Volkssturm

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Aufmarsch des Volksturms im Endkampf um Deutschland

Der Deutsche Volkssturm wurde aufgrund eines Führererlasses vom 25. September 1944 einberufen. Aufgabe des Volkssturms war, die regulären Truppen der deutschen Wehrmacht im Oktober 1944 begonnenen Krieg um Großdeutschland zu verstärken. So sollten alle bislang noch nicht kämpfenden waffenfähigen Männer im Alter von 16 bis 60 Jahren den Deutschen Volkssturm bilden und eingezogen werden, um den Kernbereich des Deutschen Reiches und so die deutsche Heimat zu verteidigen.

Organisatorische Einbindung

Propaganda-Plakat
Werbeplakat des Volkssturmes, das neben dem Überleben auch die Freiheit als Ziel des Kampfes nennt
Briefmarke von 1945, auf der der Volkssturm als Erhebung des Volkes propagiert wird

Die Wehrmacht, in deren Zuständigkeit traditionell die Aufstellung eines solchen landsturmähnlichen Verbandes hätte fallen müssen, wurde nicht miteinbezogen. Die organisatorische und politische Verantwortung hatte der Chef der Parteikanzlei der NSDAP, Martin Bormann, inne. Der in Bataillone aufgeteilte Volkssturm wurde lokal auf Gauebene durch die Gauleiter der NSDAP aufgebaut. Den militärischen Oberbefehl über den Volkssturm hatte SS-Leiter Heinrich Himmler. Das Aufgabengebiet des Volkssturmes umfaßte in erster Linie Bau- und Schanzarbeiten, Sicherungsaufgaben und die Verteidigung von Ortschaften, zumeist in unmittelbarer Heimatgegend.

Rekrutierung

Eingeteilt war der Volkssturm in vier Aufgebote. Das Aufgebot IV umfaßte alle nicht kriegsdienstverwendungsfähigen, eigentlich wehruntauglichen Männer, die jedoch für Wach- und Sicherungsaufgaben eingesetzt werden sollten. Das Aufgebot III, auch HJ-Aufgebot genannt, umfaßte die noch nicht zur Wehrmacht oder Waffen-SS eingezogenen Jahrgänge 1925 bis 1929. Im Aufgebot II waren alle sonstigen Männer bis zum 60. Lebensjahr organisiert, die einen als kriegswichtig erachteten Beruf ausübten. Diese Einheiten wurden immer nur kurzzeitig und in unmittelbarer Heimatnähe eingesetzt, um mögliche Rüstungsproduktionen nicht zu stören.

Das Aufgebot I hingegen konnte bis zu sechs Wochen ununterbrochen einberufen und innerhalb des jeweiligen NSDAP-Gaues auch in größerer Entfernung zum Wohnort eingesetzt werden. Darüber hinaus zog insbesondere Martin Bormann auch die Aufstellung von Frauenverbänden in Betracht, ohne daß es zu konkreten Maßnahmen in dieser Richtung noch gekommen wäre.

Statistisch wäre die Rekrutierung von sechs Millionen Männern möglich gewesen, ein solches Aufgebot wurde aber bei weitem nicht erreicht. Die Angehörigen des Volkssturms waren Soldaten im Sinne des Wehrgesetzes.[1]

Strategische Bedeutung

Volkssturmmann (kein Abzeichen), Gruppenführer (1), Zugführer (2), Kompanieführer (3), Bataillonsführer (4)
Armbinde des Volkssturmes

Der Volkssturm konnte nur notdürftig ausgerüstet und ausgebildet werden, weshalb die militärische Wirkung eher gering war. An Waffen stand ein Sammelsurium von Beutegewehren aus dem Bestand einst besiegter Armeen zur Verfügung, oft jedoch ohne ausreichende Munition. Dennoch verteidigten zum Beispiel 15.000 Angehörige des Volkssturmes gemeinsam mit Soldaten der Wehrmacht monatelang das belagerte Breslau bis in den Mai 1945 hinein.

Rechtsstellung und Uniformierung

Der Volkssturm war keine Partisanenarmee, eine Armbinde mit der Aufschrift „Deutscher Volkssturm – Wehrmacht“ machte seine Angehörigen als Kombattanten kenntlich, auch wenn sie in der Uniform der Hitler-Jugend oder in Zivilkleidung kämpften. Im Durcheinander des Kriegsendes ist anzunehmen, daß die Armbinde nicht immer verteilt werden konnte.

Dienstgrade

Es gab nur fünf Dienstgrade:

  • Volkssturm-Mann
  • Gruppenführer
  • Zugführer
  • Kompanieführer
  • Bataillonsführer

Endkampf und Verluste

Sie kämpften zuletzt in der Festung Breslau und bei der Schlacht um Berlin, hier mit den sogenannten RAD-Divisionen. Insgesamt hatte der Volkssturm hohe Verluste zu verzeichnen. Genaue Opferzahlen sind unbekannt, man kann jedoch annehmen, daß von den 175.000 als vermißt gemeldeten Volkssturmangehörigen die meisten gefallen sind.

Ritterkreuzträger

Fünf Volkssturmangehörigen wurden das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen:

  • Jakob Hoffend (1901–1946): Führer (Hauptmann/Major) eines Volkssturm-Bataillons und Feuerwerker sowie Bombenräumer im Luftgau VI Köln, 7.2.1945
  • Wilhelm Sitt (1899–1945): Führer (Hauptmann/Major) eines Volkssturm-Bataillons in Köln und Sprengmeister der Polizei, 7.2.1945
  • Ernst Tiburzy (1911–2004): Führer (Hauptmann/Major) des Volkssturm-Bataillons 25/82 in der Festung Königsberg, 10.2.1945
  • Otto Herzog (1900–1945): Führer der Volkssturm-Einheiten in der Festung Breslau und SA-Obergruppenführer 15.4.1945
  • Karl Pakebusch (1888–1967): Führer (Hauptmann/Major) eines Volkssturm-Bataillons in Berlin-Wedding, 27.4.1945

Rezeption

Entgegen der heute weitverbreiteten Meinung, der Volkssturm sei ein Instrument letzter Machtwillkür der Reichsregierung gewesen, war ebendieser lediglich eine Erscheinung des Totalen Krieges, welcher Deutschland in aller Härte aufgezwungen wurde.

Siehe auch

Literatur

  • Franz W. Seidler: Deutscher Volkssturm – Das letzte Aufgebot 1944/45, Pour le Mérite, ISBN 9783932381744 [416 S.]

Fußnoten

  1. Siehe: Verordnung über die Stellung der Angehörigen des Deutschen Volkssturms, wiedergegeben unterhalb des Führererlasses