Lebensborn

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Das erste Mütterheim des Lebensborns in Steinhöring
(Bild aus der Zeitung Das schwarze Korps)

Der Lebensborn e. V. war im Deutschen Reich vom 12. Dezember 1935 bis Mai 1945 ein von der SS getragener, staatlich geförderter Verein zur Unterstützung von außerehelichen Müttern und Kindern sowie zur Förderung der Arterhaltung.

Aufgaben

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Der Lebensborn war ein im Jahre 1936 gegründeter eingetragener Verein, dem jeder Deutsche beitreten konnte. Außer der Fürsorge für kinderreiche Familien, die durch Geldleistungen unterstützt wurden, richtete der Verein sein Hauptaugenmerk auf die Betreuung alleinstehender Frauen und Kinder. Er unterhielt Mütter- und Kinderheime. Der „Lebensborn e. V.“ orientierte sich vor allem an den beiden wichtigsten bevölkerungspolitischen Grundsätzen des Nationalsozialismus. Seine 700 Angestellten bestanden zu 80 Prozent aus Frauen. Ziel war es, die deutschen Mütter vor einer möglichen Abtreibung zu bewahren, wenn diese keinen männlichen Ernährer für das Kind hatten. Für diese Mütter und Kinder sollte dann gesorgt werden. Auch Witwen und Waisen erfuhren Hilfe.

Zum Wohle von Kind und Mutter

Der Lebensborn verfolgte mit seiner Fürsorge für außereheliche Mütter und Kinder das Ziel, die Diffamierung der unehelichen Mutter in der Öffentlichkeit nach Möglichkeit einzudämmen. Ihrem Kinde sollte der Makel der Unehelichkeit genommen werden, um sein ungestörtes Hineinwachsen in die Volksgemeinschaft zu gewährleisten. Der Lebensborn verfolgte nie bevölkerungspolitische Ziele. Er propagierte weder direkt noch indirekt die Geburt außerehelicher Kinder und hat nie unsittliche Vorgänge geduldet oder gefordert, sondern diente ausschließlich einem sozialen Ziel.

Qualitativer Bevölkerungsabstieg bei zu schwacher Fortpflanzung der Höherwertigen. Entwicklung nach 30, 60, 90 und 120 Jahren bei anfänglichem Gleichstand

Grundlagen des Lebensborns

Der Name leitet sich von dem nur noch in Ortsnamen (als Suffix) und in der Dichtkunst erhaltenen, sehr alten deutschen Wort „Born“ für „Brunnen, Quelle“ ab; er bedeutet daher etwa „Lebensbrunnen“ oder „Lebensquelle“.

Der „Lebensborn e. V.“ war um die Umsetzung dieser Grundsätze im Bereich der Mütterfürsorge bemüht, was durch das Einrichten von Heimen für die anonyme Entbindung geschah. Das offizielle zentrale Anliegen war die Vermeidung von Abtreibungen und damit die Erhöhung der Geburtenrate. Entsprechend der nationalsozialistischen Rassenhygiene wurden in den Heimen zumindest anfänglich nur ledige Mütter aufgenommen, die selbst und bezüglich ihres Nachwuchses den strengen „rassenhygienischen“ Ansprüchen von SS-Bewerbern entsprachen.

Geschichte und Organisation

Nach dem Ersten Weltkrieg war, bedingt durch den Frauenüberschuß von 2 Millionen, die Geburtenrate in Deutschland stark gesunken. In keinem anderen Industrieland gab es einen vergleichbaren Einbruch in der Geburtenstatistik.

Um Anreize für mehr Geburten zu bieten, gründete die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt zunächst im März 1934 das „Hilfswerk Mutter und Kind“, das mehr als die Hälfte des gesamten Spendenaufkommens des Winterhilfswerkes erhielt. Das „Deutsche Institut für Jugendhilfe e.V.“ betreute uneheliche Kinder, deren Väter die Alimente verweigerten. Eheschließungen wurden mit Darlehen in Form von Bedarfsdeckungsscheinen für Möbel und Hausrat von bis zu 1.000 Reichsmark gefördert.

Auch die Einrichtung des „Lebensborn e. V.“ sollte die Geburtenrate steigern und ledige Mütter zur Annahme ihrer Kinder bewegen.

Vereinsgründung und Satzung

Der Verein „Lebensborn e. V.“ wurde am 12. Dezember 1935 in Berlin gegründet. Die Organisation war als eingetragener Verein rechtlich selbständig, um als juristische Person Eigentumsrechte an Heimen usw. erwerben und auch Nicht-SS-Angehörigen den Beitritt ermöglichen zu können. Finanziert wurde die Organisation durch Mitgliedsbeiträge.

Am 15. August 1936 eröffnete der „Lebensborn“ sein erstes Heim: „Hochland“ in Steinhöring bei Ebersberg in Oberbayern. Das Heim verfügte anfangs über 30 Betten für Mütter und 55 für Kinder. Bis 1940 verdoppelte sich die Bettenanzahl.

Geschäftsführer des „Lebensborn e. V.“ war zunächst SS-Sturmbannführer Guntram Pflaum und ab dem 15. Mai 1940 bis zum Kriegsende SS-Standartenführer Max Sollmann; ärztlicher Leiter war von Anfang an SS-Oberführer Dr. med. Gregor Ebner.

Aufnahmebedingungen

Zuneigung und Halt statt Verwahrlosung und Stigmatisierung für Kinder, die außerhalb des Bundes der Ehe geboren wurden

Frauen, die sich um Aufnahme bewarben, sollten laut Satzung des „Lebensborns“ „in rassischer und erbbiologischer Hinsicht alle Bedingungen erfüllen, die in der Schutzstaffel allgemein gelten“. Entsprechend mußten die Frauen die gleichen Anforderungen erfüllen wie jeder SS-Bewerber bei der Aufnahme in die SS und bei der Heirat:

Ewige Schönheit durch Gymnastik des Lebensborn e. V., hier 1939 auf der Insel Schwanenwerder in Berlin
  • Vorzulegen war der „Große Abstammungsnachweis“, vulgo „Ariernachweis“, mit dem Nachweis der Vorfahren bis zum 1. Januar 1800, wie es für die NSDAP und ihre Untergliederungen galt.
  • Ein „Erbgesundheitsbogen“ mit Angaben über mögliche erbliche Belastungen in der Familie war auszufüllen.
  • Ein „ärztlicher Untersuchungsbogen“ zum Nachweis der Gesundheit und zur rassischen Beurteilung faßte die Untersuchungen durch SS-Ärzte, später wegen Ärztemangels auch durch andere zugelassene Ärzte zusammen.
  • Die Bewerberin mußte einen Fragebogen zur Person, etwa nach Beruf, Krankenversicherung, Parteizugehörigkeit, Heiratsabsicht usw. ausfüllen und zudem einen handgeschriebenen Lebenslauf mit Lichtbildern vorlegen.
  • Unverheiratete werdende Mütter hatten außerdem eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, daß der angegebene Mann der Vater des Kindes sei.

Sämtliche Unterlagen mußte gleichfalls der werdende Vater einreichen. Ausgenommen waren SS-Angehörige nur, wenn die Heiratsgenehmigung für die Mutter bereits vom Rasse- und Siedlungshauptamt erteilt worden war.

Nationalsozialistische Volkswohlfahrt

Frauen, die vom Lebensborn abgewiesen wurden, konnten zur Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt| (NSV) gehen. Im Laufe des Krieges wurden die Aufnahmekriterien reduziert, so daß schließlich etwa 75 % der Anträge bewilligt wurden. Da die Heime abgeschieden lagen und daher nicht bombardiert wurden, gebaren dort auch viele Ehefrauen von SS-Mitgliedern ihre Kinder.

Betreuung in den Heimen

War die Aufnahme bewilligt, konnte die Frau die Zeit der Schwangerschaft, auf Wunsch auch weit entfernt vom Heimatort, bis einige Wochen nach der Geburt des Kindes in einem Heim des „Lebensborn e. V.“ verbringen. Bei ledigen Müttern übernahm der „Lebensborn e. V.“ die Vormundschaft. Als Geschenk erhielten Neugeborene einen Julleuchter.

Dank guter ärztlicher Betreuung meldeten sich immer mehr Ehefrauen von SS-Führern in den Heimen nur für die Entbindung an. Gegen Kriegsende lebten dort etwa gleichviele ledige Mütter wie Frauen von SS-Angehörigen.

Bildergalerie: Taufe, Betreuung, Heime

„Lebensborn – Ein Jahrweiser für innere Erneuerung“ war eine von Willibald Ulbricht (vom Deutschen Jugendherbergswerk-Gau Sachsen) herausgegebene Publikation von 1927 von 1941; ob der Name des Vereins von der Schrift stammt, ist unbekannt.

Lebensborn-Heime

Heime im Deutschen Reich in den Grenzen von 1937

Bis zum 31. Dezember 1939 wurden in den Heimen etwa 770 nichteheliche Kinder geboren, davon befanden sich noch 354 in Lebensborn-Heimen.

Heime im österreichischen Gebiet Deutschlands

Heime im Deutschen Reich in den Grenzen von 1914

  • „Heimstätt“ im Regierungsbezirk Zichenau (April–Juli 1944) – 22 Holzhäuser für ledige Mütter

Heime in anderen Gebieten

Luxemburg

Belgien

  • „Ardennen“ in Wegimont bei Lüttich (1943 – September 1944) – 30 M
    Aufnahme fanden, dem Militärverwaltungschef Belgien/Nordfrankreich zufolge, „werdende Mütter sog. germanischen Blutes […], die von reichsdeutschen Wehrmachtsangehörigen oder fremdländischen Angehörigen deutscher Hilfsorganisationen (Waffen-SS, Wallonische (SS-) Legion, Flämische SS, NSKK und dgl.), die sog. germanischen Blutes sind“ ein Kind erwarteten. Stillschweigend war der Lebensborn in Belgien offenbar dazu übergangen, auch rein ausländische Kinder zu betreuen, deren Mütter und Väter keine deutschen Staatsangehörigen waren.

Frankreich

Niederlande

  • „Gelderland“ in Nimwegen – 60 M / 100 K (Heim nicht mehr in Betrieb genommen)

Norwegen

  • „Heim Geilo (1942) – 60 M / 20 K
  • Kinderheim „Godthaab“ bei Oslo (1942) – 165 K (im Oktober 1943 mit 250 Kindern zwischen 3 Monaten und 4 Jahren belegt)
  • „Heim Hurdalsverk“ (1942) – 40 M / 80 K
  • „Heim Klekken“ (1942)
  • „Heim Bergen“ in Hop bei Bergen (1943) – 20 M / 6 K
  • Kinderheim „Stalheim“ (1943) – 100 K
  • „Stadtheim Oslo (1943) – 20 M / 6 K
  • „Stadtheim Trondheim (1943) – 30 M / 10 K
  • „Heim Os“ bei Bergen – 80 K (Heim nicht mehr in Betrieb genommen)

Im Laufe des Kriegs wurden insgesamt 200 bis 250 norwegische Kinder in fünf Lufttransporten in die Heime Kohren-Sahlis, Hohehorst und Bad Polzin gebracht. Sie wurden entweder von ihren Vätern aufgenommen oder kamen mit dem Ziel einer späteren Adoption in Pflege.

Bis zum 30. September 1944 wurden 6.584 Norwegerinnen in die dortigen völlig überbelegten Lebensborn-Entbindungsheime aufgenommen. Bis zum Ende der deutschen Besatzung wurden in den Heimen ungefähr 12.000 Kinder geboren. Für die spätere Diskriminierung dieser „Tyskebarna“ und ihrer Mütter entschuldigte sich der norwegische Ministerpräsident Kjell Magne Bondevik im Jahre 1998.

Bildergalerie: Heime

„Lebensborn – Ein Jahrweiser für innere Erneuerung“, 1936 (10. Jahrgang)

Geburtenstatistik (außer Norwegen)

31. Dezember 1939 1.571 (Lebendgeburten insgesamt) – davon ungefähr 770 unehelich geborene Kinder
31. Dezember 1940 2.400
1. April 1942 3.477
30. September 1943 5.000
11. Mai 1945 insgesamt 7.000–8.000 – davon knapp 5.000 unehelich geborene Kinder
11. Mai 1945 Heim „Hochland“ insgesamt 1.438

Antideutsche Propaganda

Schon während der Kriegszeit begann die Feindpropaganda mit der Verbreitung von gezielten Falschmeldungen über den Lebensborn: Bei dessen Heimen, so hieß es, habe es sich um „SS-eigene Bordelle“, „Himmlersche Baby-Fabriken“ und „Beutezentralen zur Eindeutschung verschleppter Kinder in den besetzten Gebieten“ gehandelt.

Trotz der eindeutigen Entlastung der Organisation im Jahre 1948 durch ein Militärgericht der Besatzer in Nürnberg waren die Gerüchte über die „SS-Bordelle“, „Anstalten zum Zucht von arischem Nachwuchs“ und „Raub ausländischer Kinder“ keineswegs erledigt. Anderthalb Jahrzehnte nach Kriegsende drehte der Jude Arthur Brauner einen verleumderischen Film mit dem Titel Lebensborn.

Der Schriftsteller Erich Kern bemerkte dazu: „Dieser betrügerische Film lief praktisch um die ganze Welt. Durch ihn lernten Amerikaner, Schweden, Franzosen, Engländer, Dänen, Holländer, Italiener genauso wie Inder, Araber, Neger – kurz alle Völker das deutsche Wesen und vor allem die deutsche Frau kennen.“[1]

Im Jahre 1958 erschien der „Tatsachenroman“ „Lebensborn e. V.“ von Will Berthold und 1965 veröffentlichte Benno Voelkner in Rostock seine Novelle Die Schande. Ein Verlagshaus in München brachte 1975 „Die Nächte der langen Messer“ von Hans Hellmut Kirst heraus und das BRD-Fernsehen zeigte im selben Jahr die Sendung „… dem Führer ein Kind schenken“.

Prozeß gegen das SS-Rasse- und Siedlungshauptamt

Am 20. Oktober 1947 begann in Nürnberg einer der sogenannten „Nachfolgeprozesse“ gegen nationalsozialistische Organisationen, die von den Amerikanern in eigener Regie, also ohne Beteiligung der Sowjets, Briten und Franzosen, durchgeführt wurden. Einer dieser Prozesse („Fall VIII, Rasse- und Siedlungshauptamt der SS“) richtete sich auch gegen den Lebensborn.

  • Anklagepunkt 1 bezog sich auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen durch Entführung von ausländischen Kindern und Wegnahme der Säuglinge von Ostarbeiterinnen zum Zwecke der Ausrottung oder Eindeutschung).
  • Anklagepunkt 2 warf den Angeklagten Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums in Deutschland und in den besetzten Gebieten vor.
  • Anklagepunkt 3 warf ihnen Zugehörigkeit zu einer verbrecherischen Organisation vor.

Nach fünfmonatigen intensiven Untersuchungen, Zeugenvernehmungen sowie Aktenprüfungen fällte das US-Militärtribunal in Nürnberg am 10. März 1948 gegen die Verantwortlichen des Lebensborn e.V. folgendes Urteil: Der Leiter des Lebensborn e. V., SS-Standartenführer Max Sollmann, sowie seine führenden Mitarbeiter wurden in den Anklagepunkten 1 und 2 freigesprochen und lediglich in Anklagepunkt 3 wegen Zugehörigkeit zur SS als einer vom IMT als verbrecherisch gekennzeichneten Organisation verurteilt. Die Mitangeklagte Inge Viermetz (stellvertretende Leiterin der Hauptabteilung A) wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen. Zum Vorwurf, der Lebensborn habe ausländische Kinder zwecks Eindeutschung nach Deutschland verschleppt, hielt das VS-Militärgericht fest:

„Die Mehrzahl dieser Kinder, die auf irgendeine Weise mit dem Lebensborn in Berührung gekommen sind, waren volksdeutsche Waisenkinder. Es geht in der Tat aus dem Beweismaterial klar hervor, daß der Lebensborn es zu vermeiden suchte, [ausländische] Kinder in seine Heime aufzunehmen, die noch Verwandte besaßen. Der Lebensborn ging so weit, da, wo die Unterlagen unzureichend waren, ausgedehnte Nachforschungen anzustellen, um die Identität des Kindes zu ermitteln und um herauszufinden, ob es noch Verwandte hatte. Wenn es sich herausstellte, daß noch ein Elternteil des Kindes lebte, dann schritt der Lebensborn nicht zur Adoption wie im Falle von Waisenkindern, sondern gestattete lediglich, daß das Kind in einer deutschen Familie untergebracht wurde, nachdem diese deutsche Familie zuvor einer Überprüfung unterzogen worden war, die den Zweck hatte, den guten Leumund der Familie sowie ihre Eignung zur Fürsorge und Erziehung des Kindes festzustellen.“[2]

In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem:

„Aus dem Beweismaterial geht klar hervor, daß der Verein Lebensborn, der bereits lange vor dem Krieg bestand, eine Wohlfahrtseinrichtung und in erster Linie ein Entbindungsheim war. Von Anfang an galt seine Fürsorge den Müttern, den verheirateten sowohl wie den unverheirateten, sowie den ehelichen und unehelichen Kindern. Der Anklagevertretung ist es nicht gelungen, mit der erforderlichen Gewißheit die Teilnahme des Lebensborn und der mit ihm in Verbindung stehenden Angeklagten an dem von den Nationalsozialisten durchgeführten Programm der Entführung zu beweisen […] Der Lebensborn hat im allgemeinen keine ausländischen Kinder ausgewählt und überprüft. In allen Fällen, in denen ausländische Kinder von anderen Organisationen nach einer Auswahl und Überprüfung an den Lebensborn überstellt worden waren, wurden die Kinder bestens versorgt und niemals in irgendeiner Weise schlecht behandelt. Aus dem Beweismaterial geht klar hervor, daß der Lebensborn unter den zahlreichen Organisationen in Deutschland, die sich mit ausländischen nach Deutschland verbrachten Kindern befaßten, die einzige Stelle war, die alles tat, was in ihrer Macht stand, um den Kindern eine angemessene Fürsorge zuteil werden zu lassen und die rechtlichen Interessen der unter seine Obhut gestellten Kinder zu wahren.“

Das amerikanische Militärgericht, dessen Aufgabe darin bestand, die SS-Organisationen möglichst schwer zu belasten, hielt somit unzweideutig fest, daß der Lebensborn eine karitative Organisation war und sonst nichts.

Literatur

Fußnoten

  1. Erich Kern: Meineid gegen Deutschland, Verlag K. W. Schütz, Göttingen 1968, S. 54
  2. IMT (Internationales Militärtribunal), Band VII, S. 656, 657