Fahnenjunker
Fahnenjunker, bis Ende des 19. Jahrhunderts auch Avantageur (spr. awangtaschör), bezeichnet einen Offiziersanwärter. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bis 1806 hieß der zumeist adlige Fahnenjunker der Zentrumskompanien (Musketiere, Füsiliere) der Infanterie und allgemein der Dragoner auch „Gefreiten-Korporal“ (auch Gefreiter-Korporal) oder „Freikorporal“ (bei der Reiterei „Standartenjunker“).[1]
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Konversations-Lexikon
Im Kleinen Konversations-Lexikon aus dem Jahre 1911 ist zu lesen:
- „Fahnenjunker, bis 1898 im deutschen Heere Avantageur genannt, junge Leute, die als Gemeine in das Heer eintreten in der Absicht, Offizier zu werden.“
Ethik der deutschen Offiziere
„Ethik der deutschen Offiziere – Ein privates Projekt von Offizieren“ führt aus:
- „‚Junker‘ (von Junger Herr) hießen die Söhne der Edelleute auf den väterlichen Gütern. Man hielt diese Bezeichnung für sie bei, wenn sie ins Heer traten, um zu Offizieren ausgebildet zu werden. Da man ihnen als besondere Auszeichnung das Recht gab, die Fahne zu tragen – nur adligen Händen glaubten die Könige dieses Heiligtum der Soldaten anvertrauen zu dürfen –, so kam daneben auch die Bezeichnung ‚Fahnenjunker‘ für den Offizieranwärter der Infanterie auf. Bei der Kavallerie, die statt Fahnen Standarten führte, hießen sie ‚Standartenjunker‘, bei der fahnen- und standartenlosen Artillerie ‚Stückjunker‘. Schon in Friedenszeiten war es für die oft noch knabenhaften Fahnenjunker nicht leicht, die schwere Fahne festzuhalten. Alles wurde daran gesetzt, sie nicht sinken zu lassen, das wäre eine Beleidigung der Ehre des Regiments gewesen. Die Kriegsgeschichte kennt zahlreiche Beispiele, wo solche Jünglinge mit der Fahne in der Hand gefallen sind oder die Fahne kurz vor der Kriegsgefangenschaft durch Abreißen des Tuches von der Stange gerettet haben. Mit der Reorganisation des preußischen Heeres nach dem unglücklich verlaufenen Kriege von 1806 verschwand mit vielen anderen Überlieferungen auch die amtliche Bezeichnung ‚Junker‘. Für junge Leute, die mit der Aussicht auf Beförderung zum Offizier dienten, blieb sie gebräuchlich. Scharnhorsts Umgestaltungen setzten als Mindestalter für den Eintritt in das Heer das vollendete 17. Lebensjahr sowie ein gewisses Maß an Kenntnissen fest. Kaiser Wilhelm II. führte 1899 statt der unschönen Bezeichnung ‚Offzieraspirant‘ und ‚Avantageur‘ die des Fahnenjunkers für den Offizieranwärter wieder ein. Die Wehrmacht benannte ihre Offizieranwärter in Heer und Luftwaffe mit der Sammelbezeichnung Fahnenjunker, zu der jeweils der Dienstgrad hinzugesetzt wurde: Fahnenjunker-Unteroffizier etc. In der Waffen-SS wurden ab 1937 die Führerschulen in ‚Junkerschulen‘ und die Führeranwärter in ‚Junker‘ umbenannt.“[2]
Heer und Marine
Preußische Armee, Deutsches Heer und Reichswehr
Die Berufsoffiziersanwärterdienstgrade waren:
- Fahnenjunker (vor dem 1. Januar 1899 „Avantageur“)
- Fahnenjunker-Gefreiter
- Fahnenjunker-Unteroffizier
- Fähnrich/Fähnrich zur See (bis 17. April 1899 noch Seekadett genannt[3])
- Oberfähnrich/Oberfähnrich zur See
Kaiserliche Marine
Bei der Kaiserlichen Marine war das Pendant zum Fahnenjunker bis 17. April 1899 der Kadett (zur See) der jeweiligen „Crew“, während der spätere Fähnrich zur See noch Seekadett bezeichnet wurde. Ab dem 17./18. April 1899 (mit Wirkung vom 1. Januar 1899) wurde der Fahnenjunker der Marine zum Seekadett, der vorige „Seekadett“ wurde nun zum Fähnrich mit dem Zusatz „zur See“.[4]
- „Dieses System wurde 1899 reformiert. Primär wurde die zweijährige Auslandsreise auf ein Jahr reduziert. Nach der Einstellung als Seekadett in Mürwik und eineinhalb Monaten Grundausbildung erfolgte nun in zehneinhalb Monaten die Ausbildung auf Schulschiffen. Nun wurden die Seekadetten zu Fähnrichen zur See befördert und erhielten an der Marineschule zwölf Monate Unterricht in den Fachgebieten, wobei besondere Betonung auf dem technischen Bereich lag. Diese Kenntnisse wurden dann im Seeoffiziershauptexamen überprüft. Es folgten sechs Monate Spezialkurse in der Waffentechnik: Artillerie, Torpedowaffe, beziehungsweise auch Infanterie-Felddienst. Die Ausbildung endete nach weiteren zwölf Monaten Dienst auf Kreuzern oder Linienschiffen der Flotte mit der Beförderung zum Leutnant zur See bereits nach dreieinhalb Jahren.“
Seekadetten und Fähnriche zur See waren Seeoffizieranwärter der aktiven Laufbahn (Berufsoffizier). Seekadetten rangierten zwischen Maat und Obermaat. Fähnriche zur See standen im Rang zwischen Obermaat und Vizefeldwebel, nach bestandener Offiziersprüfung aber unmittelbar hinter den Feldwebeln (umgs. dann Säbel-Fähnrich bzw. bis 1899 Säbel-Kadett).
Reichsmarine und Kriegsmarine
Reichs- und Kriegsmarine überarbeiteten die Zugangsvoraussetzungen für Seeoffiziere erneut, nun wurden die Aspiranten als Offizieranwärter eingestellt, erst nach einem Jahr, später dann nach knapp sechs Monaten Grundausbildung, erfolgte die Ernennung zum Seekadett und somit zum Fahnenjunker.
Wehrmacht
Die Offizieranwärter (OA) der Wehrmacht waren:
- Fahnenjunker-Unteroffizier (FJ-Uffz)
- Fähnrich (FR)
- Fahnenjunker-Feldwebel (FJ-FW)
- Fahnenjunker-Oberfeldwebel (FJ-OFW / Fj.Ofw.)
- für Unteroffiziere mit Portepee im Rang eines Oberfeldwebels, die als solcher zum Offizieranwärter ernannt werden
- bei Artillerie und Kavallerie Fahnenjunker-Oberwachtmeister (FJ-OWM/Owm)
- Oberfähnrich (OFR)
Bundeswehr
In der Bundeswehr ist der Dienstgrad „Fahnenjunker“ erstmals seit 1918 in deutschen Streitkräften wieder die Bezeichnung für einen Offizieranwärter in der Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee. Die Ernennung zum Fahnenjunker erfolgte für Offizieranwärter des Heeres bis einschließlich des 75. Offizieranwärterjahrganges mit Vollendung des 12. Dienstmonats und nach Bestehen des Offizieranwärterlehrgangs Teil I (OAL I). Seit dem 76. Offizieranwärterjahrgang (ab Sommer 2006) wird er mit Vollendung des 12. Dienstmonats und bestandenem Offizieranwärterlehrgang (OAL) verliehen.