Reichsfilmarchiv

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Das Reichsfilmarchiv wurde am 29. Januar 1934 auf Veranlassung des Propagandaministeriums und der Reichsfilmkammer von Regierungsrat Dr. Böttger gegründet[1] und am 4. Februar 1935 in Anwesenheit von Adolf Hitler und Joseph Goebbels eröffnet. Es war in den Räumen der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft untergebracht und hatte seinen Tonvorführungsraum im Helmholtz–Saal des Harnack-Hauses in Berlin-Dahlem.

Die Eröffnung des Archivs wurde zu einem festlichen Ereignis für die Filmschaffenden. Eine endlose Kette von Autos säumte die Parkwege um das Harnack-Haus in Dahlem. Unter den Gästen bemerkte man u. a. den Staatssekretär Funk, Oberregierungsrat Raether von der Abteilung Film im Propagandaministerium, Hans Friedrich Blunck, den Dichter und Präsidenten der Reichsschrifttumskammer, Regierungsrat Dr. Böttger, den Schöpfer des Archivs, Carl Auen, den Leiter der Reichsfachschaft Film, den Reichsfilmdramaturgen Willi Krause, die Komponisten Hans Otto Borgmann und Clemens Schmalstich, Direktor Correll von der UFA, den Regisseur der „Flüchtlinge“, Ucicky, und den des „Alten und jungen Königs“, Hans Steinhoff, Willy Fritsch und Theodor Loos, Karl Ludwig Diehl und Paul Hartmann, Alfred Abel und Harry Liedtke, Gustav Diessl und Olaf Bach, friedlich in einer Bank nebeneinander Brigitte Helm, Luise Ullrich, Lil Dagover, Marianne Hoppe, Lucie Englisch.

Der Präsident der Reichsfilmkammer Dr. Scheuermann umriß in einer kurzen Begrüßungsansprache die drei Hauptaufgaben des Reichsfilmarchivs. Es ist erstens eine Filmsammlung, die der kulturhistorischen Betrachtung dient. Der Film meldet mit der Eröffnung des Archivs in Dahlem seien unabweislichen Anspruch auf künstlerische Gleichberechtigung neben den anderen Kunstgattungen an. Das Archiv dient zweitens der gegenseitigen schöpferischen Anregung aller Kunstgattungen., Und drittens wird des Archives lebendige Geschichte, festgehalten in 1.200 Filmwerken, eine Art Hochschule für die Filmschaffenden sein, die aus Fehlern und Höchstleitungen gleichermaßen lernen können und sollen. Dr. Scheuermann sagte dem Reichsminister Dr. Goebbels seien Dank. Denn auf dessen persönliche Initiative hin wurde ja dieses Institut geschaffen[2].

Die Stiftungsurkunde enthielt die Mitteilung, daß die Reichsfilmkammer mehrere Tausend Filme übergab und versprach, „das Archiv aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu ergänzen und zu vermehren“. Der Sinn dieser Stiftung bedeutete nicht weniger als den wichtigsten Baustein für eine kommende deutsche Filmakademie, der ihr wertvolles Studienmaterial erhalten und später einmal zugänglich gemacht werden sollte.

Weiterhin wurden die früheren Bestände des früheren Potsdamer Filmarchivs übernommen. Das Potsdamer Archiv umfaßte die amtlichen Kriegsaufnahmen, hatte aber außerdem nationale Aufnahmen der Nachkriegszeit des Ersten Weltkrieges und Aktualitäten erworben, so die Zeppelinfahrten usw. Einen interessanten Teil des Archivs bildete der überwiesene Bildstock des Polizeipräsidiums. Einmal waren die Ausschnitte der verbotenen Filme aufbewahrt worden aus der Zeit vor dem Lichtspielgesetz, ebenso die in früherer Zeit gänzlich verbotenen Filme. Als das Lichtspielgesetz in Kraft trat und die Polizei als Filmzensurstelle außer Kraft gesetzt wurde, erlosch ein Teil der Firmen, deren Filme beschlagnahmt worden waren (→ Filmprüfstelle). So konnten die Filme aufbewahrt werden und sozusagen der „Kulturschreckenskammer“ des Reichsfilmarchivs vorbehalten bleiben. Von seiten der deutschen Filmindustrie wurden 30 Spieltonfilme gestiftet. Hinsichtlich der weiteren Beschickung des Archivs mit wertvollen Spielfilmen wurde bei der Zensur des Films bereits das Prädikat „für das Reichsfilmarchiv“ verliehen. Die deutschen Kulturfilmhersteller überreichten insgesamt eine Filmgabe von 10.000 Metern Kulturfilm, die UFA ihr gesamtes Lager an Wochenschauen.

Die Verwendung der Filme durch das Archiv schloß jeden gewerblichen Zweck aus. Die Filme dienten reinen Studienzwecken; sie sollten den Gesichtskreis der Schaffenden erweitern und Belehrung aus Leistung und Fehlleistung der Vergangenheit an dem Anschauungsmittel des Originalfilms verbreiten. Darüber hinaus wurde die im Film festgehaltene Zeitgeschichte für die Nation und kommende Generationen an einer übergeordneten Stelle aufbewahrt. So hatte das Reichsfilmarchiv den Zweck, Filme, die aus irgendwelchen Gründen ein besonderes Interesse erweckten, in erster Linie für Studienzwecke aufzubewahren. Von Filmen, die als „staatspolitisch wertvoll“ oder als „besonders wertvoll“ anerkannt worden waren, mußte eine Kopie von dem für Deutschland am Film Verfügungsberechtigten dem Reichsfilmarchiv unentgeltlich überlassen werden, wenn der Film infolge des Prädikats entweder Ermäßigung der Vergnügungssteuer genoß oder von ihr befreit wurde.

Dieses Filmarchiv des Reiches sollte eine Sammlung zur kulturgeschichtlichen Betrachtung sein. Der Film meldete damit auch äußerlich seinen Anspruch als gleichwertiges Kunstwerk neben den bisherigen Kunstgattungen der bildenden Kunst, des Theaters, der Musik und der Dichtkunst an. Darüber hinaus sollte das Archiv die Möglichkeit geben, anhand ausgewählter Filmkunst die anderen Kunstgattungen, vertreten durch ihre Kammern, zu gemeinsamer Arbeit und gegenseitiger Betrachtung heranziehen.

Die bedeutendste Aufgabe des Archivs war aber die gegenseitige Auseinandersetzung zwischen den Filmschaffenden, um das Filmwerk von damals zum Filmkunstwerk von morgen zu erheben. Anhand von alten und neuen, inländischen und ausländischen, guten und schlechten, zugelassenen und verbotenen Filmen sollte im Rahmen des Reichsfilmarchivs diejenige sachliche, rückhaltlose, offene gegenseitige Kritik einsetzen, die allein die Grundlage künstlerischen Schaffens sein konnte. Hier sollte mit dem Reichsfilmdramaturgen in Rede und Antwort um die Weiterentwicklung des deutschen Films gerungen werden. Am 17. November 1934 wurden die künstlerischen Diskussionsabende durch die Reichsfilmkammer in Verbindung mit dem Reichsfilmarchiv eröffnet.

Anläßlichlich des Internationalen Film-Kongresses in Berlin im April 1935 fand eine Veranstaltung im Reichsfilmarchiv statt. Hierbei sagte der Generalsekretär des Internationalen Kongresses für anthropologische und ethnologische Wissenschaft u. a.:

„In engstem Zusammenhang mit diesen Dingen, welche gegenwärtig rein nationale Unternehmungen sind, steht die Frage der Errichtung einer internationalen Organisation für die Erhaltung, die Aufbewahrung, das Katalogisieren und den Umlauf aller Filme, deren Wert erzieherisch und wissenschaftlich genannt werden kann.“[3]

Die Kommission IX legte dem Kongreß zur Beschlußfassung folgende Entschließung vor:

„Der Kongreß empfiehlt allen Ländern, Archivstellen einzurichten und diese zu ermächtigen, untereinander zu verkehren. Aufgabe der Archivstellen soll sein, möglichst die gesamten in ihrem Lande produzierten Filme (soweit angängig in Negativen) zu sammeln. Die Sammlung wird sich bei Kulturfilmen, insbesondere Expeditionsfilmen und ähnlichen, auch auf Material erstrecken müssen, das im eigentlichen Film nicht verwandt ist, das aber wissenschaftlich bedeutsam sein kann, z. B. für Anthropologie, Völkerkunde und Volkskunde, Tanzkunst, Geographie u. ä. Die Sammlung soll ferner solche Filme berücksichtigen, die für die Entwicklung des Filmes in technischer und inhaltlicher Hinsicht bedeutungsvoll sind. Wissenschaftsfilme sollen in einer besonderen Abteilung des Archivs gesammelt und katalogisiert werden. Es wird den Ländern empfohlen, die Produzenten zur unentgeltlichen Abgabe je einer Kopie der von ihnen hergestellten oder in ihrem Besitz befindlichen Filme an das Archiv ihres Landes zu veranlassen.“[4]

Das Reichsfilmarchiv erlangte schnell eine hohe internationale Reputation. Als 1938 in Paris die Fédération International des Archives du Film (FIAF) – ein internationaler Zusammenschluß der Filmarchive – gegründet wurde, war das Reichsfilmarchiv eines der vier Gründungsmitglieder. Als Institution existierte es lediglich elf Jahre, viele seiner Filme aber sind in Nachfolgearchiven erhalten. Nach Kriegsende ging jedoch der größte Teil der Bestände, die zum Teil im Glockenturm am Berliner Olympiastadion eingelagert waren, verloren, und die bis dahin gesammelten und gelagerten Archivfilme wurden in alle Winde verstreut. Die Alliierten stahlen, was sie bekommen konnten.

Literatur

  • Dr. Alexander Jason: Handbuch des Films 1935/36, Hoppenstedt & Co. Verlag

Verweis

Fußnoten

  1. Filmwelt – Das Film- und Foto-Magazin, Nr. 5, 3. Februar 1935
  2. Filmwelt – Das Film- und Foto-Magazin, Nr. 8, 24. Februar 1935
  3. Film-Kurier 30./4. 1935
  4. Film-Kurier 3./5. 1935