Transitzone (Asylantenflut)

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Die Asylantenflut rollt auch 2016 weiter: mit dem Schlauchboot zum Registrierzentrum (Hotspot) auf der griechischen Insel Lesbos.

Transitzonen („Transit“ heißt Übergang, von lat. „transire“ = übergehen; politisch korrekt und entschärft auch Registrierzentren oder auch Anmelde- bzw. Erstaufnahme-Einrichtungen sowie Hotspot genannt) wurden in Europa zur Bewältigung der Asylantenflut 2015 eingeführt. Nach dem Lkw-Terrorattentat in Berlin am 19. Dezember 2016 wurde die Forderung nach Transitzentren wieder besonders laut.

Erläuterung

Die Zonen sollen verhindern, daß Ausländer illegal die jeweilige Landesgrenze unkontrolliert und ohne Registrierung überschreiten; in den meisten Nationen der Welt ist dies eine erhebliche Straftat. Experten geben jedoch zu bedenken, daß Transitzonen nur als geschützte Haftzonen, die mit Waffengewalt gesichert werden müssen, sinnvoll sind. Aus- und Fremdländer, die Asyl fordern, müssen am Eindringen oder am unbemerkten Einsickern ins Land mit allen Mitteln gehindert werden. Auch müssen sie, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen, rigoros dorthin zurückgeschickt werden.

Geschichte

Ungarn

Im Zusammenhang mit der Invasion von Fremden in Europa 2015 hat Ungarn Transitzonen in Form von umzäunten und abgeschlossenen Asylantenlagern nicht nur an Flugplätzen, sondern auch in Gebieten der Landesgrenzen neu definiert und eingeführt. Gleichzeitig wurden die Strafen für Grenzverletzer erhöht.

BRD

Ein wichtiger Transitbereich in der BRD besteht im Bereich des Flughafens Frankfurt am Main, auf dem aus vielen Staaten der Erde Flüge ankommen und abgehen. In diesem Bereich findet auch das Flughafenverfahren nach § 18a Asylgesetz statt, bei dem ein Ausländer noch vor dem Passieren der Einreisekontrolle seinen Asylantrag stellt, dort angehört wird und dort die Entscheidung erhält. Im Transitbereich befindet sich eine Asylunterkunft, in der sich ein Asylforderer oder Sozialtourist bis zur Entscheidung über sein Schutzbegehren, gegebenenfalls bis zur Entscheidung, ob ihm die Einreise gestattet wird (§ 18 a Absatz 6 AsylG), aufhalten muß.

Nach Artikel 43 der europäischen Asylverfahrensrichtlinie müssen Asylverfahren in Transitzonen grundsätzlich innerhalb von vier Wochen abgeschlossen werden. Nur in Ausnahmefällen dürfen die Verfahren länger dauern.

Asylantenflut

Germanophobe Linke Dunkeldeutschlands und Unterstützer des Umvolkungs- und Überfremdungsdiktats in der BRD, die am liebsten im Wahn der autogenozidischen Willkommenskultur von „Einreisezentren“ faseln, laufen gegen die Pläne deutscher Transitzonen an den Außengrenzen, insbesondere in Bayern, regelrecht Amok.

Justizminister Heiko Maas (SPD) bezeichnetet die von der Union geforderten Transitzonen als „Haftzonen“ und „Massengefängnisse“. Dagegen sollen sich Angela Merkel (CDU) und Horst Seehofer (CSU) am 1. November 2015 auf Transitzonen geeinigt haben.

„Man habe sich in Berlin auch auf eine Absage an die Multikultigesellschaft geeinigt, betont Seehofer in München. Deutschland brauche wieder eine Leitkultur. Die genaue Ausarbeitung dieser Vereinbarungen werde jetzt auf regelmäßigen Treffen der Schwesternparteien besprochen. Alle zwei Wochen wolle man sich über die Fortschritte der Maßnahmen verständigen, im Ernstfall würden auch noch neue Maßnahmen entwickelt werden, falls die jetzigen nicht ausreichten.“[1]

Die vom BRD-Regime überwiegend selbst herbeigeführte Situation hat mehrere grundsätzliche Schwierigkeiten, die den Lösungen im Wege stehen. Nicht alle diese Schwierigkeiten haben mit Bilanzkalkulation zu tun. Auch nach der grundsätzlichen Wende – die scheinbar mit dem Beschluß, Transitzonen einzurichten, eingeleitet wurde – bleibt das Problem der systematischen Lüge, des systematischen politischen Lügens, ganz eindeutig bestehen: Immer noch steht nämlich die Behauptung im Raum, von den Transitzonen aus könne man Flüchtlinge wieder zurück in das sichere Drittland schicken, über das sie eingereist sind (wie das EU-Recht dies fordert).

Doch der Verweis auf die Dublin-Verordnung ist illusorisch. Ferner bestehen die sozialstaatlichen Anreize weiter, und die völlig verlogene Annahme, es werde einen praktikablen „Verteilungsschlüssel“ für alle EU-Staaten geben, ist ebenso realitätsfremd. Die erkennbare Scheu, deutlich klarzustellen, daß nur harte, entschlossene Maßnahmen den Invasionszug stoppen und umkehren können, überwiegt in allen Erklärungen des Kabinetts Merkel. Alle Bewegungen auf der Balkanroute abzudichten (und mit dem Okkupantentourismus auf dem Mittelmeer wirksam Schluß zu machen), verlangt einen völlig anderen Typus von Amtsträgern, als die vorhandenen es sind. Es wird also schlimmer und schlimmer kommen – und dann sehr viel brutaler und brutaler, als intellektuell wehrlosgemachte BRD-Bürger sich das vorstellen können.

Waffengewalt

In der BRD werden Reichstag, Bundeskanzleramt, Bundeswehrkasernen, jüdische Einrichtungen, Unternehmen, Banken, JVAs, Großveranstaltungen u. v. m. durch bewaffnete Sicherheitskräfte, Polizisten und Soldaten geschützt, aber auch Politiker, Prominente und Reiche von bewaffneten Leibwächtern geschützt. Als jedoch der AfD-Politiker Marcus Pretzell (MdEP) Anfang November 2015 forderte – unterstützt von AfD-Vize Alexander Gauland (MdL) –, Deutschland müsse seine Grenzen notfalls, als Ultima Ratio, auch mit Schußwaffen verteidigen, brach eine Welle der Gutmenschen-Empörung los. Jede Verkehrskontrolle auf der Autobahn wird stets von mehreren Polizisten mit Maschinenpistolen im Anschlag geschützt, aber das heiligste aller Deutschen, das Vaterland, soll angesichts der fremden Horden vor den eigenen Toren darauf verzichten.

Die AfD, aber auch Fachleute aller Couleur, warnen, daß kriminelle Ausländer und verbrecherische Schleuser sich nicht von „Transitzonen“ und schon gar nicht von „Einreisezentren“ mit „Fremdenverkehrcharakter“ aufhalten lassen werden, die souveränen Grenzen fremder Staaten zu erstürmen. Dies kann nur mit drastischen Mitteln erfolgen: mit Zäunen, Soldaten, ggf. Wasserwerfern und Waffen.

Verweise

Fußnoten