Musik im Nationalsozialismus
In der Zeit des Nationalsozialismus blühte das kulturelle Leben, nicht nur beim Film, Fernsehen, Rundfunk oder in der Kunst, sondern auch im Bereich der Musik.
Inhaltsverzeichnis
Deutsches Musikleben ohne Deutsche
Auf dem weiten Gebiet der Kultur war neben dem der Malerei und der Plastik das Gebiet der Musik dasjenige, auf dem kulturbolschewistische Experimente am häufigsten zu verzeichnen waren. Was dem deutschen Publikum an atonalem Gefasel als moderne Musik zugemutet wurde, war oft unerträglich.
Als musikalische Erbauung setzte man dem Publikum Negerkapellen vor, die Jazzmusik als Offenbarung der Zeit spielten. Es waren in erster Linie Juden, die für diese Verhunzung des großen musikalischen Erbes der deutschen Nation, diesen Ausverkauf zu billigsten Preisen aus dem Trödlerkeller verantwortlich zeichneten: Hanns Eisler, Kurt Weill, Bertolt Brecht, der als Dichter der modernen Musik gepriesen wurde, Paul Dessau, Otto Klemperer, Adolf Weißmann, Arnold Schönberg, Ernst Toch, Karl Flesch, Paul Bekker, Alice Jacob-Löwinsohn, Friedrich Hollaender, Hirschland, Kahn, Wolfsthal, Lendvay, Wilhelm Grosz, Alexander Jemnitz, Alexander Tansman, Karl Wiener, Wladimir Vogel, Karol Rathaus, Leo Kestenberg, Leo Jessel, Eduard Zuckmayer, Berthold Goldschmidt, Erich Wolfgang Krongold, Egon Wellesz, Willy Rosen-Rosenbaum, Alexander Leszlo, Wolfgang Jacobi, Curt Goldmann.
Aus der langen Reihe jüdischer Dirigenten sind zu nennen: Otto Klemperer, Bruno Walter-Schlesinger, Fritz Zweig, G. Szell, F. Stiedry, Arthur Bodansky, Richard Lert-Levy, Selmar Meyrowitz, Paul Breisach, Josef Rosenstock, Egon Pollack, Gustav Brecher, Eugen Szenkar, Jascha Horenstein, Felix Wolfes, Felix Lederer, Adolf Cohn, Ludwig Lazar-Rottenberg, Issai Dobrowen-Gutwein, Fritz Goldschmidt, Michael Taube, Felix M. Gatz-Goldner. Dies waren nur die führenden Generalmusikdirektoren oder „Musikpäpste“ in den Städten Berlin, Bremen, Breslau, Coburg, Darmstadt, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a. M., Hamburg, Leipzig, Mainz, Mannheim, Saarbrücken. Unter den Schlagerkomponisten befanden sich höchstens 10 Prozent Nichtjuden. Im Konzertleben konnten deutsche Pianisten, Geiger und Cellisten ebenso wie deutsche Sänger und Sängerinnen kaum noch zu Gehör kommen. Das Judentum überwucherte alles. Es sind zu nennen:
Jüdische Pianisten: Moritz Rosenthal, Ignaz Friedmann, Leopold Godowsky, Moritz Moszkowski, Carl Friedberg, Moritz Mayer-Mahr, Arthur Schnabel, Bruno Eisner, Georg Bertram, Leonid Kreutzer, Joseph Schwarz, Rudolf Serkin, Jascha Spiwakowski, Paul Aron, Wanda Landowska, Alice Ehlers, Anna Linde-Pincus.
Jüdische Geiger: Carl Felsch, Issai Barmas, Bronislav Huberman, Mischa Elman, Jascha Heifez, Nathan Milstein, Rudolf Deman, Joseph Wolfsthal, Licco Amar, Boris Schwarz, Adolf Rebner, Stefan Frenkel, Edith Lorand. Jüdische Cellisten: Alfred Grünfeld, Emanuel Feuermann, Nikolai Grandan, Ernst Silberstein.
Prominente jüdische Sänger und Sängerinnen: Hermann Jadlowker, Richard Tauber, Josef Schwarz, Vera Schwarz, Emanuel List, Alexander Kipnis, Selma Kurz, Fritzi Massaryk, Wilhelm Gutmann, Julia Culp, Lotte Levy-Leonhard, Rose Walter, Gitta Alpar, Rosette Anday, Paula Lindberg, Hermann Schey.
Daß die Musikkritiker der großen Zeitungen größtenteils Juden waren, versteht sich von selbst. Unter diesen fand man die erlauchten Namen: Paul Bekker, Leopold Schmidt, Alfred Einstein, Adolf Weißmann, Siegmund Pisling, Oscar Bie, Rudolf Kastner, Alfred Holzbock, Ludwig Misch, Klaus Pringsheim, Kurt Singer, Hugo Leichtentritt, Erwin Neruda, Robert Lachmann, Paul Moos, Paul Stefan, Leopold Hirschberg, Gustav Ernest, Ernst Decsey, Richard Specht, Ludwig Landshoff, Werner Wolffheim, Edgar Istel, Kati Meyer, Julius Korngold, Julius Stern.
Die Lage der Opernbühnen wurde von Jahr zu Jahr unhaltbarer. 140 Bühnen waren auf Zuschüsse angewiesen. Einem Gesamtaufwand von jährlich 150 Millionen Reichsmark standen Einnahmen von 50 Millionen RM gegenüber. Während in zahlreichen Theatern die Musiker mit 100 bis 150 RM im Monat nach Hause gehen mußten, verdienten jüdische „Stars“ ungeheuere Summen. Das Jahreseinkommen des Juden Tauber z.B. war mit 850.000 RM zu beziffern. Die Wirtschaftskrise zwang auch zahlreiche Musikbühnen, große Entlassungen vorzunehmen oder zu schließen. Das Berliner Blüthner-Orchester mußte aufgelöst werden, das Gewandhaus in Leipzig stand vor dem Zusammenbruch, das Erbe Richard Wagners in Bayreuth war finanziell gefährdet.
Die deutschen Berufsmusiker veröffentlichten einen Notschrei nach dem anderen, ohne gehört zu werden. Es kam zu Tumulten im Reichsarbeitsministerium, zu Kämpfen um Musikertarife. Mit „Notschrei eines untergehenden Standes“ war einer ihrer Aufrufe überschrieben. Von den Arbeitsämtern veranstaltete Orchesterkonzerte erwerbsloser Musiker vermochten nur wenigen über einige Tage hinwegzuhelfen.
Und die Ursache? Neben der Verjudung des Musiklebens lag sie in erster Linie in der völligen Zersplitterung der Organisation. Die deutsche Musikerschaft war in 180 Verbände zersplittert und hatte keine zentrale Führung. Wie überall, so herrschte auch hier ein Kampf einer gegen alle. Durch die Brüningsche Notverordnung wurden insbesondere die Kulturorchester auf das empfindlichste getroffen. Im Jahre 1932 zählte man 24.000 erwerbslose Berufsmusiker.
Siehe auch: Richard Wagner: Das Judentum in der Musik
Organisationen
Bereits in der Weimarer Republik setzte sich der „Kampfbund für deutsche Kultur“ (KfdK) für die neue Weltanschauung ein. Am 16. Dezember 1931 wurde das NS-Symphonie-Orchester gegründet. Ab dem 22. September 1933 kontrollierte die Reichskulturkammer (RKK), deren größte Einzelkammer die Reichsmusikkammer war, das deutsche Kulturleben im Rahmen der allgemeinen Gleichschaltung von politischen und gesellschaftlichen Strukturen.
Neben der Organisation von Tagungen, Vorträgen und Bilderstürmen agitierte der KfdK in seinen Presseorganen gegen Künstler und Schriftsteller wie Kästner, Tucholsky, Mann, Brecht, Klee, Kandinsky, Schwitters, das Bauhaus, Nolde, Toller, Zweig und viele weitere. Zudem tat sich der KfdK nach dem Machtwechsel bei der Gleichschaltung des Kulturlebens besonders hervor; zu nennen sind Namen wie Gustav Havemann oder Hans Hinkel.
Nach der Machtübernahme Hitlers kontrollierte die Reichskulturkammer unter der Präsidentschaft von Joseph Goebbels zunehmend das gesamte öffentliche Kulturleben. Die RKK war in sieben Einzelkammern unterteilt und wachte über die Arbeitsbedingungen in den ihr unterstellten Zweigen, die Eröffnung und Schließung von Betrieben und inhaltliche Bestimmungen über die Gestaltung von Kunstwerken; es bestand eine Mitgliedspflicht aller Kulturschaffenden in einer der Einzelkammern. Diese Pflicht kam einem Berufsverbot aller „Nichtarier“ und als „Kulturbolschewisten“ ausgegrenzten nicht-regimekonformen Künstler gleich; ihnen blieb fast ausnahmslos die „äußere“ oder „innere Emigration“: das Exil oder der Rückzug ins Privatleben. Eine zweite Aufgabe der RKK sah Goebbels darin, die deutsche Musik von allen jüdischen und ausländischen Einflüssen zu säubern und die sogenannte „Entartete Musik“ aus der Öffentlichkeit zu verbannen. So wurden jüdische Künstler in den jüdischen Kulturbund gezwungen, welcher 1942 schließlich aufgelöst wurde.
Die Reichsmusikkammer, die größte aller Einzelkammern, kontrollierte die gesamte Musikerschaft. Geleitet wurde sie zunächst vom „Reichsmusikdirektor“ Richard Strauss, welcher 1935 nach Angriffen der NSDAP „aus gesundheitlichen Gründen“ sein Amt niederlegen mußte. Strauss’ Stellvertreter Wilhelm Furtwängler trat aufgrund seines gescheiterten Einsatzes für den Komponisten Paul Hindemith und des vorübergehenden Aufführungsverbotes der Oper Mathis der Maler bereits 1934 zurück und wurde durch Paul Graener ersetzt.
Mitglied des Präsidialrats war bis 1935 das führende KfdK-Mitglied Gustav Havemann, welcher wegen seiner Unterstützung für Hindemith bei Goebbels in Ungnade fiel und abgesetzt wurde.
Vier Jahre nationalsozialistische Arbeit
All das wurde in vier Jahren von Grund auf gewandelt. Die völlige Entjudung des gesamten Musiklebens stand am Beginn dieses vierjährigen Kampfes um die deutsche Musik. Durch das Reichskulturkammergesetz wurde auch die Reichsmusikkammer geschaffen, in der nun unter schlagkräftiger zentraler Führung alle Berufsgruppen und Personenkreise vereinigt wurden, die irgendwie am deutschen Musikleben beteiligt waren.
Die Zahl der erwerbslosen Musiker sank von
22.501 im Jahre 1933 auf
14.000 im Jahre 1936.
Viele der noch gemeldeten erwerbslosen Musiker waren nicht mehr vermittlungsfähig, da sie bereits seit 8 bis 10 Jahren erwerbslos waren. Es handelte sich nicht zuletzt um diejenigen, die durch die Einführung des Tonfilms ihren Broterwerb verloren hatten. Für diesen Teil der Musiker wurden Umschulungsmaßnahmen eingeleitet, um sie anderen Berufen zuzuführen, in denen sie wieder in den Arbeitsprozeß eingegliedert werden konnten.
Für die Komponisten wurde die Versorgungsstiftung der deutschen Komponisten geschaffen, die in der Welt keinesgleichen hatte. Jeder Komponist erhielt aus dieser Stiftung ohne Rücksicht auf seine Einzahlung die gleichhohe Altersrente. Die Stiftung wirkte bereits außerordentlich segensreich, indem sie einer großen Zahl von Komponisten einen Alterssold, vielen Witwen einen Witwensold, zahlreichen Komponisten und ihren Hinterbliebenen eine Fülle von Darlehen und Beihilfen zur Verfügung stellte.
Durch die Verlängerung des Urheberschutzes auf 50 Jahre wurden den Nachkommen namhafter deutscher Komponisten und dem Deutschen Reich noch auf weitere 20 Jahre die Einkünfte aus den Werken der Giganten der Musik gesichert, so daß die Werke von Richard Wagner, Franz Liszt, Johannes Brahms, Anton Bruckner und anderen nicht ohne weiteres von ausländischen Musikverlagen nachgedruckt und wirtschaftlich ausgebeutet werden konnten.
Auf dem Gebiete des Konzertlebens wurde eine große Anzahl neuer Kulturorchester geschaffen. 40 Orchester in allen Teilen des Reiches wurden durch Gewährung von Zuschüssen in den Stand versetzt, sich der Pflege guter deutscher Musik in besonderem Maße hinzugeben. Insgesamt wurden derzeitig 100 Kulturorchester vom Reich, von den Ländern und von den Städten unterhalten.
In 1.200 Städten mit über 5.000 Einwohnern wurden städtische Musikbeauftragte eingesetzt, die sich in Zusammenarbeit mit den öffentlichen und privaten Konzertveranstaltern planmäßig insbesondere des Aufbaus des Konzertlebens annehmen. Für die Begabtenauslese und Begabtenförderung wurden besondere Einrichtungen geschaffen und jungen Künstlern die Möglichkeit gegeben, sich dem Publikum vorzustellen.
Das Stellenvermittlungswesen, das früher völlig im argen lag und freien Agenten überlassen war, die nicht selten die Künstler erpreßten und erhebliche Gagen für die Vermittlung von Stellen von ihnen forderten, wurde auf eine völlig neue Basis gestellt, und es gab nur noch eine zentrale Stellenvermittlung, die im Reich über 13 festangestellte Vermittler verfügte. Sie hatte bisher 2.935 Vermittlungen für Kapellen mit einer Gesamtgage von 4.535.000 RM getätigt. Zum erstenmal erhielten die deutschen Musiker im ganzen Reich Tarifordnungen, in denen insbesondere gegen früher bei täglich sechsstündigem Dienst – von häuslichen Übungen abgesehen – in jeder Woche ein freier Tag garantiert wurde. Die tägliche Gage wurde durch das Monatsgehalt ersetzt und die tägliche Kündigung durch die monatliche Kündigung. Ein Einheitsvertrag für Musiker sicherte sie vor Ausbeutung.
614.000 RM aus Reichsmitteln wurden den deutschen Musikern allein über die Reichsmusikkammer zur Verfügung gestellt für Stipendien an unbemittelte junge Talente, als Beihilfe zur Instrumentenbeschaffung, für Zwecke der Umschulung, für die Errichtung von Übungsstätten, für den Erstdruck wertvoller Kompositionen unbemittelter Komponisten, für die Erneuerung des Notenbestandes der Kulturorchester, für die Altershilfe und dergleichen mehr. Die Rechtsberatung fuhrte in den vergangenen 1½ Jahren ca. 43.000 Beratungen und 2.939 Prozesse durch. Es wurden dadurch 1,8 Millionen RM für die Mitglieder der Reichsmusikkammer gewonnen.
Auf dem Gebiete des Erziehungswesens wurde eine Reihe neuer Ausbildungsstätten geschaffen, darunter die erste deutsche Militärmusikschule in Bückeburg. Die Ausfuhr deutscher Musikinstrumente und deutscher Noten konnte um 24,3 % gesteigert werden.
Aus den drei Gesellschaften zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte, deren Betrieb so teuer war, daß ein wesentlicher Teil der Einnahmen als Unkosten verbucht werden mußten, wurde die „Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte“ (Stagma) geschaffen, die als Wirtschaftsorganisation der Komponisten, Textdichter und Musikverleger nun in viel wirkungsvollerer Weise die Interessen dieses Berufsstandes wahrte. Die „Stagma“ konnte durch ihre Tätigkeit steigern:
- die Zahl der laufenden Jahresverträge mit Musikveranstaltern von 30.000 auf 80.000;
- den Gesamtwert dieser Verträge von 2.800.000 RM. auf 4.375.000 RM.;
- die Gesamteinnahmen aus Rundfunk, Tonfilm und Musikveranstaltungen in Deutschland von 5.700.000 RM. auf 9.700.000 RM.;
- die Ausgaben für soziale Zwecke, insbesondere die Versorgungsklassen, auf 670.000 RM gegenüber früheren 250.000 RM.
Das Chorwesen und die Liebe zum Volkslied konnten durch offene Singveranstaltungen gefördert werden. Das deutsche Volk sang wieder. Einen besseren Beweis für seine Befreiung aus Not und Niedergang konnte es gar nicht geben.
Unterhaltungsmusik
Die Unterhaltungsmusik wurde nie rigoros der NS-Kulturpolitik unterworfen, sie hatte einen von Goebbels gewünschten Spielraum. Da sich eine gleichgeschaltete Musik nicht durchsetzen ließ, waren für die Unterhaltungsmusik Anleihen an den Swing gestattet, dieser wurde aber mit anderen Begriffen bezeichnet und durfte nie mit englischen Texten versehen sein. So war auch Swingtanzen nie verboten, obwohl das oft kolportiert wird. Die Unterhaltungsmusik hatte den Auftrag zu unterhalten und abzulenken. Hitler, der sich eher als Baumeister sah, hat sich zur Musik nur unverbindlich geäußert. Sein Musikgeschmack, zwischen Richard Wagner und dem Schwarzwaldmädel angesiedelt, ließ viele Auslegungen zu. Formal verboten war der Jazz lediglich in Thüringen (schon vor der Machtübernahme), in Bamberg und Passau. Die weltweit erste Jazzklasse des Hoch’schen Konservatoriums in Frankfurt am Main wurde 1933 aufgelöst. Im besonderen zur Zeit der Olympischen Spiele 1936 gastierten viele Jazzmusiker in der Hauptstadt. Deutschlands Schallplattenindustrie, damals die größte in Europa, produzierte durch Verträge gebunden und auch aus Devisengründen Musik der im Deutschen Reich unerwünschten Art und trug so zu deren Verbreitung bei.
- Filmmusik: Der um 1930 aufgekommene Tonfilm wurde von den Nationalsozialisten konsequent zur Verbreitung seiner Ideen genutzt, hatte aber als „Gutelaune-Macher“ einen Freiraum. Viele der populären Schlager wurden für dieses Medium geschaffen.
- Wunschkonzert der Wehrmacht: Etliche Künstler, wie Claire Waldoff konnten in dieser beliebten Sendung auftreten, obwohl sie verpönt oder bei Dr. Goebbels unbeliebt waren. Es ging darum gute Stimmung zu erzeugen, dafür wurden strenge Maßstäbe über Bord geworfen.
Komponisten
- Michael Jary: „Das kann doch einen Seemann nicht erschüttern“ und „Ich weiß, es wird einmal ein Wunder geschehen“
- Norbert Schultze, Text von Hans Leip: „Lili Marleen“
Interpreten
- Hans Albers
- Lale Andersen
- Willi Berking
- Freddie Brocksieper
- Comedian Harmonists
- Kurt Hohenberger
- Peter Igelhoff
- Zarah Leander
- Marika Rökk
- Rudi Schuricke
- Teddy Stauffer
- Wilhelm Strienz
- Franz Thon
- Claire Waldoff
- Ilse Werner
- Die Goldene Sieben
Weiteres
- ungarische Volksmusik, hinter dieser Umschreibung verbarg sich die umbenannte Zigeunermusik.
Ernste Musik
Musiker
Dirigenten
Während des Dritten Reichs aufgeführte Komponisten und Werke
- Werner Egk, Olympische Festmusik (1936), Oper Peer Gynt (1938)
- Ernst Pepping, 3 Symphonien (1939, 1942, 1944)
- Gottfried Müller, Kantate Führerworte (1944)
- Paul Höffer, Olympischer Schwur (1935), Kantate Lob der Gemeinschaft (1937)
- Carl Orff, Carmina Burana (1937)
- Wolfgang Zeller, Kantate Der ewige Wald
- Heinz Schubert, Hymnisches Konzert (1939)
- Herbert Windt, Filmmusik Triumph des Willens (1935), Olympia (1938)
- Franz Schmidt, Deutsche Auferstehung (1939/1940)
- Richard Strauss, Olympische Hymne (1936)
- Hans Pfitzner, Krakauer Begrüßung (1943)
ferner:
Entartete Musik
- Die Ausstellung „Entartete Musik“ fand am 24. Mai 1938 in Düsseldorf im Rahmen der Reichsmusiktage statt, hatte allerdings weniger Resonanz als die Bilderausstellung „Entartete Kunst“ in München.
Musik im KL
In nahezu allen nationalsozialistischen Lagern gab es Musik als Teil des Häftlingsalltags. Eines der ersten Lagerorchester entstand in Dachau. Offiziell organisiert in Lagerkapellen und Chören, aber auch inoffiziell in kleineren Musikgruppen, illegalen Konzerten und dem Singen verbotener Lieder. Darüber hinaus wurden zahlreiche KL-Lieder komponiert, welche zum Teil in den offiziellen Liederkanon der KL aufgenommen wurden, etwa die Lagerhymne vom KL Buchenwald, das Moorsoldatenlied aus dem KL Börgermoor, das Dachaulied oder das „Lied vom heiligen Caracho“ aus dem KL Sachsenhausen.
Besonders ausgeprägt war das Musik- und Kulturleben in Theresienstadt, wo Viktor Ullmann und andere Komponisten tätig waren. In Auschwitz gab es seit Januar 1941 ein Männerorchester sowie eine Lagerkapelle in Auschwitz-Birkenau unter der Leitung von Szymon Laks und das von Alma Rosé gegründete Frauenorchester.