Polygamie

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Polygamie bezeichnet die Vielehe, d. h. die Ehe mit mehr als nur einem Ehepartner. Sie ist eine der Eheformen, wie auch die Polyandrie (eine Frau heiratet mehrere Männer, wie dies in kärglichen Himalaya-Regionen institutionalisiert ist) und Monogamie, die Einehe.

Religiöse und standesamtliche Ehe

In Europa ist die standesamtliche Vielehe vom Gesetz her verboten. Sie kann jedoch „religiös“ praktiziert werden, d. h., die Ehe wird nicht im Standesamt, sondern vor dem mohammedanischen Religionsvertreter geschlossen.

Jedoch werden Ausländer, die bereits in Bigamie leben, in der BRD dennoch eingebürgert und mit deutschem Paß ausgestattet zu Paßdeutschen. Für sämtliche Kinder mit ihren Ehefrauen werden Paßdeutsche dafür dann vom Steuerzahler nach dem Motto „Harem für alle, vor dem Grundgesetz sind alle gleich“ mit Kindergeld bevorzugt.

Im Christentum sind Vielehen meist verboten, es kommt in diesem Zusammenhang darauf an, bei welchen Religionsvertretern man mehrfach heiraten will.

Anders als oft behauptet, gilt dies jedoch nicht für die Mormonen (Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage). Die Mormonen repräsentieren eine Neureligion aus dem 19. Jahrhundert, vor allem wegen der Offenbarungsschriften des Gründers J. Smith, und sind von der globalen Gemeinschaft der christlichen Denominationen formell, religiös (und nach religionswissenschaftlichen Maßstäben) getrennt. Und in der Mormonenkirche ist seit ca. 1890 (im Wege militärischer Drohungen der VS-Föderation gegen den Staat Utah) die zunächst ein halbes Jahrhundert hindurch praktizierte Mehrehe klar abgeschafft. Alle gelegentlich im Fernsehen dokumentierten gegenwärtigen Mormonengemeinden mit unverändert bestehender Mehrehe, sind tatsächlich abgespaltene Kleingemeinden (→ Sekte), sie sind rechtlich und religiös strikt getrennt von der Mormonenkirche.

Islamische Polygamie

Als immer noch mehrheitlich christliches Land duldet die BRD jedoch die Polygamie bei den Millionen hereingeströmten Moslems. Durch den immensen Zuzug wird die (geheime oder offen gezeigte) Vielehe in Europa deshalb immer geläufiger. Zur Rechtswirklichkeit gehört es ferner, daß Fürsorgezahlungen in der BRD an polygam lebende Moslems gehen, ohne daß die für Deutsche entwickelten sozialstaatlichen Prüfverfahren zur Anwendung kommen. Die Polygamie bei eingewanderten Moslems hat in der BRD gigantische volkszerstörende Ausmaße angenommen.

Der Koran-Anhänger heiratet beispielsweise offiziell eine Frau beim BRD-Standesamt, weil mehr nicht erlaubt ist. Die anderen zwei oder drei zusätzlichen Frauen (religiös darf er bis vier Frauen halten) heiratet der Koran-Anhänger sodann in seiner BRD-Moschee.[1] Der örtliche Imam oder Mufti oder Mullah oder Hodscha oder Ajatollah oder Derwisch erklärt dann z. B. Reportern gegenüber, er wisse nichts von Polygamie und stellt sich ahnungslos; denn auch diese „Taqiyya“ genannte religiös nützliche Lüge ist Koran-Anhängern gegenüber Nichtgläubigen ganz ausdrücklich erlaubt. Diese Mohammedaner lügen also bewußt, gezielt, mit strategischer Absicht und überwiegend erfolgreich. Der auch diesbezüglich dummgehaltene BRD-Bürger glaubt immer noch, was die BRD-Lügenpresse schreibt über „kulturbereichernde“ „Fachkräfte“, die hier angeblich nur ihr „Grundrecht auf Religionsfreiheit“ in Anspruch nehmen.

Jede der zwei oder drei Zusatzfrauen des – beispielsweise als Laubharker, Autowäscher oder als Gemüsehändler tätigen – Koran-Anhängers bekommt im Laufe der Jahre zwei bis fünf Kinder. Sie erhält, als offiziell „Alleinerziehende“ vom Jobcenter noch monatlich einen Zuschlag zu ihren festen Hartz-IV-Bezügen. Der BRD-Steuerzahler bezahlt also Wohnung und Lebensunterhalt, und dazu gibt es noch Kindergeld. Der mittellose Koran-Anhänger in der BRD kann oft auf diese Weise vier Frauen und über ein Dutzend Kinder unterhalten, wenn er nur darauf achtet, daß seine polygame Lebensweise bei Behörden unbekannt bleibt. Und im Kreis seiner ortsansäßigen Moslems gilt dies sowieso als stillschweigende Selbstverständlichkeit.

Die BRD-Steuerzahler versorgen derart mittlerweile eine ungezählte Anzahl von Mohammedanern in der BRD. Die meisten Behördenleiter wissen darüber Bescheid, in den Jobcentern weiß jeder der dort Beschäftigten Bescheid, und alle Politiker der Altparteien kennen und fördern anscheinend wissentlich diese Verhältnisse. Aber niemand schreitet ein, obwohl dabei gleich mehrere Straftaten begangen werden, welche der einzelne prekär beschäftigte Moslem so begeht: Verstoß gegen das gesetzliche Einehe-Gebot, methodisch betriebener Sozialbetrug, Irreführung von Behörden usw.

Das Altparteienkartell in der BRD begünstigt diese Zustände nach Kräften, denn die Rechnung bezahlt der Steuerzahler und nicht der Politiker. Es handelt sich um einen stabil etablierten Motor zur Schädigung der Bürger und Abschaffung des deutschen Volkes – und genau das ist der Auftrag und das erklärte Ziel der von Feindmächten geführten Altparteien (→ Volkstod, Hooton-Plan, Autogenozid). In der BRD wurden Bigamie und die religös gelebte Polygamie viele Jahre hinweg dadurch behindert, daß religiöse Ehen nicht ohne entsprechende standesamtliche Ehen durchgeführt werden dürfen, seit dem 1. Januar 2010 ist jedoch auch die lediglich religiöse Eheschließung durch das BRD-Regime erlaubt und somit Polygamie statthaft. Einige islamische Organisationen fordern mittlerweile sogar, ebenfalls die standesamtliche Ehe zwischen mehreren Personen zu legalisieren (die niederländische Künstlerin Ageeth Veenemans rief 2009 etwa zu einer Petition diesbezüglich auf).

Im Oktober 2017 erregte die Meldung „Scharia-Partnerbörse vermittelt Zweitfrauen für Muslime“ gehörige Aufmerksamkeit.[2] Das Compact-Magazin stellte in einem Artikel das britische Netzportal „Secondwife.com“ vor. Dort werden Zweit- und Drittfrauen für Koran-Anhänger vermittelt. Juristisch interessant ist, daß in der BRD jene im Ausland geschlossenen Zweit- und Dritt-Ehen von Koran-Anhängern sehr wohl inländische, hiesige Ansprüche auf Sozialzahlungen, das „Grundrecht auf Familienzusammenführung“ und dergleichen mehr auslösen. Eine indirekte Anerkennung der Mehrehe durch BRD-Recht ist damit bereits eingetreten.

Noch scheint dem BRD-Bürger juristisch ungeklärt, ob ein zum Mohamedanismus konvertierter Deutscher für sich ebenfalls auf die erwähnte Art die Vorzüge eines Kleinharems nutzen kann.

Vielehe und Nationalsozialismus

Es gab in den letzten Kriegsjahren (nach verheerenden Verlusten an Soldaten an der Ostfront) auch manche Überlegung, ob man die Vielehe einführen sollte, jedoch keine konkreten Planungen, zudem wollte man weiterhin auf das traditionalle Ehebild zur Geburtenförderung setzen.

Es wird jedoch auch uninformiert behauptet, im nationalsozialistischen Großdeutschland wäre nach dem Endsieg die Vielehe wieder eingeführt worden, um die Kriegsverluste (aus beiden Weltkriegen) wieder auszugleichen, da es einen Frauenüberschuß gegeben hätte. Hinzu kommt die Behauptung, daß man möglichst schnell viele deutsche Kinder vor allem auch dazu gebraucht hätte, um innerhalb weniger Jahrzehnte große Teile Osteuropas infolge des – von der offiziellen Geschichtsschreibung als konkretes Ziel angesehenen – Generalplans Ost zu germanisieren. Diese Sicht wird etwa auch in Volkmar Weiss’ Roman „Das Reich Artam“ aufgegriffen, dort ist es im nationalsozialistischen Artam auch im 22. Jahrhundert noch üblich, mehrere Frauen zu haben.

Feminismus

Besonders der radikale Feminismus nennt die Polygamie (genauer: die Polygynie /Vielweiberei) ein Beispiel für die Unterdrückung der Frauen durch ein Patriarchat. Diese Ideologie ist sachfremd, denn die Bedeutung der Vielehe lag nicht zunächst darin, daß etwa jeder Mann mehrere Frauen besitzen konnte (was ja auch ein mathematisches Wunder wäre), sondern vielmehr darin, daß einem finanziell schlechtgestellten Mann die Eheschließung ganz unmöglich war. In europäischen Feudalordnungen war dies jahrhundertelang die Regel – und zugleich einer der Gründe, warum Kreuzüge und andere Kriegshandlungen stets ein breiten Schub männlicher Gefolgsleute mobilisieren konnten: Es war dies für sehr viele Männer die einzige Möglichkeit, mittels Kriegsbeute in ein legales Eheverhältnis einzutreten.

Die meisten Frauen paaren sich instinktiv vorzugsweise mit höherrangigen Männern (→ Hypergamie), keine Rechtsordnung und keine Ideologie scheint dieses Verhaltensmuster ändern zu können. Diese Instinktneigung ist gerade keine „Äußerlichkeit“ und auch kein Opportunismus, sondern sogar Teil des eigentlichen sexuellen Erlebens der Frau.

Die Vielehe und Polygynie war also ebensosehr ein System, das Frauen davor bewahrte, mit einem Hungerleider und Verlierer vorliebnehmen zu müssen, weil ein reicher Mann mehrere Frauen rechtsförmig heiraten durfte. Polygynie war eine Art Sozialismus für die mittellose Frau: Der reiche Mann mußte für die arme Frau aufkommen (auch nicht-monetäre Güter sind Wertsachen). Für Fauen war Polygynie das, was der „moderne“ Staat heute für so manche Frau ist – ein Ersatz-Ehemann.

Vorbilder von Vielweiberei

Literatur

  • Cardell Jacobson/ Lara Burton (Hgg.): Modern Polygamy in the United States. Historical, Cultural, and Legal Issues, Oxford University Press, 2011 [384 S.], ISBN 978-0199746385

Verweise

Fußnoten

  1. Offiziell gibt es in der BRD derzeit nur wenige hundert Moscheen (die zumeist architektonisch besonders auffallen). Daneben existieren jedoch viele tausend sogenannte Bethäuser, also Hinterhofmoscheen in industriell-urbanen Umgebungen, die nicht als solche zu erkennen sind.
  2. Max Z. Kowalsky: Scharia-Partnerbörse vermittelt Zweitfrauen für Muslime, Compact-Magazin, 24. Oktober 2017