Hahnke, Wilhelm von

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Wilhelm von Hahnke, Kurzchronologie: 1864 Teilnahme am Krieg gegen Dänemark; 1866 gegen Österreich; 1867-1870 Flügeladjutant von Herzog Ernst II. von Sachsen-Coburg-Gotha; 1870/71 Teilnahme am Deutsch-Französischen Krieg im Hauptquartier des Kronprinzen General der Infanterie Friedrich, Oberbefehlshaber der III. Armee; 1872 Chef des Generalstabs des III. Armee-Korps; 1873 Oberstleutnant; 1875 Oberst; 1881 Generalmajor und Kommandeur der 1. Garde-Infanterie-Brigade, gleichzeitig Stadtkommandant von Potsdam; 1886 Generalleutnant und Kommandeur der 1. Garde-Division; 14. Mai 1888 Audienz bei Friedrich III.; 1888-1901 Chef des Militärkabinetts bei Kaiser Wilhelm II.; 1901-1909 Oberbefehlshaber in den Marken und Gouverneur von Berlin; 1890 General der Infanterie; 1905 Generalfeldmarschall und Generaladjutant von Wilhelm II.

Karl Wilhelm Gustav Bernhard Ferdinand[1] Hahnke, seit 1836 von Hahnke (Lebensrune.png 1. Oktober 1833 in Berlin; Todesrune.png 8. Februar 1912), war ein deutscher Offizier der Preußischen Armee, zuletzt Generalfeldmarschall, Chef des Militärkabinetts und Generaladjutant des Deutschen Kaisers.

Leben

Hofdegen
Generalfeldmarschall und von 1888 bis 1901 Chef des Militärkabinetts
Wilhelm von Hahnke, Gustav von Kessel und Alfred von Loewenfeld, 1909

Wilhelm von Hahnke wurde im Kadettenkorps erzogen, 1851 zum Sekondeleutnant im Kaiser-Alexander-Garde-Grenadier-Regiment Nr. 1 ernannt, 1853 zum Premierleutnant und 1863 zum Hauptmann im Garde-Grenadier-Regiment Königin Elisabeth befördert und nahm in diesem als Kompaniechef 1864 am Deutsch-Dänischen Krieg teil, wo er bei Fredericia kämpfte und an der Belagerung sowie der Erstürmung der Düppeler Schanzen teilnahm. 1866 in den Generalstab der Armee versetzt, machte er beim Deutschen Bruderkrieg den Feldzug in Böhmen im Stab des Kronprinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, des Oberstkommandierenden der 2. Armee (AOK 2), mit. Nach Beendigung dieses Krieges war er bis Frühjahr 1870 Flügeladjutant des Herzogs Ernst II. von Sachsen-Coburg-Gotha.

1870/71 nahm er als Major im Generalstab wiederum im Hauptquartier des Kronprinzen von Preußen am Deutsch-Französischen Krieg teil. 1872 zum Chef des Generalstabes des 3. Armeekorps ernannt, wurde Hahnke 1875 Oberstleutnant, 1878 Oberst, 1881 Generalmajor und Kommandeur der 1. Garde-Infanteriebrigade, zugleich Kommandant von Potsdam, 1886 Kommandeur der 1. Garde-Infanteriedivision im Garde-Korps sowie Generalleutnant und 1890 General der Infanterie. 1888 hatte er die Stellung als Chef des Militärkabinetts inne und war Generaladjutant des Kaisers Wilhelm II.

1901 wurde von Hahnke durch Dietrich Graf von Hülsen-Haeseler ersetzt. Er wurde nunmehr noch zum Oberstkommandierenden in den Marken und in Berlin (bis 1909), zum Mitglied des Preußischen Herrenhauses auf Lebenszeit (1903) und zum preußischen Generalfeldmarschall (1905) ernannt.

Neue Deutsche Biographie

Als H. 1888 kurz nach der Regierungsübernahme Wilhelms II. zum Chef des Militärkabinetts ernannt wurde, hatte er eine Karriere hinter sich, die ihn seit dem Diensteintritt 1851 auf üblichem Wege über den Kompanieführer von 1864 und Stabsoffizier von 1866 und 1870/71 (Major im Generalstab) bis zum Generalleutnant geführt hatte. Obschon der Generalstabschef Graf Waldersee bereits 1889 seinen Sturz betrieb, vermochte sich H. zu behaupten, da Wilhelm II. sich mit ihm „eingearbeitet“ hatte und ihn auch während der parlamentarischen und publizistischen Angriffe 1895/96 (Kölnische Zeitung) im Zusammenhang mit der Militärstrafprozeßreform deckte. Erst 1901 ist H., wohl vornehmlich aus Altersgründen, durch Dietrich Graf von Hülsen-Haeseler ersetzt worden. Er wurde nunmehr noch zum Oberstkommandierenden in den Marken und in Berlin (bis 1909), zum Mitglied des Herrenhauses auf Lebenszeit (1903) und zum preußischen Generalfeldmarschall (1905) ernannt. – Der Beziehungskreis, das Ausmaß und die Auswirkungen der H.schen Kabinettspolitik sind kaum in Umrissen bekannt. – Waldersee als Generalstabschef hat ihn zweifellos unterschätzt, wenn er in ihm nur den „kreuzbraven und ehrenwerten Mann“ zu sehen meinte, dem es „an Fähigkeiten gebreche“. Beim Sturz Bismarcks und bei der Abdrängung Waldersees nach Hamburg (Januar 1891) hat H. bereits aktiv mitgewirkt. In der Folgezeit vermied er möglichst Konflikte mit dem zurückhaltenderen Generalstabschef Graf Schlieffen. Dagegen häuften sich während H.s Amtszeit die Übergriffe des Militärkabinetts in das Ressort des Kriegsministers, aber auch in andere Ressorts. In dem Kampf um die Reform der Militärstrafprozeßordnung beeinflußte er den Kaiser im Sinne eines ultrakonservativen Standpunktes: „Die Armee müsse immer ein abgesonderter Körper bleiben, in den niemand mit kritischen Augen hineinsehen dürfe“ (zu Reichskanzler Hohenlohe, 2.11.95). Reformanhänger wie die Generäle von Schlichting, von Blume und von Spatz wurden im Frühjahr 1896 verabschiedet. Der Sturz des preußischen Kriegsministers Walter Bronsart von Schellendorf im Sommer 1896 wurde auch in der Öffentlichkeit als Sieg der Kabinettschefs angesehen. In erster Linie war es ein Erfolg des „Militärlucanus“, wie der „Kladderadatsch“ H. in Anspielung auf den nicht minder unbeliebten Chef des Zivilkabinetts F. K. H. von Lucanus apostrophiert hatte. Übereilte Entschlüsse des Monarchen vermochte H. mitunter zu korrigieren, so im Fall des genannten ehemaligen Kriegsministers Bronsart von Schellendorf (6.-20.1.1897). In nichtmilitärischen Fragen ist Wilhelm II. von H. kaum je mit Weitblick beraten oder rückhaltlos aufgeklärt worden; lediglich unter dem Eindruck der Tagesereignisse hat er dem Kaiser mitunter kritisch gegenübergestanden. Die Personalpolitik des Militärkabinetts im engeren Sinne ist von H. formal und sachlich, nach dem Urteil mehrerer militärischer Kritiker, überwiegend nicht glücklich geführt worden. Eine Mitwirkung H.s an der Berufung des jüngeren Moltke zum „Adlatus“ (= Generalquartiermeister) Schlieffens (1904) ist dagegen nicht nachweisbar. Die Personalpolitik litt freilich auch vor 1901 unter der Unausgeglichenheit und dem Neuerungsbedürfnis des Monarchen. Andererseits räumte dessen Arbeitsscheu dem Bürogeneral H. eine einflußreiche Position unter den nichtverantwortlichen Ratgebern ein, die H. im Sinne seiner Richtung zu nutzen verstanden hat. Mit H. als erstem Berater hat sich Wilhelm II. nach und nach daran gewöhnt, den Oberbefehl über die preußische Armee in wesentlichen Teilen zu delegieren und die Armeeführung als eine vornehmlich repräsentative Aufgabe zu verstehen. Der konfliktlose de-facto-Verzicht im 1. Weltkrieg auf Rechte und Pflichten als „Oberbefehlshaber“ ist zu einem Teil während der Kabinettszeit H.s psychologisch und strukturell vorbereitet worden.[2]

Familie

Wilhelm war der Sohn des späteren preußischen Obersten Wilhelm von Hahnke (1793–1861) und dessen Ehefrau Angelique, geborene von der Lancken (1803–1873). Sein Vater war 1836 in den erblichen preußischen Adelsstand erhoben worden.

Ehe

Hauptmann von Hahnke heiratete 1865 in Berlin Josephine von Bülow (1842–1911), eine Tochter des preußischen Geheimen Legationsrats Friedrich von Bülow (1789–1853). Das Paar hatte sieben Söhne und zwei Töchter, darunter:

  • Wilhelm (1867–1931), preußischer Generalmajor und Oberquartiermeister der 11. Armee ⚭ Elisabeth von Schlieffen (Lebensrune.png 1869), Tochter des Generalfeldmarschalls Alfred von Schlieffen
  • Albert (1869–1925), preußischer Oberst, Flügeladjutant Kaisers Wilhelm I., Kommandeur des Großherzoglich Mecklenburgischen Füsilier-Regiments „Kaiser Wilhelm“ Nr. 90
  • Oskar (1872–1926), Dr. rer. pol., Oberst a. D., Mitglied des Reichswirtschaftsrats sowie Vorstandsmitglied des Reichslandbundes
  • Adolf (1873–1936), Regierungspräsident, Kurator der Universität und der Technischen Hochschule Breslau

Beförderungen

Bildnis Hahnke, Wilhelm von (1833-1912), Generalfeldmarschall.jpg

Auszeichnungen (Auszug)

Rangliste 1896
Rangliste 1911

Verweise

Fußnoten

  1. Namensreihenfolge nach der Königlich Preußischen Ordens-Liste (Verleihungsliste für alle Klassen des Eisernen Kreuzes 1870), 1877
  2. Hahnke, Karl Wilhelm Gustav Bernhard Ferdinand von, Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 514–515
  3. Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württemberg 1907. S. 48