Ostdeutschland

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Flucht.jpg Unter Fremdherrschaft. Die einheimische deutsche Bevölkerung wurde vertrieben oder ermordet und deren Eigentum gestohlen.


Ganzdeutschland, rot hervorgehoben die durch den Versailler Vertrag und Vertrag von St. Germain gewaltsam Deutschland entrissenen Gebiete.
Auszug aus dem Gedicht „Was wir verloren haben“ von Paul Warncke

Ostdeutschland (auch Deutsche Ostgebiete) ist die Bezeichnung für das deutsche Reichsgebiet östlich der Oder-Neiße-Linie. Fälschlicherweise wird oft das Gebiet der ehemaligen DDR, die derzeitige Ost-BRD, als Ostdeutschland bezeichnet. Hierbei handelt es sich jedoch um Teile Mitteldeutschlands und Norddeutschlands.

„Gemäß dem Potsdamer Abkommen ist das deutsche Gebiet östlich von Oder und Neiße als Teil der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands der Republik Polen nur zur einstweiligen Verwaltung übergeben worden. Das Gebiet bleibt ein Teil Deutschlands. Niemand hat das Recht, aus eigener Machtvollkommenheit Land und Leute preiszugeben oder eine Politik des Verzichts zu treiben.“ — Erklärung aller Bundestagsfraktionen mit Ausnahme der KPD am 13. Juni 1950[1]

Grenzen

Die alliierten Besatzungszonen Deutschlands im Jahre 1945 mit dem polnisch besetzten Ostdeutschland und dem sowjetisch besetzten mittleren Ostpreußen
Das tatsächliche noch nicht wiedervereinte „Ostdeutschland“
Ostpreußen - dies Land bleibt Deutsch.jpg

Die preußisch-litauische Grenze wurde bereits im Jahre 1230 endgültig festgelegt. Auch die deutsch-polnische Grenze in Schlesien geht auf das Jahr 1335 zurück und in Ostpreußen ist die deutsch-polnisch-litauische Grenze seit 1422 ebenfalls im wesentlichen unverändert geblieben bis zum Schanddiktat von Versailles nach dem Ersten Weltkrieg gegen Deutschland.

Potsdamer Konferenz und Genozid Ostdeutschlands

Ostdeutschland wurde aufgrund des sogenannten Potsdamer Abkommens vorbehaltlich der Regelung durch einen „Friedensvertrag“ vorübergehend unter polnische, sowjetische und litauische Verwaltung gestellt. Zu den Gebietsrauben von 1945 gehörten mit 114.296 km² mit (1939) 9,56 Mio. Einwohnern Ostpreußen, fast ganz Schlesien, der größte Teil Pommerns und ein Teil Brandenburgs. Schon beim Versailler Vertrag und Vertrag von St. Germain wurden das Memelgebiet, Posen, Sudetenland, Danzig, Westpreußen (der sog. Polnische Korridor) und Elsaß-Lothringen fortgerissen.

Die Bevölkerung in den Gebieten Ostdeutschlands wurde vertrieben oder ermordet. Es ist lediglich eine überschaubare Zahl an Deutschen – sogenannte Polendeutsche – zurückgeblieben. Rund 800.000 Deutsche sind bei der Vertreibung von 1945 zurückgeblieben. Ebenfalls heimatvertriebene Polen, Russen und Ukrainer der ehemaligen Sowjetunion besiedelten diese Gebiete vorerst neu.

Vor der Teilvereinigung

Daß die Potsdamer Konferenz mitnichten irgendeinen endgültigen Status der deutschen Ostgebiete festgelegt hatte, bestätigte sich auch noch danach in Form mehrerer Bekräftigungen seitens beider Alliierter, der westlichen, wie des östlichen.

Westliche Bekräftigung der Zugehörigkeit zu Deutschland auf der Marshall-Plan-Konferenz

Der Status Ostdeutschlands als unbestritten integralem Bestandteil Deutschlands wurde im Juli 1947 auf einer Konferenz um den Marshall-Plan nochmals bestätigt, indem es hieß:

„[...] Die Konferenz war kaum mehr als ein Schlagabtausch, bei dem Molotow den Amerikanern und Briten vorwarf, sie wollten Deutschland mit Hilfe des Marshall-Plans wirtschaftlich versklaven und politisch spalten; die Außenminister Amerikas und Großbritanniens machten dagegen auf die Vorläufigkeit der Grenzen im Osten Deutschlands, insbesondere auf das Provisorium der ‚polnischen Verwaltung‘ der deutschen Ostgebiete, aufmerksam.“[2]

Östliche Bekräftigung der Zugehörigkeit zu Deutschland in Ost-Berlin

Nach Äußerungen des russischen Hochkommissars Wladimir Semjonow in Gesprächen mit bürgerlichen Politikern der damaligen DDR ist von russischer Seite über die künftige Ostgrenze Deutschlands das letzte Wort noch nicht gesprochen:

„Verblüfft beobachteten die SED-Genossen, daß sich der Sonderbotschafter Semjonow zunehmend mit Leuten umgab, die nie die Vorherrschaft der Sozialistischen Einheitspartei in der DDR anerkannt hatten. Meist waren es Politiker der bürgerlichen DDR-Parteien, die mit Stalins verständnisvollem Vertreter erörterten, wie man den Ulbricht-Staat liberalisieren und verbürgerlichen könne. Fleißig kolportierten sie dann das Semjonow-Wort vom ‚großen Deutschland‘, das wieder zusammengehöre, und genüßlich wurde weitergegeben, daß der Sowjetmensch auch gesagt habe, über die Oder-Neiße-Grenze sei noch nicht das letzte Wort gefallen.“[3]

Zwei-plus-vier-Vertrag

Mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag und dem Deutsch-Polnischen Grenzvertrag gab die BRD-Regierung (jedoch nicht das Deutsche Reich) einen Anspruch auf die deutschen Ostgebiete auf. Damit jedoch ein solcher Abtretungsvertrag völkerrechtswirksam sein kann, hätte die Bundesrepublik Deutschland zuvor über die abzutretenden Gebiete völkerrechtlich auch abtretungs- und somit verfügungsberechtigt sein müssen. Dies war aber zu keinem Zeitpunkt der Fall, denn das Gebiet der Bundesrepublik erstreckte sich niemals auch über die ostdeutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße.

Deutsch-Polnischer Vertrag

Der sogenannte Deutsch-Polnische Vertrag über „gute Nachbarschaft“ und „freundschaftliche Zusammenarbeit“ erkennt die Existenz einer deutschen Minderheit im gegenwärtig durch Polen verwalteten Ostdeutschland an (siehe „Polendeutsche“). Zugleich wurde eine gemeinsame „Zusammenarbeit“ vereinbart.

Pfeil 2 siehe auch.pngSiehe auch: Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945

Regreßforderungen nach Friedensvertrag

Unabhängig von der Rückgabe der Verwaltung der bis zum Abschluß eines Friedensvertrages fremdverwalteten Gebiete durch die Sowjetunion (mit dem nunmehrigen Nachfolgestaat Rußland) und Polen dürften auch andere Ansprüche aufgelaufen ein.

Neben der Entschädigung für die begangenen Verbrechen kommen noch Kosten für den Nutzungsausfall auf die Vertreiberstaaten hinzu. Da dem deutschen Volk der von ihm kultivierte Raum über Jahrzehnte der eigenen Nutzung entzogen wurde, sind mittlerweile Schäden in gravierender Höhe entstanden. Dies betrifft z. B. Umwelt, Landwirtschaft, Wohnraum und die zwischenzeitlich geplünderten Bodenschätze.

Für die Rechtmäßigkeit solcher Zahlungen gibt es Beispiele: Um Indianerstämme in Nord- und Süddakota sowie Montana und Oklahoma für entgangene Einnahmen aus Bodenschätzen in gestohlenen Indianerterritorien zu entschädigen, hatte sich nach einem 13 Jahre währenden Rechtsstreit die VS-amerikanische Regierung im Jahre 2009 mit den Indianern geeinigt, 3,4 Milliarden VS-Dollar zu zahlen.[4]

Neben dem Ausgleich der finanziellen Kosten besteht die Möglichkeit, daß die Vertreiberstaaten unentgeltlich über den Zeitraum von einigen Jahren Arbeitskräfte zur Verfügung stellen, um Ostdeutschland und das Sudetenland wieder aufzubauen.

Der Wert Ostdeutschlands ist unermeßlich und für Deutschland unersetzlich. Würde man pro qm nur 5 € ansetzen, betrüge der Wert in den Grenzen von 1937 ungefähr 594 Milliarden €, des Sudetenlandes 112,5 Milliarden €, aller bis 1945 geschlossen deutsch besiedelten Gebiet im Osten 75.000.000.000 €, d. h. ungefähr 500 Milliarden 250 Millionen €.

Bildergalerie

Filmbeiträge

Der ehemalige CSU-Vorsitzende Theo Waigel:

Siehe auch

Ostdeutschland, immer dran denken (Münze).jpg
Politisches Gedenken

Literatur

Erinnerungskultur in Salzweg
  • Joachim Nolywaika: Vergeßt den Deutschen Osten nicht! – Das Unrecht der Sieger an Ostpreußen, Schlesien und Pommern. Arndt-Verlag, 2024, ISBN 978-3887413101
  • Maximilian Beheim-Schwarzbach: Die Besiedlung von Ostdeutschland durch die zweite germanische Völkerwanderung, 1882 (PDF-Datei)
  • Martin May: Provinz Brandenburg und in Ostdeutschland – slawisch oder germanisch?, 1897 (PDF-Datei)
  • Wilhelm Bock, Deutscher Ostmarkenverein (Hg.): Die deutsche Ostmark, 1913 ((PDF-Datei))
  • Ernst Wahle: Ostdeutschland in Jungneolithischer Zeit, ein prähistorisch-geo-graphischer Versuch, 1918 (PDF-Datei)
  • Reichsverband Ostschutz (Hg.): Die polnische Schmach 1919 (PDF-Datei)
  • Erich Marcks: Ostdeutschland in der deutschen Geschichte, 1920 (PDF-Datei)
  • Kurt Pastenaci: 4000 Jahre Ostdeutschland – Die Vor- und Frühgeschichte Ostdeutschlands. Zwischen 3000 vor und 1000 nach der Zeitwende, Schwarzhäupter-Verlag, Leipzig 1938 (mehrere Auflagen; Nachdruck: Bremen 1982)
  • Willi Mandel / A. Hillen Ziegfeld, Lutz Mackensen (Hg.): Unser Osten – Politische Geschichte Ostdeutschlands, Edwin Runge Verlag, Berlin–Neutempelhof 1939
  • Dieter Blumenwitz: Die Ostverträge im Lichte des internationalen Vertragsrechts, 1982
  • Michael Schmitz: Die Rechtslage der deutschen Ostgebiete – Die Oder-Neiße-Grenze im Blickpunkt des Völkerrechts, Verlag Wissenschaft und Politik, Köln 1986, ISBN 3804686788 [102 S.] – der Verfasser (geb. 1960) ist promovierter Rechtswissenschaftler
  • Rolf-Josef Eibicht (Hg.): 50 Jahre Vertreibung, Der Völkermord an den Deutschen, Ostdeutschland – Sudetenland: Rückgabe statt Verzicht, 1995 ' (Klappentext)
  • David Irving: Deutschlands Ostgrenze, Weder Oder noch Neiße: Die Rückkehr des deutschen Ostens, 1995 (Klappentext)
  • Heinz Nawratil: Schwarzbuch der Vertreibung 1945–1948: Das letzte Kapitel unbewältigter Vergangenheit, Universitas Verlag, 14. Auflage, 2007, ISBN 978-3800414741
  • Manfred Weinhold: Deutschlands Gebietsverluste 1919–1945, Handbuch und Atlas, Arndt-Verlag, 6. Auflage, 2011, ISBN 978-3-88741-197-8
  • Karl Richter: Sowjets boten 1990 Ostpreußen an, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 4, Edition Grabert im Hohenrain-Verlag, 3. Aufl., Tübingen 2017, S. 753–755

Kartenmaterial

Verweise

Fußnoten

  1. Anmerkung: Es gab kein Potsdamer Abkommen, sondern eine Potsdamer Konferenz
  2. deutschegeschichten.de
  3. Spiegel.png  Umerziehungsliteratur: ArtikelHeinz Höhne: Berija wollte die DDR liquidieren, Der Spiegel, 24/1983, 13. Juni 1983
  4. vgl.: FAZ, 27. März 2012