Kopftuch

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Ein Kopftuch ist ein dreieckiges oder zu einem Dreieck gefaltetes Stück Stoff, mit dem der Kopf bedeckt wird. Es kann auf verschiedene Arten (mit Knoten unter dem Kinn oder im Genick, unter dem Kinn gekreuzt und im Nacken geknotet oder auch ohne Knoten) auf dem Kopf getragen werden. Das massenhafte Auftreten von kopftuchtragenden Frauen ist besonders typisch für überfremdete Stadtteile mit einem hohen Bevölkerungsanteil von Mohammedanern (→ Kopftuchviertel).

Religiöses Symbol

In mohammedanischen Kulturen ist das Kopftuch ein religiöses Symbol. Mohammedanische Frauen tragen ein Kopftuch oder eine Vollverschleierung (→ Burka) aus Glaubensüberzeugung.

Kopftuchstreit

Der Kopftuchstreit bezieht sich auf die Frage, ob das Tragen einer Kopfbedeckung (vor allem eines Schleiers oder Kopftuches) als Symbol einer bestimmten Auslegung des Mohammedanismus in speziellen Bereichen der Öffentlichkeit – insbesondere bei Bediensteten des Staates und in staatlichen Einrichtungen – untersagt werden soll.

Der NPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Gansel erklärte zur Haltung seiner Fraktion:

Sarrazin sagt: ‚Wenn ich den Muezzin rufen hören will, buche ich eine Reise ins Morgenland.’ Gleichwohl läßt sich sagen: Wer unbedingt ein Kopftuch tragen will, um damit seinen religiösen Fanatismus zu demonstrieren, soll das dort machen, wo dies zur Leitkultur zählt – und das ist gewiß nicht hier bei uns in Sachsen. Gläubige Türkinnen sollten schleunigst die Heimreise in die Türkei antreten, wo dank Erdogan der Laizismus nur noch Fassade ist und das Kopftuch selbst an staatlichen Institutionen längst zum Alltag zählt. Auch im Nahen Osten und in Afghanistan bekommt man mit Kopftuch keine Probleme an den Schulen, sondern nur ohne.
An sächsischen Schulen haben orientalische ‚Schleiereulen’ nichts verloren. Ebenso wie das Minarett nicht nur Zierde einer Moschee ist, sondern Symbol für den Herrschaftsanspruch des Islam, ist das Kopftuch Ausdruck einer Geisteshaltung, die unseren abendländischen Traditionen – etwa der Trennung von Staat und Religion sowie der Gleichberechtigung von Mann und Frau – diametral entgegensteht. Daher fordern wir die politischen Verantwortungsträger im Freistaat auf, jetzt ein Zeichen gegen die Islamisierung unserer Heimat zu setzen und ein landesweites Kopftuchverbot an sächsischen Schulen und anderen öffentlichen Institutionen in die Wege zu leiten.“[1]

Kopftuch von Lehrerinnen an BRD-Schulen legalisiert

Das „Bundesverfassungsgericht“ schließt sich zwar nicht der islamischen Auffassung von Ehrbarkeit an, wonach eine Frau, die vergewaltigt wird, selber schuld ist, sofern sie kein Kopftuch trägt, es legalisierte aber im März 2015 das Tragen der Kopftuch-Uniform an BRD-Schulen. Der konservativ-libertäre Autor Christian Jung weist in einem Kommentar unter dem Titel „Tuch auf dem Kopf und ein Brett davor“ auf einen weithin übersehenen Umstand hin:

„Das Bundesverfassungsgericht zeigt mit dem Kopftuchurteil seine eigene Ignoranz. Besonders absurd: Das Gericht hatte die Befürchtung, Kopftuchverbote wirke sich diskriminierend für Frauen aus. [...] Das sind die Werte der ›islamischen Imperative‹, das ist das Menschenbild des Islams, das ist die Stellung der Frau in der muslimischen Gesellschaft. Dieser Botschaft ausgesetzt zu sein, dies von der Lehrerin, die noch ungefestigte Kinder und Jugendliche benotet, bewertet, über die Versetzung und im großen Maße über das zukünftige Leben entscheidet, soll mit der Freiheit, sich nicht unentrinnbar einer Religion ausgesetzt zu sehen gegeben sein? Ja, sagt die Mehrheit des Senats. Denn nicht der Staat hat das Kopftuch auf, sondern die einzelne Lehrerin, der dabei nicht im Namen des Staates spricht, so die absonderliche Gedankenführung. [...] Ein ›herrlicher‹ Trick, denn damit bleibt die Verbannung der Kruzifixe aus den Klassenzimmern weiterhin möglich, da diese zur Ausstattung der Schule gehören und damit staatliche und keine individuelle Botschaften sind. Bemerkenswert, dass die AfD-Politiker Alexander Gauland und Frauke Petry das Urteil zum Kopftuch nicht nur begrüßen, sondern das Bundesverfassungsgericht zugleich auffordern, deshalb das Kruzifix-Urteil zu revidieren. Damit zeigen die beiden AfD-Landesvorsitzenden aus Sachsen und Brandenburg nicht nur auf, dass sie das Urteil zum Kopftuch nicht verstanden haben, sondern ihnen auch die Unvergleichlichkeit von Christentum und Islam im Ansatz kein Begriff ist. Während das Christentum für eine freie Gesellschaft wertebildend sein kann, ist dies beim Islam nicht der Fall, wie ein kurzer Blick in das Weltgeschehen leicht lehren könnte. Womit sich Gauland und Petry aber auch auf der geistigen Höhe der Bundesverfassungsrichter befinden. Wer kann das schon von sich sagen? [...] Die tatsächliche Frage ist: Kann ein neutraler Staat, der den Eltern die Pflicht auferlegt, ihre Kinder in die Schule zu schicken, [zulassen,] die Botschaft des Islam, die Botschaft der schamhaften Frau, die Botschaft des gehorsamen Weibes verbreiten zu lassen? Eine Botschaft, die jeder Frau vorwirft, Männer zu Übergriffen einzuladen, wenn sie kein Kopftuch trägt. Eine Botschaft, die den Vorwurf der ›Schlampe‹ für solche Frauen zur Folge hat. Eine Botschaft, die am Ende auf Berliner Schulhöfen Zustimmung zum Ehrenmord an Hatun Sürücü unter muslimischen Schülern hervorruft, hatte die Sürücü doch tatsächlich gewagt, einen westlichen Lebensstil anzunehmen.“[2]

Der eigentliche Hintergrund der Sache ist, daß es sich beim Islam um eine Rechtsordnung handelt, die religiös (per Gottesstaat) umgesetzt zu werden pflegt. Alle Negativ-Eliten der BRD jedoch, die glauben – und öffentlich bezeugen –, einen sogenannten „Euro-Islam“ fördern, steuerlich begünstigen, universitär etablieren und parlamentarisch „einbinden“ zu können, haben den im Kern rechtlichen Charakter all jener religiösen Vorschriften und Traditionen überhaupt nicht verstanden. Ob die Abdankungsbereitschaft dieser Negativ-Eliten zuförderst auf Naivität, auf Schwächlichkeit oder auf Bosheit beruht, muß nicht entschieden werden. Fest steht: Es wird alles getan, um die Islamisierung unserer Heimat zu beschleunigen, und jeglicher Widerstand dagegen unterfällt der schroffen Ächtung, einschließlich Redeverbot, Gewaltdrohungen und Schlechterstellung am Arbeitsplatz.

Siehe auch

Verweise

Karikaturen

Fußnoten

  1. Sachsen: Kopftuchverbot in der Diskussion, Deutschlandecho, 24. November 2010
  2. Christian Jung: Tuch auf dem Kopf und ein Brett davor, blu-news.org, 15. März 2015