EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation

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Die EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation stellen eine Reihe von Strafmaßnahmen (→Sanktion) der Europäischen Union – und einzelner ihrer Mitglieder – dar, die seit dem Sommer 2014 dem vorgeblichen Zweck dienen sollen, die Russische Föderation in Fragen der Ukraine-Krise zum „Einlenken“ zu bewegen.[1]

Ungeachtet der Tatsache, daß die Europäische Union (Abk. EU) unverändert kein Staat, sondern eine künstlich von den Westalliierten installierte Interessenvereinigung, und der Präsident des Europäischen Rates (zur Zeit Donald Tusk) kein Staatschef, sondern ein Vereinsvorsitzender ist, versuchen die EU-Politfunktionäre die Verwirklichung ihrer europapolitischen Absichten wiederholt durch „Verhängung von Sanktionen“ gegen EU-kritische Staaten und Länder entsprechend zu erzwingen. Auch vor der Androhung oder gar Durchführung von militärischen Maßnahmen, regelmäßig unter Federführung der VSA beziehungsweise der von den VSA dominierten NATO, wird nicht zurückgeschreckt.

Zur Vorgeschichte der Sanktionspolitik

EU-Sanktionen gegen Österreich

Im Jahre 2000 beschlossen die Regierungen der (damals) vierzehn anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, mit schroffen diplomatischen Strafmaßnahmen auf die Regierungsbeteiligung der von Jörg Haider geführten Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) in der Anfang Februar 2000 gebildeten Koalitionsregierung von ÖVP und FPÖ unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel zu reagieren. Diese sogenannten „Sanktionen“ bestanden in einer Reduktion der bilateralen Beziehungen auf Regierungs- und diplomatischer Ebene gegenüber der österreichischen Regierung. Beschlossen wurden diese Maßnahmen von seiten der übrigen 14 EU-Staaten, denen sich dann auch Tschechien, Kanada, Israel und Norwegen anschlossen.

EU-Sanktionen gegen Libyen

Eine Liste der von EU-Sanktionen gegen Libyen 2011 betroffenen Personen und Institutionen wurde infolge des Vorgehens der libyschen Regierung unter Muammar al-Gaddafi gegen die Rebellen beim Bürgerkrieg in Libyen von der Europäischen Union im März 2011 festgelegt. Bei den institutionellen Einträgen handelt es sich bezeichnenderweise um Banken (→ Petro-Dollar), bei den personenbezogenen Einträgen um Personen des öffentlichen Lebens. Zu dem von Washington befohlenen Ziel, das reichste Land Afrikas (Libyen bis 2011) in eine chaotische Bürgerkriegswüste zu verwandeln, erklärten sich die EU-Pfründer gerne bereit, beizutragen.

Die konsensdemokratische Kriegshetze gegen die Russische Föderation

Am 30. Juli 2014 beschloß die EU „Sanktionen der dritten Stufe“. Diese Entscheidung fiel wohlbedacht in die sogenannte „nachrichtenlose Zeit“ („Sommerloch“), wurde aber dennoch wahrgenommen und wird leidenschaftlich von vielen Millionen Deutschen abgelehnt.

Am 3. September 2014 stoppte die französische Regierung den Verkauf von zwei Kriegsschiffen an die russische Regierung. Dieser schwerwiegende Einschnitt für die französische Wehrindustrie paßt in die übrige Hollande-Politik, Frankreich in ein Land zu verwandeln, in dem viel geredet und bald nichts mehr hergestellt wird.

Am 8. September 2014 beschloß die Europäische Union weitere Wirtschaftssanktionen gegen Rußland. Betroffen von den Sanktionen sind neben dem Zugang zu den EU-Finanzmärkten für russische Finanzinstitute und Banken (gilt für alle Banken mit einem staatlichen Anteil von mindestens 50 Prozent) insbesondere staatlich gelenkte Erdölunternehmen wie Rosneft, Transneft und Gazprom Neft. Die EU untersagt des weiteren die Ausfuhr für Spezialtechnik zur Ölförderung und verbietet Rüstungslieferungen.

Am 11. September kündigte VS-Präsident Barack Obama weitere Sanktionen gegen die Russische Föderation an, die zeitgleich mit denen der EU in Kraft treten sollen. Sie betreffen den Finanz-, Energie- und Rüstungssektor, während die EU-Sanktionen vorrangig gegen Ölkonzerne gerichtet sind.

Weltpolitische Einordnung

Obwohl die BRD sich überhaupt nicht in der Lage befindet, als langfristiger Gas-Importeur, mit Strafmaßnahmen internationale Politik gegen die Russische Föderation zu machen, spreizt sich die Bundeskanzlerin Merkel in genau dieser Rolle. Auf die Frage jedoch, was sie durch diese Politik eigentlich gewinnt (wenn es denn so schlau und so moralisch ist, derartige „Sanktionen“ zu beschließen), stellt sich heraus, daß VS-amerikanische Firmen von den Sanktionsbestimmungen entpflichtet sind, die – zum Schaden der deutschen Wirtschaft – von Angela Merkel befürwortet werden.

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. EU-Sanktionen gegen Russland, IHK (Industrie- und Handelskammer, Region Stuttgart)