Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda
Das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) war im Deutschen Reich während des Nationalsozialismus zuständig für die vermittelten Inhalte insbesondere von Presse, Rundfunk, Film, Theater, Literatur, bildender Kunst und Musik. Der Leiter dieses Reichsministeriums war Joseph Goebbels.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte des Dienstgebäudes
1727 wurde das Gebäude auf dem Wilhelmplatz 8/9 (Bezirk Mitte) als Johanniter-Ordenspalais von Jean de Bodt erbaut. 1827/28 wurde das Gebäude von Karl Friedrich Schinkel für den Prinzen Carl von Preußen, den Bruder von Friedrich Wilhelm IV. und Wilhelms I. umgebaut und war zuletzt im Besitz des Enkels Friedrich Leopold von Preußen. Am 6. Januar 1919 schlug das Berliner Freikorps Reinhard von hier und der gegenüberliegenden Reichskanzlei aus spartakistische Angriffe blutig zurück. Im März wurde dieses Gebäude zum Sitz des "Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda" bestimmt und wurde nach Plänen des Architekten Albert Speer umgebaut.
Gründung und Aufgaben
Am 13. März 1933 verfügte der Reichspräsident von Hindenburg per Erlaß die Errichtung eines Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (RGBl. I, S. 104). Das Ministerium bezog im Palais am Wilhelmplatz , das bereits von der nun eingegliederten „Vereinigten Presseabteilung der Reichsregierung“ genutzt wurde, seinen Berliner Dienstsitz. Am 25. März 1933 erläuterte Joseph Goebbels vor Intendanten und Direktoren der Rundfunkgesellschaften die zukünftige Funktion des Propagandaministeriums mit den Worten:
- „Das Ministerium hat die Aufgabe, in Deutschland eine geistige Mobilmachung zu vollziehen. Es ist also auf dem Gebiet des Geistes dasselbe, was das Wehrministerium auf dem Gebiet der Wache ist. […] die geistige Mobilmachung [ist] ebenso nötig, vielleicht noch nötiger als die materielle Wehrhaftmachung des Volkes“.
Per Verordnung vom 30. Juni 1933 gingen zahlreiche Geschäftsbereiche anderer Ministerien in den Aufgabenbereich des neuen Ministeriums über. Die Aufgaben des Ministeriums werden in einer Verordnung Adolf Hitlers vom 30. Juni 1933 wie folgt beschrieben:
- „Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen.“
Am 14. April 1936 wurden die Zuständigkeiten des Ministeriums offiziell so angegeben:[1]
- Nationale Feiertage
- Staatsfeiern
- Presse
- Rundfunk
- Nationalhymmne
- bildende Künste
- Musik
- Theater
- Lichtspiel
- Schrifttum
- Wirtschafts- und Verkehrswerbung
- Ausstellungs-, Messe- und Reklamewesen
Struktur des RMVP
Das RMVP wuchs stetig: war es 1933 mit fünf Abteilungen und 350 Beschäftigten gestartet, arbeiteten 1939 bereits 2.000 Angestellte in 17 Abteilungen. Von 1933 bis 1941 stieg der Etat des RMVP von 14 Millionen auf 187 Millionen Reichsmark. Dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Joseph Goebbels, unterstanden drei Staatssekretäre und die von ihnen geleiteten Abteilungen:
- Staatssekretär I – Walther Funk (1933–1937), Otto Dietrich (1937–1945)
- Deutsche Presse
- Auslandpresse
- Zeitschriftenpresse
- Staatssekretär II – Karl Hanke (1937–1940), Leopold Gutterer (1940–1944), Werner Naumann (1944–1945)
- Haushalt
- Recht
- Propaganda
- Rundfunk
- Film
- Personal
- Landesverteidigung
- Ausland
- Theater
- Musik
- Schrifttum
- Bildende Kunst
- Staatssekretär III – Hermann Esser (1935–1945)
Abteilung Film
Mit der Eingliederung der Abteilung V (Film) wurde das Propagandaministerium zur wichtigsten Körperschaft für den deutschen Film neben der Reichskulturkammer und der Reichsfilmkammer. Die Führung der Abteilung übernahm 1933 Ernst Seeger. 1939 folgte Fritz Hippler und im April 1944 Hans Hinkel.
Die Abteilung hatte 5 Ressorts:
- Filmwesen und Lichtspielgesetz
- Filmwirtschaft
- Filmwesen im Ausland
- Filmwochenschauen
- Filmdramaturgie
1938 kam als weiteres Ressort die Deutsche Filmakademie Babelsberg hinzu.
Der Leiter der Filmabteilung konnte, wie Goebbels selbst, Ideen und Themen vorschlagen, Drehbücher in Auftrag geben und Filme mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen. Der Leiter der Abteilung Film übernahm auch die Verantwortung für die Herstellung abendfüllender Dokumentarfilme. Ihm unterstand außerdem die Deutsche Wochenschau, deren Chef zunächst Hans Weidemann und ab 1939 ebenfalls Fritz Hippler war.
Filmprüfungen
Das nationalsozialistische Deutschland hatte es sich zur kulturellen Aufgabe gemacht, auch den Film aus der Atmosphäre leichter oder seichter bloßer Unterhaltung zu befreien und ihn zu einem Instrument der kulturellen Erziehung zu machen. Die staatliche Förderung des deutschen Filmes, die Hebung seines Niveaus, die Erkenntnis des Wertes seines erzieherischen Charakters, der Wille, eine Filmkunst zu schaffen, die den anderen Künsten ebenbürtig und gleichberechtigt war.
Diese Erwägungen machten es nötig, jeden Film vor seiner öffentlichen Vorführung zu prüfen. Jeder Filminteressierte hat schon davon gehört, daß bereits damals für Filme Prädikate verliehen wurden. Diese Prädikate, beispielsweise „künstlerisch wertvoll" oder „volksbildend", hoben den jeweiligen Film heraus, sie kennzeichneten ihn als ein Werk besonderer Prägung. Andererseits war ein Film, der geprüft und zugelassen wurde, noch keineswegs im positiven Sinne legitimiert. Die Zulassung besagte lediglich, daß für den betreffenden Film kein Verbotsgrund vorlag. Die Instanzen, die diese Filmprüfungen vornahmen, waren die Filmprüfstelle und die Filmoberprüfstelle. Zu den Verbotsgründen zählten beispielsweise die Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder der lebenswichtigen Interessen des Staates, die Verletzung des nationalsozialistischen, religiösen, sittlichen oder künstlerischen Empfindens sowie die Feststellung einer verrohenden oder entsittlichenden Wirkung. Verschärfte Verbotsgründe galten für die Zulassung von Filmen, die auch vor Jugendlichen vorgeführt werden sollten. Wie notwendig diese Verbotsgründe waren, wird jeder zu würdigen wissen, der sich eine Reihe von Filmen der Weimarer Republik sowie der BRD ansieht, in denen gerade die Jugendlichen in der übelsten Weise „verbildet" oder verdorben werden. Manche dieser übrigens darstellerisch wie technisch recht guten, meist aus Amerika kommenden Filme hatten eine zwar getarnte, aber desto gefährlichere Tendenz: das Verbrecherleben wurde mit moderner Romantik verbrämt, die Feinde der „Gesellschaft“ wurden als gehetzte Kreaturen geschildert, und es kam nicht selten vor, daß eine gewisse Zuschauerschicht in frenetischen Applaus ausbrach, wenn ein schwerer Junge wieder mal ein „Ding" gelandet hatte. Von der moralischen Verwilderung durch solche Filme braucht nicht weiter gesprochen zu werden. Aber auch eine ganze Reihe von Filmen, die Anspruch auf ernsthafte Wertung erhoben, zeigten eine destruktive Tendenz. Der nationalsozialistische Staat prüfte also nicht etwa wie in der Weimarer Republik lediglich die Filme auf anstößige Szenen oder gewagte Bilder, sondern auch auf ihren Inhalt.
Der Prüfgang war immer der gleiche und begann damit, daß der Hersteller, sofern es sich um einen deutschen Film handelte, oder der Verleiher, wenn es ein ausländischer Film war, den Film bei der Filmprüfstelle mit einem Antrag auf Zulassung vorlegte, nachdem vorher bei der Kontingentstelle die Anerkennung als deutscher Film oder die Zulassung zur Vorführung in Deutschland erwirkt wurde. Die Filmprüfstelle entschied, wenn es sich um einen Lehr-, Kulturfilm oder um eine Aktualität (Wochenschau) handelte, durch einen Prüfbeamten. Eine solche Prüfung wurde ohne jede Verzögerung vorgenommen. Für die Prüfung von Spielfilmen trat eine sogenannte Prüfkammer zusammen, die aus dem beamteten Vorsitzenden und vier Beisitzern bestand. Von den Beisitzern mußte einer dem Lichtspielgewerbe, einer dem Schrifttum und zwei weitere den Arbeitsgebieten angehören, die von der Reichskulturkammer betreut wurden. Die Beisitzer wurden von den Präsidenten der Reichsfilmkammer, der Reichsschrifttumskammer und der Reichsmusikkammer vorgeschlagen und vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda ernannt.
Nach Begutachtung des Filmes hatte der Antragsteller Gelegenheit, die Argumente vorzutragen, die für die Zulassung des Filmes sprachen. Der Antragsteller war sein eigener Fürsprecher, aber auch sein eigener Verteidiger, denn er konnte sofort zu Bedenken der Prüfer Stellung nehmen. Die Kammer beriet in Abwesenheit des Antragstellers. Die Entscheidung lag entsprechend dem für das Prüfverfahren geltenden Führerprinzip beim Vorsitzenden der Prüfkammer, der jedoch seine Entscheidung in gewissem Sinne auch von der Einschätzung seiner Beisitzer abhängig machte, wie überhaupt in fast allen Fällen eine völlige Übereinstimmung erzielt wurde.
Bei der Prüfung der Zulassung des Filmes wurde ebenfalls festgestellt, ob der Film eine steuerliche Bevorzugung oder sogar Steuerbefreiung verdiente. Für diese Erleichterung oder Befreiung kamen die Prädikate „staatspolitisch wertvoll“, „künstlerisch“, „volksbildend“ und „kulturell wertvoll“ infrage. Das höchste Prädikat, das die Prüfstelle verlieh und das ausschließlich für Spielfilme ausgesprochen wurde, war das Prädikat „besonders wertvoll". Die Filme, die dieses Prädikat, die sogenannte „goldene Medaille" des Filmes, bekamen, gehörten von diesem Augenblick an zu den wenigen Filmen, die auch für den Nationalpreis, für den besten deutschen Film infrage kamen. Zu diesen Filmen gehörten beispielsweise im Jahre 1935 „Das Mädchen Johanna", „Der alte und der junge König", „Hermine und die sieben Aufrechten" und selbstverständlich der preisgekrönte Reichsparteitagsfilm „Triumph des Willens", dessen dramatische und dramaturgische Geschlossenheit alle Anforderungen übertraf, die man an einen Spielfilm zu stellen gewohnt war.
Außer dem ordentlichen Prüfverfahren gab es noch das „Widerrufsverfahren", das es ermöglichte, die bereits ausgesprochene Zulassung von Filmen, nach deren Vorführung sich Schwierigkeiten ergaben, wieder außer Kraft zu setzen. Dieses Verfahren spielte sich ausschließlich vor der Filmoberprüfstelle ab, die auf Anordnung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda die Nachprüfung jedes in Umlauf befindlichen Filmes vornehmen konnte. Handelte es sich bei diesem Verfahren um einen Film, dessen Vorführung bereits nachteilige Folgen gehabt hatte, so konnte der Minister gleichzeitig mit der Anordnung seiner Nachprüfung den Film mit sofortiger Wirkung verbieten. War ein Film nur in einzelnen Teilen, kurzen Szenenfolgen oder Dialogen zu beanstanden, so konnte die Filmprüfstelle die betreffende Szene herausschneiden, den Film aber zulassen.
Nicht nur der Filmstreifen selbst, sondern auch sämtliche für den Film produzierte Reklame war prüfungspflichtig, da ja gerade die Reklame von allen Jugendlichen gesehen und gelesen werden konnte - die Plakatsäulen sowie die Fotoauslagen der Lichtspielhäuser waren für jedermann sichtbar. So mußte jeder reißerische Charakter der Reklame vermieden werden. Die Prüfung der Reklame wurde auf der selben Weise gehandhabt wie die Filmprüfung. Jedes zugelassene Foto und jedes nach dem zugelassenen Entwurf gefertigte Plakat bekam einen Zulassungsstempel. Kein Bild und kein Plakat durfte im Deutschen Reich ohne diesen Stempel erscheinen. Jede örtliche Polizeibehörde hatte das Recht, sich von der amtlichen Zulassung der Bilder und Plakate zu überzeugen.
Die Prüfstelle hat im Jahre 1934 insgesamt 2.761 Filme mit einer Gesamtlänge von 1.558.000 Metern geprüft. Ebenfalls in zwölf Monaten wurden 10.600 Fotos und 563 Plakatentwürfe geprüft, und rund 2,4 Millionen Plakate und Fotos wurden abgestempelt und somit für die Verwendung im öffentlichen Verkehr zugelassen. Jeder Film, egal ob Lehr-, Kultur-, Werbe- oder Spielfilm, bekam eine Zulassungskarte zum Ausweis für die Polizeibehörden. Im Jahre 1934 wurden insgesamt 376.000 Zulassungskarten erteilt, ein Beweis für die intensive und vielseitige Produktion der deutschen Filmindustrie, ein Beweis aber auch für die gewaltige Arbeit, die die Filmprüfstelle zu leisten hatte. Eine Arbeit, die umso wertvoller und bedeutsamer war, als daß sie nicht nur eine organisatorische Leistung in der zentralen Zusammenfassung der deutschen Filmkontrolle darstellte, sondern auch in Erfüllung ihrer kulturellen Aufgabe und Zielsetzung, produktive Mitarbeit an der Neugestaltung deutschen Kunstwillens zu leisten.
Die Deutsche Wochenschau
Der Abteilung Film des RMVP unterstand zudem Die Deutsche Wochenschau.
Siehe auch: Reichsstelle für den Unterrichtsfilm.
Einfluß des RMVP auf Presse, Film und Rundfunk
Rückblick
In der Weimarer Republik hatten Zeitungsverlage ab 1928 mit erheblichen finanziellen Problemen zu kämpfen. Die folgende Wirtschaftskrise steigerte die ökonomische und damit auch teilweise die politische Abhängigkeit der Verlage, verstärkte den Konzentrationsprozeß der Presse. Für Zeitungen gab es in den Krisenjahren 1931 und 1932 erlassene „Pressenotverordnungen“, welche Zeitungen, deren Artikel nach Ansicht des Staates die öffentliche Ordnung gefährdeten, bis zu acht Wochen verboten werden konnten. Auch der „Völkische Beobachter - Kampfblatt der nationalsozialistischen Bewegung Großdeutschlands“, wurde bis 1933 vierunddreißigmal für längere oder kürzere Zeit verboten.
Während der NS-Regierungsjahre
Nach der Machtergreifung erließ die neugewählte Regierung ergänzende Verordnungen, welche auch die Presse betrafen. Den Anfang machte im Februar 1933 die Notverordnung „Zum Schutz des deutschen Volkes“. Diese ließ weitere Eingriffe in die Presse- und Versammlungsfreiheit zu, u. a. fanden sich hier auch detaillierte Einzelheiten für Voraussetzungen und Durchführung des Verbots von Presseerzeugnissen.
Das Schriftleitergesetz wurde am 4.10.1933 vom Kabinett verabschiedet, regelte den Beruf des Journalisten als zulassungspflichtig: Wie in anderen verantwortungsvollen Berufen mußte der Bewerber sowohl eine einjährige Berufsausbildung absolvieren als auch arische Abstammung aufweisen. Schriftleiter konnte danach werden, wer in der Berufsliste der Reichspressekammer (eine neue berufsständische Organisation in der Reichskulturkammer) eingetragen war. Der Reichsverband der Deutschen Presse (RDP) war von 1910 bis 1945 im Deutschen Reich die Berufsvertretung für Journalisten. Die Vereinigung vertrat die berufsständischen Interessen ihrer Mitglieder, gewährte ihnen Rechtsschutz, eine Altersvorsorge und verschiedene andere soziale Leistungen.
„Der Sieg einer Idee wird umso eher möglich sein, je umfassender die Propaganda die Menschen in ihrer Gesamtheit bearbeitet hat und je ausschließlicher, straffer und fester die Organisation ist, die den Kampf praktisch durchführt.“ Adolf Hitler, Mein Kampf, München, 1943, S.203
Reichspressekonferenz
Hauptinstrument der Informationsaufnahme für Journalisten war die Reichspressekonferenz, die seit dem 1. Juli 1933 täglich im RMVP stattfand. Hier wurden von Pressesprechern auch Anweisungen und Verbote bezüglich der Berichterstattung bekannt gemacht. Vor Beginn der Kriegshandlungen wurde eine „Tagesparole“ mit fixem Kurztext eingeführt. Dieser galt für Tageszeitungen, welche ihn in die jeweils aktuelle Ausgabe zu übernehmen hatten.
Weitere Pressekonferenzen:
- Kulturpressekonferenz (einmal wöchentlich seit Juli 1936)
- Glossenkonferenz (unregelmäßig seit Oktober 1938)
- Wirtschaftspressekonferenz
- Pressekonferenz für Korrespondenten der ausländischen Presse (zweimal täglich seit März 1938 vom RMVP, einmal täglich vom Auswärtigen Amt)
Nachrichtenagentur
Im Jahre 1934 wurden die Nachrichtenagenturen „Wolffsches Telegraphen-Büro“ und „Telegraphen Union“ zum staatlichen „Deutschen Nachrichtenbüro“ zusammengeschloßen. Als „streng geheim“ eingestufte Informationen waren nur für höchste Funktionäre wie Minister, Reichs- und Gauleiter und einzelne Journalisten bestimmt.
NS-Pressetrust
Unter Regie von Max Amann, Reichsleiter für die Presse der NSDAP, konnte, meist durch Erwerb mit Parteigeldern von Verlagen, u. a. des „Zentralverlags der NSDAP Franz Eher Nachf.“, ein NS-Pressetrust errichtet werden, der einen Teil der Verlage mit über 30.000 Beschäftigten umfaßte.
Ab dem Jahr 1937 wurde das Zeitungspapier kontingentiert. Während des Kriegs mußte es eingeschränkt werden, so daß auf diese Art die Auflagenhöhe NS-kontroverser Publikationen kontrolliert werden konnte.
Anzahl der Zeitungsverlage
Bei Kriegsende im Jahre 1945 wurden 977 Zeitungen verlegt, davon waren etwa 350 im Eigentum der NSDAP.
Widerstand in der Presse
Manche Journalisten bewerteten bereits damals und noch immer die Rolle der Presse während der NS-Regierung mit einer Art Kritik bzw. Widerstand „zwischen den Zeilen“. Schon 1938 wurde jedoch festgestellt, was heute noch gilt: Die allermeisten Bürger lesen nichts zwischen den Zeilen.
Rundfunk
Mit einer Verordnung vom 30. Juni 1933 wurden die regionalen Rundfunkanstalten aufgelöst und der dem RMVP unterstellten Reichs-Rundfunk-Gesellschaft angegliedert. Auf Veranlassung von Joseph Goebbels wurde zum 1. Januar 1939 für den Reichsrundfunk die Bezeichnung Großdeutscher Rundfunk eingeführt.
Überschneidungen der Kompetenzbereiche
Verschiedene Aufgaben des Propagandaministeriums überschnitten sich mit den Kompetenzbereichen anderer Organisationen, die durch ein komplexes Personalgeflecht untereinander verbunden waren. Auf der NSDAP-Parteiebene gab es drei Reichsleiter mit Medienkompetenzen, deren Zuständigkeitsbereiche sich teilweise überschnitten: den Reichspropagandaleiter der NSDAP, Joseph Goebbels, den Reichsleiter für die Presse der NSDAP, Max Amann und den Reichspressechef der NSDAP, Otto Dietrich.
Verweise
- documentarchiv.de: Erlaß über die Errichtung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda. (Vom 13. März 1933)
- documentarchiv.de: Verordnung über die Aufgaben des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda. (Vom 30. Juni 1933)