Reichskulturkammer
Die Reichskulturkammer (RKK) war eine am 22. September 1933 durch das Reichskulturkammergesetz gegründete Einrichtung, zuständig für die berufsständische Zusammenfassung und Gliederung aller Kulturschaffenden im Deutschen Reich in Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Reichskulturkammer hatte ihren Sitz in Berlin. Während die Verwaltung gemeinsam mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda am Wilhelmsplatz 8/9 untergebracht war, verteilten sich die übrigen Kammern und Verbände über zahlreiche Dienstsitze im gesamten Stadtgebiet.
Inhaltsverzeichnis
Aufbau
Die Reichskulturkammer untergliederte sich in sieben Einzelkammern:
- Reichsschrifttumskammer (Präsident bis 1935: Hans Friedrich Blunck, später: Hanns Johst)
- Reichsfilmkammer (Präsident: Fritz Scheuermann, ab 1935 Oswald Lehnich, ab 1939 Carl Froelich)
- Reichsmusikkammer (Präsident bis 1935: der Komponist Richard Strauss, später: Peter Raabe)
- Reichstheaterkammer (Präsident bis 1935: Otto Laubinger, ab 1935 Rainer Schlösser, ab 1938 Ludwig Körner, ab 1942 Paul Hartmann)
- Reichspressekammer (Präsident: Max Amann)
- Reichsrundfunkkammer (Präsident: Horst Dreßler-Andreß; Einzelkammer wurde 1939 aufgelöst)
- Reichskammer der bildenden Künste (Präsident: bis 1936 Eugen Hönig, dann Adolf Ziegler)
Führung
Als Präsident wurde Joseph Goebbels berufen. Vizepräsident der Reichskulturkammer war Walther Funk und der zweite Vizepräsident war Leopold Gutterer. Die Sekretäre waren Karl Hanke und Werner Naumann.
Als Geschäftsführer – auch Reichskulturwalter genannt – der RKK fungierten unter anderem Hans Schmidt-Leonhardt, Franz Moraller und Hans Hinkel. Letzterer wurde von Goebbels mit dem Sonderauftrag zur „Entjudung des deutschen Kulturlebens“ berufen.
Reichskultursenat
Der Präsident des RKK ernannte die Präsidenten der Einzelkammern, die einen Beirat, den Reichskulturrat, bildeten, und berief Mitglieder des 1935 errichteten Reichskultursenats. Die in den Reichskultursenat berufenen Persönlichkeiten repräsentierten den zeitgenössischen Kunst- und Kulturwillen der Nation. Den Präsidenten der Einzelkammern stand ein Präsidialrat zur Seite.
Aufgaben
Das Hauptziel der Reichskulturkammer war die staatliche Organisation und Einflußnahme auf dem Gebiet der Kultur. Wer Kunst- und im weitesten Sinne Kulturschaffender war, für den bestand eine Pflicht, der jeweils für ihn zuständigen Einzelkammer anzugehören. Voraussetzung für Aufnahme in die Kammer bzw. den Verbleib in ihr war der Ariernachweis. Durchführungsverordnungen vom 1. November und 9. November 1933 gestalteten die Tätigkeit der Reichskulturkammer näher aus.
Zeitgenössische Publikationen
- Hans Hinkel: Handbuch der Reichskulturkammer. Berlin: Deutscher Verlag für Politik und Wirtschaft 1937.
- Hans Schmidt-Leonhardt: Die Reichskulturkammer. Berlin/Wien 1936.
- Karl-Friedrich Schrieber u.a. (Hg.): Das Recht der Reichskulturkammer. Sammlung der für den Kulturstand geltenden Gesetze und Verordnungen, der amtlichen Anordnungen und Bekanntmachungen der Reichskulturkammer und ihrer Einzelkammern. 2 Bände. Berlin: Verlag Walter de Gruyter & Co. 1943.
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