Quelle / Das Wannsee-Protokoll – Anatomie einer Fälschung

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Das Wannsee-Protokoll – Anatomie einer Fälschung ist eine Schrift von Johannes Peter Ney, in dem dieser seine Zweifel an dem Stattfinden der Wannsee-Konferenz darlegt.

Heydrich zur fraglichen Zeit in Prag, als die angebliche „Wannsee-Konferenz“ stattfand

Text der Schrift

Quelle
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Wannsee-Konferenz: Tagung von Spitzenvertretern der obersten Reichs- und Parteibehörden am 20.1.1942 unter dem Vorsitz von R. Heydrich in Berlin „Am großen Wannsee 56/58“. Auf Anordnung A. Hitlers beschlossen die Teilnehmer Maßnahmen zur Ausrottung der Juden in den von Dtl. beherrschten Gebieten Europas („Endlösung der Judenfrage“): Errichtung von Vernichtungslagern (Konzentrationslagern) in Osteuropa, in denen die Juden getötet werden sollten.[F 1]

Über Dokumentenkritik

Dokumente sind Gegenstände mit verschlüsselten Informationen über einen Vorgang oder Zustand. Man unterscheidet z. B. Bild- und Schriftdokumente sowie in neuer Zeit alle möglichen Formen der Informationsspeicherung (Tonträger, elektronische Datenträger und vieles andere mehr). Hier soll nachfolgend das Hauptaugenmerk auf die Kritik von Schriftstücken gelegt werden, mit denen wir es beim Holocaust hauptsächlich zu tun haben.

Wenn ein Dokument irgendetwas beweisen soll, so muß zuerst bewiesen werden, daß das Dokument echt und die darin enthaltene Information sachlich richtig ist. Die Echtheit eines Dokumentes setzt einerseits voraus, daß die Materialien und Techniken der Informationsverschlüsselung und -speicherung zur angeblichen Entstehungzeit bereits existierten. Mit Hilfe technischer, chemischer und physikalischer Methoden läßt sich heute vielfach überprüfen, ob das verwendete Papier, die Schriftfarbe, die Schreibgeräte u. ä. zur angeblichen Erstellungszeit überhaupt schon existierten. Ist dies nicht der Fall, so ist die Fälschung erwiesen. So wäre zum Beispiel ein Dokument aus dem letzten Jahrhundert, geschrieben mit einer Schreibmaschine aus unserem Jahrhundert, mit Sicherheit gefälscht. Bei versuchter Prüfung der Holocaust-Dokumente fällt eine solche Untersuchung allerdings bisher aus, da in den wenigen Fällen, in denen Originale bekannt sind, diese von den Archiven eifersüchtig gehütet werden und jeder Vorstoß zu einer solchen naturwissenschaftlich-technischen Untersuchung im Keim erstickt wird.

Zur Überprüfung der Echtheit gehört schließlich auch die Klärung, ob die Form des untersuchten Dokuments mit der ähnlicher Dokumente aus seinem angeblichen Entstehungsumfeld in der notwendigen Weise übereinstimmt. Bei handschriftlichen Dokumenten bedeutet dies eine Ähnlichkeit der Handschrift und des Ausdrucksstils mit anderen Dokumenten des gleichen Schreibers, bei amtlichen Dokumenten die Übereinstimmung von amtlichen Kennzeichnungen der ausstellenden Behörde, wie Briefköpfe, Stempel, Unterschriften und Abzeichnungen, Aktenzeichen, Titel und Amtsbezeichnungen, Eingangsvermerke, Verteiler, Korrektheit des Verwaltungsweges und der Kompetenzen usw. sowie auch hier eine Nähe zu der landes- und bürokratieüblichen Ausdrucksweise. Je größer hier die Diskrepanzen sind, umso wahrscheinlicher ist eine Fälschung.

Schließlich muß geklärt werden, ob die inhaltliche Aussage des Dokumentes richtig ist. Dazu gehört, daß die im Dokument beschriebenen Zustände und Ereignisse in Übereinstimmung stehen müssen mit den Informationen, die wir darüber aus anderen, gesicherten Quellen haben. Fundamental aber ist die Frage, ob das im Dokument Beschriebene überhaupt mit dem naturwissenschaftlich Möglichen und den seinerzeitigen technischen Möglichkeiten in Übereinstimmung steht und ob der Inhalt in sich logisch und widerspruchsfrei ist. Ist dies nicht der Fall, so mag das Dokument zwar echt sein, es besitzt aber bezüglich seiner inhaltlichen Aussagen keine Beweiskraft, höchstens über die Inkompetenz des Erstellers.

Bezüglich der Kritik an Dokumenten im Zusammenhang mit dem Holocaust treffen wir auf das erstaunliche Phänomen, daß diese von der etablierten Historikerzunft weltweit fast völlig vernachlässigt wird. Schon die Forderung nach einer unvoreingenommenen Dokumentenkritik gilt als verwerflich, da damit auch anzunehmen ist, daß ein solches Dokument ja auch falsch sein könnte, daß also gewisse Vorgänge, die mit solchen Dokumenten belegt werden, überhaupt nicht oder nicht in der bisher geschilderten Weise stattgefunden haben könnten. Nichts aber ist heute verwerflicher, als das festzementierte geschichtliche Bild über den Holocaust in Zweifel zu ziehen. Wo aber Zweifel an wissenschaftlichen Ergebnissen verwerflich sind, wo man nicht mehr zulassen will, daß das eigene Geschichts- oder sogar Weltbild infrage gestellt wird, wo das Ergebnis einer Untersuchung von Beginn an festzustehen hat, wo also Wunschergebnisse produziert werden, da wurde der Boden der Wissenschaft längst verlassen und der des religiösen Dogmas betreten. Zweifel und Kritik sind mit die wichtigsten Pfeiler der Wissenschaft.

In diesem Werk wird an vielen Stellen an verschiedensten Dokumenten Kritik geübt, ja vielfach nachgewiesen, daß es sich um Fälschungen handelt. Daß besonders nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges zu Lasten Deutschlands gefälscht wurde, ist unbestritten.[F 2] Daß die Möglichkeiten zu Fälschungen angesichts der erbeuteten Archive, Schreibmaschinen, Stempel, Briefpapiere, staatlichen Druckereien etc. pp. gigantisch waren, ist ebenfalls unbestritten. Daß auch auf dem Gebiet des Holocaust gefälscht worden ist, kann angesichts dieser Umstände niemand von vornherein ausschließen. Deshalb tut gerade auch hier die vorbehaltslose Dokumentenkritik not. Nachfolgend wird das zentrale Belastungsdokument bezüglich des Holocaust, das Wannsee-Protokoll, einer tiefgehenden Kritik unterzogen, wie es seit Jahrzehnten von allen Historikern der Welt hätte getan werden müssen, aber nicht getan wurde. Diese Arbeit sollte zudem eine Aufforderung an alle gewissenhaften Historiker sein, auch in der Holocaust-Frage alle Dokumente – ob be- oder entlastend – endlich einer fachlich korrekten, unvoreingenommenen Dokumentenkritik zu unterwerfen.

Das Material über die Wannsee-Konferenz

Primärquellen – das zu untersuchende Material

Bei einer Untersuchung des Wannsee-Protokolls müssen die hierzu in direkter Beziehung stehenden Schriftstücke natürlich mitbehandelt werden. Es handelt sich hierbei um:

  1. Der Brief Görings an Heydrich vom ??.7.1941, in dem Heydrich beauftragt wird, Konzepte für eine Gesamtlösung der Judenfrage in deutsch besetzten Europa zu erarbeiten.
  2. Der erste Einladungsbrief Heydrichs zur Wannsee-Konferenz vom 29. November 1941.
  3. Der zweite Einladungsbrief Heydrichs zur Wannsee-Konferenz vom 8. Januar 1942.
  4. Das Wannsee-Protokoll, ohne Datum.
  5. Der Begleitbrief zum Wannsee-Protokoll vom 26. Januar 1942.
DER HERKUNFTSNACHWEIS

Der Ankläger im Wilhelmstraßen-Prozeß gegen Ernst von Weizsäcker, Robert M. W. Kempner, hatte nach seinen Angaben[F 3] aus Berlin Anfang März 1947 eine Sendung von Akten zu erwarten. Dabei haben er und seine Mitarbeiter dann ein Protokoll über die Wannseekonferenz entdeckt. Der Verfasser des Protokolls sei Eichmann gewesen. Im WDR wurde Kempners Original-Statement 1983 vom Band abgespielt, wonach er das Protokoll im Herbst 1947 entdeckt habe.[F 4] Außer den hier zitierten mündlichen Angaben Kempners wurden keine Belege über die Fundstelle und die Fundumstände bekannt. Kempner: „Die Echtheit ist selbstverständlich von niemandem angezweifelt worden.“ Das Gericht habe das Protokoll unter der Nummer 2.568 eingeführt. In den Gerichtsakten läuft es unter G-2.568.

VERSCHIEDENE FASSUNGEN

Das von Kempner dem Gericht vorgelegte Exemplar des Wannsee-Protokolls zeigt für „SS“ stets diese Schreibweise, nicht die im Dritten Reich übliche Runenschreibweise „ss“. Es scheint das älteste im Umlauf befindliche Exemplar zu sein.[F 5]

Wahls erwähnt zahlreiche Fassungen, die auch im Umlauf sind. Das Politische Archiv im Auswärtigen Amt, Bonn, ist der Meinung, die dort liegende Fassung sei maßgebend. Diese Fassung schreibt das Runen-„ss“. Wann und wie diese Fassung ins Archiv des heutigen Außenamtes gelangt ist, ist nicht festgestellt worden. Da die weiteren Fassungen ebensowenig zu ihrem Ursprung zurückzuverfolgen sind, können sie hier unbehandelt bleiben. Die hier vorgelegte Zusammenstellung stützt sich also nur auf das Exemplar im Auswärtigen Amt.[F 6]

Von dem Begleitschreiben zum Protokoll sind bisher zwei Fassungen aufgetaucht, eines mit „SS“, das andere mit dem Runen-„ss“ sowie weiteren Abweichungen.

Sekundärquellen – Literatur über das Wannsee-Protokoll

Die Literatur zum Wannsee-Protokoll füllt Bände. Hier sollen die wichtigsten Gutachten und Kritiken zusammengestellt werden, die alle zu dem schlüssig bewiesenen Ergebnis kommen, daß alle Fassungen des Protokolls und dazu alle Fassungen der zum Protokoll gehörenden Begleitbriefe gefälscht sind. Dagegen ist ein Beweis für die Echtheit des Protokolls oder ein Widerlegungsversuch der oben erwähnten Gutachten und Kritiken von keiner Seite je vorgelegt worden.

Für diese Untersuchung wurden herangezogen:

Weitere, ebenfalls wichtige Arbeiten seien hier einmalig erwähnt.[F 12]

Die Dokumentenkritik

Analyse des vorausgehenden Schriftverkehrs

DER GÖRING-BRIEF[F 13]

Form:

Es liegt lediglich eine Kopie des Dokumentes vor, ein Original wurde bisher nicht gefunden. Auf dieser Kopie fehlt der Briefkopf, der mit der Maschine eingetragene Absender ist falsch, das Datum ist unvollständig, denn es fehlt der Tag.[F 14] Der Brief hat kein Aktenzeichen, es ist kein Verteiler angegeben, der Brief hat keinen „Betreff“.[F 10]

Sprache:

Die Wiederholung des Satzes „Vorbereitung in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht“ in „Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen und materiellen Vorausmaßnahmen“ ist nicht Görings Stil und es ist unter seinem Sprachniveau.[F 15] Ebenso die Wendung „möglichst günstigsten Lösung“.[F 16]

DIE ERSTE EINLADUNG[F 17]

Form:

Der Geheimvermerk fehlt.[F 10][F 11] Merkwürdig zudem: Der Brief war vom 29. November 1941 bis zum 23. Dezember 1941 unterwegs, um von Berlin nach Berlin zu gelangen.[F 10]

Sprache:

„Fotokopie“ wurde damals mit Ph geschrieben; „Auffassung an den [...] Arbeiten“ ist kein deutsch; es muß heißen „Auffassung über die ... Arbeiten“; „Persönlich“ war als Leitvermerk verpönt; der ganze Stil des Schreibens ist nicht deutsch.[F 10]

DIE ZWEITE EINLADUNG[F 18]

Form:

Von diesem Dokument liegt nur eine Kopie vor, ein Original ist bisher nicht gefunden worden. Der Brief hat die laufende Nummer der ausfertigenden Dienststelle „3076/41“, während der Begleitbrief zum Protokoll mit späterem Datum die frühere Nummer „1456/41“ trägt.[F 11] Der Briefkopf ist anders als der der ersten Einladung.[F 11] Der Brief hat nur den Sperrvermerk »Geheim«.[F 10]

Sprache:

Einmal wird das „ß“ verwendet („anschließenden“), dann „ss“ („Grossen“).[F 10] Stilblüten: „Mit der Endlösung der Judenfrage zusammenhängende Fragen“; „Da die [...] Fragen keinen Aufschub zulassen, lade ich Sie daher [...] ein.“[F 10]

Analyse des Wannsee-Protokolls

FORM

Es wird zwar behauptet, das Exemplar im Auswärtigen Amt sei das Original, aber das kann nicht sein, denn es ist als 16. Ausfertigung von 30 Ausfertigungen bezeichnet. Wegen seiner Form-Mängel ist es (ob echt oder gefälscht) nach deutschem Recht ungültig und somit kein Dokument:

Das Papier hat keinen Briefkopf; die versendende Dienststelle ist nicht genannt, es fehlt das Datum, der Verteiler, das Aktenzeichen, der Ausstellungsort, die Unterschrift, das Schreibzeichen.[F 7]-[F 11] Es fehlt der Eingangsstempel des Auswärtigen Amtes, das (heute!) als Empfänger genannt wird.[F 11] Diesem Papier fehlen alle notwendigen Eigenschaften eines Protokolls: Uhrzeit des Beginns und des Endes der Konferenz, Hinweise auf die eingeladenen, aber nicht erschienenen Personen,[F 11] die Namen des Vortragenden zu jedem Satz, Gegenzeichnung des Leiters der Sitzung.[F 10][F 11] Das Papier hat jedoch, in der Schreibmaschine seines Textes geschrieben, die Aktennummer der empfangenden(!) Behörde, nämlich des Auswärtigen Amtes.[F 11] Der wichtigste Teilnehmer, R. Heydrich, steht nicht auf der Teilnehmerliste.[F 7]-[F 11]

SPRACHE

Das Wannsee-Protokoll ist eine Fundgrube für sprachliche Stilblüten, die darauf hinweisen, daß die Verfasser dieses Papiers stark durch die angelsächsische Sprache beeinflußt waren. Nachfolgend werden nur die auffälligsten dieser Stilblüten vorgestellt, wobei viele von allen Autoren aufgeführt werden, so daß zumeist ein spezieller Verweis unterbleibt.

Allein die Formulierungen „im Hinblick“ (8 mal), „im Zuge“ (5 mal), „Lösung“ (23 mal), „Fragen“ (17 mal), „Problem“ (6 mal), „bereinigen“ (4 mal), oft sogar mehrfach im selben Satz, künden von einem so mangelhaften Wortschatz, daß ein Ausländer als Schreiber zu unterstellen ist. Dann sind die Ausdrücke „Lösung der Frage“, „der Lösung zugeführt“, „Lösungsarbeiten“, „Regelung der Frage“, „Regelung des Problems“, „restlose Bereinigung des Problems“, „Mischlingsproblem endgültig bereinigen“, „praktische Durchführung“ (gibt es eine theoretische Durchführung?), zumal in unablässiger Wiederholung, fremdländisch.[F 8]

Die Formulierung: „Der allfällig endlich verbliebene Restbestand [...]“ mag in der Prosa vorkommen, aber bestimmt nicht in einem Konferenz-Protokoll. Leeres Geschwätz findet sich: „Im Hinblick auf die Parallelisierung der Linienführung [...]“[F 11] neben inhaltlichem Unsinn: „Die evakuierten Juden werden Zug um Zug in [...] Durchgangsghettos gebracht [...]“ Da die Juden erst in Zukunft in die Ghettos evakuiert werden sollen, müßte es heißen: „Die zu evakuierenden Juden...“; „Bezüglich der Behandlung der Endlösung [...]“: Wie soll man eine Endlösung behandeln?[F 8] „Wurden die jüdischen Finanzinstitutionen des Auslandes [...] verhalten [...]“: Meint der Verfasser „angehalten“? „Italien einschließlich Sardinien“: In Europa wußte man, was alles zu Italien gehört. „Die berufsständische Aufgliederung der [...] Juden: [...] städtische Arbeiter 14,8% “: waren das alles Müllmänner?[F 10] Gemeint sind wohl Angestellte. „[...] als Staatsarbeiter angestellt“: Was denn nun: Arbeiter oder Angestellte? Meinte der Verfasser Beamte?[F 10] „in den privaten Berufen – Heilkunde, Presse, Theater, usw.“ Wir sagen „freie Berufe“. Diese Leute heißen bei uns Ärzte, Journalisten, Künstler. Vor „usw.“ steht bei uns nie ein Komma, im Englischen vor „etc.“ immer. „die sich im Altreich befindlichen [...]“: Deutsch ist eine schwere Sprache.[F 10]

SACHWIDRIGER INHALT

„[...] werden die [...] Juden straßenbauend in diese Gebiete geführt“: auf diese Weise wurde keine einzige Straße gebaut![F 7]-[F 11]

„Im Zuge dieser Endlösung [...] kommen rund 11 Millionen Juden in Betracht.“ Selbst die herrschende Meinung geht davon aus, daß niemals mehr als 7 Mio. Juden im Zugriffsbereich Hitlers waren. Tatsächlich waren es sogar nur etwa 2,5 Millionen.[F 7]-[F 11][F 19]

„[...] teilte Heydrich eingangs seine Bestellung zum Beauftragten für die Vorbereitung der Endlösung [...] durch den Reichsmarschall mit“: Göring hatte die Macht, Heydrich in einen Posten seiner Wahl zu setzen, aber das hätte er selbstverständlich auf dem Dienstwege getan. Heydrichs Vorgesetzter war Himmler, und nur auf Himmlers Anordnung konnte Heydrich zu irgendetwas ernannt (nicht „bestellt“) werden.[F 10]

„Mit der Endlösung im Generalgouvernement zu beginnen, weil hier das Transportproblem keine übergeordnete Rolle spielt [...] Juden müßten so schnell wie möglich aus dem Gebiet des Generalgouvernements entfernt werden“: So schnell wie möglich entfernen und straßenbauend hinführen widerspricht sich. Niemand widersprach. Offenbar hatte Deutschland als Staatssekretäre nur Schwachsinnige aufzubieten![F 8]

„Von den in Frage kommenden 21/2 Millionen Juden [im Generalgouvernement] sei überdies die Mehrheit der Fälle arbeitsunfähig“: Diese Anmerkung Dr. Bühlers macht ja ausgerechnet sein Gebiet nicht geeignet, die Evakuierung der dortigen juden zu „Arbeitszwecken im Osten“ als besonders vordringlich hervorzuheben![F 8]

„[...] Dr. Bühler stellte weiterhin fest, daß die Lösung der Judenfrage im Generalgouvernement federführend beim Chef der Sicherheitspolizei und des SD liegt.“ Bis zum Tage der Besprechung am Wannsee konnte Bühler dies nicht wissen, denn Heydrich hatte nach dem „Protokoll“ soeben erst seine Bestellung zum Beauftragten und seine Federführung bei der Bearbeitung mitgeteilt. Dr. Bühler hatte ja wohl nicht die Vollmacht, seinen Vorgesetzten Dr. H. Frank, Generalgouverneur in Polen, einfach für abgesetzt zu erklären.[F 8]

„Der Beginn der einzelnen Evakuierungsaktionen wird weitgehend von der militärischen Entwicklung abhängig sein.“ Diese Aussage ist falsch, denn bereits seit dem Oktober 1941 liefen Evakuierungstransporte von Juden aus dem Reichsgebiet inklusive dem Protektorat Böhmen und Mähren gen Osten, wie es übrigens im ersten Einladungsschreiben Heydrichs zur Wannsee-Konferenz explizit ausgeführt wird.[F 8]

„Die berufsständische Aufgliederung der im europäischen Gebiet der UdSSR ansässigen Juden war etwa folgende [...]“: Das verrät eindeutig den Jahre später wirkenden Fälscher; zur Zeit der Wannseekonferenz hätte man nicht „war“, sondern „ist“ geschrieben.[F 11]

INNERE LOGIK

Warum wurde zu dieser angeblich eminent wichtigen Besprechung die zweite Garnitur eingeladen, und warum kam obendrein nicht einmal diese zweite Garnitur? So ließ sich Dr. H. Frank von Dr. Bühler vertreten, der nichts beschließen konnte, da er berichtspflichtig war?[F 11]

Ist es denkbar, daß untergeordnete Leute den Völkermord beschließen?[F 11]

Warum wurden die Stellen nicht eingeladen, deren Mitwirkung bei der Durchführung eines so gigantischen Mordprogrammes unentbehrlich war, wie etwa die Führung der Reichsbahn?[F 11]

Der Begleitbrief

FORM

Das Begleitschreiben zeigt wie das Protokoll schon auf den ersten Blick, daß es nicht echt sein kann:

Das Schreiben trägt das Datum 26. Januar 1942, der Briefkopf jedoch zeigt die Nummer 1456/41. Der Brief ist also im Jahre 1941 beim Amt des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD registriert, also vor der Abfassung des Protokolls, das er begleiten soll.[F 9]-[F 11] Zwischen dem Datum des Briefes und dem Datum seines Eingangs beim Außenamt liegen 35 Tage, bei einem Postweg innerhalb Berlins und bei einem Sachverhalt, den Heydrich als dringlich bezeichnet hat![F 9]-[F 11] Luther aber hat diesen Brief schon vor seinem Eintreffen in der Postannahmestelle des Außenamtes mit einer (weiter unten noch zu untersuchenden) handschriftlichen Bemerkung versehen, der er ein Datum im Monat „II“, also Februar gibt (der Tag ist unleserlich).[F 9][F 10] Der Eingangsstempel des Auswärtigen Amtes zeigt, wie das Besprechungsprotokoll selbst, als Aktenzeichen des Empfängers die Nummer D. III 29 g.Rs, die jedoch vom Außenamt schon einem anderen eingegangenen Schriftstück gegeben worden war, und zwar einem Bericht des deutschen Gesandten in Kopenhagen vom 6.1.1942.[F 10]

Auf dem Brief fehlt die normalerweise auf dem Briefpapier aufgedruckte Anschrift des Absenders. Der neue Treffpunkt Kurfürstenstraße wird fälschlich mit „ss“ geschrieben. Das maschinenschriftlich eingetragene Aktenzeichen des Absenders „IV B 4“ bezeichnet die Dienststelle Eichmanns, der jedoch verwendete dafür Briefpapier, auf dem diese Dienststellenbezeichnung aufgedruckt war. Der Briefkopf ist anders als der der beiden Einladungschreiben. Der Brief hat kein Betreff und keinen Verteiler. Es ist bei diesem Begleitschreiben nicht mehr die Rede von 30 Ausfertigungen des Protokolls, deren 16. Ausfertigung er begleiten soll. Der Raum für Anlagen, vorgesehen im Eingangsstempelfeld, ist leer, obwohl doch dieser Brief die Anlage schlechthin begleiten soll.[F 10] Ripske hat kritisiert, daß es beim deutschen Auswärtigen Amt keine „Unterstaatssekretäre“ gegeben habe; dieser Rang sei durch die Weimarer Republik abgeschafft und nicht wieder eingeführt worden.[F 20]

SPRACHE

Auch der Begleitbrief zeigt eine elende undeutsche Sprache: „praktische Durchführung der Endlösung“: Gibt es eine theoretische Durchführung?[F 11] Auch hier wieder der überflüssige Satz mit der breitgetretenen Formulierung der Lösungsarbeiten: „[...] die organisatorischen, technischen und materiellen Voraussetzungen zur praktischen Inangriffnahme der Lösungsarbeiten.“ Hier wird also gefordert: Die Detailbesprechung der Fertigstellung der Vorlage der Voraussetzungen der Inangriffnahme der Lösungsarbeiten.[F 10] Kommentar überflüssig.

SACHWIDRIGER INHALT

Das Protokoll nennt sich „Besprechungsprotokoll“, und wenn es echt wäre, dann wäre das auch die richtige Bezeichnung. Heute räumen selbst die offiziell anerkannten Historiker ein, daß auf der Konferenz gar nichts beschlossen worden ist, daß ihr also nicht die Bedeutung zukommt, die ihr bisweilen beigemessen wird.[F 21] Der Begleitbrief spricht jetzt aber plötzlich von „Absprache“. Weiter steht darin, daß „die Grundlinie festgelegt sei“. Es konnte dort aber nichts festgelegt werden.[F 11][F 8]

INNERE LOGIK

Obwohl Göring im Juli 1941 Eile gefordert haben soll („in Bälde“), trudelt die Befolgung seines Befehls so vor sich hin. Doch plötzlich wird es eilig: die nächste Besprechung soll am 6. März sein.[F 10][F 11]

DIE PANNE
Von Kempner gefälschtes SS Zeichen
Korrektes SS Zeichen

Es werden zwei Versionen des Begleitschreibens gehandelt, deren erste von Kempner vorgelegt wurde,[F 5] während die zweite im Auswärtigen Amt in Bonn liegt. Inhaltlich sind sie identisch, jedoch gibt es unwiderlegbare Beweise dafür, daß beide Exemplare gefälscht sind:

Beide Versionen sind mit zwei verschiedenen Schreibmaschinen geschrieben. Dabei haben sich die Schreibkräfte bemüht, den Buchstabenanschlag, Zeilenumbruch und die Formatierung des Textes gleich zu gestalten, wobei es offen ist, wer von wem abgeschrieben hat. Schon dies ist aber nicht gelungen: Der Gruß ist um einen Anschlag, das „Ihr“ um einen weiteren Anschlag verschoben. Die Unterschrift, entweder echt (kaum anzunehmen) oder mit Faksimile-Stempel, ist dann völlig verrutscht.

Wenn man genauer hinsieht, fallen noch mehr Unterschiede auf: Der Abstand der beiden großen Absätze, die genau sein sollenden, aber doch ungenauen Unterstreichungen, die nicht ganz gleiche „6“ beim Termin für die Besprechung. Daß in der einen Version „SS“, in der anderen das Runen-„ss“ erscheint, ist man schon vom Protokoll gewöhnt. Gehäuft sind die Schrittfehler in der zweiten Hälfte der Zeile:

„ich am 6. März 1942, 10.30 Uhr , in Berlin,Kurfürsten-“.

Die andere Version zeigt:

„ich am 6. März 1942, 10.30 Uhr. in Berlin, Kurfürsten-“.

Man sieht: Es sollte gleich werden, mißlang aber ein bißchen.

Um das Machwerk endgültig zu durchschauen, muß man ein Lineal zu Hilfe nehmen. Dann sieht man: Der Stempelblock beider Versionen ist absolut identisch, aber: Bei der „SS“-Version ist er genau parallel zu den Zeilen aufgedrückt, dagegen hängt er bei der „ss“-Version um ca. 3 Winkelgrade schräg nach links unten. Und folgendes ist der zwingende Beweis: Niemand kann handschriftlich zweimal ganz genau die gleiche Schrift eines mehrzeiligen Textes schreiben! Die schräg über das ganze Papier beider Versionen handschriftlich zugefügten Anmerkungen Luthers aber sind identisch. Aber: Diese handschriftlichen Anmerkungen sitzen nicht an der selben Stelle beider Versionen und sind unterschiedlich groß. Das beweist unwiderlegbar: Beide Versionen sind gefälscht. Der Fälscher hatte die drei Gruppen - Text, Stempelblock und Handschrift - unabhängig voneinander zur Hand. Er komponierte beide Versionen, bloß leider nicht genau gleich. Warum er das überhaupt versuchte, ist nicht schwer zu erraten: Die ältere, beim IMT präsentierte Version von Kempner besitzt das normale „SS“, die später aufgetauchte Verion des Auswärtigen Amtes das echter wirkende Runen-„ss“. Der Fälscher wollte wahrscheinlich seine Unachtsamkeit korrigieren und hat dabei des Bösen einfach zuviel getan!

Zusammenhänge

Die Rechtslage

  • 1. Die Herstellung eines gefälschten Dokumentes ist strafbar. Näheres ist in Kapitel 6 ausgeführt.
  • 2. Die Vorlage eines nicht unterschriebenen Papiers, dessen Aussteller nicht genannt ist, das kein Datum trägt usw., ist wirkungslos. Es ist kein öffentliches Dokument, keine Urkunde.
  • 3. Die öffentliche Diskussion über die Echtheit einer Urkunde ist nicht strafbar. Nach geltendem Recht ist jedoch die Relativierung oder Bagatellisierung der Morde an den Juden durch Dienststellen des Dritten Reiches strafbar. Aus diesem Grunde sind hier die möglichen oder tatsächlichen unmittelbaren Konsequenzen der Wannsee-Konferenz nicht behandelt.
  • 4. Alle wegen des Krieges nicht zur Veröffentlichung bestimmten Schriftstücke unterlagen im Deutschen Reich (wie in allen anderen Staaten analog) der Geheimhaltung. Die Handhabung solcher allgemein als „Verschlußsachen“ bezeichneten Schriftstücke war im Deutschen Reich mit der „Verschlußsachen-Vorschrift“ geregelt. Auszüge:[F 22]
„36. Verschlußsachen sind bei den Dienststellen in Sammlungen zu vereinen.
50. Mindestens einmal im Jahr ist der Bestand an Verschlußsachen durch einen unbeteiligten Offizier oder Beamten zu prüfen.
77. Jedes Schriftstück, das seinem Inhalt nach eine Verschlußsache ist, muß von seiner Entstehung bis zu seiner Vernichtung stets nachweisbar sein.
83. Die Stückzahl der den einzelnen Dienststellen zugehenden Vervielfältigungen ist so gering wie möglich zu halten.“

Zeugenaussagen

U. Walendy führt in seiner Ausarbeitung viele Zeugenaussagen von Beteiligten der Wannsee-Konferenz an,[F 8] von denen hier nur einige Beispiele angeführt werden sollen. Dr. G. Klopfer sagte zum Beispiel über die Wannsee-Konferenz aus:

„Irgendwelche Beschlüsse konnten daher in der Sitzung nicht gefaßt werden [...] Ich erfuhr nach der Sitzung am 3. März 1942 durch ein Schreiben des Chefs der Reichskanzlei, Hitler habe auf Vortrag von Dr. Lammers die ‚Endlösung der Judenfrage‘ bis nach dem Kriege zurückgestellt.“[F 23]

Staatssekretär E. von Weizsäcker im Auswärtigen Amt hat nach seiner Aussage das Besprechungsprotokoll zu seiner Amtszeit nie zu sehen bekommen, obwohl doch seine Dienststelle eine jener 30 Ausfertigungen (eben die 16.) erhalten haben soll. Er hat auch dem Verräter Canaris, dem er sonst alles hinterbracht hat oder hinterbracht haben will, nichts über eine solche Konferenz berichtet.[F 24]

Dr. H.-H. Lammers, Chef der Reichskanzlei, bezeugte:

„Ich meldete den Vortrag [bei Hitler] an und bekam ihn nach einiger Zeit. Es gelang mir, [seine] Auffassung kennenzulernen. Der Führer ließ sich auch diesmal auf eine Erörterung der Frage mit mir nicht ein und schnitt mir einen in Aussicht genommenen längeren Vortrag mit den Worten ab, die etwa dahin gingen ‚Ich wünsche während des Krieges keine Vorträge mehr in den Judensachen. Ich habe jetzt Wichtigeres zu tun, andere sollten es auch haben.‘ Und er sagte dann mit ziemlicher Deutlichkeit, daß er wünsche, daß mit allen diesen Judensachen nun endlich Schluß gemacht werde. Er fügte dem an, daß er nach dem Kriege eine endgültige Entscheidung treffen werde, wohin die Juden kommen.“[F 25]

Dr. Bühler stellte als Zeuge vor dem IMT fest:

„Aus dieser Mitteilung Heydrich habe ich die bestimmte Überzeugung mitgenommen, daß die Umsiedlung der Juden, wenn auch nicht den Juden zuliebe, so um des Rufes und des Ansehens des deutschen Volkes willen, in humaner Weise vor sich gehen würde.“[F 26]

Das Schicksal der Konferenz-Teilnehmer

Merkwürdigerweise hatte die Wannsee-Konferenz unmittelbar nach dem Kriege und bei den „Kriegsverbrecherprozessen“ keinerlei Bedeutung. Keiner der angeblichen oder tatsächlichen Teilnehmer an der Besprechung wurde wegen der nach der gängigen Auslegung des Protokolls folgerichtigen Vorbereitung eines Völkermordes verurteilt, und zwar nicht einmal zu Bagatellstrafen.[F 8] G. Klopfer war 1945 bis 1949 wie alle deutschen Führungspersönlichkeiten inhaftiert und wurde in Nürnberg des Kriegsverbrechens beschuldigt. Die Alliierten hatten jedoch ihre Anklage wegen fehlender Beweise wieder fallen gelassen (1949, also nach Kempners Fund). Nach seiner Haftentlassung hat die Staatsanwaltschaft 1960 noch einmal versucht, die Anklage zu erwirken. Das Ermittlungsverfahren wurde aber am 29.1.1962 mit der Begründung eingestellt, daß Klopfer trotz der Teilnahme an der Konferenz keine Straftat nachgewiesen werden könne.[F 27] Klopfer konnte später wieder als Anwalt tätig sein.

G. Leibbrand wurde ebenfalls 1949 aus der alliierten Haft entlassen und verstarb später ohne je wieder behelligt worden zu sein.

W. Stuckart wurde 1949 im Wilhelmstraßen-Prozeß wegen anderer vermeintlicher Verfehlungen zu 3 Jahren und 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Er kam 1953 als freier Mann bei einem Autounfall ums Leben.

E. von Weizsäcker wurde im Wilhelmstraßen-Prozeß zu 7 Jahren Haft verurteilt, und zwar wiederum nicht wegen der ohnehin nicht belegten Teilnahme an der Wannsee-Konferenz, sondern wegen seiner Mitwirkung bei „Deportationen“. Er wurde bekanntlich vorzeitig entlassen und starb bald danach.

Die Teilnahme von O. Hoffmann an der Konferenz wurde vom Gericht beim Volkstums-Prozeß des Militärgerichts I im Fall 8 zwar geprüft, im Urteil aber nicht erwähnt.

Neumann wurde nach seiner Entlassung aus dem automatic arrest von einer deutschen Spruchkammer als Minderbelasteter eingestuft.

Selbst beim Jerusalemer Prozeß gegen Eichmann spielte seine Teilnahme an der Konferenz nicht die geringste Rolle. Lediglich als angeblicher Protokollführer oder -schreiber wurde er gehört, verurteilt wurde er wegen anderer Straftaten.

Keiner der übrigen, hier nicht eigens erwähnten angeblichen Teilnehmer wurde je wegen Kriegsverbrechen angeklagt oder verurteilt.

Wirkung in der Öffentlichkeit

Auch für die öffentliche Verurteilung der Wehrmacht, der Waffen-SS, der „Nazis“ und schließlich des ganzen deutschen Volkes spielte die Wannsee-Konferenz lange Zeit keine Rolle. Zum Beweis deutscher Untaten hörte man in den fünfziger Jahren viel von Lampenschirmen aus Menschenhaut, Schrumpfköpfen, Gaskammern in Dachau, Seife aus Judenleichen, von der „Hexe von Buchenwald“ Ilse Koch und von Katyn. Das Wannsee-Protokoll lebte in der Holocaust-Literatur und nicht im öffentlichen Bewußtsein. Das änderte sich erst allmählich und gipfelte dann in dem Bestreben interessierter Kreise, der Villa am Großen Wannsee und der Konferenz durch die Schaffung einer Gedenkstätte Publizität zu geben.

Inzwischen ist bei deutschen Gerichten auch für das Wannsee-Protokoll fast der Zustand der Offenkundigkeit erreicht worden. Es ist zwar nicht strafbar, die Konferenz oder das Protokoll zu „relativieren“, zu „bagatellisieren“, zu bezweifeln oder die Echtheit zu bestreiten, aber es ist vor Gericht inzwischen zwecklos geworden, sich mit E. Lachout auf die These zu stützen, daß „gefälschte Urkunden für Historiker der Beweis sind, daß das Gegenteil [hier keine Endlösung der Judenfrage im Sinne der gezielten Massentötung] der Fälschungsaussage wahr ist.“,[F 12] auch wenn man sich bei dieser These auf die für Historiker bindende Urkundenlehre stützen könnte.[F 28]

Die stete Wiederholung der These von der Wannsee-Konferenz als Akt der Planung des Völkermords an den Juden, wie sie seit Jahren nun von den meisten Medien ins Bewußtsein und – was noch viel schlimmer ist – ins Unterbewußtsein der Menschen injiziert wird, hat heute dazu geführt, daß sie als unumstößliche Wahrheit empfunden wird.

In jüngster Zeit allerdings mehren sich die Dementis derer, die früher im Wannsee-Protokoll einen, wenn nicht den wichtigsten Beweis für die Behauptung sahen für den „Führerbefehl zur Vernichtung der europäischen Juden“. So wies Anfang 1992 der angesehenste israelische Holocaust-Forscher J. Bauer die Bedeutung der Wannsee-Versammlung zurück, die man kaum als Konferenz bezeichnen könne. Er bezeichnete die Behauptung, dort sei die Vernichtung der Juden beschlossen worden, als albern, da »Wannsee« nichts als eine Stufe im sich entfaltenden Massenmordvorgang war.[F 21] Der Kommentar Bauers deckt sich mit den Interpretationen seitens mehrerer deutscher Historiker, die sich seither ebenfalls trauten, von der alten Position bezüglich der Wannsee-Konferenz abzurücken. So berichtet K. Pätzhold:[F 21]

„Die vorurteilsfreie Kenntnisnahme des Besprechungsprotokolles überzeugt davon, daß die Versammelten nichts beschlossen, was als gedanklicher oder befehlsmäßiger Ausgangspunkt des Verbrechens gewertet werden könnte. - Dennoch scheint die Erkenntnis um sich zu greifen, daß die Entscheidung, die Juden Europas umzubringen, [...] schon vor der Wannseekonferenz gefallen und die grausige Tat bereits ins Werk gesetzt war, bevor sich die SS-Generale sowie die Staatssekretäre am 20. Januar 1942 zu ihrer Konferenz versammelten.“

Bei beiden Autoren heißt das in aller Kürze: Das Wannsee-Protokoll beweist zwar nichts, aber was es beweisen sollte, stimmt trotzdem:

„Ob authentisch oder nicht authentisch [also: ob wahr oder verfälscht] [...] vorgestellt, der Holocaust wurde zu einem bestimmten Symbol unserer [wessen?] Kultur.“[F 21]

Und wenn wir keine Beweise haben, dann stimmt es eben ohne Beweise.

Zusammenfassung und Wertung

Dokumentenbeweise für den planmäßigen Völkermord?

Zum Beweis der Behauptung, im Zweiten Weltkrieg seien durch deutsche Dienststellen befohlen Millionen Juden in Vernichtungslagern planmäßig ermordet worden, wurden zwei und nur zwei zeitgenössische Papiere vorgelegt: Der Franke-Gricksch-Bericht und Das Besprechungsprotokoll („Wannsee-Protokoll“). Der Franke-Gricksch-Bericht wurde jüngst von dem kanadischen Wissenschaftler B.A. Renk als Fälschung entlarvt.[F 29] Es handelt sich um einer besonders plumpe Fälschung, die daher heute kaum mehr von den Historikern zitiert wird.

Die Wannsee-Besprechung

Daß im Januar 1942 in der Villa »Am Großen Wannsee« eine Besprechung hoher Beamter und Parteiführer stattgefunden hat, ist wahrscheinlich richtig, wenn auch das genaue Datum unsicher ist. Von dieser Besprechung liegt kein anderer Beleg vor als eben das „Protokoll“ und sein(e) Begleitbrief(e). Es gibt keine Eintragung in ein Besucherbuch, in einen Terminkalender oder eine andere Art von Nebenbeleg.

Die Einladungen nennen dreizehn Geladene. Nach dem „Protokoll“ sind jedoch achtzehn Personen erschienen. Ob die Besprechung sich auf die Judenfrage bezog, ist nicht sicher, aber wahrscheinlich. Was dort tatsächlich besprochen wurde, ist unbekannt.

Das Protokoll

Ein rechtsgültiges Protokoll über die Besprechung existiert nicht. Das 1947 erstmals von Kempner vorgelegte und das im Auswärtigen Amt deponierte und mehrfach kopierte „Besprechungsprotokoll“, dessen Fundumstände unbekannt sind, ist nicht nur nach der bis heute unwidersprochenen Analyse durch die fünf hier zitierten Experten, sondern auch nach dem Urteil vieler früherer und späterer Forscher eine Fälschung in dem Sinne, daß der Text dieses Papiers Jahre nach der behaupteten Besprechung von einer nicht beteiligten Person erfunden wurde.

  • Zu deutsch: Fälschung;
  • englisch: Fabrication;
  • französisch: Falsification;
  • spanisch: Falsificacion.
  • ungarisch: Hamisítvány

Die Behauptungen

Die von den Medien, von führenden Politikern aller Bonner Parteien und von den Holocaust-Fachleuten immmer wieder behaupteten Kernpunkte des in der Wannsee-Villa Besprochenen sind in dem gefälschten Protokoll überhaupt nicht zu finden. Im einzelnen: die gängigen Ansichten über das Protokoll und die häufigsten Behauptungen lauten:

  1. Hitler habe an der Besprechung teilgenommen, so die Auffassung von S. Wiesenthal.[F 30] Es gibt dafür keinen Beleg.
  2. Ernst von Weizsäcker habe das Protokoll gegengezeichnet. Das hat Reitlinger behauptet.[F 31] Eine solche Fassung ist nie gezeigt worden.
  3. Eichmann habe das Protokoll geführt, also auch geschrieben oder doch diktiert. Das behauptet Kempner.[F 32] Es gibt keinen Beleg dafür.
  4. In Tausenden von Zeitungsartikeln, Büchern, Schulbüchern, Radiosendungen, Gedenkreden und Fernsehsendungen wurde behauptet, auf der Wannsee-Konferenz sei der Massenmord an den Juden beschlossen worden oder doch zumindest auf Befehl Adolf Hitlers der Plan zur Ausführung dieses Befehls erarbeitet worden. Auch seien die Tötungsmethoden erörtert und die Errichtung von Vernichtungslagern beschlossen worden. Das steht nicht im Protokoll und wird mittlerweile von führenden Holocaust-Historikern wie Prof. Jäckel widerrufen,[F 21] auch wenn Eichmannn in seinem Schauprozeß in Jerusalem entsprechende Aussagen getätigt hat.[F 33]
  5. Bundeskanzler H. Kohl sagte anläßlich des Jahrestages 1987, diese Konferenz sei „eine mit bürokratischer Perfektion eingeleitete Ausrottung der Juden im deutschen Einflußgebiet“ gewesen. Ein Blick in den Text des „Protokolls“ hätte Herrn Kohl gezeigt, daß hier keine bürokratische Perfektion, sondern höchstens dilettantisches Geschwafel zu finden ist.

Was tatsächlich im „Protokoll“ steht, kann im Anhang nachgelesen werden.

Die Wannsee-Gedenkstätte

Am fünfzigsten Jahrestag der „Wannsee-Konferenz“, am 20.1.1992, wurde die Gedenkstätte „Haus der Wannsee-Konferenz“ in Berlin am Großen Wannsee 56/58 eröffnet, als „Ort der Täter“. Bundeskanzler H. Kohl rief aus diesem Anlaß zum Gedenken an die „unzähligen Opfer des nationalsozialistischen Rassenwahns“ auf. Bundestagspräsidentin R. Süßmuth hielt die Gedenkrede. Anwesend waren unter anderen der Oberbürgermeister von Berlin, E. Diepgen, und der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, H. Galinski. Als Trägerverein der Gedenkstätte wurde 1990 der Verein Erinnern für die Zukunft gegründet, dessen Personalkosten aus Steuergeldern bezahlt werden[F 34]. Gründungsmitglieder dieses Vereins sind: der Bund, das Land Berlin, der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Jüdische Gemeinde zu Berlin, das Bistum Berlin, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, das Deutsche Historische Museum und der Bund der Verfolgten des Naziregimes.

Dem Verein „Erinnern für die Zukunft“, dem Bistum Berlin sowie der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg wurde das Gutachten des Huttenbriefes[F 10] im August 1992 auf deren Anforderung zugeleitet.

Für das Bistum Berlin antwortete erstens der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz:

„Die Vorgäng um die Wannsee-Konferenz sind wissenschaftlich ausführlich untersucht. Wir beabsichtigen nicht, Ihrer These von der Fälschung der entsprechenden Dokumente weiter nachzugehen.“[F 35]

Zweitens antwortete das Bistum Berlin selbst:

„Meines Erachtens gibt es nicht den geringsten Zweifel an der Authentizität des Originalprotokolls der Wannsee-Konferenz, das im Bonner Auswärtigen Amt liegt [...] Detailfragen vermag ich selbst nicht hinreichend zu beurteilen, [...] weil mir die von Ihnen verwendeten Dokumente nicht zugänglich sind. gez. Knauft, Ordinariatsrat.“[F 36]

Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg antwortete nicht.

Dr. Klausa, der auch Leiter der Abteilung „Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus“ beim Senat von Berlin ist, antwortete fernmündlich:

„Diese Expertise wird von unseren Fachleuten nicht interessant genug befunden, um sich damit zu befassen. Die Einwände des Experten gegen die Echtheit des Protokolls sind widerlegt. So etwas kommt immer wieder von ganz rechts außen.“

Es ist schon verwunderlich, wie man die Qualität einer Expertise beurteilen will, bevor man sich mit ihr befaßt hat. Außerdem ist es eine glatte Falschaussage, wenn behauptet wird, die Einwände der Experten seien bereits widerlegt. Eine freie Erörterung zwischen den zumeist verbeamteten Vertretern der Holocaust-Auffassung und den hier zusammengefaßten Experten hat bis heute nicht stattgefunden:

U. Walendy erhielt keine sachliche Entgegnung; J. P. Ney wartet noch immer auf eine sachbezogene Reaktion; H. Tiedemann wurde keiner Antwort gewürdigt; I. Weckert erhielt ebenfalls keine Erwiderung; H. Wahls harrt noch heute einer Stellungnahme.

In der Villa Am Großen Wannsee 56/58 geht der Betrieb jedoch unbeirrt weiter. Schulklassen werden durch die zum Museum gestalteten Räume geführt und hören die Geschichte vom Befehl Hitlers, vom Plan zum Massenmord in Vernichtungslagern und von den nach Abschluß der Konferenz den Teilnehmern gereichten Getränken. Auch ausländische Gruppen werden regelmäßig durch das Museum geführt. Bei den Gedenkfeiern an allen Stätten deutscher Kollektivscham werden unbeirrt unwahre Behauptungen in alle Welt verkündet, die sich auch dann nicht mit den Einzelheiten des Protokolls belegen ließen, wenn es echt wäre.

So wird im Lande Schillers und des Großen Königs Gedankenfreiheit gepflegt.

Urkundenfälschung und Falschbeurkundung

Urkundenfälschung ist nach Brockhaus[F 1] die Herstellung einer unechten Urkunde, das heißt einer Urkunde mit falschem Aussteller, die Verfälschung einer echten Urkunde sowie der Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde, wenn diese Handlungen zur Täuschung im Rechtsverkehr begangen werden (§ 267 StGB).

Mittelbare Falschbeurkundung begeht, wer bewirkt, daß rechtserhebliche Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen in öffentlichen Büchern oder Registern als gegeben oder geschehen beurkundet werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind (§ 271 StGB). Urkundenfälschung ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, die mittelbare Falschbeurkundung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belegt (§ 272 StGB).

Bei Falschbeurkundung durch Amtsträger tritt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe ein (§ 348 StGB). Ferner droht das StGB Freiheits- und Geldstrafen an bei Gebrauch falscher Beurkundungen der in § 271 StGB bezeichneten Art (§ 273 StGB), bei Urkundenvernichtung oder -unterdrückung (§ 274 StGB)...

Anhang

  1. 1,0 1,1 Der Große Brockhaus, F.A. Brockhaus, Wiesbaden 1979
  2. ls Bespiele seien hier nur genannt: Die Hitler-Tagebücher, Rauschnings Gespräche mit Hitler (beide: K. Corino (Hg.), Gefälscht!, Rowohlt, Reinbek 1992; vgl. auch E. Jäckel, A. Kuhn, H. Weiß, Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 32 (1984) S. 163–169), Katyn (F. Kadell, Die Katyn Lüge, Herbig, München 1991), SS-Ausweise für Demjanjuk (D. Lehner, Du sollst nicht falsch Zeugnis geben, Vohwinckel, Berg o.J.).
  3. Gemäß Sozialdemokratischem Pressedienst vom 21.1.1992, S. 6
  4. R. Derfrank, „Ihr Name steht im Protokoll“, WDR Hörspiel-Manuskipt, Januar 1992
  5. 5,0 5,1 R.M.W. Kempner, Eichmann und Komplizen, Europa-Verlag, Zürich 1961.
  6. Akten zur deutschen Auswärtigen Politik 1918–1945, Serie E: 1941–1945, Band I, 12. Dezember 1941 bis 28. Februar 1942 (1969), S. 267–275
  7. 7,0 7,1 7,2 7,3 7,4 Hans Wahls, Zur Authentizität des »Wannsee-Protokolls«, Zeitgeschichtliche Forschungsstelle, Ingolstadt 1987.
  8. 8,0 8,1 8,2 8,3 8,4 8,5 8,6 8,7 8,8 8,9 Udo Walendy, Historische Tatsachen Nr. 35: „Die Wannsee-Konferenz vom 20.1.1942“, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1988
  9. 9,0 9,1 9,2 9,3 Ingrid Weckert, „Anmerkungen zum Wannseeprotokoll“, Deutschland in Geschichte und Gegenwart, 40(1) (1992) S. 32-34.
  10. 10,00 10,01 10,02 10,03 10,04 10,05 10,06 10,07 10,08 10,09 10,10 10,11 10,12 10,13 10,14 10,15 10,16 10,17 10,18 Johannes Peter Ney, „Das Wannsee-Protokoll“, Huttenbrief, Sonderdruck Juni 1992.
  11. 11,00 11,01 11,02 11,03 11,04 11,05 11,06 11,07 11,08 11,09 11,10 11,11 11,12 11,13 11,14 11,15 11,16 11,17 11,18 11,19 11,20 11,21 H. Tiedemann, Offener Brief an Rita Süßmuth, Moosburg, 1.3.1992; vgl. Deutschland in Geschichte und Gegenwart, 40(2) (1992) S. 11–18
  12. 12,0 12,1 E. Lachout, Gutachten-Begleitschreiben vom 26.(1.)(2.)1942 zum Wannseeprotokoll vom 20.1.1942, Wien 6.8.1991; W. Stäglich, Der Auschwitz-Mythos, Grabert, Tübingen 1979; Bund der Verfolgten des Naziregimes (BVN), Das Wannsee-Protokoll zur Endlösung der Judenfrage und einige Fragen an die, die es angeht, Bundesvorstand des BVN, 1952; R. Aschenauer (Hg.), Ich, Adolf Eichmann, Druffel, Leoni 1980, S. 478ff.; H. Arendt, Eichmann in Jerusalem, Reclam, Leipzig 1990; J.G. Burg, Zionazi Zensur in der BRD, Ederer, München 1980; G. Fleming, Hitler und die Endlösung, Limes, Wiesbaden 1982; W. Grabert (Hg.), Geschichtsbetrachtung als Wagnis, Grabert, Tübingen 1984; L.Polakov, J. Wulf, Das Dritte Reich und die Juden, Arani, Berlin 1955; P. Rassinier, Debunking the Genocide Myth, Institute for Historical Review, Torrance 1978; G. Reitlinger, Die Endlösung, Colloqium Verlag, Berlin 1989; R. Bohlinger, J.P. Ney, Zur Frage der Echtheit des Wannsee-Protokolls, Verlag für ganzheitliche Forschung und Kultur, Viöl 1992, 21994; W. Scheffler, „Zur Entstehunggeschichte der ‚Endlösung‘ “, Aus Politik und Zeitgeschichte 3(43) (1982) S. 3–10
  13. Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes, Inland IIg, Band 117, Kopie; vgl. P. Longerich, Die Ermordung der europäischen Juden, Piper, München 21990, S. 78
  14. Während des Internationalen Militärtribunals wurde das Datum willkürlich auf den 31.7. festgelegt, vgl. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Miltärgerichtshof Nürnberg 14. November 1945 – 1. Oktober 1946 (IMT), Nürnberg 1947, fotomechanischer Nachdruck: Delphin, München 1984, Band IX, S. 575ff. & Band XXVI, S. 266f.
  15. Vgl. hierzu den Brief von Göring an Heydrich vom 24.1.1939, U. Walendy, Anm. 8, S. 21.
  16. J.P. Ney, Anm. 10, ausgehend von der weiß-auf-schwarz-Kopie im Wannsee-Museum. P. Longerich, Anm. 13, und W. Stäglich, Anm. 12, S. 32, schreiben fälschlich „möglichst günstigen Lösung“.
  17. Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes, K 2104 -19, -20.
  18. Ebenda, K 2104 -15.
  19. Vgl. den Beitrag von G. Rudolf im Buche. Die Basler Nachrichten vom 13.6.1946 sprachen von etwa 3 Millionen Juden im Zugriffsbereich Hitlers.
  20. Persönliche Mitteilung W. Ripske, ehemaliger Reichsbeamter mit verschiedenen Posten bei der Reichsregierung.
  21. 21,0 21,1 21,2 21,3 21,4 J. Bauer, The Canadian Jewish News, 30.1.1992, S. 8; K. Pätzold, „Die vorbereitenden Arbeiten sind eingeleitet“, Aus Politik und Zeitgeschichte, 42(1–2) (1992); vgl. E. Jäckel, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.6.1992, S. 34
  22. Wehrmacht-Dienstvorschriften, Verschlußsachenvorschriften HDv 99, MDv 9, LDv 99, Neufassung vom 1.8.1943
  23. Eidesstattliche Erklärung Dr. G. Klopfer, IMT Dok. 656, Dok.-Bd. VI, Fall 8; zitiert nach U. Walendy, Anm. 8, S. 27; Im Bundesarchiv Koblenz findet sich tatsächlich eine Aktennotiz des Staatssekretärs Schlegelberger vom Frühjahr 1942 mit folgendem Wortlaut:
    „Herr Reichsminister Lammers [Chef der Reichskanzlei, 2. Mann hinter Hitler] teilte mir mit, der Führer habe ihm gegenüber wiederholt erklärt, daß er die Lösung der Judenfrage bis nach dem Kriege zurückgestellt wissen wolle. Demgemäß haben die gegenwärtigen Erörterungen nach Meinung von Herrn Reichsminister Lammers lediglich theoretischen Wert. Er werde aber auf alle Fälle dafür besorgt sein, daß nicht durch einen überraschenden Vortrag von anderer Stelle ohne sein Wissern grundsätzliche Entscheidungen gefällt werden.“
  24. Weizsäcker Exh. 273; Dok.-Bd. 5, Plädoyer H. Becker, Fall 11. Zu Canaris vgl. eidliche Aussage seiner Ehefrau, zitiert nach U. Walendy, Anm. 8, S. 28f.
  25. Fall 11 der KV-Prozesse, Protokoll H. Lammers, S. 21470-73; zitiert nach U. Walendy, Anm. 8, S. 29f.
  26. Aussage Dr. Bühler am 23.4.46, IMT Band XII, S. 79, zitiert nach U. Walendy, Anm. 8, S. 21
  27. Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg, Az. 4 Js 15929/60
  28. Zur Urkundenlehre vgl. K. Fuchs, H. Raab, Wörterbuch zur Geschichte, Band 2, dtv, München 91993.
  29. B. A. Renk, „The Franke-Gricksch ‚Resettlement-Action Report‘: Anatomy of a Falsification“, The Journal of Historical Review 11(3) (1991) S. 261–279
  30. S. Wiesenthal, Doch die Mörder leben noch, Droemer Knaur, München 1967, S. 40
  31. G. Reitlinger, Die Endlösung, Colloquium Verlag, Berlin 1953, S. 106
  32. Vgl. W. Derfrank, Anm. 4, S. 1, sowie R.M.W. Kempner, Anm. 5
  33. Vgl. P. Longerich, Anm. 13, S. 92ff.
  34. Geschäftsführer: Dr. Klausa, Leiter der Gedenkstätte: Dr. Schönberner und Dr. Tuchel.
  35. Schreiben des Sekretärs der Deutschen Bischofskonferenz an den Autor, Bonn 2.6.1992, Az. IL/le, gez. Dr. Ilgner
  36. Schreiben des Bistums Berlin, Bischhöfliches Ordinariat Rundfunk- und Fernseharbeit, an den Autor vom 14.10.1992, Az. Kn/De, gez. Wolfgang Knauft, Ordinariatsrat
Quelle: Johannes Peter Ney: Das Wannsee-Protokoll – Anatomie einer Fälschung. (HTML)