Eichmann-Prozeß
Der sogenannte Eichmann-Prozeß war ein israelisches Schautribunal gegen den ehemaligen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann, das vor dem Jerusalemer Bezirksgericht zwischen dem 11. April und dem 15. Dezember 1961 im UNO-Gründungsstaatsgebilde Israel stattfand. Der vorsitzende Richter war Moshe Landau,[1] der zuvor für die Terrororganisation Hagana tätig gewesen war[2] und später Folter als Verhörmethode im besetzten Palästina legalisierte.[3] Das Urteil lautete auf Tod durch den Strang.
Inhaltsverzeichnis
Die Legitimation des Prozesses
Zu Beginn des Prozesses brachte Eichmanns Anwalt einige prozeßhindernde Einwendungen vor. Unter anderem zweifelte er die Zuständigkeit des Gerichtes an, eine Frage, die, unabhängig von Eichmanns Schuld, bis heute in der öffentlichen Diskussion umstritten ist. Einige Kritiker des Prozesses warfen der israelischen Justiz vor, sie sei als Vertreterin des jüdischen Volkes zu befangen, um einen objektiven Prozeß zu gewährleisten. Folglich zweifeln sie bis heute an der Rechtsgrundlage des Eichmann-Prozesses. Das Gericht hingegen berief sich auf das sogenannte Weltrechtsprinzip als Grundlage für den Eichmann-Prozeß.
Religionskenner geben ausdrücklich zu bedenken, daß Eichmann aufgrund seiner jüdischen Abstammung gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Talmuds („Halacha”, הלכה), die für Juden grundsätzlich [über alles weltliche Recht] verbindlich sind, korrekt nur von dem jüdischen zuständigen Obersten Gericht in Jerusalem hinsichtlich Nesikin (נזיקין, „Schäden”) [Regelungen zu Straf- und Schadensersatzrecht] sowie Kodaschim (קדשים, „Heiligtümer”) [anzuwendender ritueller Opferkult etc.] überhaupt belangt werden durfte.
Als formale Grundlage der Anklage und letztendlich der Verurteilung Eichmanns diente ein von Israel 1960 erlassenes „Nazi and Nazi Collaborators (Punishment) Law” (NNCL). Dieses orientierte sich am Londoner Statut von 1945, das zur Durchführung der Nürnberger Prozesse eingerichtet worden war, und am „Criminal Code Ordiance” (CCO) von 1936.
Hannah Arendt über den Prozeß
Die jüdische Publizistin Hannah Arendt vertrat die Ansicht, daß Eichmanns Bemerkung vor dem Jerusalemer Tribunal im Jahr 1960, er habe Hunderttausende von jüdischen Leben gerettet, durchaus den Tatsachen entspreche, wenn sie auch im Gerichtssaal mit Hohngelächter quittiert worden sei.[4]
Adolf Eichmann, Leiter des Wiener „Hauptamtes für jüdische Auswanderung”, hatte sich in der Tat persönlich für die Errichtung und Finanzierung von Umschulungslagern eingesetzt, in denen vor allem junge Juden dann auch reibungslos ablaufend auf das gegenüber Mitteleuropa völlig andere Leben in Palästina durch Ausbildung in praktischen und handwerklichen Tätigkeitsabläufen in eigenen Schulungsstätten vorbereitet wurden, bevor sie danach, wie im Ha'avara-Abkommen mit den Zionisten vertraglich vereinbart, dann emigrierten.
Er hat auch nach dem Kriegseintritt der USA 1941, als die legale Ausreise per deutscher Passagierschiffe erhebliche Schwierigkeiten zu bereiten begann, später die illegale Auswanderung von Juden nach Palästina über diverse Land- und Seewege (eine Route führte dabei über das Schwarze Meer) in enger Kooperation dazu mit der später im Geheimdienst Mossad aufgegangenen Vorläufergruppierung Irgun Tzwai Le’umi tatkräftig gefördert.
Gelegentlich eskortierten SS-Einheiten jüdische Auswanderergruppen und sorgten dafür, daß sie ungehindert vor allem die südlichen Reichsgrenzen ungehindert passieren konnten. Erhebliches Gewicht besaß dabei der Transfer ausreisewilliger Juden nach Palästina über die südlichen Grenzen, wobei vollbesetzte Personenzüge über den Badischen Bahnhof von Basel erfolgte.
Siehe auch
Literatur
- Dankwart Kluge: Eichmann im Zwielicht, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 4, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2017, S. 695–708
- Rolf Kosiek:
- Alliierte verlängern Geheimhaltungsfristen brisanter Akten, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 4, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2017, S. 653–657 – zu den Eichmann-Akten: S. 656 f.
- Aktensperre durch deutsche Politische Korrektheit, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 4, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2017, S. 658–661; zu den BND-Akten über Eichmann: S. 659 f.
Verweise
- The Trial Of Adolf Eichmann. Record of Proceedings in the District Court of Jerusalem (Nizkor Projekt)
- United States Holocaust Memorial Museum (USHMM): Steven Spielberg Film & Video Archive: Eichmann Trial
- Abgerufen am 19. Mai 2012. Bei WebCite® archivieren.Avner W. Less: Interrogating Eichmann, Commentary, Mai 1983
Fußnoten
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