Globke, Hans
Hans Josef Maria Globke (
10. September 1898 in Düsseldorf;
13. Februar 1973 in Bad Godesberg) war ein deutscher Jurist und Politiker, der es hervorragend verstand, sich unterschiedlichsten politischen Machtverhältnissen anzupassen.
Inhaltsverzeichnis
Leben und Wirken
Globke war der Sohn eines Tuchhändlers. Nach dem Abitur diente er in einer Artillerieeinheit des Deutschen Heeres an der Westfront im Ersten Weltkrieg.
Unmittelbar nach Kriegsende begann Globke ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten von Bonn und Köln. Er war Mitglied der katholischen Studentenverbindung Bavaria Bonn. Nach seiner Promotion über „Die Immunität der Mitglieder des Reichstages und der Landtage“ in Gießen 1922 schlug er eine Karriere im öffentlichen Dienst ein. Im gleichen Jahr trat er der Zentrumspartei bei, der er bis zu deren Auflösung im Jahr 1933 angehörte.
Im Jahr 1925 wurde er stellvertretender Polizeipräsident in Aachen. Im folgenden Jahr sicherte die Ernennung zum Regierungsassessor seine endgültige Übernahme in den preußischen Staatsdienst. 1932 wurde er Referent für Staatsangehörigkeitsfragen im Reichsministerium des Innern, was er auch unter der nationalsozialistischen Regierung blieb.
Oberregierungsrat Dr. jur. Hans Globke unterzeichnete, wie Hunderttausende beamtete, später 131er genannte Staatsdiener, die für Personalakten bestimmte Vereidigungsbestätigung für den neuen Beamten-Diensteid und Treuegelöbnis auf den Führer des Deutschen Reiches und Volkes:
- „Ich schwöre: Ich werde dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
1936 erschien der von ihm und Staatssekretär Wilhelm Stuckart verfaßte offizielle Kommentar zu den Nürnberger Gesetzen. Globke war auch in der Folgezeit an der Ausarbeitung von Gesetzen beteiligt.
Nachkriegszeit
Nach Kriegsende wurde Globke als Belastungszeuge vor das Nürnberger Tribunal befohlen, wo er bekundete, daß ihm die „Massentötung von Juden“ bekannt gewesen sei. Bei der sogenannten Entnazifizierung wurde er als „Mitläufer“ eingestuft.
- „Herr Ministerialrat Dr. Hans Globke ist mir persönlich bekannt. Ich achte ihn als einen überzeugten katholischen Christen, dessen Leben und Handeln von den Grundsätzen des katholischen Glaubens bestimmt war. Er hat die Gefahren und Irrtümer des Nationalsozialismus richtig eingeschätzt und verurteilt […] war stets bemüht, Übergriffe, Ungerechtigkeiten und Gewaltakte […] zu verhindern […] ist allen Nichtbeteiligten unbekannt […] was die Juden in Deutschland Herrn Dr. Globke zu verdanken haben.“ — Bischof von Berlin Graf von Preysing am 18. Januar 1946
Ab 1949 diente er als „graue Eminenz“ und rechte Hand von Konrad Adenauer, zunächst als Ministerialdirigent im Bundeskanzleramt, von 1953 bis 1963 als Staatssekretär. Mit Billigung Globkes sammelte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Vaterlandsverräter Otto John Material gegen den Nachrichtendienstler Friedrich Wilhelm Heinz, was zu dessen Entlassung und Entmachtung führte.
Aus der DDR wurde er heftig attackiert und in einem Schauprozeß in Abwesenheit zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Globke beteuerte, kein eifriger Mitarbeiter im Nationalsozialismus gewesen zu sein. Im übrigen teilte er mit, daß er sich bei der Vereidigung auf das Staatsoberhaupt in eine Nische begeben und die Hand unten behalten habe. Für die sogenannte Wiedergutmachung war Globke gefragter Gesprächspartner der Juden.
Nahum Goldmann erklärte die Erfüllungspolitik Globkes so:
- „Ich habe die Erfahrung gemacht, daß die Leute, die irgendwie eine Nazi-Belastung hatten, im Umgang am leichtesten waren.“[1]
Mitgliedschaften
- NS-Kraftfahrkorps
- NS-Rechtswahrerbund
- NS-Volkswohlfahrt
- Reichsbund der deutschen Beamten
- Reichskolonialbund
- Reichsluftschutzbund
Auszeichnungen (Auszug)
- Ehrenkreuz für Frontkämpfer am 1. November 1934
- Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938 am 21. November 1938 als Ministerialdirektor
- Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 am 26. Oktober 1939
- Silbernes Treuedienst-Ehrenzeichen für 25jährige Beamtentätigkeit unter Anrechnung der Militärzeit am 30. November 1941 per Führer-Erlaß
- Kriegsverdienstkreuz (1939), II. Klasse am 30. Januar 1942
- Großes Goldenes Ehrenzeichens am Bande für Verdienste um die Republik Österreich (1956)[2]
- Großkreuz des portugiesischen Christusordens (1960)
- Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (1963)
Veröffentlichungen
- Die Immunität der Mitglieder des Reichstags und der Landtage. Dissertation. Universität Gießen, 1923
- Volksbegehren und Volksentscheid. Berliner Aktien-Gesellschaft f. Druck u. Verlag, Berlin 1931. Staatsbürgerliche Bildung, Heft 1
- Die Namensänderung auf Grund der preußischen Verordnung vom 3. November 1919 und der übrigen einschlägigen Bestimmungen, R. Müller, Eberswalde-Berlin 1934 (mit Walter Kriege und Fritz Opitz)
- Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935. Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935. Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz) vom 18. Oktober 1935. Nebst allen Ausführungsvorschriften und den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Beck, München, Berlin 1936 (erläutert mit Wilhelm Stuckart)
Fußnoten
- Geboren 1898
- Gestorben 1973
- Deutscher Politiker
- Deutscher Verwaltungsjurist
- Person im Ersten Weltkrieg (Deutsches Reich)
- Korporierter im CV
- Zentrum-Mitglied
- Träger des Bundesverdienstkreuzes (Großkreuz)
- Träger des Verdienstordens der Italienischen Republik (Großkreuz)
- Träger des Falkenordens
- Träger des Großen Goldenen Ehrenzeichens am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
- Träger des Ordens der Eichenkrone (Großkreuz)
- Träger des portugiesischen Christusordens (Großkreuz)
- Bundeskanzleramtsminister
- Zeuge beim Nürnberger Tribunal
- NSKK-Mitglied

