Gröning, Oskar
Oskar Gröning ( 10. Juni 1921 in Nienburg/Weser; 9. März 2018 in Hannover) wird der Öffentlichkeit präsentiert als ein ehemaliger SS-Unterscharführer und Wachmann im Arbeitslager Auschwitz.
Inhaltsverzeichnis
Erstes öffentliches Auftreten
Im Januar 2005 trat Gröning erstmalig in der BBC-„Dokumentation“ Auschwitz: Inside the Nazi State[1] in Erscheinung, um, wie er sagte oder sagen mußte, den „Holocaustleugnern“ zu widersprechen, die „behaupten, daß Auschwitz niemals passierte“. Neben der Wiederholung der üblichen Greuelgeschichten über von anderen angeblich begangene Verbrechen, sagte Gröning vor laufender Kamera:
- „Ich habe die Krematorien gesehen, ich habe die Feuerstellen gesehen.“[2]
Krematorien sind – in einem Verbund von Arbeitslagern mit 150.000 Beschäftigten – jedoch keine Massenmord-Tatwaffe, sondern zunächst einmal nichts weiter als Kremierungsanlagen neben einer Leichenhalle. Gaskammern erwähnte Gröning in diesem Filminterview jedoch mit keinem Wort, so daß dieser kleine „Schönheitsfehler“ im nachhinein vom Filmtranskript[3] sowie dem Geschichtsschreiber Laurence Rees[4] „korrigiert“ werden mußte und man Gröning einfach die Behauptung unterschob, er habe davon gesprochen, Gaskammern gesehen zu haben.
Auch in den in der Folge im englischen und deutschen Sprachraum erschienenen Artikeln über Gröning wird die Behauptung wiederholt, er habe die Gaskammern mit eigenen Augen gesehen. So zum Beispiel im Mai 2005 im Spiegel, wo ein Interview wiedergegeben wurde, das der Autor Matthias Geyer persönlich mit Gröning geführt haben will, und in dem man außerdem erfährt, Gröning habe schon in den 1980er Jahren gegen „Holocaustleugner“ gekämpft, indem er dem 1997 verstorbenen Revisionisten Thies Christophersen nach der Lektüre von dessen Buch „Die Auschwitz-Lüge“ einen Brief geschrieben habe. Bemerkenswert an diesem angeblichen Brief aus dem Jahre 1985 ist, daß Gröning darin – laut des Spiegel-Artikels aus dem Jahre 2005 – schon von 1,5 Millionen angeblich von den Deutschen in Auschwitz ermordeten Juden schrieb, obwohl erst ab 1990 genau diese Zahl auf den dortigen Gedächtnisplatten prangt und Gröning seit seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft im Jahre 1948 nichts mehr über das Lager Auschwitz gehört oder gelesen haben will.[5][6] In den „Geständnissen“ des ehemaligen Kommandanten von Auschwitz, Rudolf Höß, aus der unmittelbaren Nachkriegszeit werden noch 2 bis 2,5 Millionen ermordete Juden behauptet, und die Außerordentliche Staatliche Kommission der Sowjets kam etwa zur selben Zeit zu dem Ergebnis, daß es 4 Millionen ermordete „Sowjetmenschen“ gegeben habe.[7]
Anklage und Verurteilung durch BRD-Gerichte
Grönings „Hilfsbereitschaft“ zahlte sich allerdings nicht aus. Nachdem die BRD-„Staatsanwaltschaft“ Frankfurt a. M. angeblich 1985 Ermittlungen gegen Gröning wegen fehlender Beweise eingestellt hatte, erhob die BRD-„Staatsanwaltschaft“ Hannover im September 2014 Anklage gegen den 93jährigen Gröning wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen. Konkret bezieht man sich dabei auf die Zeit von Mai bis Juli 1944.[8] Laut des „Geständnisses“, das der damalige Kommandant von Auschwitz, Rudolf Höß, am 1. und 2. April 1946 ablegte, wurden die Juden aus Ungarn jedoch bereits zwischen 1942 und 1943 ermordet.
Während des Gerichtsprozesses las Gröning von einem offenbar von anderen vorbereiteten Manuskript ab.[9]
Am 15. Juli 2015 verurteilte das Landgericht Lüneburg den früheren SS-Mann Oskar Gröning zu vier Jahren Haft, weil er vor gut 70 Jahren Buch geführt und Züge ankommen gesehen hat.[10] Er wurde für haftfähig erklärt. Gröning mußte die Haft aber nicht antreten. Er reichte ein Gnadengesuch ein,[11] worüber bis zu seinem Tod im März 2018 nicht entschieden wurde.
Kontext
Im Jahre 2005 landete das Weltjudentum gleich mehrere Schläge gegen den Revisionismus. Nachdem Anfang des Jahres mit dem „Ex-Nazi“ Gröning der Welt ein „Kronzeuge“ für den „Holocaust“ und gegen die „Holocaustleugner“ präsentiert worden war, verschleppte man im März den Revisionisten Ernst Zündel aus Kanada[12] sowie im November den Revisionisten Germar Rudolf aus den USA[13] und kerkerte sie für sieben Jahre bzw. zweieinhalb Jahre ein. Außerdem erklärte die 60. Generalversammlung der Vereinten Nationen unter der Führung des Juden Jan Eliasson am 1. November den 27. Januar durch die Resolution 60/7 offiziell und ohne Abstimmung zum internationalen „Holocaustgedenktag“, verwarf jegliche Revision des „Holocausts“ und gebot die Indoktrination von Kindern mit „Lektionen des Holocausts“.[14]
Juristische Fragwürdigkeit
Strafprozesse gegen nachrangige oder an Gewalthandlungen persönlich unbeteiligte Befehlsempfänger hat die BRD-Justiz durch Jahrzehnte hinweg bewußt vermieden. Erst der Prozeß gegen den „Hilfswilligen“ John Demjanjuk dokumentierte, daß eine Veränderung stattgefunden hat in den Rechtsauffassungen. Nur deshalb ist dieser Gröning-Prozeß gegen einen Mann, der in einer Effektenkammer Wertsachen von Textilien getrennt hat (falls die Personenzuordnung stimmt), möglich geworden.
Die alliierte Umerziehung ist in der BRD ein wirklicher Selbstläufer geworden. Anstatt daß Deutsche sich frei und selbstbewußt mit dem historischen Geschehen befassen, hat ein unverändert besetztes und fremdbestimmtes Besatzungskonstrukt BRD rabiate Sprechverbote erlassen; und ein religionsförmiger Schuldkult wurde in der Gesellschaft etabliert.
„Zeugenaussagen“ eines untergeordneten und erkennbar recht schwachen (nicht nur altersschwachen) Menschen als politischen Fetisch hochzuhalten – das entspricht nach Ansicht mancher Revisionisten vielmehr dem Narrativ einer nach 1945 umstandslos weiterbetriebenen Kriegspropaganda des Gegners. Das alliierte Lager strebte frühzeitig die vollständige moralische Auslöschung seines kontinentalen Opponenten an. Deshalb war die Siegerjustiz so radikal deutschfeindlich, und deshalb sucht man 70 Jahre nach Kriegsende immer noch gierig nach wehrlosen, manipulierbaren „Zeugen“ (siehe auch → Umerziehung, Volkstod).
Abweichende Aussagen
Revisionistische Autoren haben Zweifel, kritische Nachfragen und zum Teil grundlegende Einwände gegen die offizielle Erzählung, wie sie Gröning anscheinend beglaubigte, vorgebracht. Sie betreffen im wesentlichen die Beschreibung des Charakters bzw. des Betriebs der Lager, Häftlingszahlen, Angaben zu Tötungen einschließlich Methoden und Technik sowie die Opferzahlen, Zeiträume, betroffene Gruppen und die Bewertung von Zeugenaussagen. So wurde beispielsweise eingewendet, daß – nachdem sich der Madagaskarplan aufgrund der englischen Ablehnung eines Friedensschlusses mit dem Deutschen Reich nicht habe durchführen lassen – Juden in osteuropäische Lager verbracht worden seien, um in die deutsch besetzten Ostgebiete umgesiedelt zu werden.
In vielen Fällen haben Revisionisten – außer dem (teilweisen) Bestreiten und außer abweichenden Darstellungen – eigene Berechnungen und Herleitungen vorgelegt, die sie als wissenschaftlich und zum Beweis geeignet ansehen, jedenfalls als erörterungswürdig und -bedürftig.
Solcherart unbeauftragte Kommentare, Ergänzungen, Infragestellungen, Berichtigungen, Negierungen im Ergebnis privater Forschungen sind in vielen Ländern nicht zur öffentlichen Behandlung zugelassen, vielmehr lösen sie Strafverfahren und Verurteilungen aus. Strafverteidiger werden an ihrer Arbeit gehindert und beispielsweise bei gewissen Beweisanträgen kurzerhand auch selbst angeklagt und verurteilt.
Von daher spielt es in der Öffentlichkeit keine Rolle, was Revisionisten für zutreffend oder für richtiger halten: Staatlicher Zwang in Form von eigens zugeschnittenen „Blasphemiegesetzen“ (Manfred Kleine-Hartlage) macht eine freie und wissenschaftliche Erörterung unmöglich (→ Gesetze gegen Holocaustanzweiflung). Für Behörden und den Justizapparat ist nicht nur das Wesentliche, sondern es sind auch die Einzelheiten „offenkundig“.
Literatur
- Rolf Kosiek:
- Bundesregierung verhindert Feststellung der KL-Opferzahl, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, Grabert Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2010, S. 757–759 – die Entscheidung zur Nichterforschung und Nichtfeststellung der Opferzahl soll entgegen dem Wunsch der Konferenz der Innenminister der westdeutschen Länder 1959/60 von dem damaligen Bundesinnenminister Gerhard Schröder mitgeteilt worden sein. (S. 758)
- Frühe Angaben jüdischer Opferzahlen, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, Grabert Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2010, S. 574–577
- Das »Wannsee-Protokoll«, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 102–107
- Falsche Zahlen über das KL Flossenbürg, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 124 f.
- Simon Wiesenthal und seine Legenden, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 165–167
- Manfred Kleine-Hartlage: Stichwörter Holocaust und Holocaustleugner, in: ders.: Die Sprache der BRD. 145 Unwörter und ihre politische Bedeutung, Edition Antaios, Schnellroda, 3. Aufl. 2019, S. 130–135; 135–137
- Claus Nordbruch: Zur »Offenkundigkeit des Holocaust«, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 681–690
- Folter als Mittel, ›Recht‹ zu sprechen und historische ›Tatsachen‹ zu schaffen, in: ders.: Der deutsche Aderlaß – Alliierte Kriegspolitik gegen Deutschland nach 1945, Veröffentlichungen des Instituts für Deutsche Nachkriegsgeschichte, Bd. 28, 3. Aufl., Grabert-Verlag, Tübingen 2012, S. 155–166
- Olaf Rose:
- Der erste Holocaust, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 1, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 212–215
- Die Märchen des Simon Wiesenthal, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 5, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, 2. Aufl., Tübingen 2017, S. 819
- Der Auschwitz-Prozeß – kein rechtsstaatliches Verfahren, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, Grabert Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2010, S. 533–537
- KZ-Opferschwindler Uthgenannt, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 5, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, 2. Aufl., Tübingen 2017, S. 909–912
- Friedrich Karl Pohl: Martin Gray – ein falscher KZ-Zeuge, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, Grabert Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2010, S. 552 f.
- Greuelmärchen aus Mauthausen, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 133
- Opferzahlen konnten geändert werden, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 112–115
- Revision von KL-Opferzahlen, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 116–121
- Erfundene Tote im Konzentrationslager Kemna, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 126
- Englischsprachig
- Thomas Dalton:[15] Debating the Holocaust – A New Look at Both Sides, 4th Edition, revised and updated, Castle Hill Publishers, 2020, ISBN 978-1-59148-234-5 [344 p.; 43 illustr.]