Pflicht

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Pflicht (mhd., ahd. pflicht[1]) beschreibt eine Aufgabe, eine Obliegenheit, die andere einem, aber vor allem, die man sich selbst auferlegt. In engerer Bedeutung ist Pflicht soviel wie ein sittliches Gebot.

Erläuterung

Die Notwendigkeit, welche die Pflicht dem Menschen auferlegt, ist hiernach keine nur äußerliche oder physische, sondern eine innerliche, moralische; der Mensch muß nicht die Pflicht erfüllen, sondern er soll sie erfüllen. Dasjenige, was ihn verpflichtet, ist im allgemeinen die Vernunft, das Gewissen, der Charakter und im einzelnen das psychologische Motiv seines Willens, die alle in Wechselwirkung mit den äußeren Umständen des Lebens stehen. So erwächst die Pflicht aus Vernunft und Erfahrung, Anlage und Erziehung, Notwendigkeit und eigenem Willen, Zwang und praktischer Freiheit; ihr entgegen steht hingegen stets die sinnliche, triebhafte Natur des Menschen.

Einer freiwillig eingegangenen oder selbst auferlegten Verpflichtung nachzukommen, gehört zu den Stützpfeilern eines edlen Charakters und als Pflichtbewußtsein (Pflichtgefühl) zu den unabdingbaren Tugenden des Preußentums, das Fundament der deutschen Treue, der deutschen Sitte und der Volksgemeinschaft. Die Pflichtenlehre ist seit den altgriechischen Stoikern Teil der abendländischen Ethik.

Zitate

  • „Die Ehrwürdigkeit der Pflicht hat nichts mit Lebensgenuß zu schaffen; sie hat ihr eigentümliches Gesetz, auch ihr eigentümliches Gericht, und wenn man auch beide noch so sehr zusammenschütteln wollte, um sie vermischt, gleichsam als Arzeneimittel, der kranken Seele zuzureichen, so scheiden sie sich doch alsbald von selbst, und, tun sie es nicht, so wirkt das erste gar nicht, wenn aber auch das physische Leben hierbei einige Kraft gewönne, so würde doch das moralische ohne Rettung dahin schwinden.“Immanuel Kant[2]
  • „Diese Realität überhaupt als Dasein des freien Willens ist das Recht, welches nicht nur als das beschränkte juristische Recht, sondern als das Dasein aller Bestimmungen der Freiheit umfassend zu nehmen ist. Diese Bestimmungen sind in Beziehung auf den subjektiven Willen, in welchem sie als allgemeine ihr Dasein haben sollen und allein haben können, seine Pflichten, wie sie als Gewohnheit und Sinnesart in demselben Sitte sind. Dasselbe, was ein Recht ist, ist auch eine Pflicht, und was eine Pflicht ist, ist auch ein Recht. Denn ein Dasein ist ein Recht nur auf dem Grund des freien substantiellen Willens; derselbe Inhalt ist es, der in Beziehung auf den als subjektiv und einzeln sich unterscheidenden Willen Pflicht ist. Es ist derselbe Inhalt, den das subjektive Bewußtsein anerkennt als Pflicht und den es an ihnen zum Dasein bringt. Die Endlichkeit des objektiven Willens ist insofern der Schein des Unterschieds der Rechte und der Pflichten. […] Aber wesentlich gilt es, daß, wer keine Rechte hat, keine Pflichten hat, und umgekehrt.“Georg Wilhelm Friedrich Hegel[3]
  • „Pflicht, im Allgemeinen, besteht aus der treuen Erfüllung unseres Berufes. Wenn der Beruf der Frauen kein anderer als die Gesammtausbildung ihrer Natur, in Bezug auf das Verhältniß zum geselligen Verbande genannt werden kann, so wird es den Frauen Pflicht, die ihnen von der Natur angewiesene Stellung in der Welt genau kennen und Alles erfassen zu lernen, was dieselbe würdig macht und edel. Je gebildeter die Frauen, desto leichter die Einsicht in ihre Pflicht, desto eher die bescheidene Anerkennung nothwendiger Beschränktheit des moralischen Nachkommens, beim Weiterschreiten des männlichen Geistes; der persönlichen Unzulänglichkeit, und der daraus folgenden Abhängigkeit vom Manne, als einem Freunde und Führer. – Die schaffende Natur beschränkte liebevoll den Wirkungskreis des weiblichen Geschlechtes. Das Weib lerne diese Schranken kennen und ehren. Getheilt sind die Erdensorgen und getheilt die Kräfte dazu. Wer in falschem Eifer nach einem Ziele strebt, das seinen Fähigkeiten nicht angemessen ist, zersplittert seine Kräfte und macht sich selbst unfähig für diejenigen Pflichten, die ihm gehören und die seiner warten.“ — „Damen Conversations Lexikon“ von 1837 an die Frauen über die Pflicht
  • „Im Übrigen habe ich den Glauben, daß wir nicht geboren sind glücklich zu sein, sondern unsere Pflicht zu tun; und wir wollen uns segnen, wenn wir wissen, wo unsere Pflicht ist.“Friedrich Wilhelm Nietzsche[4]
  • „Tue Deine Pflicht in Schule und Leben, um ein tüchtiger deutscher Mann zu werden.“Wahlspruch von Karl Litzmann
  • „Die SS wurde mir damals als die Garde der Bewegung hingestellt, die mit Treue, Verantwortung, Einfachheit, Ehrlichkeit, Pflichterfüllung und anderen hervorragenden Charaktereigenschaften dem Volk ein besonders gutes Vorbild sein wollte. Da meine Vorväter von jeher in der Garde gedient hatten, war es für mich eine selbstverständliche Pflicht, dieser Formation beizutreten. [...] So endete mein von hohen Idealen getragenes politisches Leben. Ich gab alles: meine Söhne, mein Land, meinen Besitz und nun meine persönliche Freiheit. Möge es dennoch meinem Volk zum Segen gereichen. Denn mein politischer Kampf war nicht Streben nach persönlichem Gewinn, sondern entsprang dem Wunsch, meinem Volk selbstlos zu dienen.“Georg Henning Graf von Bassewitz-Behr, August 1947
  • „Dieses Buch zeigt die Soldaten und schildert ihre packenden, schlachtentscheidenden Taten, denen sie ihre hohe Auszeichnung verdanken. Es legt dar, wie es ihnen gelang, die normalen menschlichen Hemmungen zu überwinden und aus Pflichtbewußtsein sowie Verantwortung für die Kameraden und nicht zuletzt aus Liebe zum Vaterland auch das Letzte zu wagen.“Ernst-Günther Krätschmer zu seinem Standardwerk „Die Ritterkreuzträger der Waffen-SS
  • „Pflichtbewußtsein rangiert bei den jungen Leuten ganz oben auf der Werte-Skala. 93 % messen ihm eine große Bedeutung zu, gefolgt von Treue (91 %) und Arbeit/Beruf (89 %), von Fleiß (82 %) und Familie (81%).“ — „Journal für Deutschland – Informationen aus der Politik“, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 1997

Gedichte

Siehe auch

Literatur

  • Karl Weißbrodt: Die eheliche Pflicht — Ein ärztlicher Führer zu heilsamem Verständnis und notwendigem Wissen im ehelichen Leben, 1879

Fußnoten

  1. Zu pflegen, phlegan, ursprünglich: „für etwas einstehen, sich für etwas einsetzen“; weitere Herkunft ungeklärt
  2. In: „Kritik der praktischen Vernunft“ (Kapitel 17)
  3. In: „Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse“, Dritter Teil: Die Philosophie des Geistes, 2. Abteilung: Der objektive Geist, § 486
  4. In: „Briefe“, 1872, An Carl von Gersdorff, 4.2.1872