden Bürgerlichen Gesetzbuches treten sollte.

Die Akademie gab ab 1934 die „Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht“ heraus.

Mitglieder

Bekannte Mitglieder waren Hans Frank, Hermann Göring, Lutz von Schwerin-Krosigk, Carl Schmitt, Franz Schlegelberger, Justus Wilhelm Hedemann, Otto Koellreutter, Julius Binder, Werner Sombart, Max Hildebert Boehm, Eduard Kohlrausch, Karl Christian von Loesch, Ernst Hugo Correll, Wolfgang Siebert, Karl Maria Hettlage, Friedrich Grimm, Horst Bartholomeyczik, Eberhard Schmidt, Hans Würdinger, Friedrich Minoux.

Vorsitzender des Ausschusses für Polizeirecht war Werner Best, sein Stellvertreter Reinhard Höhn. Den Vorsitz im Ausschuß für Rechtsphilosophie hatte Carl August Emge. Er wirkte von 1937 bis 1942 auch als stellvertretender Präsident der Akademie. Dem Ausschuß für Kolonialrecht stand Axel von Freytagh-Loringhoven vor.

Weniger bekannte Mitglieder waren: Hermann Messerschmidt

Mitarbeiter war von 1942 bis 1945 Willi Weyer, später in der BRD Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Präsident des Deutschen Sportbundes.

Fördernd standen der Akademie Großindustrielle wie Carl Bosch, Wilhelm von Opel und Fritz Thyssen zur Seite.

Von der Akademie herausgegebene Schriften

  • Arbeitsberichte
  • Jahrbuch (1.1933/34–6/7.1939/40)
  • Schriften der Akademie für Deutsches Recht
    • Gruppe Rechtsgeschichte
      • Germanenrechte. Texte und Übersetzungen
    • Gruppe römisches Recht und fremde Rechte
    • Gruppe Rechtsgrundlagen und Rechtsphilosophie
    • Gruppe Schuldrecht
    • Gruppe Verfassungs- und Verwaltungsrecht
    • Gruppe Handels- und Wirtschaftsrecht
    • Gruppe Recht des Auslands
    • Gruppe Wirtschaftswissenschaft
      • Sonderreihe Haushaltswesen
  • Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht (1/1934 – 11/1944)
  • Zeitschrift für Wehrrecht

Siehe auch

Archivalien

Die Akten der Akademie einschließlich der Personalakten der Mitglieder liegen frei verfügbar im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde.

Materialien

  • Werner Schubert (Hg.): Akademie für Deutsches Recht 1933–1945 – Protokolle der Ausschüsse, 1986 ff. [Es liegen Protokolle in 20 Bänden zu verschiedenen Ausschüssen mit weiteren Unterausschüssen vor.]

Literatur

  • C. Schaeffer (Hg.) [Akademiemitglied]: Neugestaltung von Recht und Wirtschaft. – Im Schaeffer-Verlag –, C. L. Hirschfeld, Leipzig:
    • Helmut Nicolai: Der Staat im Nationalsozialistischen Weltbild, 1934
    • G. K. Schmelzeisen: Das Recht im Nationalsozialistischen Weltbild, 1934
    • Arthur R. Herrmann / Arthur Nitsch: Die Wirtschaft im Nationalsozialistischen Weltbild, 1937
    • Rudolf Bechert: Grundzüge der Nationalsozialistischen Rechtslehre, 1937
  • Carl Schmitt: Nationalsozialistisches Rechtsdenken, in: Deutsches Recht – Zentral=Organ des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen, 4. Jg. (1934), Nr. 1, S. 225–229
  • Ernst von Heydebrand und der Lasa (1884–1963): Deutsche Rechtserneuerung aus dem Geiste des Nationalsozialismus, 1933
  • Wilhelm Stuckart: Nationalsozialistische Rechtserziehung, Frankfurt am Main 1935
  • Roland Freisler: Nationalsozialistisches Recht und Rechtsdenken, Industrieverlag Spaeth & Linde, Berlin 1938
  • Reich, Volksordnung, Lebensraum, Zeitschrift für völkische Verfassung und Verwaltung, hrsg. von Reinhard Höhn (Herausgeber von 1941–1943), Wilhelm Stuckart und Gerhard Klopfer