Freikorps Landesjäger

Aus Metapedia
(Weitergeleitet von Freikorps Maercker)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Kragenspiegel und Truppenkennzeichen des
Freiwilligen Landesjägerkorps

Das Freikorps „Freiwilliges Landjägerkorps“, Freikorps „Landesjäger“ oder schlußendlich Freiwilliges Landesjäger-Korps (im Volksmund und Literatur oft auch Freikorps „(von) Maercker“) war ein Freikorps, das nach dem Ersten Weltkrieg aufgestellt wurde und Teil der Abteilung „von Lüttwitz“ war. Die Landesjäger waren die erste offiziell im Dezember 1918 von der Regierung Friedrich Ebert anerkannte Freikorps, obschon z. B. im Monat davor die 1. Marine-Brigade (noch als „Kieler Eiserne Brigade“) aufgestellt wurde.

Wahlspruch

Wahlspruch der Landesjäger war nach Friedrich Schiller:

Wer's nicht edel und nobel treibt,
Lieber weit von dem Handwerk bleibt!

Hintergrund

Dieses Freikorps hatte die tatsächliche Stärke eines Korps und wies folgende Gliederungen auf:

Am 2. Mai 1919 wurde das Landesjägerkorps offiziell in die neu entstandene Vorläufige Reichswehr eingegliedert, als Landesjägerkorps Reichswehrbrigade 16. Nach der Auflösung im Oktober 1919 wurde aus dem Freikorps die Brigade 16 des Übergangheeres und später die Reichswehr-Brigade 16 in Weimar.

Befehl von Salzkotten

Grundlegender Befehl Nr. 1 für das Freiwillige Landesjägerkorps unter Maercker vom 14. Dezember 1918 (Auszug):

Generalmajor Maercker.jpg
  1. Aufgabe für das Freiwillige Landesjägerkorps ist das Aufrechterhalten von Ruhe und Ordnung im Innern und die Sicherung der Reichsgrenzen.
  2. Das F.L.K. wird gebildet durch freiwillige Meldungen.
  3. Manneszucht. Die Leistung einer Truppe kommt nur dann voll zur Geltung, wenn diese bedingungslos in der Hand ihres Führers ist. Das gilt vor allem für Freiwilligen-Truppen. Dazu ist eiserne Manneszucht nötig, die die Vorbedingung für jeden Erfolg und eine Wohltat für jedermann ist. Die Manneszucht muß auf einem freiwillig und freudig dargebrachten Gehorsam beruhen.
  4. Vertrauensleute. Sie sollen ein Bindeglied sein zwischen Vorgesetzten und Untergebenen. Sie unterstützen den Vorgesetzten bei Aufrechterhaltung der Manneszucht; sie bringen Wünsche und Klagen der Truppe vor den Führer. Je edler die Truppe ist und je inniger Truppe und Führer miteinander verwachsen sind, um so seltener wird die vermittelnde Tätigkeit der Vertrauensleute nötig sein. Zu den besonderen Aufgaben der Vertrauensleute gehört:
    1. a) Sie verwalten allen Privatbesitz der Truppe gemeinsam mit dem Zahlmeister.
    2. b) Sie sind vom Führer heranzuziehen in allen Fragen der Verpflegung und der Truppenwohlfahrt sowie bei allen Urlaubsfragen.
    3. c) Sie sind verpflichtet, für Kameraden, die sich über einen Vorgesetzten beschweren wollen, die Beschwerde zu führen.
    4. d) Sie stellen Richterpersonal zu Standgerichten.
    5. e) Die Vertrauensleute dürfen, um die Manneszucht nicht zu gefährden, diese Aufgaben nicht überschreiten. Insbesondere stehen ihnen keine Befugnisse in Kommandoangelegenheiten zu.
  5. Disziplinarstrafen. Sie dürfen nur vom Kompagnieführer bzw. Batterieführer an aufwärts verhängt werden. Zwischen dem Bekanntwerden des Vergehens und dem Ausspruch der Strafe muß ein Zeitraum von mindestens 3 Stunden liegen. Strafexerzieren darf nicht verhängt werden. Der Vorgesetzte kann vor Verhängung der Strafe die Ansicht der Vertrauensleute über die voraussichtliche Wirkung der Strafe auf den Bestraften einholen.
  6. Plünderung
    1. a) wer plündert, wird mit dem Tode bestraft,
    2. b) es wird aus dem Freiwilligen Landesjägerkorps schimpflich ausgestoßen:
      1. wer sich bei Ausübung des Dienstes feige zeigt,
      2. wer Diebstahl begeht,
      3. wer Staatseigentum absichtlich zerstört, fortwirft oder gar verkauft. Neben der Ausstoßung trifft den Bestraften die nach den Kriegsgesetzen zustehende Strafe.
  7. Die Truppe erhält das Recht, Landesjäger wegen heldenhaften Verhaltens zur Beförderung zum Offizier vorzuschlagen.
  8. Wer Grund zu haben glaubt, sich über einen Vorgesetzten zu beschweren, holt sich bei den Vertrauensleuten seiner Truppe (Kompagnie bzw. Batterie) Rat. (...)
  9. Grußpflicht. Die Achtung vor den Führern wird äußerlich dargetan durch den militärischen Gruß, den jeder Angehörige des F.L.K. den dienstlich Höherstehenden zu erweisen verpflichtet ist. (...) Maercker.

Kämpfe

Wenige Wochen nach dem Ende des Krieges, am 6. Dezember 1918, beschloß Maercker, der sich in Salzkotten bei Paderborn aufhielt, auf Anregung der Obersten Heeresleitung, ein Freikorps zu bilden. Die Initiative zur Gründung ging wohl auf den damaligen Reichskanzler Friedrich Ebert und den späteren Reichswehrminister Gustav Noske zurück. Die Mehrzahl der Offiziere und Unteroffiziere sowie ein Großteil der Mannschaften seiner ehemaligen 214. Division folgten seinem Aufruf, sich dem Freikorps „Landesjäger“ anzuschließen. In seiner inneren Struktur war es stark an die kaiserliche Armee angelehnt. Von Maercker achtete streng auf Disziplin und unterstellte das Freikorps der Reichsregierung unter Ebert. Am 5. Januar 1919 wurde Noske offiziell zum Oberbefehlshaber aller regierungstreuen Truppen ernannt, zu denen auch die „Landesjäger“ gehörten.

Im Januar 1919 kam es in Berlin zum Spartakusaufstand, und bis Ende Januar 1919 sicherte von Maercker mit seinem Freikorps auf Befehl Noskes Teile Berlins. Durch militärische Präsenz und Drohungen gelang es, die Lage zu stabilisieren. Anfang Februar 1919 ging das Landesjägerkorps nach Weimar, wo es den dortigen Arbeiter- und Soldatenrat entwaffnen sollte. Auch hier zeigte von Maerckers Taktik aus massiver militärischer Präsenz und Drohungen Erfolg: Die bewaffneten Räte flüchteten, und die Stadt unterstellte sich wieder der Kontrolle der Reichsregierung. Von Maerckers Freikorps sicherte nunmehr die in Weimar tagende Nationalversammlung und die Wahl Eberts zum Reichspräsidenten ab. Mitte Februar wurde das Freikorps zunächst nach Gotha, dann nach Eisenach und in andere thüringische Städte beordert, um dort die außer Kontrolle geratene Situation zu befrieden. Auch hier hatte von Maercker zumeist Erfolg, wobei es häufig zu chaotischen Verhandlungen zwischen ihm und den Vertretern der Arbeiter- und Soldatenräte kam. In Erfurt wurde von Maercker überfallen und durch einen Messerstich am Kopf verletzt.

Im März erhielt er den Befehl, in Halle einzurücken. Wegen eines Zugunfalls mißlang die beabsichtigte Überrumpelung der revolutionären Räte. Bei den folgenden Straßenkämpfen mit bewaffneten Arbeitern und Matrosen gab es auf beiden Seiten erhebliches Blutvergießen. Unter den Todesopfern war auch Oberstleutnant Robert von Klüber, der in Zivil einen Erkundungsgang durch die Stadt unternommen hatte, aber als Freikorpsmann erkannt wurde; er wurde von einer Brücke in die Saale geworfen und schließlich erschossen. Von Maercker verhängte den Belagerungszustand über die Stadt und befahl militärisches Durchgreifen. Nach sieben Stunden Kampf errang das Freikorps die Kontrolle über die Stadt. Auf Seiten der kommunistischen Räte waren 29 Tote zu beklagen, beim Freikorps 7 Mann. Ende März zog das Freikorps aus Halle ab, und der Belagerungszustand wurde aufgehoben.

Im April 1919 beschloß der Zentrale Soldatenrat des IV., XVI. und XXI. Armeekorps in Magdeburg, die Offiziere abzusetzen, die Reichsregierung zu stürzen und in Deutschland eine Räterepublik zu errichten. Es kam zum Generalstreik der Arbeiter und zu Verhaftungen von Politikern und Militärs. Waffenlager in der Zitadelle wurden geplündert, und es kam zu Straßenkämpfen zwischen revolutionären Arbeitern und Soldaten und regierungstreuen Truppen. Die Reichsregierung forderte den Soldatenrat ultimativ auf, seine Gefangenen freizulassen, und befahl von Maercker, die Ordnung in der Stadt wiederherzustellen. Am Morgen des 9. April trafen von Maerckers Landesjäger (gemeinsam mit Teile des Landes-Schützen-Korps), aus Halle kommend, in Magdeburg ein, wo es sofort zu vereinzelten Scharmützeln kam. Einen Tag später war der Auftrag der Reichsregierung erfüllt; die Revolutionäre hatten sieben Todesopfer zu beklagen.

Inzwischen war die Lage in Braunschweig eskaliert. Die Stadt wurde von der Reichsregierung als Mittelpunkt der kommunistischen Bewegung angesehen. Am 9. April hatten dort Spartakisten den Generalstreik, die Absetzung der Reichsregierung, den „Anschluß an die Russische Räterepublik“ und die Errichtung einer Räteherrschaft in ganz Deutschland ausgerufen. Aufgrund des Streiks kam es im Eisenbahnverkehr zu einem landesweiten Chaos. Das Braunschweiger Bürgertum trat daraufhin in einen Gegenstreik, und es drohte ein Bürgerkrieg in der Stadt. Daraufhin beauftragte die Reichsregierung von Maercker, auch in Braunschweig für Ordnung zu sorgen, und verhängte den Belagerungszustand über die Stadt. Am 14. April ließ von Maercker per Flugzeug Flugblätter über der Stadt abwerfen, in denen er harte Konsequenzen bei Widerstand androhte. Trotzdem gab es am 15. April erste Kämpfe in Helmstedt, bei denen es auf beiden Seiten Tote gab. Von Maerckers Drohungen zeigten allerdings Wirkung: der Generalstreik wurde abgebrochen, und von Maercker konnte ohne Blutvergießen in Braunschweig einmarschieren. Die Spitzen der revolutionären Regierung wurden verhaftet bzw. unter Hausarrest gestellt. Bereits nach wenigen Tagen normalisierte sich die Lage wieder, und der Belagerungszustand konnte erheblich gelockert werden.

Am 10. Mai zog von Maercker seine Truppen auf Befehl der Regierung nach Leipzig ab, wo sich ebenfalls chaotische Zustände entwickelt hatten. Am 11. Mai rückten 15.000 Soldaten in Leipzig ein. Ohne größeres Blutvergießen wurde die Ordnung in der Stadt wiederhergestellt. Danach wurden von Maerckers Truppen durch die 2. Grenzjäger-Brigade unter Generalmajor Richard Georg Frotscher abgelöst.

Am 19. Mai rückten von Maerckers Truppen im ebenfalls unruhigen Eisenach ein und verhafteten die Führer der Revolutionäre. Nach intensiven Verhandlungen konnte auch hier ohne größere Kämpfe der Wille der Reichsregierung durchgesetzt werden. Im Folgenden bemühte sich von Maercker um eine bessere Lebensmittelversorgung der Bevölkerung. Im Juni erfolgten kleinere Einsätze in Erfurt und Weimar. Die Truppen wurden danach schwerpunktmäßig nach Gotha verlagert und bezogen dort Quartier. Damit wurde die Ausrufung der Räterepublik in Gotha verhindert. Im Oktober 1919 wurde Generalmajor von Maercker Befehlshaber des Wehrkreiskommandos IV in Dresden.

Bekannte Mitglieder (Auswahl)

Quelle

  • Der Schulungsbrief: Die deutschen Freikorps von 1918 bis 1923 (H. W. Zastrow), Oktober 1936

Verweise