Monarchie

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Die Monarchie ist eine politische Herrschaftsform, in der ein Einzelner aufgrund besonderer Vorrechte unverletzbar herrscht. Sie ist eine der ältesten Herrschaftsformen der Menschheit und stellt den Gegensatz zur Republik dar. Insofern behauptet wird, Monarchie sei der Gegensatz zu Demokratie, ist dies unzutreffend, da Demokratie sowohl in einer Monarchie als auch einer Republik möglich ist.

Formen der Monarchie

Es läßt sich zwischen Erbmonarchie, in der die Erbfolge nach einer Ordnung innerhalb einer Familie (Dynastie) festgelegt ist, und Wahlmonarchie, in welcher der Herrscher von einer Adelsgruppe frei gewählt wird, unterscheiden. Nach dem Umfang der rechtlichen Verfügung des Monarchen über die Staatsgewalt ist zwischen absoluter Monarchie (der Monarch verfügt über die volle Staatsgewalt, Absolutismus) und beschränkter Monarchie (parlamentarische Monarchie, konstitutionelle Monarchie, ständische Monarchie) zu unterscheiden.

Niedergang der Monarchie im deutschen Raum

Im Deutschen Reich sowie in Österreich wurde die Monarchie gewaltsam durch Umsturz abgeschafft, in anderen Staaten des deutschen Kulturkreises, nämlich den Niederlanden, Luxemburg und Liechtenstein, existiert sie de jure bis heute. Diverse monarchistische Organisationen in der BRD und der BRÖ sind heute für die Wiederherstellung der deutschen Monarchie, finden im Volk jedoch wenig Anhänger.

Argumente zur Monarchie

Pro

  • Ein Monarch ist politisch unabhängig. Da er sich nicht zur Wiederwahl stellen muß, muß er sich nicht kurzzeitigen parteipolitischen Interessen anbiedern. Dadurch ermöglicht er langfristige Entscheidungen und politische Kontinuität.
  • Im Falle der – geschichtlich vorherrschenden – Erbmonarchie fühlt sich das herrschende Familiengeschlecht und im besonderen der Monarch a priori dem Staat verbunden (auch wenn dies nicht notwendig das zu regierende Volk implizieren muß). Der Monarch haftet unmittelbar für eine nachhaltig schlechte Regierungsführung. Die Herrschaft wird daher mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit als z. B. in einer Demokratie oder einer Plutokratie nach bestem Wissen und Gewissen – allerdings immer innerhalb des Rahmens der Befähigung des jeweiligen Monarchen – ausgeübt werden.
  • Der Monarch stellt für seine Bürger eine repräsentative Identifikationsfigur dar. Als Vertreter des gesamten Volkes entfaltet er eine integrative Wirkung nach innen. Nach außen sind Monarchen traditionell angesehener als, meist nur für kurze Zeit gewählte Staatsvertreter.
  • Finanziell gesehen ist Kostenaufwand eines Monarchen für seine Bürger weniger kostenaufwendig als temporäre, sich ständig abwechselnde republikanische Staatsoberhäupter – auch, da sich deren Rentenansprüche summieren.
  • In einer Monarchie wird der Thronfolger von seiner Kindheit an adäquat für das Amt des Monarchen geschult und entsprechend vorbereitet.

Contra

  • Im Falle einer Erbmonarchie können nachrückende bzw. vorbestimmte Monarchen, selbst wenn diese bereits im voraus als offensichtlich führungsschwach oder unfähig erkannt werden, häufig nicht an der Übernahme der Regierungsgewalt gehindert werden.
  • Aufgrund des lebenslangen Amtes besteht bei einem inkompetenten Monarchen die Gefahr einer langanhaltend unfähigen Regentschaft (oder daß eine schwere Erkrankung – wie im Falle der schweren Diabetes des zunächst fähigen und populären Königs Heinrichs VIII. von England – bewirkt, daß ein Monarch sich in einen unberechenbaren, schwankenden Tyrannen oder sonstwie ungeeigneten Herrscher verwandelt).
  • Es besteht die Gefahr einer Günstlings- und Vetternwirtschaft. Statt daß die Besten eines Volkes leitende Stellen im Staatswesen einnehmen, fallen diese im Falle einer solchen Entwicklung immer an Mitglieder der Herrscherfamilie oder höchstens an nahestehende Günstlinge, ungeachtet ihrer tatsächlichen Qualifikation.
  • Mögliche Entstehung einer übertriebenen und allgemeinen Klassen- oder Ständegesellschaft, in der die einzelnen Klassen-/Standesangehörigen ihren gesellschaftlichen Stand und Beruf – ungeachtet der persönlichen Fähigkeiten – nicht oder nur innerhalb eines engen Rahmens verlassen können. Strikte gesetzliche Heiratsschranken blockieren so den Fluß der Talente.
  • In absoluten Monarchien besteht die Gefahr einer Entwicklung zum Despotismus. (Im Schloß von Versailles wurde der französische Landadel vom absoluten Monarchen gleichsam kaserniert – eine Vorstufe des endgültigen Untergangs dieser Herrschaftsform.)

Artikel aus dem staatspolitischen Handbuch


Quelle Folgender Text stammt aus dem Staatspolitischen Handbuch, Band 1: Begriffe.

Monarchie bedeutet, abgeleitet aus dem Griechischen, „Herrschaft von einem“. Gemeint ist damit für gewöhnlich die legitime Alleinherrschaft, im Gegensatz zur illegitimen, der Tyrannis oder Despotie, oder der Alleinherrschaft auf beschränkte Zeit, der Diktatur. Ohne Frage geht die M. in ihrem Kern auf die Führerschaft des herausragenden einzelnen zurück; das läßt sich an den kurzlebigen Heerkönigtümern der homerischen oder der Völkerwanderungszeit ebenso ablesen wie an der langlebigen Tradition der Wahlmonarchie. Aber regelmäßig wurde versucht, diese Art von Herrschaft durch erbliche Nachfolge zu verankern.

In jedem Fall spielte für die Stabilität der M. die Idee göttlicher Stiftung eine außerordentliche Rolle. Entweder lag die Vorstellung zugrunde, daß der Monarch ein lebender Gott sei – so im Ägypten der Pharaonen –, daß er göttlicher Abkunft sei – so in Japan – oder daß er seine Macht »von Gottes Gnaden« habe – so im alten Persien und im Abendland. Schwand die Idee der Sakralität der M., ging damit auch die Vorstellung ihrer Legitimität zurück. Das zeigte sich schon im antiken Griechenland, dessen politische Philosophie die M. nur noch als eine Herrschaftsform unter mehreren denkbaren betrachtete.

Dadurch entstand auch der Eindruck, als ob die Ablösung der M. in einem „Kreislauf“ (Zyklus) der Verfassungen mit einer gewissen Zwangsläufigkeit erfolge, wobei sie durch eine Oligarchie, dann die Demokratie ersetzt werde, die schließlich in die M. oder eine der illegitimen Varianten von Alleinherrschaft umschlage. Die Vorstellung von einer „zweiten Monarchie“ wurde durch den Aufstieg Makedoniens und die Schaffung einer Weltmonarchie ebenso bestärkt wie durch den Untergang der römischen Republik und den Aufstieg des imperialen Kaisertums (Reich).

Für das europäische Mittelalter wie die ganz große Mehrzahl der außereuropäischen Herrschaften bildete die M. für den längsten Zeitraum der Geschichte die Normalform der Verfassung. Dabei war die Macht des Monarchen im Abendland allerdings selten eine unumschränkte. Im allgemeinen sah er sich nicht nur durch die Kirche und das Herkommen gebunden, sondern auch durch die institutionelle Einflußnahme seiner Untertanen. Soweit diese Adlige waren, konnte die Vorstellung durchaus dahin gehen, daß der Monarch im Grunde nichts anderes sei als primus inter pares. Die absolute M. war jedenfalls ein Produkt der Neuzeit (Moderne), und ihre Verwirklichung hing mit der Durchsetzung der modernen Staatlichkeit zusammen. Sie nahm dabei traditionelle Vorstellungen auf, stützte sich aber in wachsendem Maß auf eine rationale Organisation des politischen Systems.

Das erklärt auch etwas von der zunehmenden Infragestellung der M. seit dem Ende des 18. Jahrhunderts, die mit dem Aufstieg der neuen Republiken – Nordamerika und Frankreich – einherging. Alle Versuche, dem auf theoretischer Ebene entgegenzutreten, unter Bezugnahme auf das makedonische Modell (Hegel) oder eine funktionale Rechtfertigung (Maurras) haben sich letztlich als erfolglos erwiesen. Durch die Niederlage der Mittelmächte im Ersten Weltkrieg wurde auch den machtvollsten und am stärksten verankerten M. – vor allem derjenigen der Hohenzollern in Deutschland – die Basis entzogen. Seitdem waren alle Versuche zur Restauration, die im 19. Jahrhundert noch gewisse Erfolge erzielen konnte, aussichtslos.

Zitate

  • „Hierin liegt die sittliche Überlegenheit der wohlgeordneten Monarchie gegenüber Republiken, weil in Monarchien die Staatsgewalt auf eigenem Recht beruht und unparteiisch sein kann, wenn sie es auch nicht immer ist. In Republiken wird dagegen immer eine Partei ihre Leute ans Ruder bringen, und daher die Gerechtigkeit der Staatsgewalt viel schwieriger zu handhaben sein als in Monarchien.“Heinrich von Treitschke
  • „Die Monarchie ist eine überlebte Form. Bleiben kann sie nur, wo der Monarch lediglich Symbol ist der Verfassung, während die Führung bei einem Ministerpräsidenten oder sonst jemandem liegt.“Adolf Hitler[1]
  • „Auch das Königtum der Germanen ist seit den frühesten Zeugnissen, die wir von ihm besitzen, keineswegs allein aus dem Willen zur Macht zu begreifen, sondern bekundet durch mannigfaltige Überlieferungsbestände das Wirken eines Willens zum Dienen, zur Verantwortung vor göttlicher Macht und Majestät, die über den Menschen, auch über den Königen, steht. Aus der Unterordnung unter diese Macht ist die Königs-Würde erflossen.“ — Otto Höfler

Prominente Schriftsteller, welche die Monarchie befürworten

  • Hans Joachim Schoeps verwahrte sich gegen antideutsche Kollektivbezichtigungen und trat für die Ehrenrettung Preußens ein. Schoeps war Monarchist aus Überzeugung und Ehrenmitglied des Vereins „Tradition und Leben“. Außerdem forderte er 1951 die Wiederherstellung Preußens und wollte mit Bundestagsmitgliedern den Volksbund für die Monarchie gründen, was jedoch durch die Veröffentlichung eines Berichts des Nachrichtenmagazins Der Spiegel scheiterte.
  • Erik Kuehnelt-Leddihn schrieb die „25 Argumente für die Monarchie“.
  • Christian Schwochert spricht sich in seinen patriotischen Kaiserfront-Büchern und einem Artikel für das Corona-Magazin für die Wiederherstellung der Monarchie in Deutschland aus.

Siehe auch

Literatur

Fußnoten

  1. Monologe im Führerhauptquartier – die Aufzeichnungen Heinrich Heims, herausgegeben von Werner Jochmann, Wilhelm Heyne Verlag, München 1980, ISBN 3-453-01600-9 (Aufzeichnung vom 11. November 1941, Seite 133)