Rechtsstaat
Als Rechtsstaat wird ein Staat bezeichnet, welcher die von ihm beanspruchte und wahrgenommene Gewalt auf Rechtsvorschriften, d. h. Gesetze und Rechtsverordnungen, gründet und daraus auch eine entsprechende „Berechtigung“ herleitet. Ein Rechtsstaat kann seiner rechtlich begründeten und beanspruchten Staatsgewalt mittels Anwendung polizeilicher (Gewalt-)Maßnahmen und Justizvollzug besonderen Nachdruck verleihen.
Ein rechtsstaatliches Wesen kann sich in volkssouveränen, echten Staaten, aber auch in fremdbestimmten Besatzungskonstrukten manifestieren. Letztere haben, sofern Besatzungsrecht gilt und somit die geltende Verfassung außer Kraft gesetzt ist, keine staatsrechtliche Legitimation, es handelt sich dann um einen bloßen „Gerichtsstaat“.
Der Rechtsstaatsgedanke wurde besonders von den Naturrechtsschulen und dem Liberalismus im 19. Jahrhundert verfochten. Durch Aufstellung von Grundrechten suchte man zugunsten der Untertanen ein Gebiet abzustecken, in das der Staat nicht oder nur kraft gesetzlichen Vorbehalts eingreifen dürfe. Der historische Nationalsozialismus ordnete die Rechte des Individuums grundsätzlich dem Recht der Volksgemeinschaft unter. Er erstrebte die Freiheit des Volksganzen, nur dadurch werde die wohlverstandene Freiheit der Einzelnen überhaupt erst ermöglicht.
Als Rechtsstaaten im eigentlichen Sinne gelten jedoch alle Staaten, die ihrem Legitimitätsanspruch einen gesetztlichen Rahmen auf der allgemeingültigen moralischen Grundlage verleihen.
Zur liberalen Auffassung eines Rechtsstaates heißt es:
– Lord Ralf Dahrendorf, Liberale Ordnung unter Druck: Demokratische Dilemmas [1]Die Herrschaft des Rechts ist eine andere, nicht minder komplexe Voraussetzung der liberalen Ordnung. Auch sie ist keine automatische Folge demokratischer Verfahren. Die Vereinigten Staaten von Amerika waren für viele Jahrzehnte - in Spuren bis heute - eine Demokratie, in der die Herrschaft des Rechts nur bedingt entwickelt war. Preussen andererseits kannte zumindest den Rechtsstaat, in mancher Hinsicht auch die Herrschaft des Rechts, lange vor der Durchsetzung demokratischer Institutionen. Die liberale Ordnung verlangt beide. Mit Recht hat Friedrich von Hayek in seinem grossen Werk Verfassung der Freiheit der Rolle des Rechts besondere Aufmerksamkeit gewidmet . Die folgenden Analysen werden mich sogar zu dem Schluss führen, dass dort, wo die Demokratie versagt, die rule of law eine unentbehrliche Rückfallposition darstellt.
Sowohl Legislative und Judikative als auch Exekutive sollen in einem idealen Rechtsstaat theoretisch unabhängig und frei von gegenseitiger Beeinflussung sein.
Zitate
- „Wer das geltende Recht aufheben kann, ist der Souverän.“ — Carl Schmitt
- „Die deutsche Kanzlerin begeht ihren Rechtsbruch offensichtlich mit Rückendeckung der ›Schutzmacht‹ USA, denn sie erhebt sich wie diese arrogant über verfaßtes Recht und die Selbstbestimmung der Völker, ohne Konsequenzen zu fürchten. Merkel verkündet, einen nationalen Alleingang auszuschließen und eine europäische Lösung anzustreben, was widerlegt ist, denn mit dem österreichischen Bundeskanzler ist gerade der letzte europäische Staatschef zur Sicherung des Nationalstaats zurückgekehrt und Merkel steht allein und ohne jeden europäischen Rückhalt da. Ihr Versuch, Deutschland in Europa aufzulösen, ist gescheitert. In Deutschland finden sich kein Staatsanwalt und kein Richter, der ihrer Unrechtsherrschaft energisch ein Ende setzt. Alle Rechtsregeln, die eine Führer-Diktatur in Deutschland ein für alle Mal ausschließen sollten, scheitern am Versagen, der Feigheit, dem Opportunismus und den Privatinteressen der politischen Klasse, zu der auch die Justiz gehört. Damit ist Deutschland als Rechtsstaat offiziell erledigt und darf als Kanzlerinnendiktatur erkannt werden. Es ist eine Diktatur mit anarchischen Rechten für Politiker und Ausländer und mit einer repressiven Handhabung des (Un)Rechts gegen Deutsche. [...] Merkel zerstört mutwillig mit der Rechtsordnung gleichzeitig den deutschen Nationalstaat und wird deshalb als das größte Verhängnis für Deutschland und Europa nach dem Weltkrieg in die Geschichte eingehen.“ — Roland Woldag[2]
Siehe auch
Filmbeiträge
Der Rechtsprofessor und Kommentator des beschränkten Selbstverwaltungsstatuts der BRD Rupert Scholz führt im Filmbeitrag vom November 2015 u. a. aus, daß es im BRD-Fassadenstaat so gut wie kein Rechtsinstrument gibt, um fortgesetztes rechtswidriges Handeln der Regierung zu verhindern oder abzustellen. Im Fall der de facto regierungsseitigen Flutung der BRD mit Invasoren aus Afrika 2015 (→ Zivilinvasion) habe es – nur für Bayern als Grenzland zu Österreich – die von Bayern zwar mit Worten in Erwägung gezogene, aber von Seehofer nicht erhobene Bund-Länder-Klage vor dem Bundes„verfassungsgericht“ als denkbares Verfahren gegeben. Ein Bundeskanzler handle für das Organ „Regierung“ und nicht persönlich, d. h. nicht strafrechtlich verantwortlich, gleichgültig welche Taten begangen werden und sich daraus ergeben.
Literatur
- Jochen Lober:[3] Beschränkt souverän – Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland als „Weststaat“ – alliierter Auftrag und deutsche Ausführung. Manuscriptum Verlagsbuchhandlung, 2020, ISBN 978-3948075200 [144 S.], Buchvorstellung und Bezugsnachweis
- Christian Jung: Staats-Antifa: Die heimliche Machtergreifung der Linksextremisten. Kopp Verlag, 2020, ISBN 978-3864457661 [285 S.]
- Eva Schwenk: Fehldiagnose Rechtsstaat: Die ungezählten Psychiatrieopfer. Books on Demand, 2004, ISBN 978-3833415265 [221 S.]
- Joseph Plummer: Geheime Machtstrukturen – Weshalb Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Demokratie nur eine Illusion sind, Kopp Verlag, 2016, ISBN 978-3864453847 [221 S.]
- Otto Koellreutter: Der nationalsozialistische Rechtsstaat, 1938[4]
Verweise
- Rudolph Gneist: Der Rechtsstaat (1872); PDF-Datei
- Otto Ladendorf: Rechtsstaat. In: Historisches Schlagwörterbuch. 1906 (Über den Ursprung des Begriffs Rechtsstaat)
- Hans-Helmuth Knütter: Auf dem Weg in eine andere Republik – Vom Rechtsstaat zum Linksstaat: Was wir tun sollten, Vortrag vom 25. Mai 2013
- Michael Paulwitz: Der Rechtsstaat beißt um sich, Junge Freiheit, 30. Oktober 2015
- Michael Friedrich Vogt / Helmut Roewer: Das Verschwinden des Rechtsstaats und das Versagen der politischen Elite, Quer-denken TV, 19. Dezember 2015 (Dr. jur. Helmut Roewer im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt: Der deutsche Staatsapparat gerät in den letzten Monaten massiv in Schieflage. Die Zuwanderungspolitik der Bundesregierung beinhaltet die offizielle Dienstanweisung der Kanzlerin zum massiven flächendeckenden Gesetzesbruch in Serie. Und die Verhöhnung und Abwehr des eigenen Volkes ist nun Standard im Regierungsalltag. Zwischen den Fronten Volk und Regierung stehen die Beamten, die aus der Bevölkerung kommen und Staatstreue geschworen haben. Über die Konsequenzen dieses Dilemmas spricht Dr. jur. Helmut Roewer, ehemaliger Präsident des Verfassungsschutzes Thüringen.)