Im Namen des Volkes (Film)

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FILM

Im Namen des Volkes.jpg
Filmdaten
Originaltitel: Im Namen des Volkes
Produktionsland: Deutsches Reich
Erscheinungsjahr: 1939
Laufzeit: 84 Minuten
Sprache: Deutsch
Filmproduktion: Terra-Filmkunst GmbH
Erstverleih: Terra-Filmkunst GmbH
IMDb: deueng
Stab
Regie: Erich Engels
Regieassistenz: Reinhold Bernt
Drehbuch: Erich Engels,
Walter Maisch
Produzent: Alfred Greven
Produktionsleitung: Walter Tost
Musik: Carl G. von Bazant
Ton: Robert Fehrmann
Kamera: Walter Riml
Standfotos: Kurt Schlawe
Bauten: Hans Sohnle,
Wilhelm Vorwerg
Aufnahmeleitung: Hans Naundorf,
Georg Siebert
Herstellungsleitung: Hans Tost,
Walter Tost
Schnitt: Anna Höllering
Besetzung
Darsteller Rolle
Rudolf Fernau Verbrecher Alfred Hübner alias Wenzel und Neuhaser
Christine Grabe Kellnerin Barbara
Reinhold Bernt Automechaniker & Ganove Bruno Mielke
Fritz Kampers Geschäftsmann Fritz Hartmann
Ellen Bang Hartmanns Freundin Lola Larsen
Ilse Fürstenberg Elise Hartmann
Rolf Weih Kriminalkommissar Werner
Christian Gollong Kriminalassistent Schmittchen
Berthold Ebbecke Kriminalassistent
Walter Steinbeck Kriminalrat Brüning
Erich Dunskus Kriminalkommissar Weber
Albert Florath Gastwirt Buggisch
Franz Nicklisch Sohn Franz Buggisch
Rudolf Platte Ganove Max
Aribert Grimmer Ganove Oskar
Walter Gross Egon, der Autofahrer, dem die Brieftasche geraubt wird
Else Reval Egons Beifahrerin
Georg A. Profé Junger Mann, der auf der Parkbank beraubt wird
Ethel Reschke Begleiterin des jungen Mannes
Otto Klopsch Bayerischer Wachtmeister
Knut Hartwig Bayerischer Wachtmeister
Albert Venohr Wachtmeister
Werner Pledath Bayerischer Polizeibeamter
Oskar Höcker Zuschauer bei der Großrazzia
Gerda Kuffner Zuschauer bei der Großrazzia
Lucie Euler Zuschauer bei der Großrazzia
Paul Mederow Jurist, der die Ablehnung des Gnadengesuchs vorliest
Fred Köster Assistent des Juristen
Karl Münch Polizeibeamter
Fred Goebel Schupo
Walter Schramm-Duncker Hehler Hulke
Berndt Werner Postbeamte
Eduard von Winterstein Gerichtsvorsitzender
Gerhard Dammann Gastwirt Franz
Käte Jöken-König Frau, die Diebstahl meldet
Wilhelm Kaiser-Heyl Amerikanischer Geschäftsmann
Marianne Kiwitt Bardame im Café Metropol
Otto Kronburger Kriminalbeamter
Sepp Rederer Gast an der Theke bei Buggisch

Im Namen des Volkes ist ein deutscher Kriminalfilm von 1939. Der Film wurde vom 31. Oktober bis November 1938 gedreht. Die Uraufführung fand am 27. Januar 1939 im Tauentzien-Palast in Berlin statt.

Weitere Titel

  • Autobanditen, Verleihtitel (BRD)

Auszeichnungen

  • Prädikat: „staatspolitisch wertvoll“

Handlung

Quelle
Folgender Text ist eine Quellenwiedergabe. Unter Umständen können Rechtschreibfehler korrigiert oder kleinere inhaltliche Fehler kommentiert worden sein. Der Ursprung des Textes ist als Quellennachweis angegeben.

Ein friedliches Dorf in Bayern wird durch eine Serie von Verbrechen in große Aufregung versetzt. In einer Gewitternacht wird ein Berliner Auto überfallen, wenige Stunden später brennt die Scheune des Gasthofs nieder, außerdem findet der Wirt seinen Schreibtisch erbrochen und ausgeraubt. Ehe der Verdacht auf einen fremden Mann fällt, der sich in jenen Stunden als Sommerurlauber im Dorfe aufhielt – seine Papiere waren in Ordnung ist er verschwunden. Nur eine Frau hat ein greifbares Andenken von ihm: die Kellnerin Barbara besitzt einen Siegelring aus seiner Hand, das galante Geschenk eines Mannes, der eine zärtliche Nacht durch ein Versprechen und durch das Unterpfand erzwang . . . .

Die Reichszentrale zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen schickt den Kriminalkommissar Werner an den Tatort. Viel kommt nicht dabei heraus. So scheint es wenigstens. Der Zufall will es, daß Werner sich in die hübsche Barbara verguckt.

Eine Reihe frecher Überfälle auf Spaziergänger und Liebespärchen in Berliner Parkanlagen und im Grunewald hält die Polizei in Atem. Alle Aussagen weisen auf einen tollkühnen Täter hin, der eine Maske trägt und sich meist in Begleitung eines Komplizen zeigt. Kriminalkommissar Weber und Kriminalassistent „Schmittchen" spüren die Kerle auf, aber das Abenteuer endet nur damit, daß Werner angeschossen wird. Eine Mütze. die einer der Verbrecher verloren hat, ist die einzige Beute. Immerhin, man hat eine Spur. Sie führt nach England und auf verwickelte Weise nach Berlin zurück. Mit Hilfe von Scotland Yard wird der Eigentümer gefunden: Alfred Hübner.

In den Tagen der Ermittlung ist viel geschehen. Ein Herr Hartmann, ein Geschäftsmann mit dunklen Hintergründen wird auf der Fahrt nach Berlin in eine Autofalle gelockt und muss hergeben, was seine Brieftasche füllt. Noch mehr wird er erschüttert, als er in der Wohnung seiner Freundin Lola die Bekanntschaft mit einem Herrn macht, der nicht nur mit der Schusswaffe gut umzugehen weiß, sondern auch mit Lola. Und noch größer wird das Erstaunen des Herrn Hartmann, als er erneut von Autobanditen gestellt wird, die genau wissen, wie wenig er diesmal in der Brusttasche und wie viel er in der „Verzeihung Popotasche" bei sich führt. Zu seiner großen Überraschung begegnet Kriminalkommissar Werner der hübschen Barbara in Berlin. Er erfährt von einem geheimnisvollen „Verwandten“ und kommt so auf die Spur des verschwundenen Alfred Hübner. Was hat Barbara veranlasst, nach Berlin zu fahren? Sie bekam einen Brief, sie möge doch den Ring, das Geschenk Jener Nacht, zurücksenden, postlagernd, damit er nicht in unrechte Hände falle. Als Alfred Hübner an den Postschalter trat, sah er sich Barbara gegenüber. Eine schöne Geschichtet Wie konnte er das Mädel schnell wieder loswerden?

Die Kette blutiger Verbrechen erfordert ungewöhnliche Maßnahmen. Am 22. Juni 1938 erlässt die Reichsregierung folgendes Gesetz: „Wer in räuberischer Absicht eine Autofalle stellt, wird mit dem Tode bestraft." Dieses Gesetz tritt rückwirkend in Kraft. Der bisherige Komplize Hübners, der Autoschlosser Bruno Mielke, der sowieso nur infolge der Drohungen seines „Freundes" zu bewegen war, mitzumachen, weigert sich Jetzt, Hübner bei seinem „letzten großen Schlag" - der Bandit will noch einmal ins Volle greifen und dann verblühen" – Beistand zu leisten. Mit zwei anderen schweren Jungens geht Hübner aufs Ganze, aber die Polizei überrascht die Halunken, Schüsse fallen, der Haupttäter aber taucht in der Nacht und im Gewühl der großen Stadt unter. In der Wohnküche Brunos am Stargarder Platz entscheidet sich das Schicksal Alfred Hübners. Der Verbrecher kämpft um sein Leben, und Jedes Mittel ist ihm recht. Polizeisirenen!

Starke Trupps sperren die Straßen. Im Scheinwerferlicht besetzt die Polizei das Dach. Die nächsten fünf Minuten sind fürchterlich... Das folgende Kapitel ist kurz. Schwurgerichtssaal, Urteilsverkündung ... abgelehntes Gnadengesuch... Am 9. November macht Alfred Hübner in seiner Zelle ein Kreuz.

Anmerkungen

Im Jahre 1938 wurde der Film "Mordsache Holm" gezeigt, und damit begann eine neue Art des Kriminalfilms sich durchzusetzen, die, von den Behörden immer gefordert, eigentlich bisher nur in Kurzfilmen vertreten war. "Mordsache Holm" hatte gezeigt, daß es möglich war, ohne sagenhafte Privatdetektive und ohne Stuart Webbs (erste Detektiv Serie) oder eines Sherlock Holmes -Romantik einen spannenden Kriminalfilm zu drehen, indem man nämlich direkt ins volle Menschenleben hineingriff und die Arbeit der Polizei zeigt, wie sie wirklich war.

Dieser Terra-Film wurde gleichzeitig als Aufklärungsfilm bezeichnet und als Warnungsfilm. Er setzte alle modernsten Mittel der Spannung ein, die dem bewegten Bilde damals zur Verfügung standen, er arbeitete mitunter auch sehr drastisch, aber nie verließ er den Boden der Wirklichkeit, sondern gab die Realität wieder, die den Zuschauer manchmal schaudern ließ.

Gezeigt wurde der Fall zweier Autobanditen. Dabei hielt sich das Drehbuch von Erich Engels und Walter Maisch, ein erfahrener Kriminalbeamter, ziemlich haargenau an den Fall der Gebrüder Götze, die 1938 eine traurige Berühmtheit erlangten und ihre Verbrechen bereits vierundzwanzig Stunden nach dem Urteil durch den Tod sühnten.

Im Film sind es allerdings nicht zwei Brüder, sondern nur einer, ein gewisser Alfred Hübner, ein Berufsverbrecher, während sein Freund Bruno Mielke, nur mitmacht, weil er durch einige, weit zurückliegende und nicht ganz saubere Sachen in ein Abhängigkeitsverhältnis zu Hübner geraten ist.

Hübner selbst ist nicht nur ein skrupelloser Autofallensteller und zweifacher Mörder, sondern dazu auch noch ein Hochstapler, Heiratsschwindler und Brandstifter, der schon in England eine längere Strafe abgesessen hat, und später in Deutschland sein "Glück" versuchte. Dieser Film packte einmalig das Thema an, das durch die Bekanntgabe des Gesetzes der Reichsregierung vom 22. Juni 1938 jeden Deutschen beschäftigte. In dem Gesetz wurde verkündet, daß jeder, der in räuberischer Absicht eine Autofalle stellt, mit dem Tode bestraft wird. Das Gesetz erhielt rückwirkende Kraft, zwei der brutalsten und gemeinsten Autobanditen und Wegelagerer dieser Zeit, die Gebrüder Goetze, wurden hingerichtet.

Es erfolgten auf Grund des neuen Gesetzes Schlag auf Schlag noch einige Todesurteile und Hinrichtungen. Der nationalsozialistische Staat zeigte hiermit diesen Verbrechern, daß er nicht gewillt war, die Sicherheit seines gesamten Straßen-Fernverkehrs durch solche Verbrecher stören zu lassen. Wie anfangs erwähnt, ist es nicht mit dem Augenblick zu Ende, da der Autoräuber verhaftet wird, sondern erst in dem Augenblick, da an ihm die gerechte Todesstrafe vollzogen ist. Der deutsche Kriminalfilm hat seinen Stil grundlegend und grundsätzlich gewandelt. Es gab seit dem keinerlei falsche Sentimentalität oder Romantik mehr, es wurde nicht mehr ein Lump vermittels psychoanalytischer Zaubertricks als Opfer seiner Umgebung hingestellt. Franz Werfels einseitiger Literatenaufschrei:" Nicht der Mörder, sondern der Ermordete ist schuldig" fand in den 30er kein Echo mehr.

Das nationalsozialistische Strafrecht kennt nur noch eine These: Auge um Auge - Zahn um Zahn. Wer mordet, stirbt nach den neuesten Anordnungen so schnell, wie es die Abwicklung der juristischen Formalitäten zuläßt. Alles das zu sagen, war im Zusammenhang mit diesem Film entscheidend wichtig. Denn alle diese Probleme rührt der Film direkt und indirekt an.

Erich Engels hat eine hervorragende Inszenierungsarbeit geleistet und hatte in dem Staatsschauspieler Rudolf Fernau einen Darsteller, der den Autobanditen so unheimlich spielte, daß man wahrhaftig ein leichtes Gruseln spüren konnte.

Der Film hatte seine Uraufführung am Tage der Deutschen Polizei, denn er zeigt nicht nur das verheerende Treiben gewissenloser Banditen, sondern er zeigt vor allem auch die bewundernswerte Kleinarbeit der Polizei.

Zensur

Der Film kam mit sogenannten „politisch brisante“ Szenen gekürzt unter dem Titel „Autobanditen“ im Jahre 1950 noch einmal in die Nachkriegskinos.

zensierte Szenen

  • Terra-Vorspann und der Titel „Im Namen des Volkes“
  • eingeblendetes Gebäude vom Reichskriminalamt
  • ein Anzeige erstattendes Paar grüßt beim Hinausgehen aus der Wache mit „Heil Hitler
  • Urteilsverkündung
  • Abholung des Delinquenten aus der Todeszelle zur Hinrichtung