Gruner, Justus von
Karl Justus Gruner, ab 1815 von Gruner ( 28. Februar[1] 1777 in Osnabrück; 8. Februar 1820 in Wiesbaden) war ein preußischer Staatsmann, Korporierter der Corps Guestphalia Halle, Königlich Preußischer Polizei-Präsident von Berlin, Geheimer Staatsrat, General-Gouverneur vom Mittelrhein, Freiheitskämpfer gegen Napoleon, Agentenführer und Diplomat.
Inhaltsverzeichnis
Leben und Wirken
Gruner studierte mit einem Stipendium der Landesregierung sowie finanzieller Unterstützung seines Patenonkels in Halle unter der Herrschaft von Herzog Wilhelm von Braunschweig-Oels und Göttingen Rechtswissenschaften und Nationalökonomie (Staatswissenschaft), kehrte dann nach Osnabrück zurück und gab mehrere das Strafrecht und die öffentliche Sicherheitspflege behandelnde Schriften heraus. 1802 trat er durch Vermittlung der späteren Generäle der Preußischen Armee Karl von Müffling genannt Weiß und Karl Friedrich Franciscus von Steinmetz in den preußischen Staatsdienst, wurde Kammerrat im brandenburgisch-preußischen Ansbach-Bayreuth (Franken), kam dann nach Berlin und 1805 als Direktor der Kriegs- und Domänenkammer nach Posen.
Der unglücklich verlaufende Krieg gegen Napoleon (→ Koalitionskriege) und seine öffentliche Unterstüzung für den BuchhändlerJohann Philipp Palm, den Napoleon wegen der Verbreitung der Schrift „Deutschland in seiner tiefsten Erniedrigung“ erschießen ließ (für die hinterlassene Familie desselben wurden in England und in den außerhalb der französischen Machtsphäre liegenden größeren deutschen Städten Sammlungen veranstaltet), machte 1806 seiner dortigen Tätigkeit ein Ende; er ging, wie so viele patriotische Männer, nach Ostpreußen (zur Disposition der dort an der Seite des Monarchen befindlichen obersten Staatsbehörden), wo er in persönliche Berührung mit den preußischen Reformern Reichsfreiherr vom Stein und Karl August von Hardenberg kam, die schon bald seine große politische Befähigung erkannten.
Anfang 1807 war Gruner als „geschäftlicher Beistand“ für den Generalleutnant Gebhard Leberecht von Blücher, Generalgouverneur in Pommern und der Neumark, abgestellt. Es gab Pläne, im Rücken des Feindes zuzuschlagen durch Unterstützung von Schweden, eines britischen Korps, aber vor allem durch Unterstützung des Freikorps Schill'sche Jäger und anderer preußischer Freitruppen, diese Vorbereitungen wurden jedoch von dem schändlichen Frieden von Tilsit im Juli 1807 zunichte gemacht. Dennoch ernannte der Feldherr und Oberbefehlshaber sämtlicher in Pommern stehender Truppen mit dem Hauptquartier in Treptow a. d. Rega Justus Gruner zum provisorischen Direktor der Kriegs- und Domänenkammer.
1809 wurde Gruner, nachdem Napoleon sich Spanien zugewendet und die königliche Familie sich entschieden hatte, wieder nach Berlin zurückzukehren, zum „Kommissar für die Einführung der Städteordnung“ und am 25. März 1809 zum ersten Polizeipräsidenten von Berlin ernannt. Hier konnte er u. a. Wilhelm von Humboldt, Direktor für Cultus und Unterricht, bei der Gründung der Berliner Universität im Prinz-Heinrich-Palais unterstützen und eine schwierige Kabinettsorder des Königs durchsetzen, die vorsah, der Sonderstellung der Französischen Gemeinde zu Berlin ein Ende zu setzen. Das französische Koloniedepartement, das französische Oberdirektorium und das französische Bürgerrecht wurden abgeschafft. Polizeipräsident Karl Justus Gruner, der von der königlichen Rückkehr unterrichtet war, erließ am 10. Dezember 1809 eine Polizeiverordnung zur Reinigung der Berliner Straßen. Am 23. Dezember 1809 wurden König Friedrich Wilhelm III., Königin Luise und der königliche Hof bei ihrer Rückkehr aus Königsberg, wohin sie 1806 vor Ausbruch des Vierten Koalitionskrieges geflohen waren, in Berlin feierlich empfangen.
1811 wurde Gruner als „Geheimer Staatsrat“ an die Spitze der gesamten höheren Polizei gestellt. Die ihm eigentümliche Mischung von geschäftlicher Gewandtheit und Schlauheit und leidenschaftlichem Patriotismus machten ihn zu einem gefährlichen Gegner der französischen Umtriebe, aber auch für die reaktionären Kräfte am Hof zu einer verdächtigen Persönlichkeit. Als Preußen am 5. März 1812 gezwungen war, sich mit Frankreich gegen Rußland vertraglich zu verbünden, nahm Gruner seinen Abschied. Die sofort nach Ratifikation des Allianzvertrages nachgesuchte Entlassung wurde ihm (am 10. März 1812) zwar sogleich bewilligt, dagegen aber eröffnete ihm ein Begleitschreiben von Hardenbergs auf Befehl des Königs, daß dieser wünsche, ihn unter veränderten Umständen recht bald wieder in seinen Dienst zurückkehren zu sehen, daß Gruner der Rücktritt in seinen bisherigen Rang stets offen bleiben und daß er in der Stille seinen Gehalt fort erhalten solle.
Gruner ging nach Prag zum Freiherrn von Stein, der sich dort mit dem Plan einer im Rücken der französischen Armee zu organisierenden deutschen Volkserhebung beschäftigte. Zwei Monate lang verfolgten die beiden den Aufbau eines deutsches Spionage- und Agentennetzes. Als Freiherr vom Stein Ende Mai 1812 nach Rußland ausweichen mußte, blieb Gruner in Prag und trat ebenfalls in kaiserlich-russische Dienste als „Wirklicher Etatsrath“, was jedoch unter strenger Geheimhaltung geschah. Der französischen Regierung war jedoch dieser Plan nicht geheim geblieben, und um sich zu decken, veranlaßte das preußische Kabinett selbst die österreichische Regierung dazu, Gruner am 22. August 1812 verhaften zu lassen. Die französische Polizei war auf seine Tätigkeit aufmerksam geworden, man hatte seine Geheimschrift entdeckt und war von Paris aus im Begriff, seine Auslieferung zu fordern, als das österreichische Kabinett, noch rechtzeitig gewarnt, dem zuvorkam, und, um ihn zu retten, selbst Gruner verhaften und auf die Festung Peterwardein bringen ließ, wo er, bei sonst freundlicher Behandlung, ein volles Jahr gefangen saß. Mit Gruners Verhaftung aber geriet die Vorbereitung zur Ausführung der Stein’schen Projekte ins Stocken und unterblieb zuletzt gänzlich, der Rußlandfeldzug Napoleons wurde allerdings zur Katastrophe für den selbsternannten Kaiser.
Als ein Jahr darauf, im August 1813, das Kaisertum Österreich dem preußisch-russischen Bündnis beitrat, drang von Hardenberg, lebhaft durch Graf von Gneisenau daran gemahnt, auf Gruners Befreiung; aber erst als vom Stein, im Herbst 1813, mit der Leitung der Zentralverwaltung (Centralkommison) der zu erobernden Länder betraut, sich Gruner als Gehilfen ausbat, wurde seine Freilassung beeilt. Im Herbst 1813 wurde Gruner entlassen und erhielt am 23. November 1813 als provisorischer Generalgouverneur die Verwaltung des von den Verbündeten besetzten Großherzogtums Berg, um dort möglichst alle etwa noch vorhandenen französischen Einflüsse zu beseitigen und schleunigst die Kräfte des Landes für den Kampf gegen Frankreich zu organisieren. Schon am 8. Februar 1814 übergab er das Land einem neuen Generalgouverneur, dem Prinzen Alexander von Solms-Lich, und übernahm seinerseits die weit schwierigere Aufgabe, das eben erst von den Franzosen geräumte, aus vier bisher französischen Departements gebildete und auf dem linken Rheinufer liegende Generalgouvernement des Mittelrheins mit der Residenz in Trier zu organisieren. Am 15. Juni 1814 ging dann die Verwaltung des Generalgouvernements Berg endgültig an Preußen über, und Gruner kehrte wieder als Generalgouverneur nach Düsseldorf zurück.
- „Seine Wirksamkeit als Generalgouverneur in diesen verschiedenen Theilen der nachherigen preußischen Rheinprovinz hat stets allseitig die größte Anerkennung gefunden. Die schwungvolle Sprache seiner Proclamationen, das ihm inwohnende Talent der freien Rede, welches er auf seinen zahlreichen Rundreisen aufs Ausgiebigste verwerthete, seine rastlose Thätigkeit und seine umfassende Geschäftskenntniß setzten ihn in den Stand, die noch vorhandenen französischen Elemente und Einflüsse in kürzester Zeit zu beseitigen, die deutsch-patriotischen Elemente in jenen Gegenden zu sammeln und rasch zu heben, und die Kräfte des Landes für den Kampf gegen Frankreich schnell und umfassend zu organisiren. Eng verbunden zu diesem Zwecke mit Görres, der in seinem ‚Deutschen Mercur‘ durch die hinreißende Gewalt seiner Sprache und durch die Gluth seines Patriotismus einen so außerordentlichen Einfluß auf den Geist der Nation und vor Allem auf die Bewohner jener Länder ausübte, gelang es ihm, diese letzteren für den Kampf gegen das Napoleonische Frankreich in seltenem Grade zu electrisiren.“ — Allgemeine Deutsche Biographie
Nach dem ersten Pariser Frieden kehrte er nach Berg zurück und verblieb dort bis zum Juni 1815. Während des Siebten Koalitionskrieges erhielt er die Oberleitung der seitens der verbündeten Mächte in Frankreich eingerichteten Polizei. Nach zehnjährigem Kampfe war also jetzt endlich das letzte Ziel aller deutschen Patrioten, das letzte Ziel der ganzen Tätigkeit Gruners erreicht. Die napoleonische Gewaltherrschaft war vernichtet, Deutschland frei und Preußen in seinen alten Machtverhältnissen wieder hergestellt. Alles bereitete sich jetzt, wieder in normale Zustände zurückzukehren, und Gruner trat wieder in den preußischen Staatsdienst zurück. Von dem Gedanken der preußischen Hegemonie in Deutschland beseelt, förderte er damals die Versuche zur Stiftung eines geheimen Bundes in den mittelrheinischen Ländern, der für dieselbe wirken sollte. Am 19. Oktober 1815 erhielt Gruner das damals für diplomatische Stellungen unerläßliche Adelsdiplom. Zuerst sollte er nach Stuttgart, wogegen sich der frankophile württembergische König (ein einstiger Napoleon-Bewunderer) sperrte und eine Akkreditierung von Gruners ablehnte. Dann war geplant, von Gruner nach Dresden zu entsenden, als Gegengewicht zum berühmten Polizeiminister Napoleons Joseph Fouché, der von Ludwig XVIII. als französischer Gesandter in Sachsen ernannt wurde. Als Fouché sich krankheitsbedingt zurückzog und seinen Dienst in Dresden nicht antrat, wurde von Gruner 1816 auf Wunsch des preußischen Königs Gesandter in der schweizerischen Eidgenossenschaft. Hier gelang es ihm vorbildhaft, den Einfluß Frankreichs auf die dortige Regierung deutlich zu schwächen.
Demagogenverfolgung
Während der ersten sogenannten deutschen Demagogen-Untersuchungen durch die im Sommer 1819 in Karlsbad gegründete „Bundes-Spezialuntersuchungskommission“ gerieten zahlreiche deutsche Patrioten und Freiheitskämpfer gegen Napoleon nun im Deutschen Bund in Verdacht, den „republikanischen Freiheitsgedanken“ weiterhin zu fördern. Dies führte zu den Untersuchungen verbunden mit Unterdrückung, Nötigung, Strafen, aber auch zur Zerstörung von beruflicher und wirtschaftlicher Existenz. Insbesondere auf Klemens Wenzel Lothar von Metternichs Betreiben wurden 1819, nach der Ermordung von August von Kotzebue, der als russischer Generalkonsul die Ideale der deutschen Nationalbewegung verhöhnt hatte, die Karlsbader Beschlüsse erlassen und die Demagogenverfolgung eingeleitet. Die Tätigkeit der Burschenschaften wurde verboten, die Freiheit von Presse und Universitäten massiv eingeschränkt und die Verfassungsdiskussion zunächst beendet. Nicht zuletzt auf Metternich ging auch die Einrichtung der in Mainz ansässigen Zentraluntersuchungskommission als Mittel zum Kampf gegen die Opposition zurück.
Fichtes Reden an die deutsche Nation, in denen der glühendste Zorn über die Erniedrigung Deutschlands schäumt, sollten nach Ansicht von Metternichs Kommision die „Hinneigung zur Republik“ verraten; Freiheitsvertreter wie Friedrich Schleiermacher und Georg Andreas Reimer, Justus von Gruner, Friedrich Ludwig Jahn und Ernst Moritz Arndt haben nach Meinung der „Demagogen-Jäger“ alle zur „Weckung des bösen Geistes beigetragen“, der, in „Lützows schwarzer Schaar bedenklich fortgebildet, auf den Hochschulen fortwucherte und eine allgemeine Unzufriedenheit hervorzurufen beflissen war“. Auch Reichsfreiherr vom Stein wurde von Denunzianten und Neidern mit der „Revolution“ in Verbindung gebracht. Er schrieb darüber an Hans Christoph Ernst von Gagern, er staune
- „über eine solche viehische Dummheit, oder eine solche teuflische Bosheit, oder einen solchen nichtswürdigen und aus einem durchaus verfaulten Herzen entstehenden Leichtsinn.“
Auch anderen waren die „Untersuchungen“ suspekt, Friedrich von Bülow, Oberpräsident der Provinz Sachsen in Magdeburg, forderte von Wilhelm zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, einem Handlanger Metternichs, ein ordentliches Bundesgericht für die Demagogen einzurichten. Dennoch verbreitete sich die vom Kaisertum Österreich geschürte Hysterie. Offizieren der Preußischen Armee wurde schriftlich verboten, sich in Schlesien in Altdeutscher Tracht zu zeigen und sich mit „gewissen Personen zu treffen“.
Karl Justus von Gruner erkrankte und weilte deshalb Ende 1819 im Alten Kurhaus Wiesbaden. Hier wurde der Alte Herr seines Corps und Stimme der deutschen Reichs-Einigung als „Demagogen-Verdächtiger“ mehrfach vom Regierungsrat Grano, dem Leiter der „Ministerial-Untersuchungs-Kommission“ (im Juli 1819 auf Anregung von Karl Albert von Kamptz konstituiert) verhört.
In „Bilder und Zustände aus Berlin“ schrieb Johann Jacoby 1833:
- „Wenn jetzt ein zweiter Körner seine Lieder sange, Herr Grano würde sie streichen und ihn Demagoge schimpfen!“
Nach Auskunft der Familie von Gruner geschahen die Verhöre äußerst rabiat, Grano habe „seine Instruktion weit überschritten“. Am 8. Februar 1820 soll ein Blutsturz dem Leben von Gruners ein Ende gemacht haben.
Im Jahr 1820 war Metternich die dominierende Person bei der Wiener Ministerialkonferenz, auf der die Wiener Schlußakte als Ergänzung der Bundesakte beschlossen wurde. Dieses Dokument entsprach dabei im Kern den Intentionen Metternichs. Durchaus zum Erstaunen der süddeutschen Staaten wurden ihre Verfassungen darin anerkannt. Beschränkt wurde der Handlungsspielraum des Bundestages, der seither stärker weisungsgebunden war. Österreich hatte sein Ziel erreicht und eine Reichsgründung durch das schüren von Mißtrauen und Vorurteilen verhindert und blieb somit eine dominante sowie autarke monarchistische Macht im Deutschen Bund. Der Einigungstraum der Freiheitskämpfer sollte sich erst bei der Reichsgründung 1871 zum Teil erfüllen.
Auszeichnungen, Ehrungen und Dienststellungen (Auszug)
- Preußischer Kammerrath 1803
- Kriegsrath 1804
- Kammerdirector zu Posen 1806
- Polizeipräsident zu Berlin am 25. März 1809
- Staatsrath und Abteilungschef 1811
- Kaiserlich russischer Staatsrath 1812
- Geheimer Staatsrath 1814
- Eisernes Kreuz (1813), II. Klasse (vermutlich am weißen Bande)
- Roter Adlerorden, III. Klasse am Bande 1814
- Orden des Heiligen Wladimir, III., ggf. II. Klasse (Halsdekoration)
- St.-Annen-Orden, Großkreuz (nach anderen Quellen I. Klasse) am 13. Oktober 1814 durch Kaiser Alexander
- Erhebung in den königlich preußischen Adelsstand, 1815 (laut verschiedenen Zeitungsartikeln, so in der „Allgemeinen Zeitung München“, in den Freiherrnstand)
- Preußischer Gesandter in der Schweiz (bei der Eidgenossenschaft in Bern) 1816
- Ritter des Schwarzen Adlerordens mit Stern (strittig, da nicht eindeutig zu belegen)
Schriften
- Versuch über Strafen, 1799
- Actenmäßige Erzählung der Betrügereien eines angeblichen Wundermädchens, 1800
- Leidenschaft und Pflicht, 1800
- Versuch über die rechte und zweckmäßigste Einrichtung öffentlicher Sicherheitsinstitute und deren Verbesserung, 1802
- Meine Wallfahrt zur Ruhe und Hoffnung oder Schilderung des sittlichen und bürgerlichen Zustandes Westphalens am Ende des achtzehnten Jahrhunderts. Frankfurt a. M. 1802
- Versuch über die recht- und zweckmäßigste Einrichtung öffentlicher Sicherungsinstitute deren jetzigen Mängel und Verbesserungen : nebst einer Darstellung der Gefangen- Zucht- und Besserungshäuser Westphalens. Frankfurt a. M. 1802
- Kriegs-Artikel für die Unter-Officiere und gemeinen Soldaten des Bergischen Truppen-Corps. Düsseldorf 1813
Literatur
- August Fournier: Stein und Gruner in Österreich. Ein Beitrag zur Vorgeschichte der Befreiungskriege. In: Deutsche Rundschau 53, 1887
- Willy Real: Justus Karl von Gruner. In: Westfälische Lebensbilder V, Münster 1937, S. 259–276
- U. Veit: Karl Justus von Gruner, der Schöpfer des Berliner Polizeipräsidiums und der preußischen Geheimen Staatspolizei. Dissertation, Rostock 1937
Verweise
- Stephan Skalweit: Gruner, Justus Karl von, in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 227–229
- Literatur von und über Justus von Gruner im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek