Sonderliste der unersetzlichen Künstler

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Die Sonderliste der unersetzlichen Künstler war eine 1944 während der Endphase des Zweiten Weltkrieges vom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und Adolf Hitler zusammengestellte 36 Seiten umfassende Liste, in der die wichtigsten Künstler des Reiches aufgeführt waren. Die inoffizielle Bezeichnung der Liste leitet sich auch von dem angeblichen Aktentitel „Gottbegnadeten-Liste“ her.[1]

Allgemeines

Im Oktober 1939, nach Beginn des von England entfesselten europäischen Krieges, der durch den Eintritt der USA zum Weltkrieg wurde, stellten die entsprechenden Entscheidungsträger wichtige Künstler wie Schriftsteller, Bildhauer, Architekten, Maler, Sänger, Musiker und Schauspieler als unabkömmlich (Abkürzung: „uk“) vom Fronteinsatz frei. Eine „uk“-Stellung galt aber nur bis auf Widerruf und wurde daher ab und an überprüft.

Auswahlkriterien

Als Auswirkung des 1943 verkündeten totalen Krieges mußten in der Endphase des Zweiten Weltkrieges wegen der andauernden anglo-amerikanischen Terrorangriffe auf Deutschland zum 1. September 1944 die Theater geschlossen werden. Viele Künstler wurden zum Kriegsdienst eingezogen oder an der Heimatfront in der Rüstungsindustrie beschäftigt. Die unentbehrlichsten unter den etwa 140.000 Mitgliedern der Reichskulturkammer waren davon ausgenommen und wurden auf der Liste genannt. Diese Ausgewählten galten zwar trotzdem als dienstverpflichtet, wurden aber nur zu Veranstaltungen im Sinne der Kulturpropaganda und zur Truppenbetreuung herangezogen. Hiervon völlig ausgenommen waren die Personen, die überragende nationale Persönlichkeiten darstellten und auf Sonderlisten genannt wurden, wie beispielsweise der Komponist Richard Strauss. Weiterhin waren solche Künstler vom Einsatz befreit, die älter als 60 Jahre waren.

Die Liste umfaßte insgesamt 1.041 Personen. Dies waren insgesamt 280 Schauspieler, 227 Schauspielerinnen, 78 Filmautoren, 18 Filmautorinnen und 35 Filmregisseure. Weiterhin die unverzichtbaren Schriftsteller, Komponisten, Musiker, bildenden Künstler und weitere bedeutende Künstler.

Die vom Kriegseinsatz ausgenommenen Kulturschaffenden erhielten ein Anschreiben mit dem Inhalt, daß der „Herr Reichsminister Sie in seiner Eigenschaft als Präsident der Reichskulturkammer auf Grund Ihrer künstlerischen Leistung vom Wehrmacht- und Arbeitseinsatz freigestellt hat. […] Diese Freistellung, die in Würdigung Ihrer besonderen künstlerischen Fähigkeiten ausgesprochen wurde, geschah unter der selbstverständlichen Voraussetzung, daß Sie sich vorbehaltlos einer umfassenden künstlerischen Betreuung zur Verfügung stellen. […] Ich bitte, dieses Schreiben im Sinne der Maßnahmen des totalen Kriegseinsatzes als Ihre Dienstverpflichtung für die von mir geleitete Künstler-Kriegseinsatzstelle aufzufassen.“[2]

Dieses Anschreiben galt als amtliche Mitteilung, die dem „zuständigen Arbeitsamt vorzulegen“ war.[3]

Sonderlisten der unersetzlichen Künstler

Auf der Sonderliste der zwölf wichtigsten bildenden Künstler standen

  • die Bildhauer
  • die Kunstmaler
  • die Architekten

Auf der Sonderliste der sechs wichtigsten Schriftsteller standen

Auf der Sonderliste mit den drei wichtigsten Musikern des Dritten Reiches standen

Auf der Sonderliste der wichtigsten Theaterschauspieler standen

Weitere Mitglieder (Auswahl)

Beispiele für weitere auf der Liste, nicht aber in den Sonderlisten genannte Künstler:

Sowie die Mitglieder folgender Orchester:

Literatur

  • Theodor Kellenter: Die Gottbegnadeten – Hitlers Liste unersetzbarer Künstler. Arndt, 2019, ISBN 978-3-932381-76-8 [544 S., Großformat], Bezugsnachweis
  • Lorenz Porsch: Die Gottbegnadeten – Hitlers Liste unersetzbarer Künstler, Arndt, 2014, ISBN 978-3-88741-290-6

Siehe auch

Fußnoten

  1. „Der Name [‚Gottbegnadeten-Liste‘] beruht auf dem Aktentitel der Liste und ist damit der offizielle, vom Reichsministerium verwendete Ausdruck.“ – Marcello La Speranza: Brisante Architektur: Hinterlassenschaften der NS-Zeit: Parteibauten, Bunker, Weihestätten. Ares Verlag, 2015, S. 34 (Fn. 44) Vorsicht! Enthält politisch korrekte Verengungen und Versimpelungen im Sinne der Umerziehung!
  2. Zitat bei Rathkolb, S. 174, sowie Fußnote 473, S. 282: ZSt., Promi. T 6400, M68-12, 1944 („Gottbegnadeten-Liste“), S. 63 f.
  3. Oliver Rathkolb, Führertreu und gottbegnadet, S. 174.
  4. Nachname kommt auch in der Schreibung Meyerolbersleben vor; Lebensrune.png 30. Oktober 1898 in Würzburg; Todesrune.png 17. November 1991 in Berlin
  5. 1940 Großer Kompositionspreis sowie Nationaler Musikpreis