Schmidt, Hans Theodor

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Hans Theodor Schmidt (1899–1951)

Hans Hermann Theodor Schmidt (Lebensrune.png 25. Dezember 1899 in Höxter; Todesrune.png 7. Juni 1951 in Landsberg am Lech) war ein deutscher Soldat, Freikorpskämpfer, Kaufmann und zuletzt SS-Hauptsturmführer der Waffen-SS.

Leben

Schmidt war der Sohn eines Zementfabrikanten und Baustoffgroßhändlers. Er beendete in seiner Heimatstadt am König-Wilhelm-Gymnasium die Schullaufbahn mit dem Abitur. Er nahm zwischen 1917 und 1918 am Ersten Weltkrieg teil und schloß sich nach Kriegsende einem Freikorps an.

Von 1919 bis 1920 leistete er Militärdienst bei der Vorläufigen Reichswehr. Anschließend absolvierte er eine kaufmännische Ausbildung und war danach als Kaufmann in Holland und Belgien tätig.[1]

Schmidt trat 1932 in die NSDAP und die SS ein. Er war bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges Führer der SS-Standarte in Höxter.

Zweiter Weltkrieg

Dr. Erwin Ding-Schuler mit SS-Hauptsturmführer Hans Hermann Theodor Schmidt (links) und zwei weiteren Offizieren vor Block 50 im KL Buchenwald

Nach dem Wechsel zur Waffen-SS leistete Schmidt von 1940 bis 1941 Dienst im SS-Sonderlager Hinzert, im November 1941 erfolgte seine Versetzung in das Konzentrationslager Buchenwald. Hier fungierte Schmidt von April bis September 1942 als Adjutant des Wachbataillons. Mit dem Antritt von Schmidts ehemaligem Vorgesetzten im Lager Hinzert Hermann Pister als Amtsnachfolger von Karl Otto Koch avancierte Schmidt im September 1942 zum Adjutanten des Lagerkommandanten sowie Gerichtsoffizier und verblieb in dieser Stellung bis zur Räumung des KL Buchenwald im April 1945. Im Mai geriet er in VS-amerikanische Kriegsgefangenschaft.

Nachkriegszeit

Vom 11. April bis 14. August 1947 wurde Hans Theodor Schmidt mit dreißig weiteren Vertretern des Lagerpersonals des KL Buchenwald, darunter Hermann Pister und der Höhere SS- und Polizeiführer Fulda-Werra SS-Obergruppenführer Josias Prinz zu Waldeck und Pyrmont, vor einem VS-amerikanischen Siegergericht in einem der späteren Dachauer Prozesse unter Anklage gestellt (case 000-50-9). Die Klageführung legte Schmidt in seiner Funktion als Adjutant des Lagerkommandantur zur Last, für die Überwachung und Leitung sämtlicher Hinrichtungen auf Anordnung des RSHA, hauptsächlich standrechtlich abgeurteilter Partisanen, zwischen 1942 und 1945, ausgenommen der Tötungen sowjetischer Kriegsgefangener im Rahmen des Kommandos 99, dienstlich verantwortlich gewesen zu sein.

Am 14. August 1947 wurden sämtliche Angeklagten der „Kriegsverbrechen“ für schuldig befunden und zweiundzwanzig – darunter Schmidt – zum Tode durch den Strang verurteilt.

Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung hatte inzwischen eine Kampagne gegen die Fortsetzung der Exekutionen durch die VS-amerikanische Besatzungsbehörde eingesetzt. Der Protest gewann an Gewicht, indem mit der Verabschiedung des Grundgesetzes gemäß dem Artikel 102 die Todesstrafe auf deutschen Boden abgeschafft worden war. Im Januar 1951 sprach sich eine Delegation des BRD-Bundestages ausdrücklich für eine Begnadigung der ausstehenden Todeskandidaten aus. Die Verteidiger formulierten zusammen mit der Kirche die Entlastung der sieben Landsberger, darunter für

„Schmidt, der nach Folterungen beim Verhör durch 90 Tage an dem viereinhalb Monate dauernden Prozeß nicht habe teilnehmen können. Er habe nicht die dienstliche Funktion gehabt, die man ihm unterstellte. Er habe mit sechs anderen Angeklagten nur einen amerikanischen Offizial-Verteidiger gehabt, den er im ganzen nur fünfmal kurz sprechen konnte. Er habe also seine Verteidigung nicht wirksam vorbereiten und führen können.“[2]

Nichtsdestotrotz bestätigte der Oberbefehlshaber der VS-amerikanischen Streitkräfte in Europa, Thomas T. Handy, das Urteil am 31. Januar 1951 und lehnte eine Begnadigung Schmidts ab. Von den 28 Todeskandidaten wurden jedoch 21 durch die Gnadenakte von Hochkommissar McCloy und General Handy vom 30./31. Januar 1951 verschont.

Am 7. Juni 1951 wurde Hans Theodor Schmidt gemeinsam mit Oswald Pohl, Otto Ohlendorf, Erich Naumann, Werner Braune, Paul Blobel und Georg Schallermair wider deutsches Recht als letzter Delinquent der VS-Besatzungsmacht in der Justizvollzugsanstalt Landsberg hingerichtet.

Kurz vor der Hinrichtung erklärte er:[3]

„Herr Oberst! Ich lege an dieser Stelle noch einmal feierlichen Protest ein gegen das Urteil, das zu dieser Hinrichtung geführt hat. Vor dem Angesicht Gottes, vor dem ich im nächsten Augenblick stehen werde, versichere ich, daß ich der Verbrechen nicht schuldig bin, die man mir zur Last gelegt hat. Alles Beweismaterial, das mein Verteidiger beigebracht hat und das meine Unschuld beweist, hat sich an der eisernen Mauer von Heidelberg zerschlagen. Ich erkläre, daß ich nichts anderes getan habe, als was Sie, meine Herren, eben jetzt auch tun: Ich habe Befehle ausgeführt, die mir rechtmäßig gegeben worden waren. Ich scheide als der letzte der Landsberger Todeskandidaten. Ich sterbe unschuldig!“

Beisetzung

Während der Beisetzung Hans Theodor Schmidts in Höxter fand eine Demonstration der Sozialistischen Reichspartei (SRP) statt, wobei es fünfhundert Teilnehmern gelang, durch die Absperrung bis zur Grabstätte zu gelangen. Der SRP-Kreisvorsitzende Franz Pütz ergriff das Wort und legte einen Kranz mit der Aufschrift „Ich hatt’ einen Kameraden“ nieder.

Auszeichnung (Auszug)

Literatur

Fußnoten

  1. Harry Stein, Gedenkstätte Buchenwald (Hg.): Konzentrationslager Buchenwald 1937–1945, Begleitband zur ständigen historischen Ausstellung, Göttingen 1999, S. 309
  2. Sie mögen schuldig sein, DER SPIEGEL 9/1951
  3. vgl.: Franz J. Scheidl: Geschichte der Verfemung Deutschlands