Schaefer, Monika
Monika Schaefer (ursprünglich Schäfer; 1959 in Edmonton, Alberta, Kanada) ist eine deutsch-kanadische Musiklehrerin in Jasper (wo sie seit 1982 wohnt) und Hinton, Nationalpark-Aufseherin (bis 2001) sowie dreimalige Green-Party-Kandidatin für Alberta bei den kanadischen Nationalwahlen (2006, 2008 und 2011). Sie hinterfragt das jüdische, im Westen und in Rußland gepflegte Narrativ zum Schicksal jüdischer Häftlinge in deutschen Konzentrationslagern während des Zweiten Weltkrieges.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Monika Schaefer ist die Tochter des deutschen Arztes und Internisten Otto Schäfer ( 2. Oktober 1919 in Betzdorf; 2. November 2009 in Edmonton) und dessen Ehefrau Editha ( 1992). Sie hat vier Geschwister: Lothar ( 1953), Alfred ( 1955), Taoya ( 1956) und Heidi (1964–1988).
- „Ich bin Monika Schaefer. Ich bin in Kanada geboren und aufgewachsen, also bin ich Kanadier in der ersten Generation. Meine Eltern sind beide aus Deutschland und zogen 1951 und 1952 nach Kanada. Und dann gab es eine Dissonanz zwischen dem, was ich zu Hause fühlte, und dem, was ich außerhalb davon fühlte. Ich liebte die guten deutschen Traditionen und die deutsche Kultur in unserem Haus, aber außerhalb des Hauses, in der Schule, schämte ich mich, daß ich Deutscher war. Ich habe schnell gelernt, meine deutsche Herkunft zu verbergen. Es begann sofort, in meiner allerersten Woche in der Schule.“
Ihr Vater, der sechs Brüder und zwei Schwestern hatte, war nach seinem Studium an der Universität Bonn und seinem Kriegsdienst bei der Wehrmacht als Sanitätsoffizier (seit 1938 Reserveoffizier-Anwärter und für das Studium immer wieder freigestellt) in Gefangenschaft geraten, nach seiner Entlassung 1946 studierte er bis 1950 weiter an der Universität Heidelberg und wurde Facharzt (Internist). Am 1. Juli 1951 erreichte Otto Schäfer mit dem Schiff „Halifax“ Kanada und begann die lange Wartezeit, bis seine Ausbildung anerkannt wurde. Seine Frau Editha, Medizinstudentin, folgte ihm im Juni 1952.
Studium
Schaefer studierte Geographie und Geologie an der University of Alberta, 1982 erhielt sie ihren Bachelor-Abschluß und studierte weiter an der University of Waterloo, diesmal Umweltwissenschaften.
Gesinnungsjustiz
Als Schaefer am 3. Januar 2018 – dem Tag, an dem auch der 81jährige Arnold Höfs wiederholt eine Haftstrafe antreten mußte – als Zuschauerin der Gerichtsverhandlung von Sylvia Stolz – welche wegen „Holocaustleugnung“ während ihres Vortrages bei der Anti-Zensur-Koalition (AZK) im Jahre 2012 verurteilt werden sollte – beiwohnen wollte, wurde sie in der eigens dafür inszenierten Pause – nach nur 30 Minuten Verhandlungsdauer – im Flur vor dem Saal des Landgerichts München festgenommen und in Handschellen in ein Hochsicherheitsgefängnis verbracht. Als sie dagegen protestierte und sagte, sie sei eine freie Person aus Kanada und sie habe nichts Böses getan, sagte die BRD-Staatsanwältin des Schauprozesses gegen Sylvia Stolz trocken zu ihr: „Wenn Sie in Freiheit bleiben wollten, dann wären Sie doch in Kanada geblieben.“
Ihre Unterstützer rund um Henry Hafenmayer, Horst Mahler und Ursula Haverbeck richteten eine Weltnetzseite für sie ein, welche über ihre Behandlung durch das BRD-Regime berichtete.
Inhaftierung
Die Inhaftierung durch die BRD-Justiz erfolgte aufgrund einer De-facto-Anweisung der jüdischen Loge B’nai B’rith Canada,[1] welcher Monika Schaefer durch ihre konsequente Aufklärungsarbeit auf ihrem eigenen „Blog“ ein Dorn im Auge ist. Die offizielle Anklage zur Entführung lautete wie üblich „Volksverhetzung“, welche sie durch ihr im Juni 2016 auf YouTube veröffentlichtes Video „Entschuldigung Mama, ich hatte Unrecht was den Holocaust betrifft“ begangen haben soll.
Nach vier Wochen Inhaftierung durfte sie ihren ersten Besuch im Hochsicherheitsgefängnis empfangen.
Erster Prozeßtag, Landgericht München am 2. Juli 2018
- „Am ersten Verhandlungstag gegen Monika und Alfred Schaefer wurde heute, am 2.7.2018, Alfred Schaefer im Gerichtssaal verhaftet, vermutlich weil er auf der Demo in Nürnberg am letzten Samstag gezeigt hat, wie hoch das kleine Hündchen Pawlow springen kann. Der Anwalt von Monika Schaefer stellte gegen Ende des Verhandlungstages den Antrag, daß sich die Geschwister Monika und Alfred Schaefer wenigstens im Gerichtsaal unterhalten und begrüßen dürfen sollten und, daß die Umgangsformen vonseiten des Justizpersonals gegenüber Monika Schaefer angemessener sein sollten. Als dieser Antrag von der Staatsanwältin abgelehnt wurde, rief Sylvia Stolz entrüstet aus dem Zuschauerraum, dies sei ungeheuerlich, worauf sie mit einer Ordnungshaft von 2 Tagen belegt wurde und daraufhin ebenfalls im Gerichtssaal verhaftet wurde. [Anm: Sylvia Stolz hat tatsächlich wörtlich geäußert: ‚…das ist Terror. Ungeheuerlich wäre viel zu schwach‘! Diese Aussage wurde von ihr nicht während der Verhandlung getätigt, sondern nachdem der ‚Richter‘ die Verhandlung beendet hatte!] Ein Prozeßbeobachter, welcher aus Mitteldeutschland stammt, bemerkte, daß derlei Gebaren nicht einmal zu tiefsten DDR-Zeiten möglich gewesen wäre. Obwohl die Verhandlung im Zuschauerraum zunächst kaum zu verstehen war, wurde die Verwendung von Mikrofonen vom Richter vehement abgelehnt. Erst als die Proteste aus dem Zuschauerraum immer lauter wurden und Monika Schaefer fragte, ob es sich nun um eine öffentliche Verhandlung handeln solle oder nicht, wurden die Mikrofone eingeschaltet. Das Gericht reagierte auf Äußerungen Alfred Schaefers mit dem Hinweis, dies sei keine ‚Muppet Show‘. Es waren etwa 20 Prozessbeobachter im Zuhörerraum, so daß unerwarteter Weise noch einige Plätze frei blieben. […] Lady Michèle Renouf war außerhalb des Gerichtsgebäudes anwesend, um die englischsprachige Welt, in welcher diesem Ereignis größte Aufmerksamkeit gewidmet wird, zeitnah zu informieren. Direkt nach der Verhandlung sprach sie mit dem Anwalt von Monika Schaefer über den Verhandlungsverlauf. Das Ergebnis der Gespräches teilte sie zeitnah ihrem Publikum über mehrere englischsprachige Weltnetzseiten mit.“
In Freiheit
Der letzte Prozeßtag, an dem sie zu 10 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt wurde, war am 26. Oktober 2018. Daraufhin wurde sie aufgrund der langen Untersuchungshaft am selben bzw. am nächsten Tag freigelassen.