Homo-„Ehe“

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Unter dem medialen Neologismus Homo-Ehe (in der offiziellen Sprache der BRDLebenspartnerschaftsgesetz“) versteht man die von der Regierung erlaubte Heirat von zusammenlebenden gleichgeschlechtlichen Personen, obwohl dies seit Bestehen der Institution Ehe in Europa grundsätzlich nur zwischen Mann und Frau gestattet ist. Die Ehe wird und wurde aufgrund ihrer Funktion als Erzeuger und Hort der nachfolgenden Generation (d. h. der Kinder) von vielen Staaten als exklusiv förderns- und schützenswert angesehen und behandelt.

Die sogenannte Ehe für alle

Im Juni 2017 öffnete Angela Merkel den Weg zur politischen Umsetzung einer vollständig gleichgestellten Homosexuellen-„Ehe“ in der BRD, indem sie diese zur „Gewissensfrage“ der Bundestagsabgeordneten erklärte und damit einen überfraktionellen Gruppenantrag der SPD, der Grünen und der Linkspartei (ganz unmittelbar nur Tage vor der parlamentarischen Sommerpause 2017 am Ende der Legislaturperiode) herausforderte. Der Antrag folgte politischen Kampagnen dieser Parteien, die unter der wirren, ja abwegigen Devise „Ehe für alle“ liefen – offenbar denkt niemand daran, daß eine „Ehe für alle“ – jedenfalls sprachlich – diverse Muster polygamer Bindungen einbegreift.

Karikatur der „Jungen Freiheit“ zum Ausdruck „Ehe für alle“ im besonderen bzw. zur Homo-„Ehe“ im allgemeinen

Als die Zeitung Junge Freiheit diesen Umstand Anfang Juli 2017 auf ihrer Facebook-Seite in einer – tatsächlich sehr milden – Karikatur zu verdeutlichen suchte, wurde diese prompt von Facebook zensiert, soll heißen: entfernt.[1]

Am Freitag, dem 30. Juni 2017, beschloß der „Deutsche Bundestag“ dann mit erdrückender Mehrheit die Einführung dieser sogenannten „Ehe für alle“ (also der Homosexuellen-„Ehe“, die über das zuvor geltende BRD-Lebenspartnerschaftsgesetz noch deutlich hinausgeht).[2] Bei 623 abgegebenen Stimmen, sprach sich eine Mehrheit von 393 Abgeordneten für eine völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare aus. 226 Parlamentarier waren dagegen – darunter die Kanzlerin Angela Merkel selber –, vier enthielten sich.

Umgehend kündigten nach der Bundestagsabstimmung zahlreiche Politiker an, den – ihrer Ansicht nach grundgesetzwidrigen – beschlossenen Gesetzentwurf juristisch überprüfen zu lassen; verbindlich erklärte dies zuerst die AfD,[3] was sich als bloßes Parteigetöse erwies.[4]

Erläuterung

Durch die rechtliche Gleichstellung von zusammenlebenden gleichgeschlechtlichen Personen mit der Ehe wird die eheliche Lebensform implizit zu einem Konkubinat abgewertet. Der oft in den Systemmedien gegebene Hinweis, daß mit der „Zubilligung gleicher Rechte“ den Verheirateten nichts weggenommen würde, ist also irreführend und falsch.

Der Ausdruck Homo-„Ehe“, auch Schwulen-Ehe und Lesben-Ehe, fungiert im wesentlichen als Kampfbegriff der Homo-Lobbyisten und setzt sich aus einer Abkürzung von Homosexualität („Homo“) und dem Wort Ehe zusammen. Tatsächlich ist jedoch eine sogenannte gleichgeschlechtliche Partnerschaft in keinem Fall eine Ehe, sondern ein Zusammenleben bzw. ein Konkubinat von Schwulen oder Lesben (→ Homokonkubinat). Homosexuelle üben keinen Geschlechtsverkehr aus, sondern sie imitieren Geschlechtsverkehr. Aus einer homosexuellen Bindung kann kein leibliches Kind hervorgehen. Da die Ehe in ihrer klassischen Form den Schutz der aus der Mann/Weib-Polarität hervorgehenden Leibesfrucht bewirkt, kann eine „Ehe für alle“ logischerweise diesen besonderen Schutz nur dementieren und sabotieren.

Die nun vollzogene Ermächtigung eines radikalen Individualismus in Lebensfragen (die ja auch schon der weitgehenden gesetzlichen Freigabe der Abtreibung zugrundeliegt), überfordert erfahrungsgemäß den gewöhnlichen Einzelnen ebenso radikal. Massenmenschen, die – von Kopf bis Fuß in lächerlich beschrifteter Modebekleidung auftretend – für Steuererhöhungen demonstrieren und für mehr staatliche Transfergelder an ihre Adresse, sind das glatte Gegenteil freier oder überhaupt individueller Bürger. Individualität erweist sich geradewegs als Gegensatz zu den Kampagnen eines angeblichen „Individualismus“, die in Wahrheit künstliches und vereinheitlichtes Konsumverhalten benennen.

Die Einebnung der klassischen Ehe wird folglich alle Kennzeichen weiterer und zunehmender Vermassung gleichfalls weiter vermehren. Alle Diskriminierungsverbote (bald auch gegen übergewichtige Menschen) verstärken lediglich die Zimperlichkeit, sie ermutigen das offensive Beleidigtsein und vor allem die persönliche Bequemlichkeit; sie bewirken keine Befreiung, sondern Haltlosigkeit, lebensfremde Ansprüche und Versagensangst.

Vergleich

Vergleich: Ehe und Konkubinat
Ehe / Konkubinat heterosexuell homosexuell
Ehegemeinschaft
(Familie)
Basis: Verwandtschaft [5] [6]
Ziel: Nachwuchs, Erbschaft, Existenzsicherung
Dauer: auf Lebenszeit
Ende: Nach Beendigung der Ehegemeinschaft besteht Anspruch auf Entschädigung (Unterhalt)
Scheidung: offizielle Aufhebung der Ehe vor einem Gericht[7]
Recht: Schutz nach Art. 6 Abs. 1 GG
Lebensgemeinschaft
(Konkubinat)
Basis: Zweierbeziehung von Mann und Frau Zweierbeziehung von Schwulen oder Lesben
Ziel: Selbstverwirklichung, Sex, evtl. spätere Ehe Selbstverwirklichung, Sex
Dauer: unbestimmt (so lange es gut geht) unbestimmt (so lange es gut geht)
Ende: Mit dem Erlöschen der Liebe oder Neigung entfällt die Geschäftsgrundlage Mit dem Erlöschen der Liebe oder Neigung entfällt die Geschäftsgrundlage
„Schluß machen“: informeller Akt, mit dem die Beziehung einseitig aufgekündigt wird „Schluß machen“: informeller Akt, mit dem die Beziehung einseitig aufgekündigt wird
Recht: nicht justiziabel, nicht schützbar[8] nicht justitiabel, nicht schützbar[8]























Der historische Vorlauf in der BRD

Nebenwirkungen der Homo-„Ehe“ (BRD-Lebenspartnerschaftsgesetz)

  • Ausländische Lebenspartner schützt die Homo-Ehe vor Abschiebung.
  • Seit Ende 2010 erhalten Ausländer, die mit Deutschen verpartnert sind, BAföG-Leistungen.[9]

Kroatien

Die überwiegend christlichen Bürger Kroatiens lehnten am 14. Dezember 2013 die von der eigenen Regierung befürwortete Gleich- bzw. Ähnlichstellung der „Homo-Ehe“ mit der Ehe ab. Knapp 66 Prozent der Wähler stimmten dafür, die Ehe in die Verfassung aufzunehmen. Nur gut 33 Prozent stimmten dagegen. Hierauf wurde die Verfassung geändert, um gleichgeschlechtliche „Ehen“ auszuschließen.

Spanien

Das Parlament beschloß am 30. Juni 2005, gegen die Stimmen der Konservativen Partei PP, daß Schwule und Lesben künftig „heiraten“ und sogar Kinder adoptieren dürfen.

Israel

Israel läßt es nicht zu, gleichgeschlechtliche Verbindungen vergleichbar einer Eheschließung staatlich zu registrieren.

Zitate

  • „Kriegserklärung – Rein sachlich betrachtet, hat die ‚Zivilisation‘ mit der Legalisierung, das heißt mit der gesetzlichen und gesellschaftlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen der ‚Kultur‘ den Knockout-Schlag versetzt. Denn nichts stand in den letzten fünftausend Jahren weltweit unverrückbarer für den Inbegriff einer aus der Natur heraus veredelten Kultur, als das Gebot ‚natürlicher‘ Partnerschaft zur Begründung einer Familie, der Keimzelle aller kulturellen Ordnungen. Wer nun die Familie als Institution aufhebt, löst sich demonstrativ von den Grundlagen menschlicher Gesellschaften und erklärt damit der gesamten bisherigen Entwicklungsgeschichte und Tradition den Krieg.“Frank Lisson[10]

Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerpräsidentin des Saarlandes, stellte in der Saarbrücker Zeitung fest, es gebe in der Bundesrepublik bisher eine klare Definition der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau und fuhr dann fort:

  • „Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen.“[11]
  • Warum sollte die ‚Ehe für alle‘ eine Gewissensentscheidung sein? Im Prinzip geht es den säkularen Staat nichts an, wer mit wem aus welchen sexuellen oder anderen Gründen in welcher Beziehung lebt. Es gibt kein staatliches Sakrament der Ehe. Aber darum geht es gar nicht. Die staatliche Ehe ist ein enormes materielles Privileg. Die Erteilung von Privilegien aber kann keine Gewissensentscheidung sein. Das Interesse des Staates muss allein an der Reproduktion von Staatsbürgern liegen. Noch hat die Natur dafür Mann und Frau vorgesehen. Wenn der Staat nicht mehr bereit ist, dies anzuerkennen, entfällt die Grundlage für den besonderen ‚Schutz‘ der Ehe. Es wäre also ehrlicher, die Privilegien allein an die Geburt von Nachwuchs zu knüpfen. [...] Dass ausgerechnet die Befürworter alternativer Lebensentwürfe so vehement um die sch***bürgerliche Ehe kämpfen, beweist doch, dass es ihnen nur um Privilegien geht. Die ‚Ehe für alle‘ ist nicht besser, als es die ‚Ehe für niemanden‘ wäre.“ – Wolfgang Herles[12]

Siehe auch

Literatur

  • Alex Kurtagić: Warum Konservative immer verlieren, Edition Antaios, Reihe kaplaken, Bd. 35; Schnellroda 2013, ISBN 978-3-944422-35-0

Verweise

Fußnoten

  1. Facebook löscht JF-Karikatur zur „Ehe für alle“, Junge Freiheit, 5. Juli 2017
  2. Der homosexuelle Hamburger SPD-Abgeordnete Johannes Kahrs sprach bei der parlamentarischen Aussprache am 30. Juni 2017 – in Anspielung auf die überraschende DDR-Grenzöffnung vom 9. November 1989 – von Merkels „Schabowski-Moment“: Große Mehrheit stimmt für Ehe für alle, Die Zeit, 30. Juni 2017.
  3. AfD will gegen Ehe für alle klagen, Spiegel-Online, 2. Juli 2017
  4. Siehe auch Rechtspopulismus
  5. Durch die Eheschließung wird zwischen den beiden Herkunftsfamilien von Braut und Bräutigam eine verwandtschaftliche Verbindung geknüpft (Verschwägerung). Da hierdurch ein vielschichtiges Beziehungsnetzwerk entsteht, soll dies nicht leichtfertig und vorschnell von einer Partei aufgekündigt werden.
  6. Gibt es nicht! Eine Lebensgemeinschaft, die auf Liebe und Sex beruht, kann weder auf Lebenszeit geschlossen werden noch wird damit die Verschwägerung zweier Herkunftsfamilien angestrebt.
  7. Die Scheidung einer Ehe sollte im Gegensatz zum „Schluß machen“ in einem Konkubinat nicht einseitig geschehen, sondern durch das Bemühen beider Partner um Rücksichtnahme auf die gesamte Familie bzw. beide Herkunftsfamilien getragen sein, es sei denn, daß die Fortsetzung der Ehe in jedem Fall unzumutbar (bei extremer Gewalt) oder unmöglich (Eheleute und Herkunftsfamilien sind unrettbar zerstritten) ist oder sonstwie Übereinkunft über die Aufhebung der Verschwägerung hergestellt wurde.
  8. 8,0 8,1 Liebe ist genauso wenig wie Freundschaft justitiabel, Sex ist nicht erzwingbar. Insofern kann bei einem Konkubinat die Schutzwirkung des Art. 6 Abs. 1 GG nicht greifen. Die Forderung nach der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe sind deshalb systematischer Unsinn oder verfolgen denn Zweck, das Institut Ehe zu einem Konkubinat abzuwerten und so des Schutzes nach Art. 6 Abs. 1 GG zu berauben.
  9. „Queer Wedding“: Homo-Ehe: Rechte und Pflichten
  10. Frank Lisson: Homo Viator. Die Macht der Tendenzen (2013), S. 157
  11. Saarbrücker Zeitung: SPD: Kramp-Karrenbauer setzt Homo-Ehe mit Inzucht gleich (3. Juni 2015)
  12. Wolfgang Herles: Ehe für niemand! Zensur für jeden! Merkel für sich!, Tichys Einblick, 1. Juli 2017