Deutsche Kolonialgesellschaft

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Signet der DKG: „Germania in Übersee, wo es noch unbekannte Länder gibt.“

Die Deutsche Kolonialgesellschaft (DKG) wurde am 19. Dezember 1887 durch die Verschmelzung des „Deutschen Kolonialvereins“ und der „Gesellschaft für Deutsche Kolonisation“ mit Sitz in Berlin gebildet. Der Verein bekämpfte vehement die [Sklaverei]wirtschaft, die Hungersnot und die Viehseuchen in Afrika und Arabien, auch das Studium der Eingeborenen-Sprachen wurde gefördert. Die DKG darf nicht mit der „Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika“ (DKGSWA) verwechselt werden.

Geschichte

Mitgliedsabzeichen und -nadel der DKG
Fahne der DKG
Siegelmarke
DKG-Vorstand, 1899
Reklamemarke
Gruppenbild von der Tagung der Deutschen Kolonialgesellschaft in Halle an der Saale, 1902
Ehrung für Oberst Theodor Gotthilf Leutwein durch die Münchner Abteilung der DKG, 1903

Abgesehen von den frühen Versuchen des Großen Kurfürsten an der Goldküste Afrikas wurde der Gedanke deutscher Kolonien bzw. Schutzgebiete erst nach der Reichsgründung 1871 verstärkt propagiert und führte 1882 durch ein Zusammenwirken von Industrie, Handel und Banken zur Gründung des „Deutschen Konlonialvereins“, aus dem 1887 die „Deutsche Kolonialgesellschaft“ zur Förderung deutscher Siedlungskolonisation wurde. Nachdem Deutschland im Versailler Schanddiktat 1919 gezwungen wurde, auf alle Rechte aus überseeischen Besitzungen und Kolonien zu verzichten, trat die Kolonialgesellschaft für die Rückgabe der deutschen Kolonien ein.

Kurzchronologie

  • 1887 durch Zusammenschluß der Gesellschaft für Deutsche Kolonisation (gegründet 1884) mit dem Deutschen Kolonialverein (gegründet 1882) in Berlin gegründet
    • Zielsetzung: Verbreitung des nationalen Verständnisses und Interesses für die Kolonialfrage, praktische Lösung kolonialer Probleme durch Unterstützung deutscher Kolonisationsunternehmen, Pflege der Zusammengehörigkeit der Deutschen im Ausland, wissenschaftliche Erforschung der Kolonien, Erweiterung des deutschen Kolonialbesitzes und Unterstützung des deutschen Flottenprogramms zur Sicherung der Kolonien.
    • Organe der Gesellschaft waren Präsidium, Ausschuß und Vorstand.
    • Untergliederungen in
      • Kolonialwirtschaftliches Komitee (gegründet 1896),
      • Hauptverband deutscher Flottenvereine im Ausland (gegründet 1898) und
      • Frauenbund der deutschen Kolonialgesellschaft (gegründet 1907).
  • 1936 Integration in den Reichskolonialbund
  • 1943 Auflösung aus kriegswirtschaftlichen Gründen

Selbstbeschreibung

Im „Deutschen Kolonial-Atlas“ aus dem Jahre 1909 findet man folgende Selbstbeschreibung:

„Schon lange vor der Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches hatten weitblickende deutsche Fürsten und patriotische Männer den Erwerb von Kolonien als ein Ziel nationaler Politik ins Auge gefaßt. Auch die Frankfurter Nationalversammlung des Jahres 1848 hatte bereits die Frage der Erwerbung kolonialen Besitzes in den Kreis ihrer Erörterungen gezogen und in dem von ihr ausgearbeiteten Verfassungsentwurfe berücksichtigt. Aber die Kraft zur Verwirklichung dieses Wunsches fand Deutschland erst, nachdem es die Einigung im Innern und eine gebührende Macht gegen außen auf den französischen Schlachtfeldern sich erkämpft hatte. Dem überlegenen Einfluß, den Kaiser Wilhelm I. und sein großer Kanzler auf die Weltpolitik ausübten, verdanken wir es, da Deutschland im Jahre 1884 in zwei Weltteilen von wertvollen Gebieten Besitz nahm. Bereits vor dem Jahre 1884 bestanden in mehreren Städten Deutschlands private Vereine und Gesellschaften, die koloniale Zwecke verfolgten, darunter insbesondere der am 6. Dezember 1882 gegründete Deutsche Kolonialverein. Diese Vereine waren nicht bloß bemüht, das Verständnis für die kolonialen Aufgaben des deutschen Volkes zu fördern, sondern ihr Bestreben ging u. a. auch dahin, die Auswanderungsfrage in nationalem Sinne zu beeinflussen, und der sich immer bedrohlicher gestaltenden Erstarkung anderer Nationalitäten auf Kosten deutschen Kapitals und deutscher Arbeit im Weltverkehr entgegenzuwirken. Der Besitz eigener Kolonien legte den mit Kolonialpolitik sich beschäftigenden Gesellschaften naturgemäß die Verpflichtung auf, ihre Bestrebungen auf die deutschen Kolonien, auf deren Erforschung und wirtschaftliche Erschließung auszudehnen.
Am 28. März 1884 erfolgte die Gründung der Gesellschaft für deutsche Kolonisation in Berlin. Durch die von den Deutschen Kolonialverein und der Gesellschaft für deutsche Kolonisation auf ihren Hauptversammlungen am 19. Dezember 1887 gefaßten Beschlüsse fand eine Verschmelzung beider statt. Aus dieser Verschmelzung entstand die Deutsche Kolonialgesellschaft. Erster Präsident dieser Gesellschaft war Seine Durchlaucht Fürst von Hohenlohe-Langenburg. Sein Nachfolger in der Stelle des Präsidenten ist Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg seit 15. Januar 1895. Gegenwärtig besteht die Deutsche Kolonialgesellschaft aus 404 Zweigvereinen (Abteilungen), und zwar 380 in Deutschland, 24 außerhalb Deutschlands (Alexandrien, Antwerpen, Bismarckarchipel, Chicago, Daressalam, Finschhafen, Grootfontein-Otavi, Jabassi, Jaluit, Japan, Kaiser-Wilhelmsland, Karibib-Otjimbingue, London, Muansa, Neu-Mecklemburg-Nord, Palermo, Paris, Ponape, Rom, Swakopmund, Togo, Tsingtau, Tsumeb, Windhuk und Zentralafrikanische Abteilung) und 170 Ortsgruppen. Sie zählt über 39.000 Mitglieder. Die Deutsche Kolonialgesellschaft bezweckt, im Dienste des Vaterlandes die Erkenntnis von der Notwendigkeit deutscher Kolonien zum Gemeingut des deutschen Volkes zu machen. Sie stellt sich zur Aufgabe die Pflege und Förderung des vorhandenen deutschen Kolonialbesitzes in organisatorischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Beziehung wie auch die Klärung und öffentliche Vertretung aller sonstigen kolonialen und überseeischen Interessen der deutschen Nation. Unter Ablehnung jeder Stellungnahme zu parteipolitischen Fragen ist die Deutsche Kolonialgesellschaft bestrebt, alle Parteien im Deutschen Reiche für die deutschkoloniale Sache zu gewinnen und insbesondere in Zeiten wichtiger Entscheidungen in solchem Sinne zu wirken. Entsprechend den durch die dargestellte geschichtliche Entwickelung gegebenen Zweckbestimmungen ist die Tätigkeit der Gesellschaft einesteils eine werbende, insofern sie das Verständnis und Interesse für die kolonialen Aufgaben des deutschen Volks anregen und fördern will, andernteils eine der praktischen Arbeit zugewandte. Werbend wirkt die Gesellschaft
1. durch die von ihr herausgegebene, wöchentlich erscheinende ‚Deutsche Kolonialzeitung‘, die allen Mitgliedern kostenfrei zugestellt wird. Die Deutsche Kolonialzeitung, die für die große Menge der Gebildeten geschrieben ist, bringt in möglichst engem Anschluß an die Tagesereignisse kurze, aufklärende Artikel, die innerhalb von je 14 Tagen das gesamte Gebiet der deutschen Kolonialbetätigung berücksichtigen, führt Land und Leute des überseeischen Deutschland in Bildern vor, berichtet über die Arbeiten der Gesellschaft, nimmt zu allen wichtigen kolonialen Fragen Stellung und ist bemüht, in die koloniale Bewegung Deutschlands führend einzugreifen;
2. durch die von ihr in jährlich 12 Heften herausgegebenen ‚Kolonialen Monatsblätter‘; Zeitschrift für Kolonialpolitik, Kolonialrecht und Kolonialwirtschaft, und die in jährlich 12 Heften erscheinende ‚Zeitschrift für Kolonialrecht‘, welche die Mitglieder zum Selbstkostenpreis erhalten;
3. durch Übermittlung von kolonialen Artikeln und Notizen an die Tagespresse vermittelst der von ihr herausgegebenen kolonialen Korrespondenz ‚Mitteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft‘;
4. durch Veranstaltung von Vorträgen über kolonialpolitische Themata in den Zweigvereinen und in andern Orten, die zur Gründung von Abteilungen schreiten wollen;
5. durch Zusendung von Werbestoff (Karten, kolonialen Abhandlungen, Flugschriften) an die Abteilungen;
6. durch Anschaffung von Lichtbilderapparaten, Anlage von Lichtbildersammlungen, Ausarbeitung von erläuternden Vorträgen dazu und deren Verleihung an die Abteilungen und Bewilligung von Unterstützungen an letztere zu derartigen Anschaffungen;
7. durch Versendung von Beitrittseinladungen mit postfreier Anmeldekarte;
8. durch Herausgabe und Unterstützung von Werken und Zeitschriften kolonialen Inhalts;
9. durch Unterhaltung einer umfangreichen Bücherei, die bereits gegen 12.000 Bände, Broschüren und Karten besitzt, und deren Benutzung jedem Mitgliede gestattet ist;
10. durch Förderung der Anlage von Kolonialheimen;
11. durch Unterstützung von Büchereien mit kolonialem Lesematerial;
12. durch Verbreitung der Kenntnis über unsere Kolonien in der Jugend;
13. durch Versorgung von Schulbibliotheken mit kolonialem Lesestoff.
Praktisch ist die Gesellschaft bemüht, jedes gesunde national-deutsche Unternehmen oder Interesse auf kolonialem Gebiet im weiteren Sinne, gleichviel ob dasselbe sich auf deutsche Schutzgebiete oder außerdeutsche überseeische Länder bezieht, nach Kräften zu fördern. Dementsprechend hat die Deutsche Kolonialgesellschaft
1. auf alle die Entwicklung der deutschen Schutzgebiete und die Interessen der Deutschen im Auslande berührenden Fragen eingewirkt und den Standpunkt der kolonialfreundlichen Kreise an maßgebender Stelle vertreten (Ausbau unserer Flotte, Haushaltsetat für die Schutzgebiete, Antisklavereibestrebungen, Emin-Pascha-Expedition, Abgrenzungsfragen der Schutzgebiete, Errichtung von Berufskonsulaten, Ableistung der Dienstpflicht bei der Schutztruppe, Eisenbahnbauten, Dampferverbindungen, Bekämpfung der Hungersnot in Deutsch-Ostafrika, Bekämpfung von Viehseuchen, Auswanderungsgesetz, Samoafrage, Erhaltung der Reichsangehörigkeit usw.);
2. Expeditionen zur Erforschung der deutschen Schutzgebiete und deren Hinterländer, teilweise in Verbindung mit anderen Organen, ausgerüstet und entsandt;
3. die wirtschaftliche Erschließung der Schutzgebiete teils selbst in Angriff genommen, teils dahin zielende Unternehmungen Jahre hindurch aus ihren Mitteln und durch ihren Einfluß erheblich unterstützt;
4. das Studium der Eingeborenen-Sprachen angeregt und gefördert;
5. die tropenhygienische Forschung angeregt und durch Beschaffung von Material und finanzielle Zuwendungen gefördert;
6. die deutschen Schulen in Tanga und auf Samoa durch namhafte Beiträge Jahre hindurch unterstützt;
7. die Siedelung deutscher Landwirte in Südwestafrika ins Leben gerufen, den Ansiedlern dort durch das von ihr geschaffene Syndikat zur Begründung wirtschaftlicher Unternehmungen erhebliche Kapitalunterstützungen gewährt und zum Zweck der Siedelung eine direkte Dampferverbindung zwischen Hamburg und Südwestafrika begründet;
8. die Ansiedlung Weißer in den dafür geeigneten Gebieten vorbereitet und in Angriff genommen;
9. die Selbstverwaltung in den Schutzgebieten und die Errichtung von Gouvernementsbeiträten nachdrücklich gefördert und vertreten;
10. die Notwendigkeit, unsere Kolonien durch den Bau von Eisenbahnen wirtschaftlich zu erschließen, stets auf das Nachdrücklichste betont und empfohlen;
11. Gelder aufgebracht, um den durch den Aufstand in Deutsch-Südwestafrika in Not geratenen Ansiedlern über die schlimmsten ersten Zeiten, wo es am Nötigsten gebrach, hinwegzuhelfen;
12. sich mit aller Kraft dafür eingesetzt, daß diese Ansiedler für die durch den Aufstand verursachten Verluste vom Reich in billiger und gerechter Weise entschuldigt werden;
13. für die aus Südwestafrika zurückkehrenden Kämpfer einen Stellennachweis eingerichtet;
14. im Laufe der Jahre Tausenden von Auswanderern auf Anträge unentgeltliche Auskünfte über Einwanderungsgebiete erteilt, Frauen und Mädchen auf Gesellschaftskosten nach Deutsch-Südwestafrika, Ostafrika und Kiautschou entsandt, an der Geschäftsstelle für Stellenvermittlung für die aus den Kolonien heimkehrenden Unteroffiziere und Mannschaften der deutschen Schutztruppen teilgenommen, u.s.w. u.s.w.
Wer an der Ausbreitung des kolonialen Gedankens im deutschen Volke an der Nutzbarmachung unseres Kolonialbesitzes und an der Förderung unser überseeischen und Handelsinteressen überhaupt mitarbeiten will, trete der Deutschen Kolonialgesellschaft als Mitglied bei. Jedermann, ohne Unterschied der Partei, auch Frauen sind als Mitglieder willkommen. Der Jahresbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder in Deutschland, wie in den deutschen Schutzgebieten und Österreich-Ungarn 6 Mark, für andere ordentliche Mitglieder 8 Mark. Freiwillige Mehrzahlungen sind erwünscht. Die Abteilungen erheben zur Deckung der örtlichen Unkosten für Versammlungen und Vorträge einen Zuschlag von 2-4 Mark. In Berlin beträgt der Zuschlagsbeitrag 3 Mark. Der Jahresbeitrag für außerordentliche Gesellschaftsmitglieder (d. h. großjährige Personen unter 25 Jahren) beträgt 3 Mark. Hierzu tritt an Orten, wo Abteilungen bestehen, die Hälfte des Abteilungszuschlags. Durch einmalige Zahlung von 300 Mark wird die ständige Mitgliedschaft erworben. Sie gibt das Recht zur Teilnahme an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme und befreit von jährlichen Beiträgen, auch von den Zuschlägen der Abteilungen. Sämtliche Mitglieder erhalten die 52mal im Jahre erscheinende ‚Deutsche Kolonialzeitung‘ unentgeltlich und die von der Deutschen Kolonialgesellschaft herausgegebene ‚Zeitschrift für Kolonialpolitik, Kolonialrecht und Kolonialwirtschaft‘ sowie das amtliche ‚Deutsche Kolonialblatt‘ zu einem Vorzugspreise. Anmeldungen sind an die Deutsche Kolonialgesellschaft, Berlin W., Schellingstr. 4, zu richten.“

Führung

Mitgliedsspange des FDKG
Jubiläums-Abzeichen 1907
„Deutsche Kolonialzeitung“, 24. Jahrgang, 1907
Lippstadt 1908

Präsidenten

Geschäftsführende Vizepräsidenten

  • 1897–1900: Adolf Sachse
  • 1900–1902: Victor Valois
  • 1902–1902: Albert von Pommer Esche
  • 1902–1912: Theodor von Holleben
  • 1913–1917: Georg Freiherr von Gayl
  • 1917–1920: Franz Strauch
  • 1931–1933: Konrad Adenauer

Vorstand (Auswahl)

Frauenbund der Deutschen Kolonialgesellschaft

Der 1907 gegründete Frauenbund der Deutschen Kolonialgesellschaft (FDKG) wurde 1908 an die Deutsche Kolonialgesellschaft angeschlossen. Satzungsgemäß bestand seine Aufgabe darin, in den deutschen Kolonien „deutschen Familiengeist und deutsche Art zu pflegen“.[1] Der Präsident der Kolonialgesellschaft übertrug dem FDKG die Prüfung auf Unterstützung weiblicher Hilfskräfte bei der Übersiedlung nach Deutsch-Südwestafrika. Ein wesentliches Motiv war die Erhöhung des Anteils deutscher Frauen in den Kolonien zur Vermeidung von Mischehen und Mischlingskindern von deutschen Kolonialisten und Eingeborenenfrauen. Ledige deutsche Frauen, die als geeignet befunden wurden, bekamen aus Mitteln der Kolonialgesellschaft die Schiffspassage erstattet oder ermäßigt.

In Keetmanshoop wurde ein Heimathaus eröffnet, in dem die Frauen die erste Zeit nach ihrer Ankunft verbrachten und auf ein Leben als Siedlerfrau vorbereitet wurden. In Lüderitzbucht unterhielt der FDKG zudem ein Jugendheim. 1914 hatte der FDKG in ganz Deutschland über 18.600 Mitglieder und 122 Frauen in das Heimathaus vermittelt. Die erste Vorsitzende des FDKG war Adda von Liliencron, gefolgt von Irmgard Freifrau von Richthofen und Hedwig Heyl.[1] In der Zwischenkriegszeit hatte Hedwig von Bredow den Vorsitz inne, die weiterhin den Kontakt zu deutschen Siedlerinnen suchte. Im Jahr 1936 wurde der FDKG in den Reichskolonialbund eingegliedert. Der Sitz des FDKG war seit 1913 das Berliner Afrikahaus in der Straße „Am Karlsbad“ nahe dem Potsdamer Platz, in dem auch die Deutsche Kolonialgesellschaft ihren Sitz hatte.

„So stark die Erforschung und Eroberung überseeischer Gebiete männlich konnotiert war, so stark konnte die Begeisterung für Kolonien auch Frauen erfassen. Den kolonialen Honoratiorenvereinen gesellten sich daher nach und nach koloniale Frauenbünde zu, 1907 etwa der ‚Deutsch-Koloniale Frauenbund‘, der sich später in ‚Frauenbund der Deutschen Kolonialgesellschaft‘ umbenannte und 1915 über ca. 18.600 Mitglieder verfügte. Als Zweck wurde angegeben: ‚1. die Frauen aller Stände für die kolonialen Fragen zu interessieren, 2. deutsche Frauen und Mädchen, die sich in den Kolonien niederlassen wollen, mit Rat und Tat zu unterstützen und Fraueneinwanderung in die Kolonien anzuregen, 3. die Erziehung der weißen Kinder in den Kolonien zu fördern, 4. Frauen und Kindern in den Kolonien, die schuldlos in Not geraten sind, beizustehen, 5. den wirtschaftlichen und geistigen Zusammenhang der Frauen in den Kolonien mit der Heimat zu erhalten und zu stärken.‘[2] Aus der Aufgabenstellung gehen vor allem die Sorgen um ein ungezügeltes Verhalten deutscher Kolonisten sowie eine Mischung der Rassen hervor, die durch die zivilisierende Anwesenheit deutscher Frauen bekämpft werden sollte. Tatsächlich ließen sich nur wenige Frauen von einem harten Leben in den Tropen überzeugen. Vermutlich 1910 wurde in Gießen eine Abteilung des Frauenbunds der Deutschen Kolonialgesellschaft gegründet. Vorsitzende war zeitweise Maria Kuhn, die Frau des in Gießen lehrenden Rasseforschers Philalethes Kuhn.“[3]

Ehrenplakette der Deutschen Kolonialgesellschaft

Die „Ehrenplakette der Deutschen Kolonialgesellschaft“ wurde erstmalig im Februar 1928 (ggf. 1. März 1928) und letztmalig im August 1936 „Für koloniale Verdienste“ verliehen. Für seine langjährige Tätigkeit für die DKG wurde Kontreadmiral z. D. Franz Strauch als Erstem die Ehrenplakette verliehen, er selbst bei diesem Anlaß als „Nestor der Deutschen Kolonialgesellschaft“ bezeichnet. Weitere Inhaber waren der Bildhauer Karl Möbius, Auftragsgestalter der dreieckigen Plakette, die an einem pyramidenförmigen Steinblock angebracht ist, und der Afrikaforscher Hans Meyer. Einer der letzten Empfänger war Generalmajor a. D. Philipp Engelhardt am 13. Juni 1936. Insgesamt wurde das „Ehrengeschenk“, wie es zuerst heißen sollte, nur ca. 40 vergeben.

Archiv

„Als gesicherte Erkenntnis gilt, daß in der Deutschen Kolonialgesellschaft ein Archiv eingerichtet war. Das in der Berliner Zentralstelle 1909 entstandene Kolonialwirtschaftliche Archiv verfügte bereits in seinem Gründungsjahr über Unterlagen von mehr als 600 kolonialen Unternehmungen. Der Zeitpunkt der Schriftgutübernahmen aus diesen Archiven bzw. den Registraturen in das Reichsarchiv läßt sich auf Grund fehlender Unterlagen nicht bestimmen. Für die Zeit des 2. Weltkrieges ist davon auszugehen, daß der Bestand mit anderen Beständen des Reichsarchivs ausgelagert und nach 1945 vom Deutschen Zentralarchiv Potsdam (später Zentrales Staatsarchiv Potsdam) übernommen wurde. Über kriegsbedingte Auslagerungsverluste können auf Grund fehlender alter Findmittel keine Angaben gemacht werden. Die erste Bearbeitung des Bestandes wurde bereits im Zentralen Staatsarchiv Potsdam vorgenommen. Beim Bestand der Deutschen Kolonialgesellschaft wurde die Mehrzahl der überlieferten Aktentitel neu gebildet und teilweise durch Enthält-Vermerke ergänzt. Zu den bereits bestehenden Serien und Bandfolgen kamen, wo es sinnvoll erschien, zusätzlich archivisch gebildete hinzu. Da durch die bereits bestehende Fadenheftung die Aktenbildung und -abgrenzung v. a. der Aktenbände des Bestandes Deutsche Kolonialgesellschaft vorgegeben war, ließen sich zeitliche Überschneidungen bei den Serien und Bandfolgen nicht vermeiden. Die Übernahme der Datensätze der Deutschen Kolonialgesellschaft in die Datenbank erfolgte im Jahre 2003.“[4]

Siehe auch

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. 1,0 1,1 Anton Meyer-Gerhard: Frauenbund der Deutschen Kolonialgesellschaft, in: Heinrich Schnee (Hrsg.): Deutsches Kolonial-Lexikon. Band I, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 662.
  2. Kriegsjahrbuch des Bundes der Deutschen Kolonialgesellschaft 1915, S. 118f.
  3. Frauenbund der Deutschen Kolonialgesellschaft, Hessen (postkolonial
  4. Archivische Bewertung und Bearbeitung, Bundesarchiv